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Aufstellung eines Bebauungsplanes „Kindertagesstätte Rabenau“ für die Flurstücke 412/3 und 416 (Teilflächen) der Gemarkung Rabenau mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans

Öffentliche Bekanntmachung

Der Stadtrat der Stadt Rabenau hat in seiner öffentlichen Sitzung 13.12.2021 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Kindertagesstätte Rabenau“ für die Flurstücke 412/3 und 416 (Teilflächen) der Gemarkung Rabenau gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst. Mit diesem Bebauungsplan soll die Errichtung einer Kindereinrichtung ermöglicht werden.
Der künftige räumliche Geltungsbereich befindet sich an der Obernaundorfer Straße, nach der Einfahrt zur Max – Meier – Straße und den Gärten. Er ist im folgenden Kartenausschnitt ersichtlich:

Bebauungsplan Entwurf KiTa Rabenau

 

 

 

 

 

 

Das Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans wird nach den Vorschriften des BauGB im Vollverfahren durchgeführt. Des Weiteren ist parallel der Flächennutzungsplan zu ändern, da die Fläche bisher als Fläche für Landwirtschaft dargestellt wird. Für die Änderung des Flächennutzungsplans kommt eine Ausweisung als Gemeinbedarfsfläche in Betracht. Das Verfahren erfolgt vereinfacht gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.

Rabenau, 14.01.2022

Paul
Bürgermeister