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Entwurf Bebauungsplan „Wohngebiet Wilmsdorfer Straße – Oelsa“ für die Flurstücke 202/5, 204/1, 202/6 und 202/7 der Gemarkung Großoelsa

Öffentliche Auslegung

Der Stadtrat der Stadt Rabenau hat am 16.10.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, einen Bebauungsplan im Vollverfahren für die Flurstücke 202/5, 204/1, 202/6 und 202/7 der Gemarkung Großoelsa aufzustellen.

Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Stadt Rabenau weist den Geltungsbereich als geplante Wohnbaufläche aus. Entsprechend § 8 Abs. 2 BauGB ist daher sichergestellt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wird.

Vorgesehen ist, Baurecht für 19 Einfamilienhäuser. Der Geltungsbereich befindet sich straßenbegleitend an der Wilmsdorfer Straße. Die genaue Lage geht aus dem folgenden Kartenausschnitt hervor:

Im vergangenen Jahr erfolgte dazu bereits die frühzeitigte Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden. Der Entwurf wurde unter Berücksichtigung der Stellungnahmen überarbeitet.

Der Stadtrat der Stadt Rabenau hat in der Sitzung am 30.09.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Wilmsdorfer Straße - Oelsa“ bestehend aus der Planzeichnung mit den Textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht mit Planungsstand September 2024 gebilligt sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Die Planzeichnung mit den Textlichen Festsetzungen, die Begründung und der Umweltbericht sowie Stellungnahmen mit umweltrelevantem Inhalt aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, die Grundlage der Überarbeitung des Vorentwurfes waren, liegen

in der Zeit vom 07. Oktober bis einschließlich 15. November 2024

im Bauamt der Stadtverwaltung Rabenau (2. OG), Markt 3, 01734 Rabenau, während der Dienststunden öffentlich aus.

Die Dienststunden sind

Montag/Mittwoch/Donnerstag:     7:00 - 12:00 und 13.00 - 16:00 Uhr
Dienstag:                                           7:00 - 12.00 und 13.00 - 18:00 Uhr
Freitag:                                              7:00 - 12:00 Uhr.

Wir bitten um eine vorherige telefonische Terminabstimmung für die Einsichtnahme im Rathaus.

Zusätzlich werden die Unterlagen gemäß § 10a Abs 2 BauGB auf der Homepage der Stadt Rabenau unter www.stadt-rabenau.de und in das zentrale Landesportal Bauleitplanung Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingestellt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • ein Umweltbericht und die Erläuterungen zur Grünordnung mit Bestandsaufnahme und Bewertung des Naturhaushaltes (Geologie und Boden, Grund- und Oberflächenwasser, Klima, Arten und Biotope, Siedlungsbild und Erholung, Schutzgebiete und –objekte, Kultur- und Sachgüter), Konfliktbenennung sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich von Eingriffen sowie einem Zielkonzept von Naturschutz und Landschaftspflege für den Planungsraum
  • die im Rahmen der Beteiligungsverfahren nach § 4 Absatz 1 BauGB eingegangenen umweltbezogenen Stellungnahmen der Landesdirektion Sachsen vom 16.10.2023, Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vom 01.11.2023/16.11.2023, Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge vom 24.10.2023, Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 27.10.2023

Während der Beteiligung besteht allgemein die Möglichkeit, Einsicht in die Planunterlagen des Bebauungsplanes zu nehmen und Stellungnahmen schriftlich oder elektronisch bei der Stadtverwaltung Rabenau, Markt 3, 01734 Rabenau abzugeben oder während der Sprechzeiten im Bauamt der Stadtverwaltung Rabenau (2. OG), Markt 3, 01734 Rabenau, zur Niederschrift vorzubringen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweis zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Sächsischen Datenschutz-gesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Rabenau, 04.10.2024

Paul
Bürgermeister

Anlagen als PDF:
Begründung
umweltrelevante Stellungnahmen
Umweltbericht
Planzeichnung

Entwurf Bebauungsplan „Kindertagesstätte Rabenau“ und parallel dazu der Entwurf für die 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Rabenau

Öffentliche Auslegung

Der Stadtrat der Stadt Rabenau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.12.2021 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Kindertagesstätte Rabenau“ für Teilflächen der Flurstücke 412/3 und 416 der Gemarkung Rabenau gefasst. Parallel dazu wird der Flächennutzungsplan für den Geltungsbereich des B-Plans geändert. In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Rabenau am 30.09.2024 wurde der Entwurf des Bebauungsplans gebilligt und zur Auslage bestimmt.

Mit Hilfe dieses Bebauungsplanes soll das Baurecht für eine Kindertagesstätte an der Obernaundorfer Straße geschaffen werden.

Der Entwurf mit Stand September 2024 besteht aus der Planzeichnung, der Begründung, dem Umweltbericht und den Anlagen 1 – Baugrund- und Deklarationsuntersuchung sowie 2 – Entwässerungslösung.

 

 

 

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • ein Umweltbericht und die Erläuterungen zur Grünordnung mit Bestandsaufnahme und Bewertung des Naturhaushaltes (Geologie und Boden, Grund- und Oberflächenwasser, Klima, Arten und Biotope, Siedlungsbild und Erholung, Schutzgebiete und –objekte, Kultur- und Sachgüter), Konfliktbenennung sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich von Eingriffen sowie einem Zielkonzept von Naturschutz und Landschaftspflege für den Planungsraum
  • die im Rahmen der Beteiligungsverfahren nach § 4 Absatz1 BauGB eingegangenen umweltbezogenen Stellungnahmen der Landesdirektion Sachsen vom 14.12.2022, Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vom 06.01.2023, Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge vom 20.12.2022, Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 04.01.2023

Parallel dazu muss der Flächennutzungsplan für den betreffenden Bereich geändert werden. Bisher wurde die Fläche als Fläche für Landwirtschaft dargestellt und muss nun als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen werden. Die Änderung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.

 

 

 

 

 

Der Entwurf zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans mit Planzeichnung und Begründung wurde ebenfalls in der Sitzung des Stadtrates am 30.09.2024 gebilligt und zur Auslage beschlossen.

Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen für den B-Plan „Kindertagesstätte Rabenau“ und die parallel durchgeführte 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Rabenau findet in der Zeit

vom 07. Oktober bis einschließlich 15. November 2024

im Bauamt der Stadtverwaltung Rabenau (2. OG), Markt 3, 01734 Rabenau, während der Dienststunden statt. Die Dienststunden sind

Montag/Mittwoch/Donnerstag:     7:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:                                           7:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:                                              7:00 bis 12:00 Uhr

Wir bitten um eine vorherige telefonische Terminabstimmung für die Einsichtnahme im Rathaus.

Zusätzlich werden die Unterlagen gemäß § 10 a Abs. 2 BauGB auf der Homepage der Stadt Rabenau unter www.rabenau.net/rathaus/bauleitplanung/b-plan
und in das zentrale Internetportal des Landes Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingestellt.

Während der Beteiligung besteht allgemein die Möglichkeit, Einsicht in die Planunterlagen des Bebauungsplanes zu nehmen und Stellungnahmen schriftlich oder elektronisch bei der Stadtverwaltung Rabenau, Markt 3, 01734 Rabenau abzugeben oder während der Sprechzeiten im Bauamt der Stadtverwaltung Rabenau (2. OG), Markt 3, 01734 Rabenau, zur Niederschrift vorzubringen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.

Hinweis zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Sächsischen Datenschutz-gesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Rabenau, den 04.10.2024

Paul
Bürgermeister

Anlagen als PDF:
Planzeichnung
umweltrelevante Stellungnahmen
Begründung Baugrund- und Deklarationsuntersuchungen 29.03.2022
Begründung Entwässerungslösung 16.08.2024
Begründung
Umweltbericht
Begründung 4. Änderung Flächennutzungsplan
Flächennutzungsplan - zeichnerische Darstellung

Aufstellung eines Bebauungsplanes „Solarpark Spechtritz“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Vorentwurf Bebauungsplan „Solarpark Spechtritz“

für die Flurstücke 51, 54/4, 54/8, 56/1, 61, 66, 69, 76, 83 und 94 der Gemarkung Spechtritz mit 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Rabenau im Parallelverfahren

Der Stadtrat der Stadt Rabenau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.04.2023 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Spechtritz“ gefasst (Beschluss Nr. 14/2023). In der gleichen Sitzung wurde vom Stadtrat die 3. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Rabenau im Parallelverfahren beschlossen (Beschluss Nr. 15/2023).

Die Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Spechtritz“ erfolgt im zweistufigen Regelverfahren als qualifizierter Bebauungsplan. Die partielle Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren.

Das Plangebiet mit einer Fläche von ca. 24,9 ha umfasst die privaten Flurstücke 51, 54/4, 54/8, 56/1, 61, 66, 69, 76, 83 und 94 der Gemarkung Spechtritz. Im Aufstellungsbeschluss vom 24.04.2023 trug das Flurstück 54/8 noch die Bezeichnung 54/5. Zwischenzeitlich erfolgte die Umbenennung in 54/8. Diese redaktionelle Änderung wurde durch eine Änderung des Aufstellungsbeschlusses mit Beschluss vom 25.03.2024 übernommen.

Planungsziel ist die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien mit der Doppelnutzung Landwirtschaft. Die Flächen sollen nach § 11 BauNVO als sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik und Landwirtschaft“ ausgewiesen werden. Der Planbereich geht aus dem folgenden Kartenausschnitt hervor:

In der öffentlichen Stadtratssitzung vom 25.03.2024 wurde der Vorentwurf des Bebauungsplans „Solarpark Spechtritz“ in der Fassung vom 22.02.2024 mit der dazugehörigen Planzeichnung, der Planzeichenerklärung, den textlichen Festsetzungen, der Begründung und den Umweltinformationen gebilligt und zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung bestimmt. In der gleichen Sitzung wurde vom Stadtrat der Vorentwurf für die 3. partielle Änderung des FNP im Parallelverfahren zum Bebauungsplan in der Fassung vom 22.02.2024 mit der dazugehörigen Plandarstellung und Begründung gebilligt und ebenfalls zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung § 3 Abs. 1 BauGB und Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.

Der komplette Vorentwurf zum Bebauungsplan „Solarpark Spechtritz“ und der Vorentwurf zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich des B-Plans liegt

in der Zeit vom 15. April bis einschließlich 24. Mai 2024

im Bauamt der Stadtverwaltung Rabenau (2. OG), Markt 3, 01734 Rabenau, während der Dienststunden öffentlich aus.

Die Dienststunden sind

Montag/Mittwoch/Donnerstag: 7:00 - 12:00 und 13.00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 7:00 - 12.00 und 13.00 - 18:00 Uhr
Freitag: 7:00 - 12:00 Uhr.

Wir bitten um eine vorherige telefonische Terminabstimmung für die Einsichtnahme im Rathaus.

Bestandteile der Unterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Spechtritz“ in der Fassung vom 22.02.2024:

Bestandteile der Unterlagen zum Vorentwurf für die 3. partielle Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 22.02.2024:

Zusätzlich werden die Unterlagen gemäß § 10a Abs. 2 BauGB auf der Homepage der Stadt Rabenau unter www.stadt-rabenau.de und in das zentrale Internetportal des Landes Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingestellt.

Während der frühzeitigen Beteiligung besteht allgemein die Möglichkeit, Einsicht in die Planunterlagen des Bebauungsplanes zu nehmen und Stellungnahmen schriftlich oder elektronisch bei der Stadtverwaltung Rabenau, Markt 3, 01734 Rabenau abzugeben oder während der Sprechzeiten im Bauamt der Stadtverwaltung Rabenau (2. OG), Markt 3, 01734 Rabenau, zur Niederschrift vorzubringen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 BauGB können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Rabenau, 05.04.2024

Paul
Bürgermeister


Aufstellung eines Bebauungsplanes „Solarpark Spechtritz“ für die Flurstücke 51, 54/4, 54/5, 56/1, 61, 66, 69, 76, 83 und 94 der Gemarkung Spechtritz mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans

Der Stadtrat der Stadt Rabenau hat in seiner öffentlichen Sitzung 24.04.2023 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Solarpark Spechtritz“ für die Flurstücke 51, 54/4, 54/5, 56/1, 61, 66, 69, 76, 83 und 94  der Gemarkung Spechtritz gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst. Der Aufstellungsbeschluss für das bisherige kleinere Gebiet vom 30.05.2022 wurde aufgehoben. Mit diesem Bebauungsplan soll die Errichtung einer Photovoltaikanlage mit einer voraussichtlichen Nennleistung von 12 MW ermöglicht werden. Betroffen ist eine Fläche von ca. 21,7 ha.

Der künftige räumliche Geltungsbereich an der Straße Zum Mühlfeld und ist im folgenden Kartenausschnitt ersichtlich:

Das Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans wird nach den Vorschriften des BauGB im Vollverfahren durchgeführt. Des Weiteren ist parallel der Flächennutzungsplan zu ändern, da die Fläche bisher als Fläche für Landwirtschaft dargestellt wird. Für die Änderung des Flächennutzungsplans kommt eine Ausweisung als Sondergebiet Solarpark in Betracht. Das Verfahren erfolgt vereinfacht gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.

Rabenau, 05.05.2023

Paul
Bürgermeister