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Bekanntmachung der Korrektur bzw. Ergänzung des Straßenbestandsverzeichnisses der Stadt Rabenau

Der Stadtrat der Stadt Rabenau hat in seiner Sitzung am 03.11.2025 die Korrektur bzw. Ergänzung einzelner Bestandsblätter der Ortsstraßen des Straßenbestandsverzeichnisses der Stadt Rabenau beschlossen. Dafür wird das gleiche Verfahren wie bei einer Widmung einer Ortsstraße durchgeführt. Die Widmung ist eine Allgemeinverfügung, durch die Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer öffentlichen Straße oder eines Platzes erhalten und somit von der Allgemeinheit benutzt werden können.

Die Korrektur bzw. Ergänzung betrifft die folgenden Ortsstraßen:

1. Am Berg, Spechtritz – Ergänzung der Flurstücke 40 b, 40 c, 40, 40 h, 40 f und 33 a der Gemarkung Spechtritz (neue Karte_- Am Berg)
2. Hainsberger Straße, Rabenau - Ergänzung der Flurstücke 505/2 und 384/5 der Gemarkung Rabenau, Längenänderung + 45 m (neue Karte - Hainsberger Straße)
3. Westhang, Rabenau – Ergänzung des Flurstücks 317/4 der Gemarkung Rabenau, Längenänderung + 50 m (neue Karte - Westhang)
4. Siedlerweg, Rabenau – Längenkorrektur + 195 m (neue Karte - Siedlerweg)
5. Kirchstraße, Oelsa – Ergänzung Teilflächen von Flst. 115/4 und 105/18 der Gemarkung Großoelsa (neue Karte - Kirchstraße (1))
6. Kirchstraße, Oelsa (2. Teil, frühere Ernst-Thälmann-Str.) – Ergänzung des Flurstücks T. v. 236/5 und neuer Endpunkt, Flurstück 236/6 (neue Karte - Kirchstraße (2))
7. Bergstraße, Oelsa – Ergänzung der Flurstücke 6/26, 6/27, 105/11 und 105/12 der Gemarkung Großoelsa (neue Karte -Bergstraße)
8. Brückengasse, Oelsa – Ergänzung einer Teilfläche des Flurstücks 77/5 der Gemarkung Großoelsa, Aktualisierung bestehender Flurstücksnummern (neue Karte - Brückengasse)
9. Klausenweg, Oelsa – Ergänzung Flurstücke T. v. 740/4, Flurstücke 53/11, 405/4, 406/17, 406/19, 406/21, 406/23, 406/25, 406/27, 403/1, 404/5, 401/31 und 401/33 der Gemarkung Großoelsa (neue Karte - Klausenweg)
10. Heidestraße, Karsdorf – Ergänzung Flurstücke 218/18, 58, 68, 5, 2/2 und 52, Flst. 163 der Gemarkung Karsdorf entfällt ((neue Karte - Heidestraße)

Die Widmung tritt einen Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Die Unterlagen können während der Sprechzeiten in der Stadtverwaltung Rabenau, Bauamt (2.OG), Markt 3. 01734 Rabenau und auf der Homepage der Stadt Rabenau unter www.rabenau.net eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Widmung kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadtverwaltung Rabenau, Markt 3, 01734 Rabenau schriftlich oder mündlich zur Niederschrift einzulegen.

Rabenau, 05.12.2025

gez. Paul
Bürgermeister