Die Richtlinie für die Gewährung der Beihilfe zur medikamentellen Behandlung von Bienenvölkern gegen die Varroose aus dem Jahr 1994 hat einer rechtsförmlichen Prüfung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt nicht mehr Stand gehalten und musste somit aufgehoben werden. Demzufolge entfiel auch die Rechtsgrundlage zur Beteiligung der zu tragenden Kosten an der Maßnahme.
Eine Übernahme dieser Finanzierungsanteile durch die Sächsische Tierseuchenkasse lässt sich allein aus den Beiträgen der Imker nicht generieren. Zudem musste festgestellt werden, dass inzwischen weniger als 50 Prozent der sächsischen Imker diese Förderung genutzt haben. Dies ist ein Indiz, dass auch andere, wie biologische Methoden, erfolgreich Anwendung finden.
Damit entfällt die Bestellung von Medikamenten beim Veterinärdienst zur Behandlung der Varroatose.
Ausführlichere Informationen finden Sie auf der Seite der Sächsischen Tierseuchenkasse unter: