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Aufstellung eines Bebauungsplanes „Solarpark Spechtritz“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Vorentwurf Bebauungsplan „Solarpark Spechtritz“

für die Flurstücke 51, 54/4, 54/8, 56/1, 61, 66, 69, 76, 83 und 94 der Gemarkung Spechtritz mit 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Rabenau im Parallelverfahren

Der Stadtrat der Stadt Rabenau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.04.2023 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Spechtritz“ gefasst (Beschluss Nr. 14/2023). In der gleichen Sitzung wurde vom Stadtrat die 3. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Rabenau im Parallelverfahren beschlossen (Beschluss Nr. 15/2023).

Die Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Spechtritz“ erfolgt im zweistufigen Regelverfahren als qualifizierter Bebauungsplan. Die partielle Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren.

Das Plangebiet mit einer Fläche von ca. 24,9 ha umfasst die privaten Flurstücke 51, 54/4, 54/8, 56/1, 61, 66, 69, 76, 83 und 94 der Gemarkung Spechtritz. Im Aufstellungsbeschluss vom 24.04.2023 trug das Flurstück 54/8 noch die Bezeichnung 54/5. Zwischenzeitlich erfolgte die Umbenennung in 54/8. Diese redaktionelle Änderung wurde durch eine Änderung des Aufstellungsbeschlusses mit Beschluss vom 25.03.2024 übernommen.

Planungsziel ist die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien mit der Doppelnutzung Landwirtschaft. Die Flächen sollen nach § 11 BauNVO als sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik und Landwirtschaft“ ausgewiesen werden. Der Planbereich geht aus dem folgenden Kartenausschnitt hervor:

In der öffentlichen Stadtratssitzung vom 25.03.2024 wurde der Vorentwurf des Bebauungsplans „Solarpark Spechtritz“ in der Fassung vom 22.02.2024 mit der dazugehörigen Planzeichnung, der Planzeichenerklärung, den textlichen Festsetzungen, der Begründung und den Umweltinformationen gebilligt und zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung bestimmt. In der gleichen Sitzung wurde vom Stadtrat der Vorentwurf für die 3. partielle Änderung des FNP im Parallelverfahren zum Bebauungsplan in der Fassung vom 22.02.2024 mit der dazugehörigen Plandarstellung und Begründung gebilligt und ebenfalls zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung § 3 Abs. 1 BauGB und Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.

Der komplette Vorentwurf zum Bebauungsplan „Solarpark Spechtritz“ und der Vorentwurf zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich des B-Plans liegt

in der Zeit vom 15. April bis einschließlich 24. Mai 2024

im Bauamt der Stadtverwaltung Rabenau (2. OG), Markt 3, 01734 Rabenau, während der Dienststunden öffentlich aus.

Die Dienststunden sind

Montag/Mittwoch/Donnerstag: 7:00 - 12:00 und 13.00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 7:00 - 12.00 und 13.00 - 18:00 Uhr
Freitag: 7:00 - 12:00 Uhr.

Wir bitten um eine vorherige telefonische Terminabstimmung für die Einsichtnahme im Rathaus.

Bestandteile der Unterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Spechtritz“ in der Fassung vom 22.02.2024:

Bestandteile der Unterlagen zum Vorentwurf für die 3. partielle Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 22.02.2024:

Zusätzlich werden die Unterlagen gemäß § 10a Abs. 2 BauGB auf der Homepage der Stadt Rabenau unter www.stadt-rabenau.de und in das zentrale Internetportal des Landes Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingestellt.

Während der frühzeitigen Beteiligung besteht allgemein die Möglichkeit, Einsicht in die Planunterlagen des Bebauungsplanes zu nehmen und Stellungnahmen schriftlich oder elektronisch bei der Stadtverwaltung Rabenau, Markt 3, 01734 Rabenau abzugeben oder während der Sprechzeiten im Bauamt der Stadtverwaltung Rabenau (2. OG), Markt 3, 01734 Rabenau, zur Niederschrift vorzubringen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 BauGB können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Rabenau, 05.04.2024

Paul
Bürgermeister


Aufstellung eines Bebauungsplanes „Solarpark Spechtritz“ für die Flurstücke 51, 54/4, 54/5, 56/1, 61, 66, 69, 76, 83 und 94 der Gemarkung Spechtritz mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans

Der Stadtrat der Stadt Rabenau hat in seiner öffentlichen Sitzung 24.04.2023 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Solarpark Spechtritz“ für die Flurstücke 51, 54/4, 54/5, 56/1, 61, 66, 69, 76, 83 und 94  der Gemarkung Spechtritz gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst. Der Aufstellungsbeschluss für das bisherige kleinere Gebiet vom 30.05.2022 wurde aufgehoben. Mit diesem Bebauungsplan soll die Errichtung einer Photovoltaikanlage mit einer voraussichtlichen Nennleistung von 12 MW ermöglicht werden. Betroffen ist eine Fläche von ca. 21,7 ha.

Der künftige räumliche Geltungsbereich an der Straße Zum Mühlfeld und ist im folgenden Kartenausschnitt ersichtlich:

Das Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans wird nach den Vorschriften des BauGB im Vollverfahren durchgeführt. Des Weiteren ist parallel der Flächennutzungsplan zu ändern, da die Fläche bisher als Fläche für Landwirtschaft dargestellt wird. Für die Änderung des Flächennutzungsplans kommt eine Ausweisung als Sondergebiet Solarpark in Betracht. Das Verfahren erfolgt vereinfacht gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.

Rabenau, 05.05.2023

Paul
Bürgermeister