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Helfen Sie mit Waldbrände zu verhindern

Pressemitteilung des Landratsamtes Pirna vom 17.04.2025

Kontakt: pressestelle@landratsamt-pirna.de | www.landratsamt-pirna.de
Telefon: 03501 515-1110 | Mobil: 0151 11348804

Aufgrund der aktuell trockenen Witterung befindet sich die Waldbrandgefahrenstufe zumindest in Teilen des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge in kritischen Bereichen. Dies erfordert von uns allen eine erhöhte Aufmerksamkeit und besonders umsichtiges Verhalten beim Aufenthalt in der Natur.

Das Amt für Bevölkerungsschutz gibt Bürgerinnen und Bürgern folgende Hinweise, die zum effektiven Schutz vor Wald- und Vegetationsbränden beitragen:

  • Offenes Feuer kann schnell außer Kontrolle geraten und auf die Vegetation übergreifen. Daher grillen Sie bitte nur in privaten Bereichen oder auf ausgewiesenen, öffentlichen Stellen. Nicht selten glimmt in Grillasche noch Stunden später ein kleiner Glutrest. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, entsorgt die Asche nicht sofort am Tag nach dem Grillvergnügen auf dem Kompost, sondern am besten in einem nur für diese Zwecke vorgesehenen Ascheeimer aus Metall.
  • In Sachsen ist der Umgang mit offenem Feuer im Wald und in dessen Nähe (im Umkreis von 100 Metern) grundsätzlich ganzjährig verboten. Insbesondere ist auch in der Nationalparkregion Sächsische Schweiz das Entfachen von offenem Feuer strengstens untersagt.
  • Feuerwerke gelten ebenso als offenes Feuer und dürfen im Wald nicht entzündet werden. Die Explosionen und Funken, die die bunte Wirkung eines Feuerwerks erst ausmachen, sind eine große Gefahr für trockene Vegetation, zumal die Nutzung von Pyrotechnik in Deutschland ganzjährig stark reglementiert ist.
  • Auch das Rauchen im Wald ist in Sachsen ganzjährig untersagt. Achten Sie bitte beim Durchfahren von Waldgebieten darauf, nicht achtlos Zigarettenkippen aus dem Fenster zu werfen. Selbst kleine Glutreste können brennbares Material am Boden entzünden.
  • Abfälle gehören in entsprechende Entsorgungsbehälter und nicht in die Natur. Sie könnten entzündliches Material enthalten. Hinterlassen Sie keinen Müll von der Rast oder dem Picknick.
  • Halten Sie Zufahrten, selbst Feldwege, stets für Lösch- und Einsatzfahrzeuge zugänglich.
  • Wer Rauchentwicklung oder einen Waldbrand entdeckt, ist verpflichtet, unverzüglich einen Notruf unter der Telefonnummer 112 abzusetzen. Geben Sie den Brandort so präzise wie möglich an. Verbleiben Sie nach dem Anruf mit genügend Sicherheitsabstand vor Ort, um anrückende Feuerwehren von den Zufahrtsstraßen den Weg zur Brandstelle weisen zu können. Dies spart Zeit und kann wertvolles Gut retten.
  • 90 Prozent aller Waldbrände in Sachsen wurden in den letzten Jahren nachweislich von Menschen verursacht. Sollten Sie Waldbesucher antreffen, die im Wald Feuer machen, weisen sie auf diese Gefahren hin und fordern Sie zum Löschen des Feuers auf. Wenn das Einsehen fehlt, zögern Sie bitte nicht und rufen Sie den Notruf 112 an.
  • Alle Informationen zur aktuellen Waldbrandgefahr und dem richtigen Verhalten bietet schnell, unkompliziert und kostenlos die mobile App „Waldbrandgefahr Sachsen“ vom Staatsbetrieb Sachsenforst, www.wald.sachsen.de/waldbrand-app-sachsen.html. Über die integrierte Notruf- und Standort-Funktion kann jeder einen aktiven Beitrag zum Waldbrandschutz und zur eigenen Sicherheit leisten. Dank der GPS-gestützten Standortermittlung sind die exakte Position des Brandortes und der nächstgelegene Rettungspunkt im Wald leicht zu ermitteln.

Die aktuelle Waldbrandstufe ist unter www.landratsamt-pirna.de/waldbrandschutz.html abrufbar.

Informationen des Landratsamtes Pirna für Imker: Beendigung der Beihilfen für die Varroabekämpfung ab 2025

Die Richtlinie für die Gewährung der Beihilfe zur medikamentellen Behandlung von Bienenvölkern gegen die Varroose aus dem Jahr 1994 hat einer rechtsförmlichen Prüfung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt nicht mehr Stand gehalten und musste somit aufgehoben werden. Demzufolge entfiel auch die Rechtsgrundlage zur Beteiligung der zu tragenden Kosten an der Maßnahme.

Eine Übernahme dieser Finanzierungsanteile durch die Sächsische Tierseuchenkasse lässt sich allein aus den Beiträgen der Imker nicht generieren. Zudem musste festgestellt werden, dass inzwischen weniger als 50 Prozent der sächsischen Imker diese Förderung genutzt haben. Dies ist ein Indiz, dass auch andere, wie biologische Methoden, erfolgreich Anwendung finden.

Damit entfällt die Bestellung von Medikamenten beim Veterinärdienst zur Behandlung der Varroatose.

Ausführlichere Informationen finden Sie auf der Seite der Sächsischen Tierseuchenkasse unter:

https://www.tsk-sachsen.de/tiergesundheitsdienste/bienengesundheit/veroeffentlichungenbiene/482-aenderung-der-beilhilfen-fuer-die-varroabekaempfung-ab-2025

Freie Mietwohnungen der Stadt Rabenau

Aktuelle Mietwohnungsangebote der Stadt Rabenau

  • Rabenau OT Oelsa, Possendorfer Straße 1
    OG, 63 m², 2 – Raumwohnung, 2 Kaltmieten Kaution
  • Rabenau OT Obernaundorf, Poisenwaldstraße 41
    OG, 79 m², 3 – Raumwohnung, muss komplett saniert werden
    2 Kaltmieten Kaution
  • Rabenau OT Obernaundorf, Poisenwaldstraße 41
    EG, 84 m², 3 – Raumwohnung
    2 Kaltmieten Kaution
  • Rabenau OT Oelsa, Hauptstraße 53
    DG, 25 m², 1 – Raumwohnung
    2 Kaltmieten Kaution

Interessenten melden sich bitte bei der Stadtverwaltung Rabenau, Frau Bosch unter Tel. 0351 6498219, bosch@stadt-rabenau.de

„Wen rufst Du im Notfall an?“: Video der KV Sachsen gibt Aufschluss über den Patientenservice 116117

Im akuten Krankheitsfall außerhalb der ärztlichen Sprechzeiten kommt es immer wieder zu Unsicherheiten bzgl. des richtigen Ansprechpartners. Um die Rufnummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KV Sachsen) – die 116117 – bekannter zu machen und die Rettungsdienste sowie Notaufnahmen zu entlasten, hat die KV Sachsen ein kurzes Video veröffentlicht, welches die Unterschiede zum Notruf verdeutlicht.

Das einminütige Video steht auf der Internetpräsenz der KV Sachsen zur Verfügung.

www.kvsachsen.de >Medienservice > Mediathek >Videos

Informationen für ukrainische Kriegsflüchtlinge

Die Hilfe für ukrainische Kriegsflüchtlinge wird zentral vom Landratsamt unseres Landkreises koordiniert (siehe: Landratsamt Pirna). Senden Sie für die Neuanmeldung von Kriegsflüchtlingen in Rabenau bitte eine E-Mail an: meldeamt@stadt-rabenau.de.
Zur sozialen Beratung und Begleitung vor Ort hat die AWO Weißeritzkreis, Frau Irina Zimmermann (Tel.: 0151-56319835), nach vorheriger Terminvereinbarung im Rathaus Rabenau eine Beratungsstelle eingerichtet. Eine Linksammlung für Tipps im Alltag bietet die gemeinnützige Website https://ukraine-hilfe-sachsen.info.