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Aufstellung eines Bebauungsplanes „Solarpark Spechtritz“ für die Flurstücke 51, 54/4, 54/5, 56/1, 61, 66, 69, 76, 83 und 94 der Gemarkung Spechtritz mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans

Der Stadtrat der Stadt Rabenau hat in seiner öffentlichen Sitzung 24.04.2023 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Solarpark Spechtritz“ für die Flurstücke 51, 54/4, 54/5, 56/1, 61, 66, 69, 76, 83 und 94  der Gemarkung Spechtritz gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst. Der Aufstellungsbeschluss für das bisherige kleinere Gebiet vom 30.05.2022 wurde aufgehoben. Mit diesem Bebauungsplan soll die Errichtung einer Photovoltaikanlage mit einer voraussichtlichen Nennleistung von 12 MW ermöglicht werden. Betroffen ist eine Fläche von ca. 21,7 ha.

Der künftige räumliche Geltungsbereich an der Straße Zum Mühlfeld und ist im folgenden Kartenausschnitt ersichtlich:

Das Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans wird nach den Vorschriften des BauGB im Vollverfahren durchgeführt. Des Weiteren ist parallel der Flächennutzungsplan zu ändern, da die Fläche bisher als Fläche für Landwirtschaft dargestellt wird. Für die Änderung des Flächennutzungsplans kommt eine Ausweisung als Sondergebiet Solarpark in Betracht. Das Verfahren erfolgt vereinfacht gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.

Rabenau, 05.05.2023

Paul
Bürgermeister

 

 

Bebauungsplan „An der alten Ziegelei“ für die Flurstücke 420/8, 418/9, 419/3 sowie Teilflächen der Flurstücke 418/7, 418/8, 419/1, 419/2, 420/6 und 420/7 der Gemarkung Rabenau

Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Stadtrat der Stadt Rabenau hat am 19.06.2017 in öffentlicher Sitzung beschlossen, einen Bebauungsplan für die Flurstücke 420/8, 418/9 und 419/3 der Gemarkung Rabenau aufzustellen.

Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Stadt Rabenau weist den Geltungsbereich als geplante Wohnbaufläche aus. Entsprechend § 8 Abs. 2 BauGB ist daher sichergestellt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wird.

Im Zuge der weiteren Planungen wurden Teilflächen der Flurstücke 418/7, 418/8, 419/1, 419/2, 420/6 und 420/7 der Gemarkung Rabenau ebenfalls in die Planung mit einbezogen. Dies wurde mit Beschluss-Nr. 56/2021 des Stadtrates der Stadt Rabenau am 13.12.2021 bestätigt.

Vorgesehen ist, Baurecht für 22 Einfamilienhäuser und ein Mehrfamilienhaus zu schaffen. Der Geltungsbereich befindet sich an der Obernaundorfer Straße, zwischen dem Abzweig Feldstraße und der Zufahrt zum Stadion der Möbelwerker. Er geht aus dem folgenden Kartenausschnitt hervor:

Entwurf_Teil_A+B

Im vergangenen Jahr erfolgte dazu bereits die frühzeitigte Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden. Der Vorentwurf wurde unter Berücksichtigung der Stellungnahmen überarbeitet.

Der Stadtrat der Stadt Rabenau hat in der Sitzung am 06.02.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes „An der alten Ziegelei“ (für die Flurstücke 420/8, 418/9, 419/3 sowie Teilflächen der Flurstücke 418/7, 418/8, 419/1,419/2, 420/6 und 420/7 der Gemarkung Rabenau), bestehend aus der Planzeichnung Stand Dezember 2022,

dem Teil B-Textliche Festsetzung und der Begründung mit Umweltbericht (Dezember 2022), Artenschutzrechtlicher Prüfung (Dezember 2021 mit Ergänzung vom 01.09.2022) und Schallimmissionsprognose (November 2021) sowie das Baugrundgutachten (Juni 2019 mit redaktionellen Änderungen April 2022) und die Abstimmungsprotokolle mit der Unteren Naturschutzbehörde vom 13.09.2022 und 22.09.2022 mit Beschluss-Nr. 4/2023 gebilligt sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Planzeichnung Teil A, der Teil B-Textliche Festsetzung und Teil C - Begründung mit Umweltbericht, Artenschutzrechtlicher Prüfung, Schallimmissionsprognose, Baugrundgutachten, die Abstimmungsprotokolle mit der Unteren Naturschutzbehörde sowie Stellungnahmen mit umweltrelevantem Inhalt aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, die Grundlage der Überarbeitung des Vorentwurfes waren, liegen

 in der Zeit vom 13. März bis einschließlich 21. April 2023

im Bauamt der Stadtverwaltung Rabenau (2. OG), Markt 3, 01734 Rabenau, während der Dienststunden öffentlich aus.

Die Dienststunden sind

Montag/Mittwoch/Donnerstag:     7:00 - 12:00 und 13.00 - 16:00 Uhr
Dienstag:                                            7:00 - 12.00 und 13.00 - 18:00 Uhr
Freitag:                                               7:00 - 12:00 Uhr.

Wir bitten um eine vorherige telefonische Terminabstimmung für die Einsichtnahme im Rathaus.

Zusätzlich werden die Unterlagen gemäß § 10a Abs. 2 BauGB auf der Homepage der Stadt Rabenau unter www.stadt-rabenau.de und in das zentrale Landesportal Bauleitplanung Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingestellt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor (Umweltbericht, Gutachten, Stellungnahmen, Abstimmungsprotokolle):

Fläche: Flächeninanspruchnahme bisheriger landwirtschaftlicher Flächen als künftige Siedlungsfläche;

Schutzgut Mensch: Lärmbelastung der geplanten Bebauung durch angrenzende Nutzung und Maßnahmen zum Schutz, Aufenthaltsfunktion durch öffentliche Grünfläche

Schutzgut Arten und Biotope: Vegetationsbestand und Biotoptypen, Vorkommen geschützter Arten und Maßnahmen zur Entwicklung neuer Biotopflächen außerhalb des Plangebietes

Schutzgut Boden: Bodenverhältnisse, Baugrunduntersuchung, Speichervermögen, Erosion

Schutzgut Wasser: Oberflächengewässer, Grundwasser, geplante Maßnahmen zur Rückhaltung und verzögerten Einleitung von Niederschlagswasser

Schutzgut Luft und Klima: lokalklimatische Ausgangssituation und zu erwartende Veränderungen; Minderung lokalklimatischer Auswirkungen der Neubebauung

Landschafts- und Ortsbild, Erholungsfunktion: Beschreibung und Bewertung der aktuellen Situation und der zu erwartenden Veränderungen einschließlich Minimierung der Auswirkungen

Kultur- und sonstige Sachgüter: keine Angaben mangels Vorkommen

Wechselwirkungen: Aussagen zu Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern.

Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung für die vorgenannten Schutzgüter als Grundlage der Abwägung und Festsetzung von externen Ausgleichmaßnahmen

Während der Beteiligung besteht allgemein die Möglichkeit, Einsicht in die Planunterlagen des Bebauungsplanes zu nehmen und Stellungnahmen schriftlich oder elektronisch bei der Stadtverwaltung Rabenau, Markt 3, 01734 Rabenau abzugeben oder während der Sprechzeiten im Bauamt der Stadtverwaltung Rabenau (2. OG), Markt 3, 01734 Rabenau, zur Niederschrift vorzubringen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Rabenau, 03.03.2023

Paul
Bürgermeister

Anlagen:
Bebauungsplan Entwurf_Inhaltsverzeichnis
Bebauungsplan_Entwurf_Teil_A+B
Bebauungsplan_Entwurf_Teil_C_Begründung
Bebauungsplan_Entwurf_Umweltbericht
Plan Bestand Biotoptypen
Maßnahmenplan_Ersatzmaßnahme_Streuobstwiese Großoelsa
Kartenauszug Ausgleichsmaßnahme
Artenschutz-Prüf-Bericht
Artenschutz Anmerkungen zur Feldlerche
Schallimmissionsprognose
Baugrundgutachten
Beratungsprotokoll Bilanzierung, Naturschutz
Beratungsprotokoll Abstimmung zur möglichen Eingriffskompensation

Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung:

Landesdirektion_Sachsen vom 02.02.2022
Landkreis Sächsische Schweiz/Osterzgebirge vom 28.02.2022
Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 22.02.2022
Sächsisches Oberbergamt vom 10.02.2022
Abwasserzweckverband Oelsabachtal vom 23.02.2022

 

 

 

 

Öffentliche Auslegung des Entwurfs Bebauungsplan „Erich-Weinert-Straße – Flurstück 50/33“

Der Stadtrat der Stadt Rabenau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.09.2022 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Erich-Weinert-Straße – Flurstück 50/33“ für einen Teil des Flurstücks 50/33 der Gemarkung Kleinoelsa gefasst. Mit Hilfe dieses Bebauungsplanes soll das Baurecht für Wohnbebauung geschaffen werden. Parallel dazu wird der Flächennutzungsplan für den betreffenden Bereich geändert.

Bitte klicken für Details:

Das Planverfahren wird nach den Vorschriften des § 13 b BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Dabei wird auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB  und von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen.

Es wurde nun über den Entwurf des Bebauungsplans „Erich-Weinert-Straße – Flurstück 50/33“ beraten. In der öffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Rabenau am 12.12.2022 wurde der Entwurf gebilligt und zur Auslage beschlossen. Die öffentliche Auslegung dieser Planunterlagen einschließlich Begründung findet in der Zeit

vom 23.01.2023 bis einschließlich 24.02.2023

im Bauamt der Stadtverwaltung Rabenau (2. OG), Markt 3, 01734 Rabenau, während der Dienststunden statt. Die Dienststunden sind

Montag/Mittwoch/Donnerstag:     7:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:                                          7:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:                                             7:00 bis 12:00 Uhr

Wir bitten um eine vorherige telefonische Terminabstimmung für die Einsichtnahme im Rathaus.

Zusätzlich werden die Unterlagen gemäß § 10 a Abs. 2 BauGB auf der Homepage der Stadt Rabenau unter www.stadt-rabenau.de und in das zentrale Internetportal des Landes Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingestellt.

Während der Beteiligung besteht allgemein die Möglichkeit, Einsicht in die Planunterlagen des Bebauungsplanes zu nehmen und Stellungnahmen schriftlich oder elektronisch bei der Stadtverwaltung Rabenau, Markt 3, 01734 Rabenau abzugeben oder während der Sprechzeiten im Bauamt der Stadtverwaltung Rabenau (2. OG), Markt 3, 01734 Rabenau, zur Niederschrift vorzubringen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Rabenau, 13.01.2023

Paul
Bürgermeister

 

Aufstellung eines Bebauungsplans „Wohngebiet Wilmsdorfer Straße – Oelsa“ für die Flurstücke 202/5 und 204/1 der Gemarkung Großoelsa

Öffentliche Bekanntmachung

Der Stadtrat der Stadt Rabenau hat am 13.12.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen, einen Bebauungsplan für die Flurstücke 202/5 und 204/1 der Gemarkung Großoelsa gemäß § 13 b BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufzustellen. Im Flächennutzungsplan der Stadt Rabenau ist dieser Bereich als geplante Wohnbaufläche dargestellt.
Der künftige räumliche Geltungsbereich ist ca. 1,4 ha groß und befindet sich an der Wilmsdorfer Straße. Er ist im folgenden Kartenausschnitt ersichtlich:

B-Plan Wilmsdorfer Str. Oelsa

 

 

 

 

 

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnbebauung geschaffen werden.

Rabenau, 14.01.2022

Paul
Bürgermeister

Aufstellung eines Bebauungsplanes „Kindertagesstätte Rabenau“ für die Flurstücke 412/3 und 416 (Teilflächen) der Gemarkung Rabenau mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans

Öffentliche Bekanntmachung

Der Stadtrat der Stadt Rabenau hat in seiner öffentlichen Sitzung 13.12.2021 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Kindertagesstätte Rabenau“ für die Flurstücke 412/3 und 416 (Teilflächen) der Gemarkung Rabenau gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst. Mit diesem Bebauungsplan soll die Errichtung einer Kindereinrichtung ermöglicht werden.
Der künftige räumliche Geltungsbereich befindet sich an der Obernaundorfer Straße, nach der Einfahrt zur Max – Meier – Straße und den Gärten. Er ist im folgenden Kartenausschnitt ersichtlich:

Bebauungsplan Entwurf KiTa Rabenau

 

 

 

 

 

 

Das Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans wird nach den Vorschriften des BauGB im Vollverfahren durchgeführt. Des Weiteren ist parallel der Flächennutzungsplan zu ändern, da die Fläche bisher als Fläche für Landwirtschaft dargestellt wird. Für die Änderung des Flächennutzungsplans kommt eine Ausweisung als Gemeinbedarfsfläche in Betracht. Das Verfahren erfolgt vereinfacht gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.

Rabenau, 14.01.2022

Paul
Bürgermeister