Öffentliche Bekanntmachung
Der Stadtrat der Stadt Rabenau hat am 26.04.2021 in öffentlicher Sitzung die Ergänzungssatzung „Zum Mühlfeld - Spechtritz“ für die Flurstücke 74/4, 75/3, 75/4, 75/5 und einer Teilfläche des Flurstücks 75/2 der Gemarkung Spechtritz nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in Verbindung mit § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Maßgebend sind die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen und die Begründung in der Fassung vom Oktober 2020 mit redaktionellen Änderungen vom 26.04.2021.
Die Ergänzungssatzung „Zum Mühlfeld - Spechtritz“ tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB).
Die Ergänzungssatzung einschließlich der Begründung kann bei der Stadtverwaltung Rabenau, Bauamt (2. OG, rechts), Markt 3, 01734 Rabenau während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die Satzung einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Des Weiteren wird die Ergänzungssatzung mit allen Anlagen auch auf der Homepage der Stadt Rabenau unter www.stadt-rabenau.de und in das zentrale Internetportal des Landes Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingestellt.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 – 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb einer Frist von 3 Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB sind gemäß § 215 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
Rabenau, 04.06.2021
gez. Paul
Bürgermeister
Anlagen:
Anlage Begründung Versickerungsgutachten
Begründung
Karte zur Satzung 26.04.2021
Satzungstext