Satzungsbeschluss des Bebauungsplans „An der alten Ziegelei“, Flurstücke 420/8, 418/9, 419/3 sowie Teilflächen der Flurstücke 418/7, 418/8, 419/1,419/2, 420/6 und 420/7 der Gemarkung Rabenau
Der Stadtrat der Stadt Rabenau hat am 04.09.2023 in seiner öffentlichen Sitzung den Bebauungsplan „An der alten Ziegelei“, Flurstücke 420/8, 418/9, 419/3 sowie Teilflächen der Flurstücke 418/7, 418/8, 419/1,419/2, 420/6 und 420/7 der Gemarkung Rabenau mit integriertem Grünordnungsplan als Satzung beschlossen.
Maßgebend sind die Planzeichnung des Bebauungsplans, die textlichen Festsetzungen und die Begründung mit Stand 25.07.2023. Der Planbereich ist in folgendem Kartenausschnitt dargestellt:
Der Bebauungsplan „An der alten Ziegelei“, Flurstücke 420/8, 418/9, 419/3 sowie Teilflächen der Flurstücke 418/7, 418/8, 419/1,419/2, 420/6 und 420/7 der Gemarkung Rabenau, tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).
Der Bebauungsplan, bestehend aus Planzeichnung, Teil B-Textliche Festsetzung, die Begründung mit integriertem Grünordnungsplan und der Umweltbericht mit Anlagen 1 bis 8 sowie die zusammenfassende Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB können im Bauamt der Stadt Rabenau, 2. OG, Markt 3, 01734 Rabenau während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Des Weiteren wird der Bebauungsplan mit allen Anlagen auch auf der Homepage der Stadt Rabenau unter www.stadt-rabenau.de und in das zentrale Internetportal des Landes Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingestellt.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 47 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen.
Rabenau, 06.10.2023
gez. Paul
Bürgermeister
Anlagen:
Zusammenfassende Erklärung_mit Unterschrift
Satzungstext
Bebauungsplan_Rabenau_Satzung_Inhaltsverzeichnis_Ordner
Bebauungsplan_Rabenau_Satzung_Teil_A+B
Bebauungsplan_Rabenau_Satzung_Teil_C_Begründung
Bebauungsplan_Rabenau_Satzung_Umweltbericht
Umweltbericht Anlage 1_Plan Bestand Biotoptypen_- Kopie
Umweltbericht_Anlage 2_Maßnahmenplan_E1_Streuobstwiese Großoelsa - Kopie
Umweltbericht_Anlage 3_NSI_Bebauungsplan_Rabenau_Bericht_- Kopie
Umweltbericht_Anlage 4_NSI_Bebauungsplan_Rabenau_Feldlerche_Anschreiben - Kopie
Umweltbericht_Anlage 5_ABD_Schallimmissionsprognose_Bebauungsplan Rabenau_- Kopie
Umweltbericht_Anlage 6_rabal_Baugrundgutachten_Bebauungsplan_Rabenau_- Kopie
Umweltbericht_Anlage 7_Beratungsprotokoll UNB_Landratsamt 13.09.2022 - Kopie
Umweltbericht_Anlage 8_Beratungsprotokoll UNB_Landratsamt_22.09.2022 - Kopie
Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Stadtrat der Stadt Rabenau hat am 19.06.2017 in öffentlicher Sitzung beschlossen, einen Bebauungsplan für die Flurstücke 420/8, 418/9 und 419/3 der Gemarkung Rabenau aufzustellen.
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Stadt Rabenau weist den Geltungsbereich als geplante Wohnbaufläche aus. Entsprechend § 8 Abs. 2 BauGB ist daher sichergestellt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wird.
Im Zuge der weiteren Planungen wurden Teilflächen der Flurstücke 418/7, 418/8, 419/1, 419/2, 420/6 und 420/7 der Gemarkung Rabenau ebenfalls in die Planung mit einbezogen. Dies wurde mit Beschluss-Nr. 56/2021 des Stadtrates der Stadt Rabenau am 13.12.2021 bestätigt.
Vorgesehen ist, Baurecht für 22 Einfamilienhäuser und ein Mehrfamilienhaus zu schaffen. Der Geltungsbereich befindet sich an der Obernaundorfer Straße, zwischen dem Abzweig Feldstraße und der Zufahrt zum Stadion der Möbelwerker. Er geht aus dem folgenden Kartenausschnitt hervor:
Entwurf_Teil_A+B
Im vergangenen Jahr erfolgte dazu bereits die frühzeitigte Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden. Der Vorentwurf wurde unter Berücksichtigung der Stellungnahmen überarbeitet.
Der Stadtrat der Stadt Rabenau hat in der Sitzung am 06.02.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes „An der alten Ziegelei“ (für die Flurstücke 420/8, 418/9, 419/3 sowie Teilflächen der Flurstücke 418/7, 418/8, 419/1,419/2, 420/6 und 420/7 der Gemarkung Rabenau), bestehend aus der Planzeichnung Stand Dezember 2022,
dem Teil B-Textliche Festsetzung und der Begründung mit Umweltbericht (Dezember 2022), Artenschutzrechtlicher Prüfung (Dezember 2021 mit Ergänzung vom 01.09.2022) und Schallimmissionsprognose (November 2021) sowie das Baugrundgutachten (Juni 2019 mit redaktionellen Änderungen April 2022) und die Abstimmungsprotokolle mit der Unteren Naturschutzbehörde vom 13.09.2022 und 22.09.2022 mit Beschluss-Nr. 4/2023 gebilligt sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Planzeichnung Teil A, der Teil B-Textliche Festsetzung und Teil C - Begründung mit Umweltbericht, Artenschutzrechtlicher Prüfung, Schallimmissionsprognose, Baugrundgutachten, die Abstimmungsprotokolle mit der Unteren Naturschutzbehörde sowie Stellungnahmen mit umweltrelevantem Inhalt aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, die Grundlage der Überarbeitung des Vorentwurfes waren, liegen
in der Zeit vom 13. März bis einschließlich 21. April 2023
im Bauamt der Stadtverwaltung Rabenau (2. OG), Markt 3, 01734 Rabenau, während der Dienststunden öffentlich aus.
Die Dienststunden sind
Montag/Mittwoch/Donnerstag: 7:00 - 12:00 und 13.00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 7:00 - 12.00 und 13.00 - 18:00 Uhr
Freitag: 7:00 - 12:00 Uhr.
Wir bitten um eine vorherige telefonische Terminabstimmung für die Einsichtnahme im Rathaus.
Zusätzlich werden die Unterlagen gemäß § 10a Abs. 2 BauGB auf der Homepage der Stadt Rabenau unter www.stadt-rabenau.de und in das zentrale Landesportal Bauleitplanung Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingestellt.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor (Umweltbericht, Gutachten, Stellungnahmen, Abstimmungsprotokolle):
Fläche: Flächeninanspruchnahme bisheriger landwirtschaftlicher Flächen als künftige Siedlungsfläche;
Schutzgut Mensch: Lärmbelastung der geplanten Bebauung durch angrenzende Nutzung und Maßnahmen zum Schutz, Aufenthaltsfunktion durch öffentliche Grünfläche
Schutzgut Arten und Biotope: Vegetationsbestand und Biotoptypen, Vorkommen geschützter Arten und Maßnahmen zur Entwicklung neuer Biotopflächen außerhalb des Plangebietes
Schutzgut Boden: Bodenverhältnisse, Baugrunduntersuchung, Speichervermögen, Erosion
Schutzgut Wasser: Oberflächengewässer, Grundwasser, geplante Maßnahmen zur Rückhaltung und verzögerten Einleitung von Niederschlagswasser
Schutzgut Luft und Klima: lokalklimatische Ausgangssituation und zu erwartende Veränderungen; Minderung lokalklimatischer Auswirkungen der Neubebauung
Landschafts- und Ortsbild, Erholungsfunktion: Beschreibung und Bewertung der aktuellen Situation und der zu erwartenden Veränderungen einschließlich Minimierung der Auswirkungen
Kultur- und sonstige Sachgüter: keine Angaben mangels Vorkommen
Wechselwirkungen: Aussagen zu Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern.
Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung für die vorgenannten Schutzgüter als Grundlage der Abwägung und Festsetzung von externen Ausgleichmaßnahmen
Während der Beteiligung besteht allgemein die Möglichkeit, Einsicht in die Planunterlagen des Bebauungsplanes zu nehmen und Stellungnahmen schriftlich oder elektronisch bei der Stadtverwaltung Rabenau, Markt 3, 01734 Rabenau abzugeben oder während der Sprechzeiten im Bauamt der Stadtverwaltung Rabenau (2. OG), Markt 3, 01734 Rabenau, zur Niederschrift vorzubringen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Rabenau, 03.03.2023
Paul
Bürgermeister
Anlagen:
Bebauungsplan Entwurf_Inhaltsverzeichnis
Bebauungsplan_Entwurf_Teil_A+B
Bebauungsplan_Entwurf_Teil_C_Begründung
Bebauungsplan_Entwurf_Umweltbericht
Plan Bestand Biotoptypen
Maßnahmenplan_Ersatzmaßnahme_Streuobstwiese Großoelsa
Kartenauszug Ausgleichsmaßnahme
Artenschutz-Prüf-Bericht
Artenschutz Anmerkungen zur Feldlerche
Schallimmissionsprognose
Baugrundgutachten
Beratungsprotokoll Bilanzierung, Naturschutz
Beratungsprotokoll Abstimmung zur möglichen Eingriffskompensation
Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung:
Landesdirektion_Sachsen vom 02.02.2022
Landkreis Sächsische Schweiz/Osterzgebirge vom 28.02.2022
Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 22.02.2022
Sächsisches Oberbergamt vom 10.02.2022
Abwasserzweckverband Oelsabachtal vom 23.02.2022