Öffentliche Bekanntmachung
Der Stadtrat der Stadt Rabenau hat am 13.12.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen, einen Bebauungsplan für die Flurstücke 202/5 und 204/1 der Gemarkung Großoelsa gemäß § 13 b BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufzustellen. Im Flächennutzungsplan der Stadt Rabenau ist dieser Bereich als geplante Wohnbaufläche dargestellt.
Der künftige räumliche Geltungsbereich ist ca. 1,4 ha groß und befindet sich an der Wilmsdorfer Straße. Er ist im folgenden Kartenausschnitt ersichtlich:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnbebauung geschaffen werden.
Rabenau, 14.01.2022
Paul
Bürgermeister