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Aufstellung eines Bebauungsplans „Wohngebiet Wilmsdorfer Straße – Oelsa“ für die Flurstücke 202/5 und 204/1 der Gemarkung Großoelsa

Öffentliche Bekanntmachung

Am 18.07.2023 wurde vom Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs nicht im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB ohne Umweltprüfung überplant werden dürfen. Daraufhin wurde entschieden, für den B-Plan „Wohngebiet Wilmsdorfer Straße – Oelsa“ in das Regelverfahren zu wechseln. Der Stadtrat der Stadt Rabenau hat in seiner Sitzung am 16.10.2023 den Aufstellungsbeschluss vom 13.12.2021 aufgehoben und einen neuen Aufstellungsbeschluss für die Flurstücke 202/5 und 204/1 der Gemarkung Großoelsa gefasst. Das Aufstellungsverfahren wird nach den Vorschriften des Baugesetzbuches im Vollverfahren durchgeführt. Im Flächennutzungsplan der Stadt Rabenau ist dieser Bereich als geplante Wohnbaufläche dargestellt.

Der künftige räumliche Geltungsbereich ist ca. 1,4 ha groß und befindet sich an der Wilmsdorfer Straße. Er ist im folgenden Kartenausschnitt ersichtlich:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnbebauung geschaffen werden.

Rabenau, 03.11.2023

gez. Paul
Bürgermeister