Die Stadtverwaltung Rabenau wurde vom Sächsischen Landesamtes für Steuern und Finanzen informiert, dass die Auslieferung von Steuererklärungsvordrucken an die Städte und Gemeinden ab dem Jahr 2027 eingestellt wird. Dies bedeutet, dass wir keine Vordrucke für die Einkommenssteuererklärung VZ 2026 auslegen können, wie es in der Vergangenheit für die Vorjahre der Fall war.
Das Landesamt erklärt den Schritt mit der fortschreitenden Digitalisierung sowie zur weiteren Modernisierung der Verwaltung.
Bürgerinnen und Bürger, die ihre Steuererklärung weiterhin in Papier abgeben möchten, erhalten die erforderlichen Vordrucke in den sächsischen Finanzämtern oder können diese im Internet unter www.formulare-bfinv.de abrufen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, auf sämtliche Steuererklärungen über das Portal „Mein ELSTER“ zuzugreifen und diese digital zu bearbeiten.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Stadtverwaltung Rabenau




