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Bebauungsplan „Erich-Weinert-Straße – Flurstück 50/33“ im Ortsteil Oelsa der Stadt Rabenau Entwurf 2. Änderung Flächennutzungsplan der Stadt Rabenau

Öffentliche Auslegung des Entwurfes

Der Stadtrat der Stadt Rabenau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 04.12.2023 aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.07.2023 den Wechsel der Verfahrensart für den Bebauungsplan „Erich-Weinert-Straße – Flurstück 50/33“ für einen Teil des Flurstücks 50/33 der Gemarkung Kleinoelsa im Ortsteil Oelsa beschlossen. Der Satzungsbeschluss und die Billigung der Berichtigung des Flächennutzungsplans vom 04.09.2023 wurden aufgehoben.

Mit Hilfe dieses Bebauungsplanes soll das Baurecht für Wohnbebauung geschaffen werden.

Für den Bebauungsplan „Erich-Weinert-Straße, Flurstück 50/33“ ist im ergänzenden Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB die Verfahrensart vom beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB zum Regelverfahren nach § 8 BauGB geändert worden und der Bebauungsplan wird mit gleichbleibendem Geltungsbereich, Planungsziel und Planungsinhalt, ergänzt um die Umweltprüfung, fortgeführt. Da im ursprünglichen Verfahren bereits eine Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange stattgefunden hat, deren Ergebnisse erörtert worden sind und Eingang gefunden haben in die aktuelle Planfassung, ist lediglich eine weitere Beteiligung nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Parallel dazu muss der Flächennutzungsplan für den betreffenden Bereich geändert werden. Bisher wurde die Fläche als Fläche für Landwirtschaft dargestellt und muss nun als Wohnbaufläche ausgewiesen werden. Die Änderung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.

 

 

 

 

 

In der Sitzung des Stadtrates wurde ebenfalls über den neuen Entwurf des Bebauungsplans „Erich-Weinert-Straße – Flurstück 50/33“ und den Entwurf zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans beraten. Die Entwürfe wurden gebilligt und zur Auslage beschlossen. Die öffentliche Auslegung dieser Planunterlagen einschließlich Begründung und Umweltprüfung findet in der Zeit

vom 22.01.2024 bis einschließlich 29.02.2024

im Bauamt der Stadtverwaltung Rabenau (2. OG), Markt 3, 01734 Rabenau, während der Dienststunden statt. Die Dienststunden sind

Montag/Mittwoch/Donnerstag:     7:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:                                          7:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:                                              7:00 bis 12:00 Uhr

Wir bitten um eine vorherige telefonische Terminabstimmung für die Einsichtnahme im Rathaus.

Zusätzlich werden die Unterlagen gemäß § 10 a Abs. 2 BauGB auf der Homepage der Stadt Rabenau unter www.stadt-rabenau.de und in das zentrale Internetportal des Landes Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingestellt.

Während der Beteiligung besteht allgemein die Möglichkeit, Einsicht in die Planunterlagen des Bebauungsplanes zu nehmen und Stellungnahmen schriftlich oder elektronisch bei der Stadtverwaltung Rabenau, Markt 3, 01734 Rabenau abzugeben oder während der Sprechzeiten im Bauamt der Stadtverwaltung Rabenau (2. OG), Markt 3, 01734 Rabenau, zur Niederschrift vorzubringen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Rabenau deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.

Hinweis zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Sächsischen Datenschutz-gesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Die nachfolgend aufgeführten umweltbezogenen Informationen liegen zum Zwecke der Unterrichtung und Erörterung ebenfalls aus:

In der Begründung sind Informationen zu vorhandenen Restriktionen aus Umweltsicht enthalten: Denkmalschutz (im Geltungsbereich keine Denkmale bekannt, auf gegenüberliegender Straßenseite Bodendenkmal „Historischer Ortskern Mittelalter“ sowie Kulturdenkmal mit Sachgesamtheit ehem. Vorwerk Kleinoelsa), Immissionsschutz (im Geltungsbereich keine wesentlichen Lärm- oder Schadstoffimmissionen, Hinweis auf AVV Baulärm sowie auf Immissionsrichtwerte der TA Lärm, v.a. bezüglich Außenschallquellen), Naturschutz (Schutzgebiete nach Naturschutzrecht mind. 750 m entfernt), Altlasten (auf gegenüberliegender Straßenseite Altlastenverdachtsfläche). Weiterhin enthält die Begründung Informationen zu den grünordnerischen Festsetzungen.

  • Umweltbericht zum Bebauungsplan „Erich-Weinert-Straße, Flurstück 50/33“ sowie zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Rabenau
    Umweltbericht

Im Umweltbericht erfolgt die Bewertung der Bestandsaufnahme sowie die Prognose bzw. Bewertung der Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung. Schwerpunkt sind die Schutzgüter Pflanzen und Tiere/ biologische Vielfalt, Boden, Wasser sowie Landschaft (im Geltungsbereich anthropogen vorbelastete Flächen mit Grünland und Baumgruppen, im Umfeld naturschutzfachlich bedeutsame Strukturen (Altbäume, Streuobstwiese), landschaftsästhetisch wertvolles Umfeld im Südwesten). Im Umweltbericht werden mögliche Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen dargestellt (s.o. sowie .

Grünordnerische Festsetzungen innerhalb des Geltungsbereiches (Baumpflanzungen auf den Baugrundstücken, Schutz von Oberboden, Begrenzung der Bodenversiegelung, Rückhalt und Versickerung von Niederschlagswasser, Begrünung nicht übebauter Grundstücksflächen, landschafts- und ortsbildgerechte Gestaltung der Bauwerke, Artenschutzmaßnahmen wie Schutz potenziell vorhandener Vogelbruten, Fledermausquartiere, Käferlarven etc.), Hinweise zu empfohlenen Baumarten für die grünordnerischen Maßnahmen

  • Stellungnahmen

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Stellungnahme eingegangen am 28.02.2023) mit Hinweisen zum Denkmalschutz (s.o.), zum Naturschutz (hoher Platzbedarf für hochstämmige Baumpflanzungen, Erhalt von Altbäumen im Umfeld), zum Artenschutz (s.o.), zum Immissionsschutz (s.o.), zum Gewässerschutz (Erhalt der Gesamtausdehnung des Sickergrabens), zu Altlasten (s.o.)

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (Stellungnahme eingegangen am 21.02.2023) mit Hinweisen zur natürlichen Radioaktivität) sowie zur geologischen und hydrogeologischen Situation im Plangebiet

Rabenau, 12.01.2024

Paul
Bürgermeister