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Aufstellung eines Bebauungsplanes „Solarpark Spechtritz“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Vorentwurf Bebauungsplan „Solarpark Spechtritz“

für die Flurstücke 51, 54/4, 54/8, 56/1, 61, 66, 69, 76, 83 und 94 der Gemarkung Spechtritz mit 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Rabenau im Parallelverfahren

Der Stadtrat der Stadt Rabenau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.04.2023 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Spechtritz“ gefasst (Beschluss Nr. 14/2023). In der gleichen Sitzung wurde vom Stadtrat die 3. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Rabenau im Parallelverfahren beschlossen (Beschluss Nr. 15/2023).

Die Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Spechtritz“ erfolgt im zweistufigen Regelverfahren als qualifizierter Bebauungsplan. Die partielle Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren.

Das Plangebiet mit einer Fläche von ca. 24,9 ha umfasst die privaten Flurstücke 51, 54/4, 54/8, 56/1, 61, 66, 69, 76, 83 und 94 der Gemarkung Spechtritz. Im Aufstellungsbeschluss vom 24.04.2023 trug das Flurstück 54/8 noch die Bezeichnung 54/5. Zwischenzeitlich erfolgte die Umbenennung in 54/8. Diese redaktionelle Änderung wurde durch eine Änderung des Aufstellungsbeschlusses mit Beschluss vom 25.03.2024 übernommen.

Planungsziel ist die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien mit der Doppelnutzung Landwirtschaft. Die Flächen sollen nach § 11 BauNVO als sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik und Landwirtschaft“ ausgewiesen werden. Der Planbereich geht aus dem folgenden Kartenausschnitt hervor:

In der öffentlichen Stadtratssitzung vom 25.03.2024 wurde der Vorentwurf des Bebauungsplans „Solarpark Spechtritz“ in der Fassung vom 22.02.2024 mit der dazugehörigen Planzeichnung, der Planzeichenerklärung, den textlichen Festsetzungen, der Begründung und den Umweltinformationen gebilligt und zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung bestimmt. In der gleichen Sitzung wurde vom Stadtrat der Vorentwurf für die 3. partielle Änderung des FNP im Parallelverfahren zum Bebauungsplan in der Fassung vom 22.02.2024 mit der dazugehörigen Plandarstellung und Begründung gebilligt und ebenfalls zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung § 3 Abs. 1 BauGB und Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.

Der komplette Vorentwurf zum Bebauungsplan „Solarpark Spechtritz“ und der Vorentwurf zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich des B-Plans liegt

in der Zeit vom 15. April bis einschließlich 24. Mai 2024

im Bauamt der Stadtverwaltung Rabenau (2. OG), Markt 3, 01734 Rabenau, während der Dienststunden öffentlich aus.

Die Dienststunden sind

Montag/Mittwoch/Donnerstag: 7:00 - 12:00 und 13.00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 7:00 - 12.00 und 13.00 - 18:00 Uhr
Freitag: 7:00 - 12:00 Uhr.

Wir bitten um eine vorherige telefonische Terminabstimmung für die Einsichtnahme im Rathaus.

Bestandteile der Unterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Spechtritz“ in der Fassung vom 22.02.2024:

Bestandteile der Unterlagen zum Vorentwurf für die 3. partielle Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 22.02.2024:

Zusätzlich werden die Unterlagen gemäß § 10a Abs. 2 BauGB auf der Homepage der Stadt Rabenau unter www.stadt-rabenau.de und in das zentrale Internetportal des Landes Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingestellt.

Während der frühzeitigen Beteiligung besteht allgemein die Möglichkeit, Einsicht in die Planunterlagen des Bebauungsplanes zu nehmen und Stellungnahmen schriftlich oder elektronisch bei der Stadtverwaltung Rabenau, Markt 3, 01734 Rabenau abzugeben oder während der Sprechzeiten im Bauamt der Stadtverwaltung Rabenau (2. OG), Markt 3, 01734 Rabenau, zur Niederschrift vorzubringen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 BauGB können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Rabenau, 05.04.2024

Paul
Bürgermeister


Aufstellung eines Bebauungsplanes „Solarpark Spechtritz“ für die Flurstücke 51, 54/4, 54/5, 56/1, 61, 66, 69, 76, 83 und 94 der Gemarkung Spechtritz mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans

Der Stadtrat der Stadt Rabenau hat in seiner öffentlichen Sitzung 24.04.2023 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Solarpark Spechtritz“ für die Flurstücke 51, 54/4, 54/5, 56/1, 61, 66, 69, 76, 83 und 94  der Gemarkung Spechtritz gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst. Der Aufstellungsbeschluss für das bisherige kleinere Gebiet vom 30.05.2022 wurde aufgehoben. Mit diesem Bebauungsplan soll die Errichtung einer Photovoltaikanlage mit einer voraussichtlichen Nennleistung von 12 MW ermöglicht werden. Betroffen ist eine Fläche von ca. 21,7 ha.

Der künftige räumliche Geltungsbereich an der Straße Zum Mühlfeld und ist im folgenden Kartenausschnitt ersichtlich:

Das Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans wird nach den Vorschriften des BauGB im Vollverfahren durchgeführt. Des Weiteren ist parallel der Flächennutzungsplan zu ändern, da die Fläche bisher als Fläche für Landwirtschaft dargestellt wird. Für die Änderung des Flächennutzungsplans kommt eine Ausweisung als Sondergebiet Solarpark in Betracht. Das Verfahren erfolgt vereinfacht gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.

Rabenau, 05.05.2023

Paul
Bürgermeister

 

 

Bebauungsplan „Erich-Weinert-Straße – Flurstück 50/33“ im Ortsteil Oelsa der Stadt Rabenau Entwurf 2. Änderung Flächennutzungsplan der Stadt Rabenau

Öffentliche Auslegung des Entwurfes

Der Stadtrat der Stadt Rabenau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 04.12.2023 aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.07.2023 den Wechsel der Verfahrensart für den Bebauungsplan „Erich-Weinert-Straße – Flurstück 50/33“ für einen Teil des Flurstücks 50/33 der Gemarkung Kleinoelsa im Ortsteil Oelsa beschlossen. Der Satzungsbeschluss und die Billigung der Berichtigung des Flächennutzungsplans vom 04.09.2023 wurden aufgehoben.

Mit Hilfe dieses Bebauungsplanes soll das Baurecht für Wohnbebauung geschaffen werden.

Für den Bebauungsplan „Erich-Weinert-Straße, Flurstück 50/33“ ist im ergänzenden Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB die Verfahrensart vom beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB zum Regelverfahren nach § 8 BauGB geändert worden und der Bebauungsplan wird mit gleichbleibendem Geltungsbereich, Planungsziel und Planungsinhalt, ergänzt um die Umweltprüfung, fortgeführt. Da im ursprünglichen Verfahren bereits eine Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange stattgefunden hat, deren Ergebnisse erörtert worden sind und Eingang gefunden haben in die aktuelle Planfassung, ist lediglich eine weitere Beteiligung nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Parallel dazu muss der Flächennutzungsplan für den betreffenden Bereich geändert werden. Bisher wurde die Fläche als Fläche für Landwirtschaft dargestellt und muss nun als Wohnbaufläche ausgewiesen werden. Die Änderung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.

 

 

 

 

 

In der Sitzung des Stadtrates wurde ebenfalls über den neuen Entwurf des Bebauungsplans „Erich-Weinert-Straße – Flurstück 50/33“ und den Entwurf zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans beraten. Die Entwürfe wurden gebilligt und zur Auslage beschlossen. Die öffentliche Auslegung dieser Planunterlagen einschließlich Begründung und Umweltprüfung findet in der Zeit

vom 22.01.2024 bis einschließlich 29.02.2024

im Bauamt der Stadtverwaltung Rabenau (2. OG), Markt 3, 01734 Rabenau, während der Dienststunden statt. Die Dienststunden sind

Montag/Mittwoch/Donnerstag:     7:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:                                          7:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:                                              7:00 bis 12:00 Uhr

Wir bitten um eine vorherige telefonische Terminabstimmung für die Einsichtnahme im Rathaus.

Zusätzlich werden die Unterlagen gemäß § 10 a Abs. 2 BauGB auf der Homepage der Stadt Rabenau unter www.stadt-rabenau.de und in das zentrale Internetportal des Landes Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingestellt.

Während der Beteiligung besteht allgemein die Möglichkeit, Einsicht in die Planunterlagen des Bebauungsplanes zu nehmen und Stellungnahmen schriftlich oder elektronisch bei der Stadtverwaltung Rabenau, Markt 3, 01734 Rabenau abzugeben oder während der Sprechzeiten im Bauamt der Stadtverwaltung Rabenau (2. OG), Markt 3, 01734 Rabenau, zur Niederschrift vorzubringen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Rabenau deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.

Hinweis zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Sächsischen Datenschutz-gesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Die nachfolgend aufgeführten umweltbezogenen Informationen liegen zum Zwecke der Unterrichtung und Erörterung ebenfalls aus:

In der Begründung sind Informationen zu vorhandenen Restriktionen aus Umweltsicht enthalten: Denkmalschutz (im Geltungsbereich keine Denkmale bekannt, auf gegenüberliegender Straßenseite Bodendenkmal „Historischer Ortskern Mittelalter“ sowie Kulturdenkmal mit Sachgesamtheit ehem. Vorwerk Kleinoelsa), Immissionsschutz (im Geltungsbereich keine wesentlichen Lärm- oder Schadstoffimmissionen, Hinweis auf AVV Baulärm sowie auf Immissionsrichtwerte der TA Lärm, v.a. bezüglich Außenschallquellen), Naturschutz (Schutzgebiete nach Naturschutzrecht mind. 750 m entfernt), Altlasten (auf gegenüberliegender Straßenseite Altlastenverdachtsfläche). Weiterhin enthält die Begründung Informationen zu den grünordnerischen Festsetzungen.

  • Umweltbericht zum Bebauungsplan „Erich-Weinert-Straße, Flurstück 50/33“ sowie zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Rabenau
    Umweltbericht

Im Umweltbericht erfolgt die Bewertung der Bestandsaufnahme sowie die Prognose bzw. Bewertung der Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung. Schwerpunkt sind die Schutzgüter Pflanzen und Tiere/ biologische Vielfalt, Boden, Wasser sowie Landschaft (im Geltungsbereich anthropogen vorbelastete Flächen mit Grünland und Baumgruppen, im Umfeld naturschutzfachlich bedeutsame Strukturen (Altbäume, Streuobstwiese), landschaftsästhetisch wertvolles Umfeld im Südwesten). Im Umweltbericht werden mögliche Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen dargestellt (s.o. sowie .

Grünordnerische Festsetzungen innerhalb des Geltungsbereiches (Baumpflanzungen auf den Baugrundstücken, Schutz von Oberboden, Begrenzung der Bodenversiegelung, Rückhalt und Versickerung von Niederschlagswasser, Begrünung nicht übebauter Grundstücksflächen, landschafts- und ortsbildgerechte Gestaltung der Bauwerke, Artenschutzmaßnahmen wie Schutz potenziell vorhandener Vogelbruten, Fledermausquartiere, Käferlarven etc.), Hinweise zu empfohlenen Baumarten für die grünordnerischen Maßnahmen

  • Stellungnahmen

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Stellungnahme eingegangen am 28.02.2023) mit Hinweisen zum Denkmalschutz (s.o.), zum Naturschutz (hoher Platzbedarf für hochstämmige Baumpflanzungen, Erhalt von Altbäumen im Umfeld), zum Artenschutz (s.o.), zum Immissionsschutz (s.o.), zum Gewässerschutz (Erhalt der Gesamtausdehnung des Sickergrabens), zu Altlasten (s.o.)

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (Stellungnahme eingegangen am 21.02.2023) mit Hinweisen zur natürlichen Radioaktivität) sowie zur geologischen und hydrogeologischen Situation im Plangebiet

Rabenau, 12.01.2024

Paul
Bürgermeister

Aufstellung eines Bebauungsplans „Wohngebiet Wilmsdorfer Straße – Oelsa“ für die Flurstücke 202/5 und 204/1 der Gemarkung Großoelsa

Öffentliche Bekanntmachung

Am 18.07.2023 wurde vom Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs nicht im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB ohne Umweltprüfung überplant werden dürfen. Daraufhin wurde entschieden, für den B-Plan „Wohngebiet Wilmsdorfer Straße – Oelsa“ in das Regelverfahren zu wechseln. Der Stadtrat der Stadt Rabenau hat in seiner Sitzung am 16.10.2023 den Aufstellungsbeschluss vom 13.12.2021 aufgehoben und einen neuen Aufstellungsbeschluss für die Flurstücke 202/5 und 204/1 der Gemarkung Großoelsa gefasst. Das Aufstellungsverfahren wird nach den Vorschriften des Baugesetzbuches im Vollverfahren durchgeführt. Im Flächennutzungsplan der Stadt Rabenau ist dieser Bereich als geplante Wohnbaufläche dargestellt.

Der künftige räumliche Geltungsbereich ist ca. 1,4 ha groß und befindet sich an der Wilmsdorfer Straße. Er ist im folgenden Kartenausschnitt ersichtlich:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnbebauung geschaffen werden.

Rabenau, 03.11.2023

gez. Paul
Bürgermeister

Aufstellung eines Bebauungsplanes „Kindertagesstätte Rabenau“ für die Flurstücke 412/3 und 416 (Teilflächen) der Gemarkung Rabenau mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans

Öffentliche Bekanntmachung

Der Stadtrat der Stadt Rabenau hat in seiner öffentlichen Sitzung 13.12.2021 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Kindertagesstätte Rabenau“ für die Flurstücke 412/3 und 416 (Teilflächen) der Gemarkung Rabenau gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst. Mit diesem Bebauungsplan soll die Errichtung einer Kindereinrichtung ermöglicht werden.
Der künftige räumliche Geltungsbereich befindet sich an der Obernaundorfer Straße, nach der Einfahrt zur Max – Meier – Straße und den Gärten. Er ist im folgenden Kartenausschnitt ersichtlich:

Bebauungsplan Entwurf KiTa Rabenau

 

 

 

 

 

 

Das Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans wird nach den Vorschriften des BauGB im Vollverfahren durchgeführt. Des Weiteren ist parallel der Flächennutzungsplan zu ändern, da die Fläche bisher als Fläche für Landwirtschaft dargestellt wird. Für die Änderung des Flächennutzungsplans kommt eine Ausweisung als Gemeinbedarfsfläche in Betracht. Das Verfahren erfolgt vereinfacht gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.

Rabenau, 14.01.2022

Paul
Bürgermeister