Stellenausschreibung für das Projektmanagement „Weißeritztalweg-Bahn-Rad-Wandern“

Die Lokale Aktionsgruppe „Silbernes Erzgebirge“ startet am 01. Januar 2027 ein Projekt „Weißeritztalweg-Bahn-Rad-Wandern“ in Zusammenarbeit mit den Städten Freital, Rabenau, Dippoldiswalde und Altenberg. Im Rahmen dieses Projektes wird

eine Mitarbeiterin / ein Mitarbeiter für das Projektmanagement
„Weißeritztalweg-Bahn-Rad-Wandern“

für 25 Monate bis zum 31. Januar 2029 für 30 Wochenstunden gesucht.

Weitere Informationen sowie die detailierte Stellenausschreibung finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass dieses Stellengesuch von der lokalen Aktionsgruppe (LAG) "LEADER Silbernes Erzgebirge"  ausgeschrieben wurde. Die Stadtverwaltung Rabenau unterstützt dies als Projektpartner durch Veröffentlichung zur weiteren Bekanntmachung. Alle Fragen diesbezüglich richten Sie bitte direkt an die LAG.

Keine Steuererklärungsvordrucke ab 2027 im Rathaus Rabenau

Die Stadtverwaltung Rabenau wurde vom Sächsischen Landesamtes für Steuern und Finanzen informiert, dass die Auslieferung von Steuererklärungsvordrucken an die Städte und Gemeinden ab dem Jahr 2027 eingestellt wird. Dies bedeutet, dass wir keine Vordrucke für die Einkommenssteuererklärung VZ 2026 auslegen können, wie es in der Vergangenheit für die Vorjahre der Fall war.

Das Landesamt erklärt den Schritt mit der fortschreitenden Digitalisierung sowie zur weiteren Modernisierung der Verwaltung.

Bürgerinnen und Bürger, die ihre Steuererklärung weiterhin in Papier abgeben möchten, erhalten die erforderlichen Vordrucke in den sächsischen Finanzämtern oder können diese im Internet unter www.formulare-bfinv.de abrufen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, auf sämtliche Steuererklärungen über das Portal „Mein ELSTER“ zuzugreifen und diese digital zu bearbeiten.

Wir danken für Ihr Verständnis.

Stadtverwaltung Rabenau

Neues Angebot für Senioren: Digital-Sprechstunde – Sicherer Umgang mit Smartphone und Co.

In Zusammenarbeit mit dem Verein „Gemeinsam Digital e.V.“ bieten wir monatlich eine kostenfreie Digital-Sprechstunde an.

Das Thema bestimmen Sie, z.B.

  • Ihre Kinder und Enkel erwarten von Ihnen, sich ein Smartphone zuzulegen oder sogar schenken zu lassen?
  • Sie wollten sich schon immer mit einem Smartphone oder Tablet beschäftigen?
  • Sie möchten wieder mehr Kommunikation und mehr Selbständigkeit im Alltag und auch unterwegs?
  • Ihre Enkel und Kinder wohnen in anderen Städten und Sie wollen sie mal wieder unkompliziert sehen (z. B. über Videotelefonie)?
  • Sie haben schon einmal darüber nachgedacht, im Internet nach Fahrinformationen, Strickmustern oder Gesundheitsinformationen zu suchen?
  • Der Gerätespeicher ist schon wieder voll?

Die Beratung erfolgt durch einen qualifizierten Technikbotschafter, Herrn Peter Brunow zu folgenden Terminen:

Donnerstag, den 24. September 2026: 12:30 – 15:30 Uhr (ausgebucht)
Donnerstag, den 29. Oktober 2026: 09:00 – 13:00 Uhr (ausgebucht)
Donnerstag, den 26. November 2026: 12:30 – 15:30 Uhr

Innerhalb dieser Zeiträume können Sie sich für eine individuelle persönliche Beratung (Zeitrahmen ca. 30 min) anmelden bei Frau Fischer, Soziale Kümmerin,  unter Telefon 0152 599 528 73.

Information zu Rechten der Grundstückseigentümer in einem vorgesehenen Vorranggebiet der Windenergienutzung

Pressemitteilung des Landratsamtes Pirna Nr. 196, 10.09.2026

 

Am 6. Juli 2026 endete das Anhörungsverfahren des Regionalen Planungsverbandes Oberes Elbtal/Osterzgebirge zur Entwurfsbeteiligung zum sachlichen Teilregionalplan Energieversorgung/Windenergienutzung.

Im Rahmen dieses langjährigen Planungsprozesses wurde hierbei erstmals eine kartographische Darstellung beigefügt, die die auszuweisenden Vorranggebiete für Windenergie klar aufzeigt und verorten lässt. Dadurch kann nun genau bestimmt werden, welche Flächen für die Nutzung von Windenergie vorgesehen sind. Dies ermöglicht sowohl den Eigentümern der Flächen als auch potentiellen Projektentwicklern zu erkennen, welche Grundstücke künftig ausschließlich – sobald ein rechtskräftiger Teilregionalplan vorliegt – für den Bau von Windkraftanlagen infrage kommen.

Die Ausweisung von Vorranggebieten schafft keine Baupflicht

Wichtig zu wissen ist: Die Ausweisung von Vorranggebieten im Plan begründet alleine kein Baurecht. Für den Bau von Windkraftanlagen ist weiterhin ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erforderlich. Die Ausweisung als Vorranggebiet kann daher als eine rein planungsrechtliche Festlegung im Kontext der Raumordnung verstanden werden. Sie führt weder zu einer automatischen Enteignung, noch verpflichtet sie zur Duldung des Baus von Windkraftanlagen auf den betreffenden Flächen.

Somit kann festgehalten werden, dass die Ausweisung von Vorranggebieten keine Verpflichtung zum Bau impliziert. Grundstückseigentümer eines vorgesehenen oder bereits ausgewiesenen Vorranggebiets behalten weiterhin die Kontrolle über die Nutzung ihres Grundstücks, zumindest hinsichtlich der Errichtung von Windenergieanlagen. Das verfassungsrechtlich geschützte Eigentumsrecht wird durch die Planung dahingehend nicht beeinträchtigt.

Dies bedeutet im Umkehrschluss auch, dass Grundstückseigentümer das Recht haben, den Bau von Windkraftanlagen auf ihrem Grundstück abzulehnen. Ohne ihre Einwilligung kann keine Anlage auf diesen Flächen errichtet werden. Es besteht also keine rechtliche Verpflichtung, ausgewiesene Flächen für den Bau von Windkraftanlagen bereitzustellen, noch besteht zwingend eine Verpflichtung, den Bau von Zufahrtswegen oder Kabeltrassen zu dulden.

Den Bau von Windkraftanlagen verhindernden Vorhaben sind auf Vorranggebieten ausgeschlossen

Die Ausweisung von Vorranggebieten führt jedoch, wie bereits angedeutet, zu einer Ausschlusswirkung in Bezug auf andere Nutzungen, die den Bau von Windkraftanlagen dauerhaft verhindern würden. So sind beispielsweise Land- und Forstwirtschaft weiterhin zulässig, allerdings kann der Bau einer großen Lagerhalle oder Freiflächen-Photovoltaikanlagen als Hauptnutzung möglicherweise nicht umgesetzt werden. Dies liegt darin begründet, dass durch die Ausweisung von Vorranggebieten der geplanten Nutzung – in diesem Fall der Errichtung von Windkraftanlagen – Vorrang gegenüber anderen Nutzungen eingeräumt wird. Demgemäß dürfen auf solchen Flächen keine Vorhaben initiiert werden, die eine dauerhafte Einschränkung der Nutzung der Windenergie zur Folge hätten.

Darüber hinaus ermöglicht die Ausweisung von Vorranggebieten Projektentwicklern den Zugang zu Eigentumsinformationen, da sie aufgrund ihrer wirtschaftlichen Ausrichtung ein „berechtigtes Interesse“ an diesen Daten geltend machen können. Das bedeutet, dass die Projektentwicklung dadurch in die Lage versetzt wird, direkte Gespräche mit Grundstückseigentümern führen zu können, zumal die zuständigen Ämter diese Daten aufgrund der genannten rechtlichen Grundlagen grundsätzlich nicht zurückhalten dürfen.

Eine Pflicht zur Bereitstellung von Bauflächen für Windkraftanlagen besteht nicht

Dennoch besteht für Grundstückseigentümer dahingehend kein Druck, sogenannte „Sicherungs-“ oder „Optionsverträge“ zu unterzeichnen. Tatsächlich liegt das planungsrechtliche Druckmittel viel mehr bei den Flächeneigentümern, da ohne einen gestatteten Flächenzugriff keine Windkraftanlage errichtet werden kann.

Sollten die Flächen jedoch verkauft oder verpachtet werden, empfiehlt es sich, neben der im Genehmigungsverfahren festgelegten Rückbauverpflichtung auch privatrechtlich festzuhalten, dass der Betreiber den Rückbau – einschließlich des Betonfundaments im Boden - übernimmt. So ist ein geregelter Rückbau nach Ablauf der Betriebszeit sichergestellt. Ebenso sinnvoll ist die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts, falls nach einer bestimmten Frist keine Genehmigung erteilt oder der Bau nicht begonnen wird. So wird verhindert, dass die Fläche dauerhaft blockiert bleibt; die Ausweisung als Vorranggebiet bleibt davon unberührt, da sie durch übergeordnetes Planungsrecht erfolgt.

Bezüglich der Duldungspflicht für Zuwegungen oder Kabeltrassen ist abschließend zu beachten, dass § 11a des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) eine Duldungspflicht für öffentliche Wege (z. B. Straßen, Feld- und Forstwege im Eigentum von Kommunen, Ländern oder dem Bund) vorsieht. Dabei sind private Dritte aufgrund ihrer rechtlichen Position ausdrücklich zurückgestellt. Daher müssen Projektentwickler zwingend zunächst überprüfen, ob die Nutzung öffentlicher Flächen für ihre Projekteumsetzung möglich ist.

Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass private Grundstücke durch das Eigentumsrecht vor Eingriffen zum Zweck wirtschaftlicher Vorteile geschützt sind, solange eine technische Nutzung öffentlicher Flächen möglich ist. Erst wenn „Umwege“ über öffentliche Flächen die Wirtschaftlichkeit eines Projekts so erheblich gefährden würden, könnte ein Gericht im Ausnahmefall die Nutzung privater Flächen als verhältnismäßig erachten. Voraussetzung dafür ist jedoch das Fehlen technischer Alternativen, was in der Regel nicht der Fall sein sollte.

Hinweis zum FAQ der Landkreisverwaltung

Eine Zusammenstellung von diesen und weiterführenden Informationen zu häufig gestellten Fragen rund um das Thema Windenergie und dessen Rechtsgrundlagen ist außerdem auf der Website des Landratsamtes unter www.landratsamt-pirna.de/windplanung.html zu finden. Die Antworten bieten Orientierung um die zentralen Fragen des Themas Windplanung.

Freie Mietwohnungen der Stadt Rabenau

Aktuelle Mietwohnungsangebote der Stadt Rabenau

  • Rabenau, Lindenstr. 4
    Dachgeschoss, 37,20 m², 2-Raumwohnung, 2 Kaltmieten Kaution
  • Rabenau, Lindenstr. 4
    Obergeschoss, 48,00 m², 2-Raumwohnung, 2 Kaltmieten Kaution
  • Rabenau, OT Oelsa, Hauptstr. 53 b
    Obergeschoss, 56,96 m², 2-Raumwohnung, 2 Kaltmieten Kaution

Interessenten melden sich bitte bei der Stadtverwaltung Rabenau:
Frau Körpert, Tel. 0351 6498219 oder koerpert@stadt-rabenau.de

Angebote der sozialen Kümmerin für SeniorInnen im September

Die soziale Kümmerin der Stadt Rabenau, Frau Fischer, lädt alle Seniorinnen und Senioren herzlich zur kostenfreien Teilnahme an folgenden Veranstaltungen ein:

 

 

 

Spaziergänge in Gesellschaft – donnerstags ab 10:30 Uhr bis ca. 12:00 Uhr (bei trockenem Wetter)

  • 10.09.26 - Spaziergang zum Konfessionsdenkmal
    Treffpunkt: Apotheke Rabenau
  • 17.09.26 - Spaziergang in der Dippser Heide
    Treffpunkt: Parkplatz Dippold-Hütte
  • 01.10.26 - Spaziergang im Rabenauer Grund von Spechtritz Richtung Rabenau
    Treffpunkt: Bahnhof Spechtritz

Brett- und Kartenspiel in Gesellschaft - 14:00 Uhr bis ca. 15:30 Uhr

  • 08.09.26 - Ort: Fremdenverkehrsamt, Haus des Gastes, Oelsa
  • 16.09.26 - Ort: Ratskeller Rabenau
  • 29.09.26 - Ort: Fremdenverkehrsamt, Haus des Gastes, Oelsa
  • 07.10.26 - Ort: Ratskeller Rabenau

Kleine Gedächtnisübungen in Gesellschaft15.09.26, 14:00–15:30 Uhr — Ort: Fremdenverkehrsamt, Haus des Gastes, Oelsa

Digitalsprechstunde mit Herr Brunow

  • 24.09.26, 12:30–15:30 Uhr — Ort: Ratskeller Rabenau

Weitere Informationen sowie den Kontakt zu Frau Fischer erhalten Sie hier.

Amtliche Hausnummer ist Voraussetzung für einen Glasfaseranschluss im geförderten Breitbandausbau

Im Zuge des geförderten Breitbandausbaus im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wurde vermehrt festgestellt, dass einzelne Gebäude keine gültige Hausnummer besitzen. Insbesondere betrifft dies Grundstücke mit bestehenden Immobilien, für die bislang keine eigenständige amtliche Hausnummer vergeben oder an das Vermessungsamt übermittelt wurde. Dazu zählen beispielsweise Dreiseitenhöfe oder Grundstücke, bei denen mehrere Gebäude vorhanden sind, jedoch lediglich eine Hausnummer vergeben wurde.

„Für den geförderten Glasfaserausbau können ausschließlich Adressen berücksichtigt werden, die über eine offizielle Anschrift verfügen“, teilt Landrat Michael Geisler mit. „Langfristig lohnt sich der Aufwand, weil die Technik auch in Zukunft mit dem steigenden Datenbedarf mithalten kann, wodurch Ihr Zuhause optimal für die digitale Zukunft ausgestattet ist.“

Eine offizielle Anschrift bedeutet, dass diese inklusive Straßenname und Hausnummer von der zuständigen Kommune vergeben und im Liegenschaftskataster geführt sein muss. Ob dies zutrifft, kann mithilfe des Geoportals Sachsen unter www.geoviewer.sachsen.de überprüft werden, sofern die betreffende Adresse dort einsehbar ist.

Wird ein separater Glasfaseranschluss benötigt, aber festgestellt, dass das entsprechende Wohn- oder Gewerbegebäude bislang über keine offizielle Hausnummer verfügt, ist diese durch den Grundstückseigentümer frühzeitig zu beantragen. Möglich ist dies bei der Kommune. Dabei ist zu beachten, dass für die Vergabe einer Hausnummer je nach kommunaler Satzung Gebühren anfallen können.

Die Adressen, die noch keinen gigabitfähigen Anschluss besitzen oder nicht im eigenwirtschaftlichem sowie Weiße-Flecken-Ausbau die Möglichkeit auf einen Glasfaseranschluss erhalten haben, werden im Dunkelgraue-Flecken-Programm des Landkreises ausgebaut. Die Dunkelgrauen Flecken können in der Breitbandkarte unter https://geoportal.landratsamt-pirna.idu.de/?permalink=1gbC4xr eingesehen werden.

Foto: Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

 

Informationen zu Zecken, Mücken und vektorübertragenen Krankheitserregern

In Deutschland sind Zecken vor allem als Überträger der Borreliose und der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) von Bedeutung. Mit Ausnahme des Stadt- und Landkreises Leipzig wird inzwischen ganz Sachsen vom Robert Koch-Institut als FSME-Risikogebiet eingestuft.

Die invasive Asiatische Tigermücke stammt ursprünglich aus Südostasien und ist eine tag- und dämmerungsaktiv, aggressiv stechende Mückenart. Ihr Vorkommen kann den Aufenthalt im Freien massiv beeinträchtigen. Zudem ist sie Überträger zahlreicher tropischer Infektionserreger, darunter des Dengue-, Chikungunya- und Zikavirus. Im Südwesten Deutschlands hat sich die Asiatische Tigermücke bereits fest etabliert und breitet sich aktuell immer weiter aus. In Sachsen wurde sie erstmals 2024 im Dresdner Stadtteil Neustadt nachgewiesen. Falls Asiatische Tigermücken in weiteren Gebieten Sachsen auftreten, ist es essentiell, dass diese durch die Bevölkerung erkannt und gemeldet werden, um frühzeitig Maßnahmen ergreifen zu können. Einen kurzen Erklärfilm zur Asiatischen Tigermücke finden Sie hier: https://www.youtube.com/watch?v=QgUnGhVN_90

Flyer liegen kostenfrei in der Stadtverwaltung aus oder können hier kostenlos bestellt werden:

Flyer „Zecken und zeckenübertragenen Krankheitserreger in Sachsen“ https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/49953

Flyer „Asiatische Tigermücke – Vorkommen und Bekämpfung“ https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/49973

Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen

Neue Schilder zur Begrüßung im Geopark Sachsens Mitte

Wir sind mit unseren Geotopen "Einsiedlerstein" und "Götzenbusch" Mitglied im Geopark Sachsens Mitte. Um dies für alle sichtbar zu zeigen, wurde wie hier in Lübau auch in Oelsa jeweils ein Begrüßungsschild mit dem Motiv "Einsiedlerstein" aufgestellt. Die Aufstellung zweier weiterer Tafeln ist in Rabenau und Karsdorf geplant.

In der gesamten Gebietskulisse des Geoparks Sachsens Mitte werden in den Mitgliedskommunen insgesamt 35 Begrüßungstafeln an stark frequentierten Orten installiert.

Weitere Informationen zum Geopark Sachsens Mitte, dessen Aufgaben, Erlebnis- und Bildungsangeboten sowie zur Forschung im Bereich Rohstoffe finden Sie hier.

Fällverbot für Bäume und Gehölze in der Vegetationszeit vom 1. März bis 30. September

 

 

Pressemitteilung                                                           

Das Fällen beziehungsweise Zurückschneiden von Bäumen, Hecken, lebenden Zäunen, Gebüsch und anderen Gehölzen ist gemäß § 39 Absatz 5 Bundesnaturschutzgesetz in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September des jeweiligen Jahres bundesweit verboten. Dieses Verbot beruht auf artenschutzrechtlichen Gründen, gilt auf bebauten wie unbebauten Grundstücken sowie in Kleingärten und schließt Obstbäume, Nadelgehölze, Pappeln und Birken mit ein.

Lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte für Bäume, Hecken und Sträucher des jährlichen Zuwachses sind ohne behördliche Genehmigung in dieser Zeit möglich. Dabei sind die Gehölze jedoch auf vorhandene Nist- und Schlafplätze zu untersuchen. Werden solche gefunden, dürfen diese nicht beseitigt werden. Besonderes Augenmerk liegt auf vorhandenen Baumhöhlen, welche häufig als Brutplatz genutzt werden.

Mit dieser Vorschrift soll ein Mindestschutz der auf Gehölze angewiesenen Tierarten erreicht werden. Sie dient dazu, das Blütenangebot für Insekten während des Sommerhalbjahres sicherzustellen, brütende Vogelarten zu schützen sowie Gehölze als Brutplatz in der Saison zu erhalten.

Die meisten Städte und Gemeinden des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge haben eine Gehölz- oder Baumschutzsatzung, welche ganzjährig Anwendung findet. Ist eine der oben genannten Maßnahmen im Verbotszeitraum erforderlich, so besteht die Notwendigkeit, bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung einen Antrag auf eine Fällgenehmigung zu stellen. Die Kommune ist für die Genehmigung nach einer kommunalen Gehölzschutzsatzung zuständig. Diese leitet die erteilte Fällgenehmigung an die untere Naturschutzbehörde weiter, welche im gesetzlichen Schutzzeitraum prüft ob eine artenschutzrechtliche Befreiung erteilt werden kann.

Besitzt die jeweilige Kommune keine derartige Satzung und ist die Beseitigung eines Baumes oder anderer Gehölze dringend erforderlich, ist Kontakt mit der unteren Naturschutzbehörde aufzunehmen. Diese prüft dann, ob im Einzelfall eine artenschutzrechtliche Befreiung erteilt werden kann. Dazu sollte das Antragsformular zur Gehölzbeseitigung auf der Internetseite unter https://www.landratsamt-pirna.de/download/Antragsformular_Baumfaellung_beschreibbar.pdf genutzt werden. Eine Befreiung vom Schnittverbot muss grundsätzlich vor dem Abschneiden der Gehölze vorliegen.

Zudem ist ganzjährig auf die Vorschriften des besonderen Artenschutzes zu achten, denn unabhängig davon, zu welcher Jahreszeit die Arbeiten durchgeführt werden sollen, sind die Gehölze auf das Vorkommen von Fortpflanzungs- und Ruhestätten besonders geschützter Tierarten zu untersuchen. Insbesondere können Vögel, Fledermäuse oder holzbewohnende Käferarten in Bäumen, Baumhöhlen, Spalten oder Nischen teilweise ganzjährig beziehungsweise wiederholt bewohnen. Die Beseitigung dieser Strukturen, beispielsweise durch Baumfällungen, ist ganzjährig verboten und bedarf daher ebenfalls einer vorherigen Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde.

Wer gegen die vorgenannten Grundsätze verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Kontakt:

Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Referat Naturschutz
Weißeritzstraße 7
01744 Dippoldiswalde
Telefon: 03501 515-3439
E-Mail: naturschutz@landratsamt-pirna.de

Pflegekinderdienst – neue Pflegeeltern gesucht

Ein Platz zum Wachsen, ein Herz zum Lieben - Landkreis sucht Pflegefamilien

Das Jugendamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sucht Familien, die Pflegekindern ein liebevolles Zuhause geben können. Denn aus verschiedenen Gründen sind Eltern nicht immer in der Lage, ihre Kinder im bisherigen Lebensumfeld zu betreuen. Pflegeeltern können diesen Kindern zeitlich begrenzt oder auch dauerhaft zu einem neuen Zuhause verhelfen.

„Wenn Sie sich für Kinder engagieren möchten, informieren Sie sich gern bei uns im Jugendamt zum Thema Pflegeeltern. Jedes Kind, was durch Sie als Pflegeeltern familiennah betreut werden kann, bekommt damit eine neue Chance im Leben“, so Beigeordnete Kati Kade. In Deutschland lebten laut dem Statistischen Bundesamt Ende 2022 über 87.000 Kinder in einer Pflegefamilie. Aufgrund des großen Bedarfs werden Pflegeeltern landesweit überall händeringend gesucht. „Wir suchen immer die passende Pflegefamilie für das Kind, nicht das passende Kind für die Pflegefamilie“.

Sie haben Interesse daran, Pflegeeltern zu werden?

Wer überlegt, ein Kind befristet oder dauerhaft in Pflege zu nehmen, erhält beim Pflegekinderdienst des Jugendamtes zahlreiche Informationen, die über die Voraussetzungen, den Ablauf eines Pflegeverhältnisses, die finanziellen Rahmenbedingungen und die Unterstützungsangebote für Pflegeeltern aufklären. Zudem bereiten Pflegeelternschulungen auf die Aufgabe als Pflegeeltern vor. Zusätzlich werden zur bestmöglichen Unterstützung der Pflegefamilien regelmäßige Weiterbildungen, Pflegeeltern-Cafés, Pflegeelternberatung oder auch Entlastungsunterstützungen angeboten.

Neben konventionellen und gleichgeschlechtlichen Paaren können auch alleinstehende Personen Pflegekinder aufnehmen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen und bereit sind, mit dem Jugendamt und den leiblichen Eltern des Kindes zusammenzuarbeiten.

Wer Interesse daran hat, ein Pflegekind befristet oder unbefristet in die Familie aufzunehmen, kann sich an das Jugendamt des Landratsamtes wenden.

Kontakt:

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Landratsamt
Jugendamt/Referat
Besondere Soziale Dienste und Förderung
Pflegekinderdienst
E-Mail: pflegekinderdienst@landratsamt-pirna.de
Telefon: 03501 515-2101
www.landratsamt-pirna.de/pflegekinderdienst.html

Abriss der Arthur-Lohse-Fußgängerbrücke im Rabenauer Grund über die Rote Weißeritz

Im Rabenauer Grund wurde die Fußgänger-Brücke "Arthur-Lohse-Brücke" durch den Eigentümer Sachsenforst abgerissen. Es gibt dort im Moment keine Möglichkeit, die Rote Weißeritz zwischen Wanderweg Rabenauer Grund und Sagenweg/ Paul-Laue-Steig zu überqueren. Wanderern des Sagenweges empfehlen wir, ab "Predigtstuhl" den gleichen Rückweg bis zum Semmelsteig zu nehmen und diesem nach rechts talabwärts zu folgen. Dort gibt es dann die Möglichkeit, die Bahngleise der Weißeritztalbahn zu überqueren und mittels einer Brücke kurz vor der Rabenauer Mühle wieder auf den Wanderweg Rabenauer Grund zu gelangen.

 

Wohngeldantrag ab sofort online verfügbar

Die Angebote und Dienstleistungen des Landkreises werden stetig weiterentwickelt und digitalisiert. Neu hinzugekommen ist nun die Möglichkeit, den Wohngeldantrag elektronisch über das Sächsische Verwaltungsportal Amt24 zu stellen. Damit ist eine unkomplizierte Beantragung von Lasten- und Mietzuschüssen sowie Wohngeld für Heimbewohner auf dem elektronischen Weg möglich.

Um diesen Service nutzen zu können, ist lediglich ein kostenloses Servicekonto erforderlich, das über die Plattform Amt24 angelegt wird. Dieses Servicekonto kann ebenso für andere elektronische Verwaltungsleistungen wie beispielsweise die Beantragung von Unterhaltsvorschuss oder auch KFZ-Online-Services genutzt werden und erfordert nur eine einmalige Anmeldung. Ein großer Vorteil besteht darin, dass sämtliche erforderlichen Nachweise ebenfalls digital eingereicht werden können, wodurch unnötige Wege zum Amt oder zur Post entfallen.

Weitere Informationen unter:

Wohngeld beantragen – Amt 24
https://amt24.sachsen.de/zufi/leistungen/6000071

Wohngeld – Landkreis Sächsische Schweiz – Osterzgebirge
https://www.landratsamt-pirna.de/wohngeld.html

elektronische Verwaltungsleistungen des Landratsamts Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
https://www.landratsamt-pirna.de/elektronische-services.html

„Herzlich Willkommen im Leben“ – Präventionsangebot gesundes Aufwachsen von Kindern im Landkreis

Netzwerk FRÜHE HILFEN unterstützt Familien im Landkreis

„Herzlich Willkommen im Leben“ - Präventionsangebot wird dauerhaft im Landkreisportfolio verankert  

Das gesunde Aufwachsen von Kindern ist den Verantwortlichen in der Landkreisverwaltung eine Herzensangelegenheit. Zehn Jahre gibt es das Angebot „Herzlich Willkommen im Leben“ bereits, in dessen Rahmen die Unterstützung direkt bei den Familien ankommt. Mit Beginn dieses Jahres sind die zwei Mitarbeiterinnen, die sich um das Wohl der jungen Familien kümmern, unbefristet in der Landkreisverwaltung angestellt. Die Stellen werden durch den Freistaat Sachsen gefördert und auch durch den Landkreis finanziell unterstützt. Profitieren werden die Familien im Landkreis davon auf jeden Fall.

Kostenfreie Schwangereninfoabende

Gemeinsam mit den Schwangerenberatungsstellen werden an verschiedenen Orten im Landkreis kostenfreie Schwangereninfoabende durchgeführt, bei denen es um vielfältige Themen rund um Schwangerschaft, Geburt, Elternzeit und Elterngeld geht.

Familienbesuch

Zudem erhalten alle Familien mit einem neugeborenen Kind in den ersten drei Monaten nach der Geburt einen Brief des Landratsamtes, der die jüngsten Landkreiskinder begrüßt und das Angebot eines persönlichen Besuches durch die Projektmitarbeiterinnen Stefanie Püschel und Kathleen Mehner enthält. Sie suchen alle Familien, die dieses Angebot nutzen möchten, zu Hause auf. Neben zahlreichen Informationen und hilfreichen Tipps für die junge Familie bringen sie kleine Geschenke mit, wie beispielsweise Gutscheine für den Eintritt in den Zoo Dresden, die MARIBA FREIZEITWELT in Neustadt in Sachsen oder das ELBE-FREIZEITLAND in Königstein.

Weitere Unterstützungsangebote

Vordergründig sollen die Familien jedoch in vielerlei Hinsicht unterstützt werden. So werden die Mütter und Väter nach ihren Wünschen für die Zukunft, nach Sorgen und Ängsten im Familienalltag, aber zuallererst nach dem Wohlbefinden von Mutter und Kind befragt.

Zehn bis fünfzehn Prozent aller Mütter leiden zum Beispiel an einer Wochenbettdepression. Es ist davon auszugehen, dass die Dunkelziffer noch wesentlich höher ist. In der Zeit nach der Geburt eines Kindes haben viele Frauen das Gefühl, ihrer neuen Mutterrolle nicht gerecht zu werden und sie leiden an Niedergeschlagenheit und Antriebsarmut. In diesen Situationen ist der Kontakt zu den Müttern besonders wichtig, so die Erfahrung von Stefanie Püschel und Kathleen Mehner. Sie vermitteln dann zu entsprechenden Hilfsangeboten, wie dem PandaMom Programm der TU Dresden (PandaMom — Professur für Klinische Psychologie und E-Mental-Health — TU Dresden (tu-dresden.de).

In anderen Familien ist die Wohnung zu eng oder die größeren Geschwister fühlen sich durch das Baby weniger beachtet und zeigen Verhaltensauffälligkeiten. Auch in diesen Situationen erhalten die Familien Unterstützung.

Kontakt:
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Jugendamt
Präventiver Kinderschutz – Projekt „Herzlich Willkommen im Leben“
Weißeritzstraße 11
01744 Dippoldiswalde

Stefanie Püschel
Telefon: 03501 616-2090 oder 0173 5865046

Kathleen Mehner
Telefon: 03501 515-2086 oder 0160 8403209

Informationen des Landkreises: Leben ohne Gewalt

Handlungsempfehlungen häusliche Gewalt und Kindswohlgefährdung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Gewalt in Paarbeziehungen

Zu jeder Zeit und in jeder Form gab und gibt es Gewalt gegen Frauen, Männer und Kinder durch Bezugspersonen. Der häufigste Schauplatz dieser Gewalt sind die eigenen vier Wände. Gerade an dem Ort, an welchem Menschen Schutz, Geborgenheit und Vertrautheit suchen, werden sie nicht selten geschlagen, bedroht, beschimpft und gedemütigt. Ihnen werden Kontakte zu Freundinnen und Freunden, Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen und Familienangehörigen verwehrt. Sie werden kontrolliert und finanziell bevormundet. Häufig sind die Täter:innen ehemalige oder aktuelle Partner:innen, die im Falle eines Trennungsversuches mit der Wegnahme der Kinder oder massiver Gewalt drohen.

Der gewaltausübende Partner/Die gewaltausübende Partnerin untergräbt zunehmend das Selbstbewusstsein und Selbstwertgefühl. Eine derart eingeschüchterte und häufig auch sozial isolierte Person schafft es kaum ohne Hilfe von außen, sich aus dieser Gewaltbeziehung zu lösen.

Auch heute noch wird häusliche Gewalt und Gewalt in der Partnerschaft gern verharmlost und schnell entschuldigt. So waren der Alkohol, Eifersucht, ein schlechter Tag, eine schwere Vergangenheit oder der Ärger mit wer weiß wem Schuld. Vielleicht waren die Kinder zu laut oder der Partner, die Partnerin wurde "provoziert".

Sicher kennen viele von Ihnen solche oder ähnliche Erklärungsmuster. Nicht selten übernehmen die gewalterfahrenden Personen die Verantwortung für solche Gewalttätigkeit. Sie schämen sich, persönlich versagt zu haben. Glauben, dass nur ihnen so etwas passiert. Kein Wunder also, dass die, die Gewalt erfahren, schweigen.

Aus den Verstrickungen von Angst und Abhängigkeit einen Weg zu finden ist nicht leicht. ABER es ist möglich!

Beratungsmöglichkeiten finden Sie in diesem Flyer des Landratsamtes Pirna (bitte hier klicken) oder auf der entsprechenden Website:
https://www.landratsamt-pirna.de/gleichstellung-leben-ohne-gewalt.html

Mach was mit Familie! Tipps erhalten Sie im Familien-Freizeitportal der ErlebnisREGION DRESDEN

„Wenn wir das gewusst hätten…“ Diese Aussage soll für Familien in der Erlebnisregion Dresden, zu der auch Rabenau gehört, der Vergangenheit angehören. Im Familien-Freizeitportal können Kinder, ihre Eltern und Großeltern nach aktuellen Freizeitangeboten über die Grenzen ihres Wohnortes hinaus suchen.

Das Portal besteht aus zwei Bausteinen, die miteinander verknüpft und gleichzeitig angezeigt werden können. Der erste enthält die für Familien mit Kindern geeigneten Veranstaltungen. Gesucht werden kann nach Datum, Ort oder sechs Kategorien, wie z. B. Feste, Musik oder Sport.

Der zweite Baustein beinhaltet die permanenten Angebote, wie Museen, Sportanlagen, Parks, Aussichtspunkte und Campingplätze, die nach Themen gruppiert sind. Für zahlreiche Einrichtungen wurden die Öffnungszeiten hinterlegt, so dass auch gleich klar ist, wann ein Besuch möglich ist.

Die Angebote können für einen bestimmten Standort sowohl in einer Liste als auch in einer Karte angezeigt werden. Angebote mit freiem Eintritt sind extra abrufbar. Außerdem werden barrierefreie Einrichtungen und Veranstaltungsorte separat ausgewiesen. Eltern können so jederzeit nachschauen, wo in ihrer Umgebung eine passende Veranstaltung stattfindet oder sich eine geöffnete Freizeiteinrichtung befindet.

Das Familien-Freizeitportal ist unter dem Link

www.erlebnisregion-dresden.de/familienfreizeit.html

abrufbar.


Wer lieber etwas in der Hand hat, dem sei die kostenfreie Familien-Freizeit-Broschüre der ErlebnisREGION Dresden empfohlen, erhältlich im Foyer des Rathauses oder direkt in der Tourismus-Information Rabenau, Markt 3.


Das Familien-Freizeit-Portal ist ein vom Sächsischen Staatsministerium für Regionalentwicklung nach der Richtlinie FR-Regio gefördertes Projekt, welches mit Steuermitteln auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes mitfinanziert wird.

Aufruf zur Kontrolle und Pflege von Baumbeständen

Eigentümer in der Verkehrssicherungspflicht

Die Folgen der anhaltenden Hitze in den vergangenen Sommern haben im sächsi-schen Wald ihre Spuren hinterlassen. Die durchschnittlich zu geringen Niederschläge begünstigen Dürreschäden an den Bäumen und die milden Temperaturen im Winter sorgen für eine steigende Population der Borkenkäfer. Beides trägt nachhaltig zum Baumsterben in Sachsen bei. Gerade in Folge von Trockenheit, Schädlingsbefall und Sturmperioden steigt die Gefahr, dass Bäume die Verkehrssicherheit merklich beeinflussen.

Die Niederlassung Meißen des Landesamts für Straßenbau und Verkehr ist zuständig für die Baumkontrolle von Straßenbäumen an Bundes- und Staatsstraßen in den Landkreisen Meißen und Sächsische Schweiz/Osterzgebirge. In diesem Zusammenhang sind erhebliche Schäden auch außerhalb des Straßenbaumbestandes auffällig.

Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr appelliert daher eindringlich an die Ei-gentümer angrenzender Flurstücke entlang der Bundes- und Staatsstraßen sowie generell entlang aller öffentlicher Verkehrswege und Einrichtungen, ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen und Sturm- respektive Trockenschäden bzw. Bäume mit Schädlingsbefall unter Beachtung des Bundesnaturschutzgesetzes sowie der regional geltenden Gehölz- bzw. Baumschutzsatzungen zu beseitigen.

Abgestorbene und geschädigte Bäume stellen ein erhöhtes Risiko für die Verkehrs-teilnehmer dar. Schließlich kann der Eigentümer bei schuldhafter Verletzung der Verkehrssicherungspflichten für etwaige Schäden haftbar gemacht werden.

Landesamt für Straßenbau und Verkehr

Masern – warum impfen?

Seit dem 01.03.2020 gilt das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz). Damit ändern sich mehrere Paragrafen des Infektionsschutzgesetzes.
Kinder dürfen beispielsweise ohne vorhandenen Impfschutz nicht mehr in eine Kita aufgenommen werden. Erzieher, Lehrer, medizinisches Personal u. v. a. m. müssen fehlende Impfungen bis zu einem Stichtag nachholen. Ansonsten drohen Tätigkeits- oder Berufsverbote und es können Ordnungsgelder bis 2.500 Euro verhängt werden.
Mit dem neuen Gesetz, das ab März 2020 in Kraft trat, soll gewährleistet werden, dass mindestens 95 % der Bevölkerung geimpft sind. Immer noch halten 10 - 20 % der Bevölkerung Masern für keine schwere Erkrankung. Auffassungen, wonach Masern die Persönlichkeitsreifung eines Kindes befördern, auf chronische Krankheiten eine heilende Wirkung haben, das Allergierisiko senken oder das Immunsystem stärken, sind längst widerlegt. Das Gegenteil ist der Fall. Wissenschaftlich bewiesen ist, dass Masernviren bestimmte Gedächtniszellen befallen und zerstören. Dadurch kommt es zu einem Verlust der bisher erworbenen Abwehr gegen bereits durchgemachte Infektionen. Dies erhöht die Infektanfälligkeit und damit die Sterberate.
Masern sind hochansteckend. Ein Kontakt ohne bestehenden Schutz führt in über 95 % zu einer Erkrankung. Bei 1000 Erkrankten kommt es zu bis zu 140 Mittelohrentzündungen, bis zu 90 Lungenentzündungen und bis zu drei Gehirnentzündungen. Auch Todesfälle können nicht ausgeschlossen werden. Bei schweren Immundefekten oder einer Immununterdrückung (Immunsuppression) liegt die Sterberate an Masern bei 30 %. Besonders tragisch ist die so genannte Subakute Sklerosierende Panencephalitis, eine immer tödlich verlaufende Hirndegeneration.
Die meisten Masernviren kommen aus dem Ausland zu uns, auch aus nahen Ländern wie der Ukraine, Rumänien oder Frankreich.
Und besonders unverständlich ist: Da heute die meisten Menschen infolge des Erfolges der Impfprogramme selbst nicht mehr an Masern und seinen schweren Komplikationen erkranken, geht das Wissen um die Gefährlichkeit verloren. Appelle an Vernunft und Gemeinsinn haben nicht zu einer Verbesserung geführt – daher gibt es nun das Masernschutzgesetz.
Kontakt:
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Amt für Gesundheits- und Verbraucherschutz
Schloßhof 2/4
01796 Pirna
Telefon: 03501 515-2301
E-Mail: gesundheitsamt@landratsamt-pirna.de