Hohe Sommertemperaturen: Veterinäramt weist auf Witterungsschutz für Weidetiere hin

Landratsamt Sächs. Schweiz-Osterzgebirge, Pressemitteilung 12.08.2026

Die anhaltenden Sommertemperaturen führen derzeit zu immer mehr Hinweisen und Anzeigen aus der Bevölkerung. Viele Bürger melden Nutztiere, die ohne ausreichenden Sonnenschutz auf den Weiden stehen. Besonders häufig betreffen diese Meldungen Schafe, Pferde und Rinder.

Das Veterinäramt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge erinnert alle Tierhalter an ihre gesetzliche Pflicht nach dem Tierschutzgesetz und der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Sie müssen ihre Tiere angemessen versorgen und jederzeit vor schädlichem Wetter schützen. Konkret bedeutet das: Den Tieren müssen auf der Weide dauerhaft ausreichend frisches Trinkwasser sowie Schatten durch Bäume oder Unterstände zur Verfügung stehen.

Eingehende Hinweise auf mögliche Verstöße unterliegen der Überprüfung durch das Fachamt. Werden tierschutzrechtliche Mängel festgestellt, kann die Behörde Maßnahmen sowie Bußgeldverfahren einleiten. Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben ziehen empfindliche Bußgelder nach sich.

Das Veterinäramt bittet alle Tierhalter, die Tierhaltung insbesondere bei Extremwetter wie Hitze oder Starkregen mehrmals täglich zu überprüfen. Eine ausreichende Wasserversorgung sowie der erforderliche Witterungsschutz müssen jederzeit sichergestellt sein.

Bei Fragen zur tierschutzgerechten Haltung von Weidetieren oder zu den gesetzlichen Anforderungen stehen die Mitarbeiter des Veterinäramtes beratend zur Verfügung.

Kontakt

Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Schloßhof 2/4, 01796 Pirna
Telefon: 03501 515-2401
E-Mail: lueva@landratsamt-pirna.de

Foto: Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Helfen Sie mit Waldbrände zu verhindern

Pressemitteilung Landratsamt Pirna, 11.08.2026

Aufgrund der aktuell trockenen Witterung im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und trotz lokaler Unwetter ist mit anhaltend kritischen Waldbrandgefahrenstufe zu rechnen. Dies erfordert insbesondere in den heißen Tagen von allen eine erhöhte Aufmerksamkeit und besonders umsichtiges Verhalten beim Aufenthalt in der Natur.

Das Amt für Bevölkerungsschutz gibt Bürgerinnen und Bürgern folgende Hinweise, die zum effektiven Schutz vor Wald- und Vegetationsbränden beitragen:

  • Offenes Feuer kann schnell außer Kontrolle geraten und auf die Vegetation übergreifen. Daher grillen Sie bitte nur in privaten Bereichen oder auf ausgewiesenen, öffentlichen Stellen. Nicht selten glimmt in Grillasche noch Stunden später ein kleiner Glutrest. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, entsorgt die Asche nicht sofort am Tag nach dem Grillvergnügen auf dem Kompost, sondern am besten in einem nur für diese Zwecke vorgesehenen Ascheeimer aus Metall.
  • In Sachsen ist der Umgang mit offenem Feuer im Wald und in dessen Nähe (im Umkreis von 100 Metern) grundsätzlich ganzjährig verboten. Insbesondere ist auch in der Nationalparkregion Sächsische Schweiz das Entfachen von offenem Feuer strengstens untersagt.
  • Feuerwerke gelten ebenso als offenes Feuer und dürfen im Wald nicht entzündet werden. Die Explosionen und Funken, die die bunte Wirkung eines Feuerwerks erst ausmachen, sind eine große Gefahr für trockene Vegetation, zumal die Nutzung von Pyrotechnik in Deutschland ganzjährig stark reglementiert ist.
  • Auch das Rauchen im Wald ist in Sachsen ganzjährig untersagt. Achten Sie bitte beim Durchfahren von Waldgebieten darauf, nicht achtlos Zigarettenkippen aus dem Fenster zu werfen. Selbst kleine Glutreste können brennbares Material am Boden entzünden.
  • Abfälle gehören in entsprechende Entsorgungsbehälter und nicht in die Natur. Sie könnten entzündliches Material enthalten. Hinterlassen Sie keinen Müll von der Rast oder dem Picknick.
  • Halten Sie Zufahrten, selbst Feldwege, stets für Lösch- und Einsatzfahrzeuge zugänglich. Besonders bei hohen Waldbrandgefahrenstufen (4 und 5) sollten öffentliche Straßen und Wege, auch Waldwege, nicht verlassen werden. Parkplätze in Wäldern können gesperrt werden.
  • Wer Rauchentwicklung oder einen Waldbrand entdeckt, ist verpflichtet, unverzüglich einen Notruf unter der Telefonnummer 112 abzusetzen. Geben Sie den Brandort so präzise wie möglich an. Verbleiben Sie nach dem Anruf mit genügend Sicherheitsabstand vor Ort, um anrückende Feuerwehren von den Zufahrtsstraßen den Weg zur Brandstelle weisen zu können. Dies spart Zeit und kann wertvolles Gut retten.
  • 90 Prozent aller Waldbrände in Sachsen wurden in den letzten Jahren nachweislich von Menschen verursacht. Sollten Sie Waldbesucher antreffen, die im Wald Feuer machen, weisen sie auf diese Gefahren hin und fordern Sie zum Löschen des Feuers auf. Wenn das Einsehen fehlt, zögern Sie bitte nicht und rufen Sie den Notruf 112 an.

Alle Informationen zur aktuellen Waldbrandgefahr und dem richtigen Verhalten bietet schnell, unkompliziert und kostenlos die mobile App „Waldbrandgefahr Sachsen“ vom Staatsbetrieb Sachsenforst, abrufbar unter www.wald.sachsen.de/waldbrand-app-sachsen.html.

Über die integrierte Notruf- und Standort-Funktion kann jeder einen aktiven Beitrag zum Waldbrandschutz und zur eigenen Sicherheit leisten. Dank der GPS-gestützten Standortermittlung sind die exakte Position des Brandortes und der nächstgelegene Rettungspunkt im Wald leicht zu ermitteln.

Die aktuelle Waldbrandstufe ist unter www.mais.de/php/sachsenforst.php und www.landratsamt-pirna.de/waldbrandschutz.html abrufbar.

Allgemeinverfügung zum Entnahmeverbot von Oberflächengewässern

Pressemitteilung des Landratsamtes Pirna, 03.08.2026

Trotz der Niederschläge im Mai und Anfang Juni herrscht weiterhin deutliche Trockenheit. Die meisten Gewässer im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge führen Niedrigwasser, kleinere Gewässer sind teilweise nahezu vollständig ausgetrocknet. Aufgrund der andauernden Trockenperiode ist die Wasserführung vielerorts bereits stark zurückgegangen, wobei aufgrund der weiterhin sommerlichen Temperaturen nicht mit einer wesentlichen Entspannung zu rechnen ist.

Aus diesen Gründen hat das Landratsamt ein sofortiges Entnahmeverbot von Wasser aus den Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtung sowie mittels Schöpfen zum Zweck der Bewässerung erlassen.

Auch in den Talsperren, insbesondere im Talsperrensystem Klingenberg-Lehnmühle, macht sich das bereits seit letztem Jahr verstärkt bestehende Defizit in den Füllständen bemerkbar. Zur Schonung der Trinkwasserressourcen wurden daher ein Verbot für die Befüllung privater Pools sowie eine zeitliche Beschränkung der Bewässerung eingeführt, sofern hierfür Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung verwendet wird. Auch die Entnahme von erlaubnisfreien Brunnen wurde eingeschränkt.

Die Allgemeinverfügung trat am Montag, den 3. August 2026, in Kraft und gilt bis einschließlich 30. September 2026. Der Wortlaut kann unter https://www.landratsamt-pirna.de/bekanntmachungen.html eingesehen werden.

Information für die Garagengemeinschaft Gärtnerstraße Rabenau

Für die Garagengemeinschaft Gärtnerstraße erfolgt die Stromkassierung vor Ort

am Sonnabend, dem 29.08.2026             von 10 bis 11 Uhr sowie
am Sonntag, dem 30.08.2026             von 10 bis 11 Uhr.

Bitte ermöglichen Sie Ihre Anwesenheit in diesem Zeitraum.

Bei Rückfragen melden Sie sich bitte unter der Telefonnummer 0351 6444232.

Informationen zu Zecken, Mücken und vektorübertragenen Krankheitserregern

In Deutschland sind Zecken vor allem als Überträger der Borreliose und der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) von Bedeutung. Mit Ausnahme des Stadt- und Landkreises Leipzig wird inzwischen ganz Sachsen vom Robert Koch-Institut als FSME-Risikogebiet eingestuft.

Die invasive Asiatische Tigermücke stammt ursprünglich aus Südostasien und ist eine tag- und dämmerungsaktiv, aggressiv stechende Mückenart. Ihr Vorkommen kann den Aufenthalt im Freien massiv beeinträchtigen. Zudem ist sie Überträger zahlreicher tropischer Infektionserreger, darunter des Dengue-, Chikungunya- und Zikavirus. Im Südwesten Deutschlands hat sich die Asiatische Tigermücke bereits fest etabliert und breitet sich aktuell immer weiter aus. In Sachsen wurde sie erstmals 2024 im Dresdner Stadtteil Neustadt nachgewiesen. Falls Asiatische Tigermücken in weiteren Gebieten Sachsen auftreten, ist es essentiell, dass diese durch die Bevölkerung erkannt und gemeldet werden, um frühzeitig Maßnahmen ergreifen zu können. Einen kurzen Erklärfilm zur Asiatischen Tigermücke finden Sie hier: https://www.youtube.com/watch?v=QgUnGhVN_90

Flyer liegen kostenfrei in der Stadtverwaltung aus oder können hier kostenlos bestellt werden:

Flyer „Zecken und zeckenübertragenen Krankheitserreger in Sachsen“ https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/49953

Flyer „Asiatische Tigermücke – Vorkommen und Bekämpfung“ https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/49973

Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen

Neue Schilder zur Begrüßung im Geopark Sachsens Mitte

Wir sind mit unseren Geotopen "Einsiedlerstein" und "Götzenbusch" Mitglied im Geopark Sachsens Mitte. Um dies für alle sichtbar zu zeigen, wurde wie hier in Lübau auch in Oelsa jeweils ein Begrüßungsschild mit dem Motiv "Einsiedlerstein" aufgestellt. Die Aufstellung zweier weiterer Tafeln ist in Rabenau und Karsdorf geplant.

In der gesamten Gebietskulisse des Geoparks Sachsens Mitte werden in den Mitgliedskommunen insgesamt 35 Begrüßungstafeln an stark frequentierten Orten installiert.

Weitere Informationen zum Geopark Sachsens Mitte, dessen Aufgaben, Erlebnis- und Bildungsangeboten sowie zur Forschung im Bereich Rohstoffe finden Sie hier.

Fällverbot für Bäume und Gehölze in der Vegetationszeit vom 1. März bis 30. September

 

 

Pressemitteilung                                                           

Das Fällen beziehungsweise Zurückschneiden von Bäumen, Hecken, lebenden Zäunen, Gebüsch und anderen Gehölzen ist gemäß § 39 Absatz 5 Bundesnaturschutzgesetz in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September des jeweiligen Jahres bundesweit verboten. Dieses Verbot beruht auf artenschutzrechtlichen Gründen, gilt auf bebauten wie unbebauten Grundstücken sowie in Kleingärten und schließt Obstbäume, Nadelgehölze, Pappeln und Birken mit ein.

Lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte für Bäume, Hecken und Sträucher des jährlichen Zuwachses sind ohne behördliche Genehmigung in dieser Zeit möglich. Dabei sind die Gehölze jedoch auf vorhandene Nist- und Schlafplätze zu untersuchen. Werden solche gefunden, dürfen diese nicht beseitigt werden. Besonderes Augenmerk liegt auf vorhandenen Baumhöhlen, welche häufig als Brutplatz genutzt werden.

Mit dieser Vorschrift soll ein Mindestschutz der auf Gehölze angewiesenen Tierarten erreicht werden. Sie dient dazu, das Blütenangebot für Insekten während des Sommerhalbjahres sicherzustellen, brütende Vogelarten zu schützen sowie Gehölze als Brutplatz in der Saison zu erhalten.

Die meisten Städte und Gemeinden des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge haben eine Gehölz- oder Baumschutzsatzung, welche ganzjährig Anwendung findet. Ist eine der oben genannten Maßnahmen im Verbotszeitraum erforderlich, so besteht die Notwendigkeit, bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung einen Antrag auf eine Fällgenehmigung zu stellen. Die Kommune ist für die Genehmigung nach einer kommunalen Gehölzschutzsatzung zuständig. Diese leitet die erteilte Fällgenehmigung an die untere Naturschutzbehörde weiter, welche im gesetzlichen Schutzzeitraum prüft ob eine artenschutzrechtliche Befreiung erteilt werden kann.

Besitzt die jeweilige Kommune keine derartige Satzung und ist die Beseitigung eines Baumes oder anderer Gehölze dringend erforderlich, ist Kontakt mit der unteren Naturschutzbehörde aufzunehmen. Diese prüft dann, ob im Einzelfall eine artenschutzrechtliche Befreiung erteilt werden kann. Dazu sollte das Antragsformular zur Gehölzbeseitigung auf der Internetseite unter https://www.landratsamt-pirna.de/download/Antragsformular_Baumfaellung_beschreibbar.pdf genutzt werden. Eine Befreiung vom Schnittverbot muss grundsätzlich vor dem Abschneiden der Gehölze vorliegen.

Zudem ist ganzjährig auf die Vorschriften des besonderen Artenschutzes zu achten, denn unabhängig davon, zu welcher Jahreszeit die Arbeiten durchgeführt werden sollen, sind die Gehölze auf das Vorkommen von Fortpflanzungs- und Ruhestätten besonders geschützter Tierarten zu untersuchen. Insbesondere können Vögel, Fledermäuse oder holzbewohnende Käferarten in Bäumen, Baumhöhlen, Spalten oder Nischen teilweise ganzjährig beziehungsweise wiederholt bewohnen. Die Beseitigung dieser Strukturen, beispielsweise durch Baumfällungen, ist ganzjährig verboten und bedarf daher ebenfalls einer vorherigen Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde.

Wer gegen die vorgenannten Grundsätze verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Kontakt:

Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Referat Naturschutz
Weißeritzstraße 7
01744 Dippoldiswalde
Telefon: 03501 515-3439
E-Mail: naturschutz@landratsamt-pirna.de

Pflegekinderdienst – neue Pflegeeltern gesucht

Ein Platz zum Wachsen, ein Herz zum Lieben - Landkreis sucht Pflegefamilien

Das Jugendamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sucht Familien, die Pflegekindern ein liebevolles Zuhause geben können. Denn aus verschiedenen Gründen sind Eltern nicht immer in der Lage, ihre Kinder im bisherigen Lebensumfeld zu betreuen. Pflegeeltern können diesen Kindern zeitlich begrenzt oder auch dauerhaft zu einem neuen Zuhause verhelfen.

„Wenn Sie sich für Kinder engagieren möchten, informieren Sie sich gern bei uns im Jugendamt zum Thema Pflegeeltern. Jedes Kind, was durch Sie als Pflegeeltern familiennah betreut werden kann, bekommt damit eine neue Chance im Leben“, so Beigeordnete Kati Kade. In Deutschland lebten laut dem Statistischen Bundesamt Ende 2022 über 87.000 Kinder in einer Pflegefamilie. Aufgrund des großen Bedarfs werden Pflegeeltern landesweit überall händeringend gesucht. „Wir suchen immer die passende Pflegefamilie für das Kind, nicht das passende Kind für die Pflegefamilie“.

Sie haben Interesse daran, Pflegeeltern zu werden?

Wer überlegt, ein Kind befristet oder dauerhaft in Pflege zu nehmen, erhält beim Pflegekinderdienst des Jugendamtes zahlreiche Informationen, die über die Voraussetzungen, den Ablauf eines Pflegeverhältnisses, die finanziellen Rahmenbedingungen und die Unterstützungsangebote für Pflegeeltern aufklären. Zudem bereiten Pflegeelternschulungen auf die Aufgabe als Pflegeeltern vor. Zusätzlich werden zur bestmöglichen Unterstützung der Pflegefamilien regelmäßige Weiterbildungen, Pflegeeltern-Cafés, Pflegeelternberatung oder auch Entlastungsunterstützungen angeboten.

Neben konventionellen und gleichgeschlechtlichen Paaren können auch alleinstehende Personen Pflegekinder aufnehmen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen und bereit sind, mit dem Jugendamt und den leiblichen Eltern des Kindes zusammenzuarbeiten.

Wer Interesse daran hat, ein Pflegekind befristet oder unbefristet in die Familie aufzunehmen, kann sich an das Jugendamt des Landratsamtes wenden.

Kontakt:

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Landratsamt
Jugendamt/Referat
Besondere Soziale Dienste und Förderung
Pflegekinderdienst
E-Mail: pflegekinderdienst@landratsamt-pirna.de
Telefon: 03501 515-2101
www.landratsamt-pirna.de/pflegekinderdienst.html

Abriss der Arthur-Lohse-Fußgängerbrücke im Rabenauer Grund über die Rote Weißeritz

Im Rabenauer Grund wurde die Fußgänger-Brücke "Arthur-Lohse-Brücke" durch den Eigentümer Sachsenforst abgerissen. Es gibt dort im Moment keine Möglichkeit, die Rote Weißeritz zwischen Wanderweg Rabenauer Grund und Sagenweg/ Paul-Laue-Steig zu überqueren. Wanderern des Sagenweges empfehlen wir, ab "Predigtstuhl" den gleichen Rückweg bis zum Semmelsteig zu nehmen und diesem nach rechts talabwärts zu folgen. Dort gibt es dann die Möglichkeit, die Bahngleise der Weißeritztalbahn zu überqueren und mittels einer Brücke kurz vor der Rabenauer Mühle wieder auf den Wanderweg Rabenauer Grund zu gelangen.

 

Wohngeldantrag ab sofort online verfügbar

Die Angebote und Dienstleistungen des Landkreises werden stetig weiterentwickelt und digitalisiert. Neu hinzugekommen ist nun die Möglichkeit, den Wohngeldantrag elektronisch über das Sächsische Verwaltungsportal Amt24 zu stellen. Damit ist eine unkomplizierte Beantragung von Lasten- und Mietzuschüssen sowie Wohngeld für Heimbewohner auf dem elektronischen Weg möglich.

Um diesen Service nutzen zu können, ist lediglich ein kostenloses Servicekonto erforderlich, das über die Plattform Amt24 angelegt wird. Dieses Servicekonto kann ebenso für andere elektronische Verwaltungsleistungen wie beispielsweise die Beantragung von Unterhaltsvorschuss oder auch KFZ-Online-Services genutzt werden und erfordert nur eine einmalige Anmeldung. Ein großer Vorteil besteht darin, dass sämtliche erforderlichen Nachweise ebenfalls digital eingereicht werden können, wodurch unnötige Wege zum Amt oder zur Post entfallen.

Weitere Informationen unter:

Wohngeld beantragen – Amt 24
https://amt24.sachsen.de/zufi/leistungen/6000071

Wohngeld – Landkreis Sächsische Schweiz – Osterzgebirge
https://www.landratsamt-pirna.de/wohngeld.html

elektronische Verwaltungsleistungen des Landratsamts Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
https://www.landratsamt-pirna.de/elektronische-services.html

„Herzlich Willkommen im Leben“ – Präventionsangebot gesundes Aufwachsen von Kindern im Landkreis

Netzwerk FRÜHE HILFEN unterstützt Familien im Landkreis

„Herzlich Willkommen im Leben“ - Präventionsangebot wird dauerhaft im Landkreisportfolio verankert  

Das gesunde Aufwachsen von Kindern ist den Verantwortlichen in der Landkreisverwaltung eine Herzensangelegenheit. Zehn Jahre gibt es das Angebot „Herzlich Willkommen im Leben“ bereits, in dessen Rahmen die Unterstützung direkt bei den Familien ankommt. Mit Beginn dieses Jahres sind die zwei Mitarbeiterinnen, die sich um das Wohl der jungen Familien kümmern, unbefristet in der Landkreisverwaltung angestellt. Die Stellen werden durch den Freistaat Sachsen gefördert und auch durch den Landkreis finanziell unterstützt. Profitieren werden die Familien im Landkreis davon auf jeden Fall.

Kostenfreie Schwangereninfoabende

Gemeinsam mit den Schwangerenberatungsstellen werden an verschiedenen Orten im Landkreis kostenfreie Schwangereninfoabende durchgeführt, bei denen es um vielfältige Themen rund um Schwangerschaft, Geburt, Elternzeit und Elterngeld geht.

Familienbesuch

Zudem erhalten alle Familien mit einem neugeborenen Kind in den ersten drei Monaten nach der Geburt einen Brief des Landratsamtes, der die jüngsten Landkreiskinder begrüßt und das Angebot eines persönlichen Besuches durch die Projektmitarbeiterinnen Stefanie Püschel und Kathleen Mehner enthält. Sie suchen alle Familien, die dieses Angebot nutzen möchten, zu Hause auf. Neben zahlreichen Informationen und hilfreichen Tipps für die junge Familie bringen sie kleine Geschenke mit, wie beispielsweise Gutscheine für den Eintritt in den Zoo Dresden, die MARIBA FREIZEITWELT in Neustadt in Sachsen oder das ELBE-FREIZEITLAND in Königstein.

Weitere Unterstützungsangebote

Vordergründig sollen die Familien jedoch in vielerlei Hinsicht unterstützt werden. So werden die Mütter und Väter nach ihren Wünschen für die Zukunft, nach Sorgen und Ängsten im Familienalltag, aber zuallererst nach dem Wohlbefinden von Mutter und Kind befragt.

Zehn bis fünfzehn Prozent aller Mütter leiden zum Beispiel an einer Wochenbettdepression. Es ist davon auszugehen, dass die Dunkelziffer noch wesentlich höher ist. In der Zeit nach der Geburt eines Kindes haben viele Frauen das Gefühl, ihrer neuen Mutterrolle nicht gerecht zu werden und sie leiden an Niedergeschlagenheit und Antriebsarmut. In diesen Situationen ist der Kontakt zu den Müttern besonders wichtig, so die Erfahrung von Stefanie Püschel und Kathleen Mehner. Sie vermitteln dann zu entsprechenden Hilfsangeboten, wie dem PandaMom Programm der TU Dresden (PandaMom — Professur für Klinische Psychologie und E-Mental-Health — TU Dresden (tu-dresden.de).

In anderen Familien ist die Wohnung zu eng oder die größeren Geschwister fühlen sich durch das Baby weniger beachtet und zeigen Verhaltensauffälligkeiten. Auch in diesen Situationen erhalten die Familien Unterstützung.

Kontakt:
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Jugendamt
Präventiver Kinderschutz – Projekt „Herzlich Willkommen im Leben“
Weißeritzstraße 11
01744 Dippoldiswalde

Stefanie Püschel
Telefon: 03501 616-2090 oder 0173 5865046

Kathleen Mehner
Telefon: 03501 515-2086 oder 0160 8403209

Informationen des Landkreises: Leben ohne Gewalt

Handlungsempfehlungen häusliche Gewalt und Kindswohlgefährdung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Gewalt in Paarbeziehungen

Zu jeder Zeit und in jeder Form gab und gibt es Gewalt gegen Frauen, Männer und Kinder durch Bezugspersonen. Der häufigste Schauplatz dieser Gewalt sind die eigenen vier Wände. Gerade an dem Ort, an welchem Menschen Schutz, Geborgenheit und Vertrautheit suchen, werden sie nicht selten geschlagen, bedroht, beschimpft und gedemütigt. Ihnen werden Kontakte zu Freundinnen und Freunden, Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen und Familienangehörigen verwehrt. Sie werden kontrolliert und finanziell bevormundet. Häufig sind die Täter:innen ehemalige oder aktuelle Partner:innen, die im Falle eines Trennungsversuches mit der Wegnahme der Kinder oder massiver Gewalt drohen.

Der gewaltausübende Partner/Die gewaltausübende Partnerin untergräbt zunehmend das Selbstbewusstsein und Selbstwertgefühl. Eine derart eingeschüchterte und häufig auch sozial isolierte Person schafft es kaum ohne Hilfe von außen, sich aus dieser Gewaltbeziehung zu lösen.

Auch heute noch wird häusliche Gewalt und Gewalt in der Partnerschaft gern verharmlost und schnell entschuldigt. So waren der Alkohol, Eifersucht, ein schlechter Tag, eine schwere Vergangenheit oder der Ärger mit wer weiß wem Schuld. Vielleicht waren die Kinder zu laut oder der Partner, die Partnerin wurde "provoziert".

Sicher kennen viele von Ihnen solche oder ähnliche Erklärungsmuster. Nicht selten übernehmen die gewalterfahrenden Personen die Verantwortung für solche Gewalttätigkeit. Sie schämen sich, persönlich versagt zu haben. Glauben, dass nur ihnen so etwas passiert. Kein Wunder also, dass die, die Gewalt erfahren, schweigen.

Aus den Verstrickungen von Angst und Abhängigkeit einen Weg zu finden ist nicht leicht. ABER es ist möglich!

Beratungsmöglichkeiten finden Sie in diesem Flyer des Landratsamtes Pirna (bitte hier klicken) oder auf der entsprechenden Website:
https://www.landratsamt-pirna.de/gleichstellung-leben-ohne-gewalt.html

Mach was mit Familie! Tipps erhalten Sie im Familien-Freizeitportal der ErlebnisREGION DRESDEN

„Wenn wir das gewusst hätten…“ Diese Aussage soll für Familien in der Erlebnisregion Dresden, zu der auch Rabenau gehört, der Vergangenheit angehören. Im Familien-Freizeitportal können Kinder, ihre Eltern und Großeltern nach aktuellen Freizeitangeboten über die Grenzen ihres Wohnortes hinaus suchen.

Das Portal besteht aus zwei Bausteinen, die miteinander verknüpft und gleichzeitig angezeigt werden können. Der erste enthält die für Familien mit Kindern geeigneten Veranstaltungen. Gesucht werden kann nach Datum, Ort oder sechs Kategorien, wie z. B. Feste, Musik oder Sport.

Der zweite Baustein beinhaltet die permanenten Angebote, wie Museen, Sportanlagen, Parks, Aussichtspunkte und Campingplätze, die nach Themen gruppiert sind. Für zahlreiche Einrichtungen wurden die Öffnungszeiten hinterlegt, so dass auch gleich klar ist, wann ein Besuch möglich ist.

Die Angebote können für einen bestimmten Standort sowohl in einer Liste als auch in einer Karte angezeigt werden. Angebote mit freiem Eintritt sind extra abrufbar. Außerdem werden barrierefreie Einrichtungen und Veranstaltungsorte separat ausgewiesen. Eltern können so jederzeit nachschauen, wo in ihrer Umgebung eine passende Veranstaltung stattfindet oder sich eine geöffnete Freizeiteinrichtung befindet.

Das Familien-Freizeitportal ist unter dem Link

www.erlebnisregion-dresden.de/familienfreizeit.html

abrufbar.


Wer lieber etwas in der Hand hat, dem sei die kostenfreie Familien-Freizeit-Broschüre der ErlebnisREGION Dresden empfohlen, erhältlich im Foyer des Rathauses oder direkt in der Tourismus-Information Rabenau, Markt 3.


Das Familien-Freizeit-Portal ist ein vom Sächsischen Staatsministerium für Regionalentwicklung nach der Richtlinie FR-Regio gefördertes Projekt, welches mit Steuermitteln auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes mitfinanziert wird.

Aufruf zur Kontrolle und Pflege von Baumbeständen

Eigentümer in der Verkehrssicherungspflicht

Die Folgen der anhaltenden Hitze in den vergangenen Sommern haben im sächsi-schen Wald ihre Spuren hinterlassen. Die durchschnittlich zu geringen Niederschläge begünstigen Dürreschäden an den Bäumen und die milden Temperaturen im Winter sorgen für eine steigende Population der Borkenkäfer. Beides trägt nachhaltig zum Baumsterben in Sachsen bei. Gerade in Folge von Trockenheit, Schädlingsbefall und Sturmperioden steigt die Gefahr, dass Bäume die Verkehrssicherheit merklich beeinflussen.

Die Niederlassung Meißen des Landesamts für Straßenbau und Verkehr ist zuständig für die Baumkontrolle von Straßenbäumen an Bundes- und Staatsstraßen in den Landkreisen Meißen und Sächsische Schweiz/Osterzgebirge. In diesem Zusammenhang sind erhebliche Schäden auch außerhalb des Straßenbaumbestandes auffällig.

Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr appelliert daher eindringlich an die Ei-gentümer angrenzender Flurstücke entlang der Bundes- und Staatsstraßen sowie generell entlang aller öffentlicher Verkehrswege und Einrichtungen, ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen und Sturm- respektive Trockenschäden bzw. Bäume mit Schädlingsbefall unter Beachtung des Bundesnaturschutzgesetzes sowie der regional geltenden Gehölz- bzw. Baumschutzsatzungen zu beseitigen.

Abgestorbene und geschädigte Bäume stellen ein erhöhtes Risiko für die Verkehrs-teilnehmer dar. Schließlich kann der Eigentümer bei schuldhafter Verletzung der Verkehrssicherungspflichten für etwaige Schäden haftbar gemacht werden.

Landesamt für Straßenbau und Verkehr

Masern – warum impfen?

Seit dem 01.03.2020 gilt das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz). Damit ändern sich mehrere Paragrafen des Infektionsschutzgesetzes.
Kinder dürfen beispielsweise ohne vorhandenen Impfschutz nicht mehr in eine Kita aufgenommen werden. Erzieher, Lehrer, medizinisches Personal u. v. a. m. müssen fehlende Impfungen bis zu einem Stichtag nachholen. Ansonsten drohen Tätigkeits- oder Berufsverbote und es können Ordnungsgelder bis 2.500 Euro verhängt werden.
Mit dem neuen Gesetz, das ab März 2020 in Kraft trat, soll gewährleistet werden, dass mindestens 95 % der Bevölkerung geimpft sind. Immer noch halten 10 - 20 % der Bevölkerung Masern für keine schwere Erkrankung. Auffassungen, wonach Masern die Persönlichkeitsreifung eines Kindes befördern, auf chronische Krankheiten eine heilende Wirkung haben, das Allergierisiko senken oder das Immunsystem stärken, sind längst widerlegt. Das Gegenteil ist der Fall. Wissenschaftlich bewiesen ist, dass Masernviren bestimmte Gedächtniszellen befallen und zerstören. Dadurch kommt es zu einem Verlust der bisher erworbenen Abwehr gegen bereits durchgemachte Infektionen. Dies erhöht die Infektanfälligkeit und damit die Sterberate.
Masern sind hochansteckend. Ein Kontakt ohne bestehenden Schutz führt in über 95 % zu einer Erkrankung. Bei 1000 Erkrankten kommt es zu bis zu 140 Mittelohrentzündungen, bis zu 90 Lungenentzündungen und bis zu drei Gehirnentzündungen. Auch Todesfälle können nicht ausgeschlossen werden. Bei schweren Immundefekten oder einer Immununterdrückung (Immunsuppression) liegt die Sterberate an Masern bei 30 %. Besonders tragisch ist die so genannte Subakute Sklerosierende Panencephalitis, eine immer tödlich verlaufende Hirndegeneration.
Die meisten Masernviren kommen aus dem Ausland zu uns, auch aus nahen Ländern wie der Ukraine, Rumänien oder Frankreich.
Und besonders unverständlich ist: Da heute die meisten Menschen infolge des Erfolges der Impfprogramme selbst nicht mehr an Masern und seinen schweren Komplikationen erkranken, geht das Wissen um die Gefährlichkeit verloren. Appelle an Vernunft und Gemeinsinn haben nicht zu einer Verbesserung geführt – daher gibt es nun das Masernschutzgesetz.
Kontakt:
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Amt für Gesundheits- und Verbraucherschutz
Schloßhof 2/4
01796 Pirna
Telefon: 03501 515-2301
E-Mail: gesundheitsamt@landratsamt-pirna.de