Der Stadtrat der Stadt Rabenau hat am 27. August 2018 in öffentlicher Sitzung die zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange eingereichten Stellungnahmen zum Vorentwurf des B-Planes Talblick abgewogen. Der daraus resultierende Entwurf des Bebauungsplanes Talblick an der Obernaundorfer Straße (Flurstück 401 und 405), bestehend aus der Planzeichnung, dem Teil B-Textliche Festsetzung und der Begründung mit integriertem Grünordnungsplan (Stand Juli 2018) und Umweltbericht wurde in dieser Sitzung ebenfalls gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Dies erfolgte im Zeitraum September - Oktober 2018. Durch die erneute Abwägung kam es zu Änderungen bzw. Konkretisierungen des Entwurfs, die die Grundzüge der Planung nicht berührten und für die erneute Anhörung zum geänderten Entwurf fand der § 4a Abs. 3 BauGB Anwendung und erfolgte im verkürzten Verfahren. Die in diesem Verfahren eingegangenen Stellungnahmen machten eine erneute Änderung bzw. Konkretisierung des Entwurfs, die die Grundzüge der Planung nicht berührten, erforderlich. Es soll nun nochmals eine verkürzte Auslage nach § 4a Abs. 3 BauGB erfolgen.
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Stadt Rabenau weist den Geltungsbereich als geplante Wohnbaufläche aus. Entsprechend § 8 Abs. 2 BauGB ist daher sichergestellt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wird.
Für den Geltungsbereich (siehe Kartenausschnitt) sind 3 Wohngebiete und deren Erschließung geplant. Im Wohngebiet 1 wird die Möglichkeit bestehen, Mehrfamilienhäuser zu errichten, um das geringe Angebot an Mietwohnungen mit 3 bis 4 Räumen zu verbessern. In den Wohngebieten 2 und 3 ist der Bau von Einfamilienhäusern vorgesehen. Das Gebiet soll zur Obernaundorfer Straße und nach Norden eingegrünt werden, um den Ortsrand harmonisch zu gestalten.
Die Planzeichnung, der Teil B-Textliche Festsetzung und die Begründung mit integriertem Grünordnungsplan sowie der Umweltbericht (Entwurf, Stand Juli 2019) liegen in der Zeit vom 23. September bis einschließlich 07. Oktober 2019
im Bauamt der Stadtverwaltung Rabenau (2. OG), Markt 3, 01734 Rabenau, während der Dienststunden öffentlich aus.
Die Dienststunden sind
Montag/Mittwoch/Donnerstag: 7:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 7:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 7:00 - 12:00 Uhr.
Zusätzlich werden die Unterlagen gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auf der Homepage der Stadt Rabenau unter www.stadt-rabenau.de und in das zentrale Internetportal des Landes Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingestellt.
Während der Beteiligung besteht allgemein die Möglichkeit, Einsicht in die Planunterlagen des Bebauungsplanes zu nehmen und Stellungnahmen schriftlich oder elektronisch bei der Stadtverwaltung Rabenau, Markt 3, 01734 Rabenau abzugeben oder während der Sprechzeiten im Bauamt der Stadtverwaltung Rabenau (2. OG), Markt 3, 01734 Rabenau, zur Niederschrift vorzubringen. Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 3 BauGB nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Im Rahmen der Auslegung sind zusätzlich die folgenden umweltbezogenen Informationen gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) verfügbar:
Informationen zum Istzustand der Schutzgüter Tiere und Pflanzen, Schutzgut Boden, Schutzgut Fläche, Schutzgut Wasser, Schutzgut Luft und Klima, Schutzgut Landschaft und Erholungspotential und Schutzgut Mensch (Lärm/ Sicherheit) und zu Bau-, anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen zu den genannten Schutzgütern befinden sich im Teil C.1 Umweltbericht zum Bebauungsplan "Wohngebiet Talblick an der Obernaundorfer Straße" (Flurstück 401 und 405) mit integriertem Grünordnungsplan Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Teil C.1 Umweltbericht zum Bebauungsplan "Wohngebiet Talblick an der Obernaundorfer Straße" (Flurstück 401 und 405) mit integriertem Grünordnungsplan, darin ebenfalls enthalten, die Vergleichende
Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation mittels Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung (S. 26-29) Verfasser: Büro Neuland - Landschafts- und Freiraumplanung, Regionalmanagement , Oppach vom September 2017
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgütern Boden und Wasser
Geotechnischer Bericht zu den Baugrund- und Gründungsverhältnissen, Obernaundorfer Straße, 01734 Rabenau, Verfasser: IBU Coswig Ingenieurbüro für Baugrund und Umwelttechnik, Coswig vom 04.09.2017
Planung für Straßenbau und Erschließungsplanung zum B-Plan "Talblick an der Obernaundorfer Straße", Verfasser: Bauingenieure GmbH Dresden, Dresden vom März 2019
gez. Paul Bürgermeister
Anlagen:
1 Teil A Planteil 07-2019
2 Teil B Festsetzungen 07-2019
3 Begründung 07-2019
4 Umweltbericht 07-2019
Anlage 1 Geotechnischer-Bericht
Anlage 2 Straßenplanung CIC
Anlage 3 Schallimmissionsprognose Straßenverkehrslärm
Anlage 4 CIC aktualisierte Unterlagen
Bekanntmachung