Aufstellung eines Bebauungsplans „Wohngebiet Wilmsdorfer Straße – Oelsa“ für die Flurstücke 202/5 und 204/1 der Gemarkung Großoelsa
Öffentliche Bekanntmachung
Der Stadtrat der Stadt Rabenau hat am 13.12.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen, einen Bebauungsplan für die Flurstücke 202/5 und 204/1 der Gemarkung Großoelsa gemäß § 13 b BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufzustellen. Im Flächennutzungsplan der Stadt Rabenau ist dieser Bereich als geplante Wohnbaufläche dargestellt.
Der künftige räumliche Geltungsbereich ist ca. 1,4 ha groß und befindet sich an der Wilmsdorfer Straße. Er ist im folgenden Kartenausschnitt ersichtlich:
B-Plan Wilmsdorfer Str. Oelsa
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnbebauung geschaffen werden.
Rabenau, 14.01.2022
Paul
Bürgermeister
Aufstellung eines Bebauungsplanes „Kindertagesstätte Rabenau“ für die Flurstücke 412/3 und 416 (Teilflächen) der Gemarkung Rabenau mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans
Öffentliche Bekanntmachung
Der Stadtrat der Stadt Rabenau hat in seiner öffentlichen Sitzung 13.12.2021 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Kindertagesstätte Rabenau“ für die Flurstücke 412/3 und 416 (Teilflächen) der Gemarkung Rabenau gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst. Mit diesem Bebauungsplan soll die Errichtung einer Kindereinrichtung ermöglicht werden.
Der künftige räumliche Geltungsbereich befindet sich an der Obernaundorfer Straße, nach der Einfahrt zur Max – Meier – Straße und den Gärten. Er ist im folgenden Kartenausschnitt ersichtlich:
Bebauungsplan Entwurf KiTa Rabenau
Das Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans wird nach den Vorschriften des BauGB im Vollverfahren durchgeführt. Des Weiteren ist parallel der Flächennutzungsplan zu ändern, da die Fläche bisher als Fläche für Landwirtschaft dargestellt wird. Für die Änderung des Flächennutzungsplans kommt eine Ausweisung als Gemeinbedarfsfläche in Betracht. Das Verfahren erfolgt vereinfacht gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.
Rabenau, 14.01.2022
Paul
Bürgermeister
Bebauungsplan „An der alten Ziegelei“ für die Flurstücke 420/8, 418/9, 419/3 sowie Teilflächen der Flurstücke 418/7, 418/8, 419/1,419/2, 420/6 und 420/7 der Gemarkung Rabenau
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Stadtrat der Stadt Rabenau hat am 19.06.2017 in öffentlicher Sitzung beschlossen, einen Bebauungsplan für die Flurstücke 420/8, 418/9 und 419/3 der Gemarkung Rabenau aufzustellen.
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Stadt Rabenau weist den Geltungsbereich als geplante Wohnbaufläche aus. Entsprechend § 8 Abs. 2 BauGB ist daher sichergestellt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wird.
Im Zuge der weiteren Planungen wurden Teilflächen der Flurstücke 418/7, 418/8, 419/1,419/2, 420/6 und 420/7 der Gemarkung Rabenau ebenfalls in die Planung mit einbezogen. Dies wurde mit Beschluss-Nr. 56/2021 des Stadtrates der Stadt Rabenau am 13.12.2021 bestätigt.
Vorgesehen ist, Baurecht für 22 Einfamilienhäuser und einem Mehrfamilienhaus zu schaffen. Der Geltungsbereich befindet sich an der Obernaundorfer Straße, zwischen dem Abzweig Feldstraße und der Zufahrt zum Stadion der Möbelwerker. Er geht aus dem folgenden Kartenausschnitt hervor:
Vorentwurf Bebauungsplan Alte Ziegelei Rabenau
Der Stadtrat der Stadt Rabenau hat in der Sitzung am 13.12.2021 auch den Vorentwurf des Bebauungsplanes „An der alten Ziegelei“ (für die Flurstücke 420/8, 418/9, 419/3 sowie Teilflächen der Flurstücke 418/7, 418/8, 419/1,419/2, 420/6 und 420/7 der Gemarkung Rabenau), bestehend aus der Planzeichnung Stand 23.11.2021, dem Teil B-Textliche Festsetzung und der Begründung mit Umweltbericht (November 2021), Artenschutzrechtlicher Prüfung und Schallimmissionsprognose (November 2021) sowie das Baugrundgutachten mit Beschluss-Nr. 57/2021 gebilligt und mit Beschluss-Nr. 58/2021 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Planzeichnung Teil A, der Teil B-Textliche Festsetzung und die Begründung mit Umweltbericht, Artenschutzrechtlicher Prüfung und Schallimmissionsprognose liegt
in der Zeit vom 24. Januar bis einschließlich 25. Februar 2022
im Bauamt der Stadtverwaltung Rabenau (2. OG), Markt 3, 01734 Rabenau, während der Dienststunden öffentlich aus.
Aufgrund der aktuellen Situation ist eine vorherige telefonische Terminabstimmung für die Einsichtnahme im Rathaus erforderlich.
Zusätzlich werden die Unterlagen gemäß § 10a Abs. 2 BauGB auf der Homepage der Stadt Rabenau unter www.stadt-rabenau.de und in das zentrale Internetportal des Landes Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingestellt.
Während der frühzeitigen Beteiligung besteht allgemein die Möglichkeit, Einsicht in die Planunterlagen des Bebauungsplanes zu nehmen und Stellungnahmen schriftlich oder elektronisch bei der Stadtverwaltung Rabenau, Markt 3, 01734 Rabenau abzugeben oder während der Sprechzeiten im Bauamt der Stadtverwaltung Rabenau (2. OG), Markt 3, 01734 Rabenau, zur Niederschrift vorzubringen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.