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Aufstellung eines Bebauungsplanes „Solarpark Spechtritz“ für die Flurstücke 51, 54/4, 54/5, 56/1, 61, 66, 69, 76, 83 und 94 der Gemarkung Spechtritz mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans

Der Stadtrat der Stadt Rabenau hat in seiner öffentlichen Sitzung 24.04.2023 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Solarpark Spechtritz“ für die Flurstücke 51, 54/4, 54/5, 56/1, 61, 66, 69, 76, 83 und 94  der Gemarkung Spechtritz gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst. Der Aufstellungsbeschluss für das bisherige kleinere Gebiet vom 30.05.2022 wurde aufgehoben. Mit diesem Bebauungsplan soll die Errichtung einer Photovoltaikanlage mit einer voraussichtlichen Nennleistung von 12 MW ermöglicht werden. Betroffen ist eine Fläche von ca. 21,7 ha.

Der künftige räumliche Geltungsbereich an der Straße Zum Mühlfeld und ist im folgenden Kartenausschnitt ersichtlich:

Das Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans wird nach den Vorschriften des BauGB im Vollverfahren durchgeführt. Des Weiteren ist parallel der Flächennutzungsplan zu ändern, da die Fläche bisher als Fläche für Landwirtschaft dargestellt wird. Für die Änderung des Flächennutzungsplans kommt eine Ausweisung als Sondergebiet Solarpark in Betracht. Das Verfahren erfolgt vereinfacht gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.

Rabenau, 05.05.2023

Paul
Bürgermeister