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Bekanntmachung zur Aufstellung einer Ergänzungssatzung für das Flurstück 39 der Gemarkung Obernaundorf

Der Stadtrat der Stadt Rabenau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.09.2022 die Aufstellung einer Ergänzungssatzung für das Flurstück 39 der Gemarkung Obernaundorf beschlossen. Durch die Ergänzungssatzung kann die Stadt Rabenau nach § 34 Abs. 4 BauGB einzelne Außenbereichsflächen in den Zusammenhang bebauter Ortsteile einbeziehen.

Das Flurstück befindet sich an der Poisenwaldstraße. Für den räumlichen Geltungsbereich ist der folgende Kartenausschnitt maßgeblich:

Die Ergänzungssatzung soll die Bebauung mit zwei Einfamilienhäusern ermöglichen.

Rabenau, 07.10.2022

gez. Paul
Bürgermeister