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Entwurf Bebauungsplan „Wohngebiet Wilmsdorfer Straße – Oelsa“ für die Flurstücke 202/5, 204/1, 202/6 und 202/7 der Gemarkung Großoelsa

Öffentliche Auslegung

Der Stadtrat der Stadt Rabenau hat am 16.10.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, einen Bebauungsplan im Vollverfahren für die Flurstücke 202/5, 204/1, 202/6 und 202/7 der Gemarkung Großoelsa aufzustellen.

Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Stadt Rabenau weist den Geltungsbereich als geplante Wohnbaufläche aus. Entsprechend § 8 Abs. 2 BauGB ist daher sichergestellt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wird.

Vorgesehen ist, Baurecht für 19 Einfamilienhäuser. Der Geltungsbereich befindet sich straßenbegleitend an der Wilmsdorfer Straße. Die genaue Lage geht aus dem folgenden Kartenausschnitt hervor:

Im vergangenen Jahr erfolgte dazu bereits die frühzeitigte Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden. Der Entwurf wurde unter Berücksichtigung der Stellungnahmen überarbeitet.

Der Stadtrat der Stadt Rabenau hat in der Sitzung am 30.09.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Wilmsdorfer Straße - Oelsa“ bestehend aus der Planzeichnung mit den Textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht mit Planungsstand September 2024 gebilligt sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Die Planzeichnung mit den Textlichen Festsetzungen, die Begründung und der Umweltbericht sowie Stellungnahmen mit umweltrelevantem Inhalt aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, die Grundlage der Überarbeitung des Vorentwurfes waren, liegen

in der Zeit vom 07. Oktober bis einschließlich 15. November 2024

im Bauamt der Stadtverwaltung Rabenau (2. OG), Markt 3, 01734 Rabenau, während der Dienststunden öffentlich aus.

Die Dienststunden sind

Montag/Mittwoch/Donnerstag:     7:00 - 12:00 und 13.00 - 16:00 Uhr
Dienstag:                                           7:00 - 12.00 und 13.00 - 18:00 Uhr
Freitag:                                              7:00 - 12:00 Uhr.

Wir bitten um eine vorherige telefonische Terminabstimmung für die Einsichtnahme im Rathaus.

Zusätzlich werden die Unterlagen gemäß § 10a Abs 2 BauGB auf der Homepage der Stadt Rabenau unter www.stadt-rabenau.de und in das zentrale Landesportal Bauleitplanung Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingestellt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • ein Umweltbericht und die Erläuterungen zur Grünordnung mit Bestandsaufnahme und Bewertung des Naturhaushaltes (Geologie und Boden, Grund- und Oberflächenwasser, Klima, Arten und Biotope, Siedlungsbild und Erholung, Schutzgebiete und –objekte, Kultur- und Sachgüter), Konfliktbenennung sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich von Eingriffen sowie einem Zielkonzept von Naturschutz und Landschaftspflege für den Planungsraum
  • die im Rahmen der Beteiligungsverfahren nach § 4 Absatz 1 BauGB eingegangenen umweltbezogenen Stellungnahmen der Landesdirektion Sachsen vom 16.10.2023, Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vom 01.11.2023/16.11.2023, Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge vom 24.10.2023, Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 27.10.2023

Während der Beteiligung besteht allgemein die Möglichkeit, Einsicht in die Planunterlagen des Bebauungsplanes zu nehmen und Stellungnahmen schriftlich oder elektronisch bei der Stadtverwaltung Rabenau, Markt 3, 01734 Rabenau abzugeben oder während der Sprechzeiten im Bauamt der Stadtverwaltung Rabenau (2. OG), Markt 3, 01734 Rabenau, zur Niederschrift vorzubringen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweis zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Sächsischen Datenschutz-gesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Rabenau, 04.10.2024

Paul
Bürgermeister

Anlagen als PDF:
Begründung
umweltrelevante Stellungnahmen
Umweltbericht
Planzeichnung

Entwurf Bebauungsplan „Kindertagesstätte Rabenau“ und parallel dazu der Entwurf für die 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Rabenau

Öffentliche Auslegung

Der Stadtrat der Stadt Rabenau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.12.2021 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Kindertagesstätte Rabenau“ für Teilflächen der Flurstücke 412/3 und 416 der Gemarkung Rabenau gefasst. Parallel dazu wird der Flächennutzungsplan für den Geltungsbereich des B-Plans geändert. In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Rabenau am 30.09.2024 wurde der Entwurf des Bebauungsplans gebilligt und zur Auslage bestimmt.

Mit Hilfe dieses Bebauungsplanes soll das Baurecht für eine Kindertagesstätte an der Obernaundorfer Straße geschaffen werden.

Der Entwurf mit Stand September 2024 besteht aus der Planzeichnung, der Begründung, dem Umweltbericht und den Anlagen 1 – Baugrund- und Deklarationsuntersuchung sowie 2 – Entwässerungslösung.

 

 

 

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • ein Umweltbericht und die Erläuterungen zur Grünordnung mit Bestandsaufnahme und Bewertung des Naturhaushaltes (Geologie und Boden, Grund- und Oberflächenwasser, Klima, Arten und Biotope, Siedlungsbild und Erholung, Schutzgebiete und –objekte, Kultur- und Sachgüter), Konfliktbenennung sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich von Eingriffen sowie einem Zielkonzept von Naturschutz und Landschaftspflege für den Planungsraum
  • die im Rahmen der Beteiligungsverfahren nach § 4 Absatz1 BauGB eingegangenen umweltbezogenen Stellungnahmen der Landesdirektion Sachsen vom 14.12.2022, Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vom 06.01.2023, Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge vom 20.12.2022, Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 04.01.2023

Parallel dazu muss der Flächennutzungsplan für den betreffenden Bereich geändert werden. Bisher wurde die Fläche als Fläche für Landwirtschaft dargestellt und muss nun als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen werden. Die Änderung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.

 

 

 

 

 

Der Entwurf zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans mit Planzeichnung und Begründung wurde ebenfalls in der Sitzung des Stadtrates am 30.09.2024 gebilligt und zur Auslage beschlossen.

Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen für den B-Plan „Kindertagesstätte Rabenau“ und die parallel durchgeführte 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Rabenau findet in der Zeit

vom 07. Oktober bis einschließlich 15. November 2024

im Bauamt der Stadtverwaltung Rabenau (2. OG), Markt 3, 01734 Rabenau, während der Dienststunden statt. Die Dienststunden sind

Montag/Mittwoch/Donnerstag:     7:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:                                           7:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:                                              7:00 bis 12:00 Uhr

Wir bitten um eine vorherige telefonische Terminabstimmung für die Einsichtnahme im Rathaus.

Zusätzlich werden die Unterlagen gemäß § 10 a Abs. 2 BauGB auf der Homepage der Stadt Rabenau unter www.rabenau.net/rathaus/bauleitplanung/b-plan
und in das zentrale Internetportal des Landes Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingestellt.

Während der Beteiligung besteht allgemein die Möglichkeit, Einsicht in die Planunterlagen des Bebauungsplanes zu nehmen und Stellungnahmen schriftlich oder elektronisch bei der Stadtverwaltung Rabenau, Markt 3, 01734 Rabenau abzugeben oder während der Sprechzeiten im Bauamt der Stadtverwaltung Rabenau (2. OG), Markt 3, 01734 Rabenau, zur Niederschrift vorzubringen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.

Hinweis zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Sächsischen Datenschutz-gesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Rabenau, den 04.10.2024

Paul
Bürgermeister

Anlagen als PDF:
Planzeichnung
umweltrelevante Stellungnahmen
Begründung Baugrund- und Deklarationsuntersuchungen 29.03.2022
Begründung Entwässerungslösung 16.08.2024
Begründung
Umweltbericht
Begründung 4. Änderung Flächennutzungsplan
Flächennutzungsplan - zeichnerische Darstellung

Aufstellung eines Bebauungsplanes „Solarpark Spechtritz“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Vorentwurf Bebauungsplan „Solarpark Spechtritz“

für die Flurstücke 51, 54/4, 54/8, 56/1, 61, 66, 69, 76, 83 und 94 der Gemarkung Spechtritz mit 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Rabenau im Parallelverfahren

Der Stadtrat der Stadt Rabenau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.04.2023 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Spechtritz“ gefasst (Beschluss Nr. 14/2023). In der gleichen Sitzung wurde vom Stadtrat die 3. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Rabenau im Parallelverfahren beschlossen (Beschluss Nr. 15/2023).

Die Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Spechtritz“ erfolgt im zweistufigen Regelverfahren als qualifizierter Bebauungsplan. Die partielle Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren.

Das Plangebiet mit einer Fläche von ca. 24,9 ha umfasst die privaten Flurstücke 51, 54/4, 54/8, 56/1, 61, 66, 69, 76, 83 und 94 der Gemarkung Spechtritz. Im Aufstellungsbeschluss vom 24.04.2023 trug das Flurstück 54/8 noch die Bezeichnung 54/5. Zwischenzeitlich erfolgte die Umbenennung in 54/8. Diese redaktionelle Änderung wurde durch eine Änderung des Aufstellungsbeschlusses mit Beschluss vom 25.03.2024 übernommen.

Planungsziel ist die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien mit der Doppelnutzung Landwirtschaft. Die Flächen sollen nach § 11 BauNVO als sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik und Landwirtschaft“ ausgewiesen werden. Der Planbereich geht aus dem folgenden Kartenausschnitt hervor:

In der öffentlichen Stadtratssitzung vom 25.03.2024 wurde der Vorentwurf des Bebauungsplans „Solarpark Spechtritz“ in der Fassung vom 22.02.2024 mit der dazugehörigen Planzeichnung, der Planzeichenerklärung, den textlichen Festsetzungen, der Begründung und den Umweltinformationen gebilligt und zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung bestimmt. In der gleichen Sitzung wurde vom Stadtrat der Vorentwurf für die 3. partielle Änderung des FNP im Parallelverfahren zum Bebauungsplan in der Fassung vom 22.02.2024 mit der dazugehörigen Plandarstellung und Begründung gebilligt und ebenfalls zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung § 3 Abs. 1 BauGB und Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.

Der komplette Vorentwurf zum Bebauungsplan „Solarpark Spechtritz“ und der Vorentwurf zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich des B-Plans liegt

in der Zeit vom 15. April bis einschließlich 24. Mai 2024

im Bauamt der Stadtverwaltung Rabenau (2. OG), Markt 3, 01734 Rabenau, während der Dienststunden öffentlich aus.

Die Dienststunden sind

Montag/Mittwoch/Donnerstag: 7:00 - 12:00 und 13.00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 7:00 - 12.00 und 13.00 - 18:00 Uhr
Freitag: 7:00 - 12:00 Uhr.

Wir bitten um eine vorherige telefonische Terminabstimmung für die Einsichtnahme im Rathaus.

Bestandteile der Unterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Spechtritz“ in der Fassung vom 22.02.2024:

Bestandteile der Unterlagen zum Vorentwurf für die 3. partielle Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 22.02.2024:

Zusätzlich werden die Unterlagen gemäß § 10a Abs. 2 BauGB auf der Homepage der Stadt Rabenau unter www.stadt-rabenau.de und in das zentrale Internetportal des Landes Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingestellt.

Während der frühzeitigen Beteiligung besteht allgemein die Möglichkeit, Einsicht in die Planunterlagen des Bebauungsplanes zu nehmen und Stellungnahmen schriftlich oder elektronisch bei der Stadtverwaltung Rabenau, Markt 3, 01734 Rabenau abzugeben oder während der Sprechzeiten im Bauamt der Stadtverwaltung Rabenau (2. OG), Markt 3, 01734 Rabenau, zur Niederschrift vorzubringen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 BauGB können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Rabenau, 05.04.2024

Paul
Bürgermeister


Aufstellung eines Bebauungsplanes „Solarpark Spechtritz“ für die Flurstücke 51, 54/4, 54/5, 56/1, 61, 66, 69, 76, 83 und 94 der Gemarkung Spechtritz mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans

Der Stadtrat der Stadt Rabenau hat in seiner öffentlichen Sitzung 24.04.2023 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Solarpark Spechtritz“ für die Flurstücke 51, 54/4, 54/5, 56/1, 61, 66, 69, 76, 83 und 94  der Gemarkung Spechtritz gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst. Der Aufstellungsbeschluss für das bisherige kleinere Gebiet vom 30.05.2022 wurde aufgehoben. Mit diesem Bebauungsplan soll die Errichtung einer Photovoltaikanlage mit einer voraussichtlichen Nennleistung von 12 MW ermöglicht werden. Betroffen ist eine Fläche von ca. 21,7 ha.

Der künftige räumliche Geltungsbereich an der Straße Zum Mühlfeld und ist im folgenden Kartenausschnitt ersichtlich:

Das Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans wird nach den Vorschriften des BauGB im Vollverfahren durchgeführt. Des Weiteren ist parallel der Flächennutzungsplan zu ändern, da die Fläche bisher als Fläche für Landwirtschaft dargestellt wird. Für die Änderung des Flächennutzungsplans kommt eine Ausweisung als Sondergebiet Solarpark in Betracht. Das Verfahren erfolgt vereinfacht gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.

Rabenau, 05.05.2023

Paul
Bürgermeister

 

 

Bekanntmachung zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplans „Erich-Weinert-Straße, Flurstück 50/33“ sowie zur Genehmigung der 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Rabenau im Bereich des B-Plans

Der Stadtrat der Stadt Rabenau hat am 29.04.2024 in seiner öffentlichen Sitzung den Bebauungsplan „Erich-Weinert-Straße, Flurstück 50/33“ für eine Teilfläche des Flurstücks 50/33 der Gemarkung Kleinoelsa als Satzung beschlossen.

Maßgebend ist die Planzeichnung des Bebauungsplans und die Begründung mit Stand 28.03.2024. Der Planbereich ist in folgendem Kartenausschnitt dargestellt:

Der Bebauungsplan „Erich-Weinert-Straße, Flurstück 50/33“, tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).

Die 2. Änderung des Flächennutzungsplans wurde ebenso in der Sitzung des Stadtrates der Stadt Rabenau am 29.04.2024 beschlossen. Der folgende Kartenausschnitt ist für die Berichtigung maßgeblich:

Das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat die vom Stadtrat der Stadt Rabenau in öffentlicher Sitzung beschlossene 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Rabenau in der Fassung vom 28.03.2024 mit Bescheid vom 26.06.2024, Az.: 0004-14.6.28-621.3-300.000-01.2, aufgrund von § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt

Die 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Rabenau wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.

Jedermann kann den Bebauungsplan „Erich-Weinert-Straße – Flurstück 50/33“ und die 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Rabenau mit der jeweiligen dazugehörigen Begründung und dem Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung nach § 6 Abs. 5 BauGB im Bauamt der Stadtverwaltung Rabenau, 2. Obergeschoss rechts, Markt 3, 01734 Rabenau, zu den üblichen Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Des Weiteren werden der Bebauungsplan und die 2. Änderung des Flächennutzungsplans auch auf der Homepage der Stadt Rabenau unter www.stadt-rabenau.de und in das zentrale Internetportal des Landes Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingestellt.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 des BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans ,
  3. oder ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans und der 2. Änderung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Rabenau geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen.

Anlagen
Planzeichnung
Begruendung
2. Änderung_Flächennutzungsplan Rabenau_Planzeichnung
2. Änderung_Flächennutzungsplan Rabenau_Begründung
Umweltbericht
Zusammenfassung / Erklärung

Rabenau, 02.08.2024

gez. Paul
Bürgermeister

 

Bebauungsplan „An der alten Ziegelei“ für die Flurstücke 420/8, 418/9, 419/3 sowie Teilflächen der Flurstücke 418/7, 418/8, 419/1, 419/2, 420/6 und 420/7 der Gemarkung Rabenau

Satzungsbeschluss des Bebauungsplans „An der alten Ziegelei“, Flurstücke 420/8, 418/9, 419/3 sowie Teilflächen der Flurstücke 418/7, 418/8, 419/1,419/2, 420/6 und 420/7 der Gemarkung Rabenau

Der Stadtrat der Stadt Rabenau hat am 04.09.2023 in seiner öffentlichen Sitzung den Bebauungsplan „An der alten Ziegelei“, Flurstücke 420/8, 418/9, 419/3 sowie Teilflächen der Flurstücke 418/7, 418/8, 419/1,419/2, 420/6 und 420/7 der Gemarkung Rabenau mit integriertem Grünordnungsplan als Satzung beschlossen.

Maßgebend sind die Planzeichnung des Bebauungsplans, die textlichen Festsetzungen und die Begründung mit Stand 25.07.2023. Der Planbereich ist in folgendem Kartenausschnitt dargestellt:

Der Bebauungsplan „An der alten Ziegelei“, Flurstücke 420/8, 418/9, 419/3 sowie Teilflächen der Flurstücke 418/7, 418/8, 419/1,419/2, 420/6 und 420/7 der Gemarkung Rabenau, tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).

Der Bebauungsplan, bestehend aus Planzeichnung, Teil B-Textliche Festsetzung, die Begründung mit integriertem Grünordnungsplan und der Umweltbericht mit Anlagen 1 bis 8 sowie die zusammenfassende Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB können im Bauamt der Stadt Rabenau, 2. OG, Markt 3, 01734 Rabenau während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Des Weiteren wird der Bebauungsplan mit allen Anlagen  auch auf der Homepage der Stadt Rabenau unter www.stadt-rabenau.de und in das zentrale Internetportal des Landes Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingestellt.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 47 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen.

Rabenau, 06.10.2023

gez. Paul
Bürgermeister

Anlagen:
Zusammenfassende Erklärung_mit Unterschrift
Satzungstext
Bebauungsplan_Rabenau_Satzung_Inhaltsverzeichnis_Ordner
Bebauungsplan_Rabenau_Satzung_Teil_A+B
Bebauungsplan_Rabenau_Satzung_Teil_C_Begründung
Bebauungsplan_Rabenau_Satzung_Umweltbericht
Umweltbericht Anlage 1_Plan Bestand Biotoptypen_- Kopie
Umweltbericht_Anlage 2_Maßnahmenplan_E1_Streuobstwiese Großoelsa - Kopie
Umweltbericht_Anlage 3_NSI_Bebauungsplan_Rabenau_Bericht_- Kopie
Umweltbericht_Anlage 4_NSI_Bebauungsplan_Rabenau_Feldlerche_Anschreiben - Kopie
Umweltbericht_Anlage 5_ABD_Schallimmissionsprognose_Bebauungsplan Rabenau_- Kopie
Umweltbericht_Anlage 6_rabal_Baugrundgutachten_Bebauungsplan_Rabenau_- Kopie
Umweltbericht_Anlage 7_Beratungsprotokoll UNB_Landratsamt 13.09.2022 - Kopie
Umweltbericht_Anlage 8_Beratungsprotokoll UNB_Landratsamt_22.09.2022 - Kopie


Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Stadtrat der Stadt Rabenau hat am 19.06.2017 in öffentlicher Sitzung beschlossen, einen Bebauungsplan für die Flurstücke 420/8, 418/9 und 419/3 der Gemarkung Rabenau aufzustellen.

Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Stadt Rabenau weist den Geltungsbereich als geplante Wohnbaufläche aus. Entsprechend § 8 Abs. 2 BauGB ist daher sichergestellt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wird.

Im Zuge der weiteren Planungen wurden Teilflächen der Flurstücke 418/7, 418/8, 419/1, 419/2, 420/6 und 420/7 der Gemarkung Rabenau ebenfalls in die Planung mit einbezogen. Dies wurde mit Beschluss-Nr. 56/2021 des Stadtrates der Stadt Rabenau am 13.12.2021 bestätigt.

Vorgesehen ist, Baurecht für 22 Einfamilienhäuser und ein Mehrfamilienhaus zu schaffen. Der Geltungsbereich befindet sich an der Obernaundorfer Straße, zwischen dem Abzweig Feldstraße und der Zufahrt zum Stadion der Möbelwerker. Er geht aus dem folgenden Kartenausschnitt hervor:

Entwurf_Teil_A+B

Im vergangenen Jahr erfolgte dazu bereits die frühzeitigte Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden. Der Vorentwurf wurde unter Berücksichtigung der Stellungnahmen überarbeitet.

Der Stadtrat der Stadt Rabenau hat in der Sitzung am 06.02.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes „An der alten Ziegelei“ (für die Flurstücke 420/8, 418/9, 419/3 sowie Teilflächen der Flurstücke 418/7, 418/8, 419/1,419/2, 420/6 und 420/7 der Gemarkung Rabenau), bestehend aus der Planzeichnung Stand Dezember 2022,

dem Teil B-Textliche Festsetzung und der Begründung mit Umweltbericht (Dezember 2022), Artenschutzrechtlicher Prüfung (Dezember 2021 mit Ergänzung vom 01.09.2022) und Schallimmissionsprognose (November 2021) sowie das Baugrundgutachten (Juni 2019 mit redaktionellen Änderungen April 2022) und die Abstimmungsprotokolle mit der Unteren Naturschutzbehörde vom 13.09.2022 und 22.09.2022 mit Beschluss-Nr. 4/2023 gebilligt sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Planzeichnung Teil A, der Teil B-Textliche Festsetzung und Teil C - Begründung mit Umweltbericht, Artenschutzrechtlicher Prüfung, Schallimmissionsprognose, Baugrundgutachten, die Abstimmungsprotokolle mit der Unteren Naturschutzbehörde sowie Stellungnahmen mit umweltrelevantem Inhalt aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, die Grundlage der Überarbeitung des Vorentwurfes waren, liegen

 in der Zeit vom 13. März bis einschließlich 21. April 2023

im Bauamt der Stadtverwaltung Rabenau (2. OG), Markt 3, 01734 Rabenau, während der Dienststunden öffentlich aus.

Die Dienststunden sind

Montag/Mittwoch/Donnerstag:     7:00 - 12:00 und 13.00 - 16:00 Uhr
Dienstag:                                            7:00 - 12.00 und 13.00 - 18:00 Uhr
Freitag:                                               7:00 - 12:00 Uhr.

Wir bitten um eine vorherige telefonische Terminabstimmung für die Einsichtnahme im Rathaus.

Zusätzlich werden die Unterlagen gemäß § 10a Abs. 2 BauGB auf der Homepage der Stadt Rabenau unter www.stadt-rabenau.de und in das zentrale Landesportal Bauleitplanung Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingestellt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor (Umweltbericht, Gutachten, Stellungnahmen, Abstimmungsprotokolle):

Fläche: Flächeninanspruchnahme bisheriger landwirtschaftlicher Flächen als künftige Siedlungsfläche;

Schutzgut Mensch: Lärmbelastung der geplanten Bebauung durch angrenzende Nutzung und Maßnahmen zum Schutz, Aufenthaltsfunktion durch öffentliche Grünfläche

Schutzgut Arten und Biotope: Vegetationsbestand und Biotoptypen, Vorkommen geschützter Arten und Maßnahmen zur Entwicklung neuer Biotopflächen außerhalb des Plangebietes

Schutzgut Boden: Bodenverhältnisse, Baugrunduntersuchung, Speichervermögen, Erosion

Schutzgut Wasser: Oberflächengewässer, Grundwasser, geplante Maßnahmen zur Rückhaltung und verzögerten Einleitung von Niederschlagswasser

Schutzgut Luft und Klima: lokalklimatische Ausgangssituation und zu erwartende Veränderungen; Minderung lokalklimatischer Auswirkungen der Neubebauung

Landschafts- und Ortsbild, Erholungsfunktion: Beschreibung und Bewertung der aktuellen Situation und der zu erwartenden Veränderungen einschließlich Minimierung der Auswirkungen

Kultur- und sonstige Sachgüter: keine Angaben mangels Vorkommen

Wechselwirkungen: Aussagen zu Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern.

Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung für die vorgenannten Schutzgüter als Grundlage der Abwägung und Festsetzung von externen Ausgleichmaßnahmen

Während der Beteiligung besteht allgemein die Möglichkeit, Einsicht in die Planunterlagen des Bebauungsplanes zu nehmen und Stellungnahmen schriftlich oder elektronisch bei der Stadtverwaltung Rabenau, Markt 3, 01734 Rabenau abzugeben oder während der Sprechzeiten im Bauamt der Stadtverwaltung Rabenau (2. OG), Markt 3, 01734 Rabenau, zur Niederschrift vorzubringen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Rabenau, 03.03.2023

Paul
Bürgermeister

Anlagen:
Bebauungsplan Entwurf_Inhaltsverzeichnis
Bebauungsplan_Entwurf_Teil_A+B
Bebauungsplan_Entwurf_Teil_C_Begründung
Bebauungsplan_Entwurf_Umweltbericht
Plan Bestand Biotoptypen
Maßnahmenplan_Ersatzmaßnahme_Streuobstwiese Großoelsa
Kartenauszug Ausgleichsmaßnahme
Artenschutz-Prüf-Bericht
Artenschutz Anmerkungen zur Feldlerche
Schallimmissionsprognose
Baugrundgutachten
Beratungsprotokoll Bilanzierung, Naturschutz
Beratungsprotokoll Abstimmung zur möglichen Eingriffskompensation

Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung:

Landesdirektion_Sachsen vom 02.02.2022
Landkreis Sächsische Schweiz/Osterzgebirge vom 28.02.2022
Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 22.02.2022
Sächsisches Oberbergamt vom 10.02.2022
Abwasserzweckverband Oelsabachtal vom 23.02.2022

 

 

 

 

Satzungsbeschluss des Bebauungsplans „Oelsa – Rabenauer Weg“, Flurstücke 92/1, 18/6 und 18/7 der Gemarkung Kleinoelsa

Der Stadtrat der Stadt Rabenau hat am 09.11.2020 in seiner öffentlichen Sitzung den Bebauungsplan „Oelsa – Rabenauer Weg“, Flurstücke 92/1, 18/6 und 18/7 der Gemarkung Kleinoelsa als Satzung beschlossen.

Maßgebend sind die Planzeichnung des Bebauungsplans, die textlichen Festsetzungen und die Begründung mit Stand April 2020 mit redaktionellen Änderungen vom 09.11.2020. Der Planbereich ist in folgendem Kartenausschnitt dargestellt:

 

 

 

 

 

Der Bebauungsplan Oelsa – Rabenauer Weg“ Flurstücke 92/1, 18/6 und 18/7 der Gemarkung Kleinoelsa, tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).

Der Bebauungsplan, bestehend aus Planzeichnung, Textlichen Festsetzungen und Begründung mit Anlagen können im Bauamt der Stadt Rabenau, 2. OG, Markt 3, 01734 Rabenau während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Des Weiteren wird der Bebauungsplan mit allen Anlagen auch auf der
Homepage der Stadt Rabenau unter www.stadt-rabenau.de und in das zentrale Internetportal des Landes Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingestellt.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen.

Rabenau, 04.12.2020
gez. Paul Bürgermeister

Anlagen:
Anlage 1 Begründung
Anlage 2 Begründung
Anlage 3 Begründung
Begründung Endfassung 09.11.2020
Bebauungsplan Endfassung 09.11.2020

Bekanntmachung zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplans “Wohnbebauung Oelsa Kirchstr.” sowie zur 1. Berichtigung des Flächennutzungsplans der Stadt Rabenau im Bereich des B-Plans

Der Stadtrat der Stadt Rabenau hat am 27.04.2020 in seiner öffentlichen Sitzung den Bebauungsplan „Wohnbebauung Oelsa Kirchstraße“ für Teilflächen der Flurstücke 17/7 und 231/5 der Gemarkung Großoelsa als Satzung beschlossen.

Maßgebend ist die Planzeichnung des Bebauungsplans und die Begründung mit Stand 15:11:2019 mit redaktionellen Änderungen vom 18:03:2020. Der Planbereich ist in folgendem Kartenausschnitt dargestellt:

 

 

 

 

 

Der Bebauungsplan „Wohnbebauung Oelsa Kirchstraße“, tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB). Zugleich wird hiermit bekannt gemacht, dass der Flächennutzungsplan der Stadt Rabenau gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der 1. Berichtigung an die Festsetzungen des B-Plans angepasst wird.

Die 1. Berichtigung des Flächennutzungsplans wurde ebenso in der Sitzung des Stadtrates der Stadt Rabenau am 27.04.2020 gebilligt. Die Anpassung des Flächennutzungsplans im Wege der Berichtigung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB stellt einen redaktionellen Vorgang dar. Der Gesetzgeber hat dafür weder ein förmliches Verfahren noch die Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde vorgegeben. Der folgende Kartenausschnitt ist für die Berichtigung maßgeblich:

 

 

 

 

 

Der Bebauungsplan mit Begründung sowie die Berichtigung des Flächennutzungsplans mit Begründung kann im Bauamt der Stadt Rabenau, 2. OG, Markt 3, 01734 Rabenau während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan sowie die Berichtigung des Flächennutzungsplans einsehen und über deren Inhalte Auskunft verlangen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 47 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen.

Rabenau, 05.06.2020

gez. Paul
Bürgermeister

200318_Satzung_B-Plan_Oelsa_textliche Festsetzungen
200318_Satzung_B-Plan_Oelsa_Planzeichnung
200318_Satzung_B-Plan_Oelsa_Begründung
200318_Berichtigung_FNP_Planzeichnung
200318_Berichtigung_FNP_Begruendung

 

Satzungsbeschluss des Bebauungsplans “Wohngebiet Talblick an der Obernaundorfer Str.”, Flurstücke 401 und 405 der Gemarkung Rabenau

Der Stadtrat der Stadt Rabenau hat am 09.12.2019 in seiner öffentlichen Sitzung den Bebauungsplan „Wohngebiet Talblick an der Obernaundorfer Straße“, Flurstücke 401 und 405 der Gemarkung Rabenau mit integriertem Grünordnungsplan als Satzung beschlossen.
Maßgebend sind die Planzeichnung des Bebauungsplans, die textlichen Festsetzungen und die Begründung mit Stand Oktober 2019. Der Planbereich ist in folgendem Kartenausschnitt dargestellt:

 

 

 

 

 

 

Der Bebauungsplan Talblick“ an der Obernaundorfer Straße, Flurstücke 401 und 405 der Gemarkung Rabenau, tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft
(§ 10 Abs. 3 BauGB).
Der Bebauungsplan, bestehend aus Planzeichnung, Teil B-Textliche Festsetzung, die Begründung mit integriertem Grünordnungsplan und der Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB können im Bauamt der Stadt Rabenau, 2. OG, Markt 3, 01734 Rabenau während der üblichen
Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Des Weiteren wird der Bebauungsplan mit allen Anlagen auch auf der Homepage der Stadt Rabenau unter www.stadt-rabenau.de und in das zentrale Internetportal des Landes Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingestellt.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen.
Rabenau, 10.12.2019
gez. Paul

Anlagen:
1 Planteil A Satzung
2 Teil B Festsetzungen 10-2019 - Satzung
3 Begründung 10-2019
4 Umweltbericht 07-2019
Anlage 1 Geotechnischer-Bericht
Anlage 2 Straßenplanung CIC
Anlage 3 Schallimmissionsprognose Straßenverkehrslärm
Anlage 4 CIC aktualisierte Unterlagen
Zusammenfassende Erklärung

Öffentliche Bekanntmachung-Satzungsbeschluss des Bebauungsplans für das Flurstück 65/2 der Gemarkung Spechtritz

Der Stadtrat der Stadt Rabenau hat am 16.09.2019 in seiner öffentlichen Sitzung den Bebauungsplan für das Flurstück 65/2 der Gemarkung Spechtritz als Satzung beschlossen.
Maßgebend ist die Planzeichnung des Bebauungsplans und die Begründung mit Stand Mai 2019 mit redaktionellen Änderungen durch die Abwägung vom 16.09.2019. Der Planbereich ist in folgendem Kartenausschnitt dargestellt:

 

 

 

 

 

Der Bebauungsplan für das Flurstück 65/2 der Gemarkung Spechtritz, tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).
Der Bebauungsplan mit Begründung kann im Bauamt der Stadt Rabenau, 2. OG, Markt 3, 01734 Rabenau während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen
zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 47 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen.
Rabenau, 11.10.2019
gez. Paul

Anlagen:
Begründung 16.09.2019
Anlage zur Begründung 16.09.2019
Verfahrensvermerke
Planzeichnung 16.09.2019

Öffentliche Bekanntmachung Satzungsbeschluss des Bebauungsplans für das Flurstück 50/30 der Gemarkung Kleinoelsa

Der Stadtrat der Stadt Rabenau hat am 11.02.2019 in seiner öffentlichen Sitzung den Bebauungsplan für das Flurstück 50/30 der Gemarkung Kleinoelsa als Satzung beschlossen. Maßgebend ist die Planzeichnung des Bebauungsplans und die Begründung mit Stand August 2018 mit redaktionellen Änderungen durch die Abwägung vom 11.02.2019. Der Planbereich ist in folgendem Kartenausschnitt dargestellt:

 

 

 

 

 

Der Bebauungsplan für das Flurstück 50/30 der Gemarkung Kleinoelsa, tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).
Der Bebauungsplan mit Begründung kann im Bauamt der Stadt Rabenau, 2. OG, Markt 3, 01734 Rabenau während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 47 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen.
Rabenau, 08.03.2019
gez. Paul
Bürgermeister

Begründung 09.01.2019
Planzeichnung 09.01.2019
Verfahrensvermerke