Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Stadtrat der Stadt Rabenau hat am 19.06.2017 in öffentlicher Sitzung beschlossen, einen Bebauungsplan für die Flurstücke 420/8, 418/9 und 419/3 der Gemarkung Rabenau aufzustellen.
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Stadt Rabenau weist den Geltungsbereich als geplante Wohnbaufläche aus. Entsprechend § 8 Abs. 2 BauGB ist daher sichergestellt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wird.
Im Zuge der weiteren Planungen wurden Teilflächen der Flurstücke 418/7, 418/8, 419/1, 419/2, 420/6 und 420/7 der Gemarkung Rabenau ebenfalls in die Planung mit einbezogen. Dies wurde mit Beschluss-Nr. 56/2021 des Stadtrates der Stadt Rabenau am 13.12.2021 bestätigt.
Vorgesehen ist, Baurecht für 22 Einfamilienhäuser und ein Mehrfamilienhaus zu schaffen. Der Geltungsbereich befindet sich an der Obernaundorfer Straße, zwischen dem Abzweig Feldstraße und der Zufahrt zum Stadion der Möbelwerker. Er geht aus dem folgenden Kartenausschnitt hervor:
Im vergangenen Jahr erfolgte dazu bereits die frühzeitigte Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden. Der Vorentwurf wurde unter Berücksichtigung der Stellungnahmen überarbeitet.
Der Stadtrat der Stadt Rabenau hat in der Sitzung am 06.02.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes „An der alten Ziegelei“ (für die Flurstücke 420/8, 418/9, 419/3 sowie Teilflächen der Flurstücke 418/7, 418/8, 419/1,419/2, 420/6 und 420/7 der Gemarkung Rabenau), bestehend aus der Planzeichnung Stand Dezember 2022,
dem Teil B-Textliche Festsetzung und der Begründung mit Umweltbericht (Dezember 2022), Artenschutzrechtlicher Prüfung (Dezember 2021 mit Ergänzung vom 01.09.2022) und Schallimmissionsprognose (November 2021) sowie das Baugrundgutachten (Juni 2019 mit redaktionellen Änderungen April 2022) und die Abstimmungsprotokolle mit der Unteren Naturschutzbehörde vom 13.09.2022 und 22.09.2022 mit Beschluss-Nr. 4/2023 gebilligt sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Planzeichnung Teil A, der Teil B-Textliche Festsetzung und Teil C - Begründung mit Umweltbericht, Artenschutzrechtlicher Prüfung, Schallimmissionsprognose, Baugrundgutachten, die Abstimmungsprotokolle mit der Unteren Naturschutzbehörde sowie Stellungnahmen mit umweltrelevantem Inhalt aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, die Grundlage der Überarbeitung des Vorentwurfes waren, liegen
in der Zeit vom 13. März bis einschließlich 21. April 2023
im Bauamt der Stadtverwaltung Rabenau (2. OG), Markt 3, 01734 Rabenau, während der Dienststunden öffentlich aus.
Die Dienststunden sind
Montag/Mittwoch/Donnerstag: 7:00 - 12:00 und 13.00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 7:00 - 12.00 und 13.00 - 18:00 Uhr
Freitag: 7:00 - 12:00 Uhr.
Wir bitten um eine vorherige telefonische Terminabstimmung für die Einsichtnahme im Rathaus.
Zusätzlich werden die Unterlagen gemäß § 10a Abs. 2 BauGB auf der Homepage der Stadt Rabenau unter www.stadt-rabenau.de und in das zentrale Landesportal Bauleitplanung Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingestellt.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor (Umweltbericht, Gutachten, Stellungnahmen, Abstimmungsprotokolle):
Fläche: Flächeninanspruchnahme bisheriger landwirtschaftlicher Flächen als künftige Siedlungsfläche;
Schutzgut Mensch: Lärmbelastung der geplanten Bebauung durch angrenzende Nutzung und Maßnahmen zum Schutz, Aufenthaltsfunktion durch öffentliche Grünfläche
Schutzgut Arten und Biotope: Vegetationsbestand und Biotoptypen, Vorkommen geschützter Arten und Maßnahmen zur Entwicklung neuer Biotopflächen außerhalb des Plangebietes
Schutzgut Boden: Bodenverhältnisse, Baugrunduntersuchung, Speichervermögen, Erosion
Schutzgut Wasser: Oberflächengewässer, Grundwasser, geplante Maßnahmen zur Rückhaltung und verzögerten Einleitung von Niederschlagswasser
Schutzgut Luft und Klima: lokalklimatische Ausgangssituation und zu erwartende Veränderungen; Minderung lokalklimatischer Auswirkungen der Neubebauung
Landschafts- und Ortsbild, Erholungsfunktion: Beschreibung und Bewertung der aktuellen Situation und der zu erwartenden Veränderungen einschließlich Minimierung der Auswirkungen
Kultur- und sonstige Sachgüter: keine Angaben mangels Vorkommen
Wechselwirkungen: Aussagen zu Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern.
Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung für die vorgenannten Schutzgüter als Grundlage der Abwägung und Festsetzung von externen Ausgleichmaßnahmen
Während der Beteiligung besteht allgemein die Möglichkeit, Einsicht in die Planunterlagen des Bebauungsplanes zu nehmen und Stellungnahmen schriftlich oder elektronisch bei der Stadtverwaltung Rabenau, Markt 3, 01734 Rabenau abzugeben oder während der Sprechzeiten im Bauamt der Stadtverwaltung Rabenau (2. OG), Markt 3, 01734 Rabenau, zur Niederschrift vorzubringen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Rabenau, 03.03.2023
Paul
Bürgermeister
Anlagen:
Bebauungsplan Entwurf_Inhaltsverzeichnis
Bebauungsplan_Entwurf_Teil_A+B
Bebauungsplan_Entwurf_Teil_C_Begründung
Bebauungsplan_Entwurf_Umweltbericht
Plan Bestand Biotoptypen
Maßnahmenplan_Ersatzmaßnahme_Streuobstwiese Großoelsa
Kartenauszug Ausgleichsmaßnahme
Artenschutz-Prüf-Bericht
Artenschutz Anmerkungen zur Feldlerche
Schallimmissionsprognose
Baugrundgutachten
Beratungsprotokoll Bilanzierung, Naturschutz
Beratungsprotokoll Abstimmung zur möglichen Eingriffskompensation
Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung:
Landesdirektion_Sachsen vom 02.02.2022
Landkreis Sächsische Schweiz/Osterzgebirge vom 28.02.2022
Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 22.02.2022
Sächsisches Oberbergamt vom 10.02.2022
Abwasserzweckverband Oelsabachtal vom 23.02.2022