Der Stadtrat der Stadt Rabenau hat am 11.02.2019 in seiner öffentlichen Sitzung den Bebauungsplan für das Flurstück 50/30 der Gemarkung Kleinoelsa als Satzung beschlossen. Maßgebend ist die Planzeichnung des Bebauungsplans und die Begründung mit Stand August 2018 mit redaktionellen Änderungen durch die Abwägung vom 11.02.2019. Der Planbereich ist in folgendem Kartenausschnitt dargestellt:
Der Bebauungsplan für das Flurstück 50/30 der Gemarkung Kleinoelsa, tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).
Der Bebauungsplan mit Begründung kann im Bauamt der Stadt Rabenau, 2. OG, Markt 3, 01734 Rabenau während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 47 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen.
Rabenau, 08.03.2019
gez. Paul
Bürgermeister
Begründung 09.01.2019
Planzeichnung 09.01.2019
Verfahrensvermerke