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Aufstellung eines Bebauungsplanes „Solarpark Spechtritz“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans

Öffentliche Auslegung

 Entwurf Bebauungsplan „Solarpark Spechtritz“ und parallel dazu der Entwurf für die 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Rabenau

Der Stadtrat der Stadt Rabenau hat in seiner Sitzung vom 24.04.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Spechtritz“ beschlossen. Nach Erweiterung des Aufstellungsbeschlusses in der Sitzung des Stadtrates der Stadt Rabenau am 24.04.2023 wurde nun aufgrund einer Grenzfeststellung der Aufstellungsbeschluss in der Sitzung des Stadtrates am 16.12.2024 nochmals geändert. Der Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes liegt auf den Flurstücken 51, 54/4, 54/8, 56/1, 61, 66, 69, 76, 83 und 94 der Gemarkung Spechtritz.

Parallel dazu wird der Flächennutzungsplan für den Geltungsbereich des B-Plans geändert.

In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Rabenau am 16.12.2024 wurde der Entwurf für den Bebauungsplan gebilligt und zur Auslage bestimmt.

Mit Hilfe dieses Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage geschaffen werden und unter Berücksichtigung der Umweltbelange das Planungsgebiet als sonstiges Sondergebiet „Photovoltaik und Landwirtschaft“ nach § 11 Abs. 2 der BauNVO festgesetzt werden.

Der Entwurf mit Stand 11.11.2024 besteht aus der Planzeichnung, der Begründung, dem Umweltbericht und den Anlagen.

 

 

 

 

0_Verzeichnis Planunterlagen
1_Planzeichnung_v4
2_Textliche_Festsetzungen
3_Hinweise_v2
4_Begründung_v3
5_Umweltbericht_v1
6_A1_Anlage_Karte Fachbeitrag Artenschutz
6_A1_Fachbeitrag_Artenschutz_v1
6_A2_Anlage1_Biotoptypen_Bestand
6_A2_Anlage1_Biotoptypen_Planung
6_A2_Naturschutzfachliche_Eingriff-Ausgleich-Bilanzierung
6_A3_Anlage1_Karten
6_A3_Ergebnisbericht_faunistische_Kartierung
6_A4_Blendgutachten
7_A5_Potenzialflächenanalyse_für_Photovoltaik-Freiflächenanlagen 7_A6_Ergebnisliste_zum_Vorentwurf 7_A7_Umweltbezogene_Stellungnahme_zur_Planung

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • ein Umweltbericht inkl. den Anlagen Fachbeitrag Artenschutz, Naturschutzfachliche Eingriff-Ausgleich-Bilanzierung, Ergebnisbericht faunistische Kartierung und Blendgutachten mit

∘ Bestandsaufnahme und Bewertung des Eingriffes auf die Schutzgüter Boden/Fläche, Wasser/Wasserhaushalt, Luft/Klima, Pflanzen, Biotope und biologische Vielfalt, Tiere, Landschaft/Landschaftsbild und Erholung, Kultur- und sonstige Sachgüter, Mensch und Gesundheit und auf Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen

  • die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen umweltbezogenen Stellungnahmen von:

∘ Landkreis Sächsische Schweiz-Ostergebirge, Stabsstelle Strategie und

Kreisentwicklung vom 24.05.2024

∘ Landesdirektion Sachsen vom 21.05.2024

∘ Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge vom 22.04.2024

∘ Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 24.05.2024

∘ Landesamt für Archäologie vom 16.04.2024

∘ Sächsisches Oberbergamt vom 15.04.2024

∘ NABU-Landesverband Sachsen e.V. vom 27.05.2024

Parallel dazu muss der Flächennutzungsplan für den betreffenden Bereich geändert werden. Bisher wurde die Fläche als Fläche für Landwirtschaft dargestellt und soll nun als sonstiges Sondergebiet „Photovoltaik und Landwirtschaft“ ausgewiesen werden. Die Änderung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.

Der Entwurf zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans mit Planzeichnung und Begründung wurde ebenfalls in der Sitzung des Stadtrates am 16.12.2024 gebilligt und zur Auslage beschlossen.

 

 

0_Verzeichnis Planunterlagen
1_Plandarstellung
2_Begründung_v2
3_Umweltbericht_v2
4_A1_Ergebnisliste Vorentwurf
4_A2_Umweltbezogene Stellungnahmen

Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen für den B-Plan „Solarpark Spechtritz“ und die parallel durchgeführte 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Rabenau findet in der Zeit

vom 13. Januar bis einschließlich 14. Februar 2025

im Bauamt der Stadtverwaltung Rabenau (2. OG), Markt 3, 01734 Rabenau, während der Dienststunden statt. Die Dienststunden sind

Montag/Mittwoch/Donnerstag:  7:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag: 7:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 7:00 bis 12:00 Uhr

Wir bitten um eine vorherige telefonische Terminabstimmung für die Einsichtnahme im Rathaus.

Zusätzlich werden die Unterlagen gemäß § 10 a Abs. 2 BauGB auf der Homepage der Stadt Rabenau unter www.rabenau.net/rathaus/bauleitplanung/b-plan
und in das zentrale Internetportal des Landes Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingestellt.

Während der Beteiligung besteht allgemein die Möglichkeit, Einsicht in die Planunterlagen des Bebauungsplanes zu nehmen und Stellungnahmen schriftlich oder elektronisch bei der Stadtverwaltung Rabenau, Markt 3, 01734 Rabenau abzugeben oder während der Sprechzeiten im Bauamt der Stadtverwaltung Rabenau (2. OG), Markt 3, 01734 Rabenau, zur Niederschrift vorzubringen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.

Hinweis zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Sächsischen Datenschutz-gesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Rabenau, den 10.01.2025

gez. Paul
Bürgermeister

Entwurf Bebauungsplan „Wohngebiet Wilmsdorfer Straße – Oelsa“ für die Flurstücke 202/5, 204/1, 202/6 und 202/7 der Gemarkung Großoelsa

Öffentliche Auslegung

Der Stadtrat der Stadt Rabenau hat am 16.10.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, einen Bebauungsplan im Vollverfahren für die Flurstücke 202/5, 204/1, 202/6 und 202/7 der Gemarkung Großoelsa aufzustellen.

Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Stadt Rabenau weist den Geltungsbereich als geplante Wohnbaufläche aus. Entsprechend § 8 Abs. 2 BauGB ist daher sichergestellt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wird.

Vorgesehen ist, Baurecht für 19 Einfamilienhäuser. Der Geltungsbereich befindet sich straßenbegleitend an der Wilmsdorfer Straße. Die genaue Lage geht aus dem folgenden Kartenausschnitt hervor:

Im vergangenen Jahr erfolgte dazu bereits die frühzeitigte Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden. Der Entwurf wurde unter Berücksichtigung der Stellungnahmen überarbeitet.

Der Stadtrat der Stadt Rabenau hat in der Sitzung am 30.09.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Wilmsdorfer Straße - Oelsa“ bestehend aus der Planzeichnung mit den Textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht mit Planungsstand September 2024 gebilligt sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Die Planzeichnung mit den Textlichen Festsetzungen, die Begründung und der Umweltbericht sowie Stellungnahmen mit umweltrelevantem Inhalt aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, die Grundlage der Überarbeitung des Vorentwurfes waren, liegen

in der Zeit vom 07. Oktober bis einschließlich 15. November 2024

im Bauamt der Stadtverwaltung Rabenau (2. OG), Markt 3, 01734 Rabenau, während der Dienststunden öffentlich aus.

Die Dienststunden sind

Montag/Mittwoch/Donnerstag:     7:00 - 12:00 und 13.00 - 16:00 Uhr
Dienstag:                                           7:00 - 12.00 und 13.00 - 18:00 Uhr
Freitag:                                              7:00 - 12:00 Uhr.

Wir bitten um eine vorherige telefonische Terminabstimmung für die Einsichtnahme im Rathaus.

Zusätzlich werden die Unterlagen gemäß § 10a Abs 2 BauGB auf der Homepage der Stadt Rabenau unter www.stadt-rabenau.de und in das zentrale Landesportal Bauleitplanung Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingestellt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • ein Umweltbericht und die Erläuterungen zur Grünordnung mit Bestandsaufnahme und Bewertung des Naturhaushaltes (Geologie und Boden, Grund- und Oberflächenwasser, Klima, Arten und Biotope, Siedlungsbild und Erholung, Schutzgebiete und –objekte, Kultur- und Sachgüter), Konfliktbenennung sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich von Eingriffen sowie einem Zielkonzept von Naturschutz und Landschaftspflege für den Planungsraum
  • die im Rahmen der Beteiligungsverfahren nach § 4 Absatz 1 BauGB eingegangenen umweltbezogenen Stellungnahmen der Landesdirektion Sachsen vom 16.10.2023, Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vom 01.11.2023/16.11.2023, Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge vom 24.10.2023, Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 27.10.2023

Während der Beteiligung besteht allgemein die Möglichkeit, Einsicht in die Planunterlagen des Bebauungsplanes zu nehmen und Stellungnahmen schriftlich oder elektronisch bei der Stadtverwaltung Rabenau, Markt 3, 01734 Rabenau abzugeben oder während der Sprechzeiten im Bauamt der Stadtverwaltung Rabenau (2. OG), Markt 3, 01734 Rabenau, zur Niederschrift vorzubringen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweis zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Sächsischen Datenschutz-gesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Rabenau, 04.10.2024

Paul
Bürgermeister

Anlagen als PDF:
Begründung
umweltrelevante Stellungnahmen
Umweltbericht
Planzeichnung

Entwurf Bebauungsplan „Kindertagesstätte Rabenau“ und parallel dazu der Entwurf für die 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Rabenau

Öffentliche Auslegung

Der Stadtrat der Stadt Rabenau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.12.2021 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Kindertagesstätte Rabenau“ für Teilflächen der Flurstücke 412/3 und 416 der Gemarkung Rabenau gefasst. Parallel dazu wird der Flächennutzungsplan für den Geltungsbereich des B-Plans geändert. In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Rabenau am 30.09.2024 wurde der Entwurf des Bebauungsplans gebilligt und zur Auslage bestimmt.

Mit Hilfe dieses Bebauungsplanes soll das Baurecht für eine Kindertagesstätte an der Obernaundorfer Straße geschaffen werden.

Der Entwurf mit Stand September 2024 besteht aus der Planzeichnung, der Begründung, dem Umweltbericht und den Anlagen 1 – Baugrund- und Deklarationsuntersuchung sowie 2 – Entwässerungslösung.

 

 

 

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • ein Umweltbericht und die Erläuterungen zur Grünordnung mit Bestandsaufnahme und Bewertung des Naturhaushaltes (Geologie und Boden, Grund- und Oberflächenwasser, Klima, Arten und Biotope, Siedlungsbild und Erholung, Schutzgebiete und –objekte, Kultur- und Sachgüter), Konfliktbenennung sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich von Eingriffen sowie einem Zielkonzept von Naturschutz und Landschaftspflege für den Planungsraum
  • die im Rahmen der Beteiligungsverfahren nach § 4 Absatz1 BauGB eingegangenen umweltbezogenen Stellungnahmen der Landesdirektion Sachsen vom 14.12.2022, Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vom 06.01.2023, Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge vom 20.12.2022, Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 04.01.2023

Parallel dazu muss der Flächennutzungsplan für den betreffenden Bereich geändert werden. Bisher wurde die Fläche als Fläche für Landwirtschaft dargestellt und muss nun als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen werden. Die Änderung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.

 

 

 

 

 

Der Entwurf zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans mit Planzeichnung und Begründung wurde ebenfalls in der Sitzung des Stadtrates am 30.09.2024 gebilligt und zur Auslage beschlossen.

Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen für den B-Plan „Kindertagesstätte Rabenau“ und die parallel durchgeführte 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Rabenau findet in der Zeit

vom 07. Oktober bis einschließlich 15. November 2024

im Bauamt der Stadtverwaltung Rabenau (2. OG), Markt 3, 01734 Rabenau, während der Dienststunden statt. Die Dienststunden sind

Montag/Mittwoch/Donnerstag:     7:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:                                           7:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:                                              7:00 bis 12:00 Uhr

Wir bitten um eine vorherige telefonische Terminabstimmung für die Einsichtnahme im Rathaus.

Zusätzlich werden die Unterlagen gemäß § 10 a Abs. 2 BauGB auf der Homepage der Stadt Rabenau unter www.rabenau.net/rathaus/bauleitplanung/b-plan
und in das zentrale Internetportal des Landes Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingestellt.

Während der Beteiligung besteht allgemein die Möglichkeit, Einsicht in die Planunterlagen des Bebauungsplanes zu nehmen und Stellungnahmen schriftlich oder elektronisch bei der Stadtverwaltung Rabenau, Markt 3, 01734 Rabenau abzugeben oder während der Sprechzeiten im Bauamt der Stadtverwaltung Rabenau (2. OG), Markt 3, 01734 Rabenau, zur Niederschrift vorzubringen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.

Hinweis zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Sächsischen Datenschutz-gesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Rabenau, den 04.10.2024

Paul
Bürgermeister

Anlagen als PDF:
Planzeichnung
umweltrelevante Stellungnahmen
Begründung Baugrund- und Deklarationsuntersuchungen 29.03.2022
Begründung Entwässerungslösung 16.08.2024
Begründung
Umweltbericht
Begründung 4. Änderung Flächennutzungsplan
Flächennutzungsplan - zeichnerische Darstellung