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Aufstellung eines Bebauungsplanes „Solarpark Spechtritz“ für die Flurstücke 51, 54/4, 54/5, 56/1, 61, 66, 69, 76, 83 und 94 der Gemarkung Spechtritz mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans

Der Stadtrat der Stadt Rabenau hat in seiner öffentlichen Sitzung 24.04.2023 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Solarpark Spechtritz“ für die Flurstücke 51, 54/4, 54/5, 56/1, 61, 66, 69, 76, 83 und 94  der Gemarkung Spechtritz gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst. Der Aufstellungsbeschluss für das bisherige kleinere Gebiet vom 30.05.2022 wurde aufgehoben. Mit diesem Bebauungsplan soll die Errichtung einer Photovoltaikanlage mit einer voraussichtlichen Nennleistung von 12 MW ermöglicht werden. Betroffen ist eine Fläche von ca. 21,7 ha.

Der künftige räumliche Geltungsbereich an der Straße Zum Mühlfeld und ist im folgenden Kartenausschnitt ersichtlich:

Das Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans wird nach den Vorschriften des BauGB im Vollverfahren durchgeführt. Des Weiteren ist parallel der Flächennutzungsplan zu ändern, da die Fläche bisher als Fläche für Landwirtschaft dargestellt wird. Für die Änderung des Flächennutzungsplans kommt eine Ausweisung als Sondergebiet Solarpark in Betracht. Das Verfahren erfolgt vereinfacht gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.

Rabenau, 05.05.2023

Paul
Bürgermeister

 

 

Öffentliche Auslegung des Entwurfs Bebauungsplan „Erich-Weinert-Straße – Flurstück 50/33“

Der Stadtrat der Stadt Rabenau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.09.2022 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Erich-Weinert-Straße – Flurstück 50/33“ für einen Teil des Flurstücks 50/33 der Gemarkung Kleinoelsa gefasst. Mit Hilfe dieses Bebauungsplanes soll das Baurecht für Wohnbebauung geschaffen werden. Parallel dazu wird der Flächennutzungsplan für den betreffenden Bereich geändert.

Bitte klicken für Details:

Das Planverfahren wird nach den Vorschriften des § 13 b BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Dabei wird auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB  und von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen.

Es wurde nun über den Entwurf des Bebauungsplans „Erich-Weinert-Straße – Flurstück 50/33“ beraten. In der öffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Rabenau am 12.12.2022 wurde der Entwurf gebilligt und zur Auslage beschlossen. Die öffentliche Auslegung dieser Planunterlagen einschließlich Begründung findet in der Zeit

vom 23.01.2023 bis einschließlich 24.02.2023

im Bauamt der Stadtverwaltung Rabenau (2. OG), Markt 3, 01734 Rabenau, während der Dienststunden statt. Die Dienststunden sind

Montag/Mittwoch/Donnerstag:     7:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:                                          7:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:                                             7:00 bis 12:00 Uhr

Wir bitten um eine vorherige telefonische Terminabstimmung für die Einsichtnahme im Rathaus.

Zusätzlich werden die Unterlagen gemäß § 10 a Abs. 2 BauGB auf der Homepage der Stadt Rabenau unter www.stadt-rabenau.de und in das zentrale Internetportal des Landes Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingestellt.

Während der Beteiligung besteht allgemein die Möglichkeit, Einsicht in die Planunterlagen des Bebauungsplanes zu nehmen und Stellungnahmen schriftlich oder elektronisch bei der Stadtverwaltung Rabenau, Markt 3, 01734 Rabenau abzugeben oder während der Sprechzeiten im Bauamt der Stadtverwaltung Rabenau (2. OG), Markt 3, 01734 Rabenau, zur Niederschrift vorzubringen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Rabenau, 13.01.2023

Paul
Bürgermeister

 

Aufstellung eines Bebauungsplans „Wohngebiet Wilmsdorfer Straße – Oelsa“ für die Flurstücke 202/5 und 204/1 der Gemarkung Großoelsa

Öffentliche Bekanntmachung

Am 18.07.2023 wurde vom Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs nicht im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB ohne Umweltprüfung überplant werden dürfen. Daraufhin wurde entschieden, für den B-Plan „Wohngebiet Wilmsdorfer Straße – Oelsa“ in das Regelverfahren zu wechseln. Der Stadtrat der Stadt Rabenau hat in seiner Sitzung am 16.10.2023 den Aufstellungsbeschluss vom 13.12.2021 aufgehoben und einen neuen Aufstellungsbeschluss für die Flurstücke 202/5 und 204/1 der Gemarkung Großoelsa gefasst. Das Aufstellungsverfahren wird nach den Vorschriften des Baugesetzbuches im Vollverfahren durchgeführt. Im Flächennutzungsplan der Stadt Rabenau ist dieser Bereich als geplante Wohnbaufläche dargestellt.

Der künftige räumliche Geltungsbereich ist ca. 1,4 ha groß und befindet sich an der Wilmsdorfer Straße. Er ist im folgenden Kartenausschnitt ersichtlich:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnbebauung geschaffen werden.

Rabenau, 03.11.2023

gez. Paul
Bürgermeister

Aufstellung eines Bebauungsplanes „Kindertagesstätte Rabenau“ für die Flurstücke 412/3 und 416 (Teilflächen) der Gemarkung Rabenau mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans

Öffentliche Bekanntmachung

Der Stadtrat der Stadt Rabenau hat in seiner öffentlichen Sitzung 13.12.2021 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Kindertagesstätte Rabenau“ für die Flurstücke 412/3 und 416 (Teilflächen) der Gemarkung Rabenau gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst. Mit diesem Bebauungsplan soll die Errichtung einer Kindereinrichtung ermöglicht werden.
Der künftige räumliche Geltungsbereich befindet sich an der Obernaundorfer Straße, nach der Einfahrt zur Max – Meier – Straße und den Gärten. Er ist im folgenden Kartenausschnitt ersichtlich:

Bebauungsplan Entwurf KiTa Rabenau

 

 

 

 

 

 

Das Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans wird nach den Vorschriften des BauGB im Vollverfahren durchgeführt. Des Weiteren ist parallel der Flächennutzungsplan zu ändern, da die Fläche bisher als Fläche für Landwirtschaft dargestellt wird. Für die Änderung des Flächennutzungsplans kommt eine Ausweisung als Gemeinbedarfsfläche in Betracht. Das Verfahren erfolgt vereinfacht gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.

Rabenau, 14.01.2022

Paul
Bürgermeister