Skip to content

Angebote der sozialen Kümmerin für SeniorInnen im September

Die soziale Kümmerin der Stadt Rabenau, Frau Fischer, lädt alle Seniorinnen und Senioren herzlich zur kostenfreien Teilnahme an folgenden Veranstaltungen ein:

 

 

 

Spaziergänge in Gesellschaft – donnerstags ab 10:30 Uhr bis ca. 12:00 Uhr (bei trockenem Wetter)

  • 10.09.26 - Spaziergang zum Konfessionsdenkmal
    Treffpunkt: Apotheke Rabenau
  • 17.09.26 - Spaziergang in der Dippser Heide
    Treffpunkt: Parkplatz Dippold-Hütte
  • 01.10.26 - Spaziergang im Rabenauer Grund von Spechtritz Richtung Rabenau
    Treffpunkt: Bahnhof Spechtritz

Brett- und Kartenspiel in Gesellschaft - 14:00 Uhr bis ca. 15:30 Uhr

  • 08.09.26 - Ort: Fremdenverkehrsamt, Haus des Gastes, Oelsa
  • 16.09.26 - Ort: Ratskeller Rabenau
  • 29.09.26 - Ort: Fremdenverkehrsamt, Haus des Gastes, Oelsa
  • 07.10.26 - Ort: Ratskeller Rabenau

Kleine Gedächtnisübungen in Gesellschaft15.09.26, 14:00–15:30 Uhr — Ort: Fremdenverkehrsamt, Haus des Gastes, Oelsa

Digitalsprechstunde mit Herr Brunow

  • 24.09.26, 12:30–15:30 Uhr — Ort: Ratskeller Rabenau

Weitere Informationen sowie den Kontakt zu Frau Fischer erhalten Sie hier.

Amtliche Hausnummer ist Voraussetzung für einen Glasfaseranschluss im geförderten Breitbandausbau

Im Zuge des geförderten Breitbandausbaus im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wurde vermehrt festgestellt, dass einzelne Gebäude keine gültige Hausnummer besitzen. Insbesondere betrifft dies Grundstücke mit bestehenden Immobilien, für die bislang keine eigenständige amtliche Hausnummer vergeben oder an das Vermessungsamt übermittelt wurde. Dazu zählen beispielsweise Dreiseitenhöfe oder Grundstücke, bei denen mehrere Gebäude vorhanden sind, jedoch lediglich eine Hausnummer vergeben wurde.

„Für den geförderten Glasfaserausbau können ausschließlich Adressen berücksichtigt werden, die über eine offizielle Anschrift verfügen“, teilt Landrat Michael Geisler mit. „Langfristig lohnt sich der Aufwand, weil die Technik auch in Zukunft mit dem steigenden Datenbedarf mithalten kann, wodurch Ihr Zuhause optimal für die digitale Zukunft ausgestattet ist.“

Eine offizielle Anschrift bedeutet, dass diese inklusive Straßenname und Hausnummer von der zuständigen Kommune vergeben und im Liegenschaftskataster geführt sein muss. Ob dies zutrifft, kann mithilfe des Geoportals Sachsen unter www.geoviewer.sachsen.de überprüft werden, sofern die betreffende Adresse dort einsehbar ist.

Wird ein separater Glasfaseranschluss benötigt, aber festgestellt, dass das entsprechende Wohn- oder Gewerbegebäude bislang über keine offizielle Hausnummer verfügt, ist diese durch den Grundstückseigentümer frühzeitig zu beantragen. Möglich ist dies bei der Kommune. Dabei ist zu beachten, dass für die Vergabe einer Hausnummer je nach kommunaler Satzung Gebühren anfallen können.

Die Adressen, die noch keinen gigabitfähigen Anschluss besitzen oder nicht im eigenwirtschaftlichem sowie Weiße-Flecken-Ausbau die Möglichkeit auf einen Glasfaseranschluss erhalten haben, werden im Dunkelgraue-Flecken-Programm des Landkreises ausgebaut. Die Dunkelgrauen Flecken können in der Breitbandkarte unter https://geoportal.landratsamt-pirna.idu.de/?permalink=1gbC4xr eingesehen werden.

Foto: Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

 

Allgemeinverfügung zum Entnahmeverbot von Oberflächengewässern

Pressemitteilung des Landratsamtes Pirna, 03.08.2026

Trotz der Niederschläge im Mai und Anfang Juni herrscht weiterhin deutliche Trockenheit. Die meisten Gewässer im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge führen Niedrigwasser, kleinere Gewässer sind teilweise nahezu vollständig ausgetrocknet. Aufgrund der andauernden Trockenperiode ist die Wasserführung vielerorts bereits stark zurückgegangen, wobei aufgrund der weiterhin sommerlichen Temperaturen nicht mit einer wesentlichen Entspannung zu rechnen ist.

Aus diesen Gründen hat das Landratsamt ein sofortiges Entnahmeverbot von Wasser aus den Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtung sowie mittels Schöpfen zum Zweck der Bewässerung erlassen.

Auch in den Talsperren, insbesondere im Talsperrensystem Klingenberg-Lehnmühle, macht sich das bereits seit letztem Jahr verstärkt bestehende Defizit in den Füllständen bemerkbar. Zur Schonung der Trinkwasserressourcen wurden daher ein Verbot für die Befüllung privater Pools sowie eine zeitliche Beschränkung der Bewässerung eingeführt, sofern hierfür Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung verwendet wird. Auch die Entnahme von erlaubnisfreien Brunnen wurde eingeschränkt.

Die Allgemeinverfügung trat am Montag, den 3. August 2026, in Kraft und gilt bis einschließlich 30. September 2026. Der Wortlaut kann unter https://www.landratsamt-pirna.de/bekanntmachungen.html eingesehen werden.

Ausbau der Ortsverbindungsstraße Lübau – Somsdorf

Die Ortsverbindungsstraße zwischen Lübau und Somsdorf befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand und wird auf dem Gemeindegebiet der Stadt Rabenau grundhaft ausgebaut.
Die Baumaßnahme ist im Zeitraum vom 24.08.2026 bis voraussichtlich Ende Oktober 2026 vorgesehen.
Da die vorhandene Fahrbahnbreite eine halbseitige Bauausführung nicht zulässt, muss die Ortsverbindungsstraße während der gesamten Bauzeit voll gesperrt werden.
Eine entsprechende Umleitungsstrecke wird ausgeschildert.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die mit der Baumaßnahme verbundenen Einschränkungen.

Bauamt
Stadt Rabenau

Informationen zu Zecken, Mücken und vektorübertragenen Krankheitserregern

In Deutschland sind Zecken vor allem als Überträger der Borreliose und der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) von Bedeutung. Mit Ausnahme des Stadt- und Landkreises Leipzig wird inzwischen ganz Sachsen vom Robert Koch-Institut als FSME-Risikogebiet eingestuft.

Die invasive Asiatische Tigermücke stammt ursprünglich aus Südostasien und ist eine tag- und dämmerungsaktiv, aggressiv stechende Mückenart. Ihr Vorkommen kann den Aufenthalt im Freien massiv beeinträchtigen. Zudem ist sie Überträger zahlreicher tropischer Infektionserreger, darunter des Dengue-, Chikungunya- und Zikavirus. Im Südwesten Deutschlands hat sich die Asiatische Tigermücke bereits fest etabliert und breitet sich aktuell immer weiter aus. In Sachsen wurde sie erstmals 2024 im Dresdner Stadtteil Neustadt nachgewiesen. Falls Asiatische Tigermücken in weiteren Gebieten Sachsen auftreten, ist es essentiell, dass diese durch die Bevölkerung erkannt und gemeldet werden, um frühzeitig Maßnahmen ergreifen zu können. Einen kurzen Erklärfilm zur Asiatischen Tigermücke finden Sie hier: https://www.youtube.com/watch?v=QgUnGhVN_90

Flyer liegen kostenfrei in der Stadtverwaltung aus oder können hier kostenlos bestellt werden:

Flyer „Zecken und zeckenübertragenen Krankheitserreger in Sachsen“ https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/49953

Flyer „Asiatische Tigermücke – Vorkommen und Bekämpfung“ https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/49973

Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen

Neue Schilder zur Begrüßung im Geopark Sachsens Mitte

Wir sind mit unseren Geotopen "Einsiedlerstein" und "Götzenbusch" Mitglied im Geopark Sachsens Mitte. Um dies für alle sichtbar zu zeigen, wurde wie hier in Lübau auch in Oelsa jeweils ein Begrüßungsschild mit dem Motiv "Einsiedlerstein" aufgestellt. Die Aufstellung zweier weiterer Tafeln ist in Rabenau und Karsdorf geplant.

In der gesamten Gebietskulisse des Geoparks Sachsens Mitte werden in den Mitgliedskommunen insgesamt 35 Begrüßungstafeln an stark frequentierten Orten installiert.

Weitere Informationen zum Geopark Sachsens Mitte, dessen Aufgaben, Erlebnis- und Bildungsangeboten sowie zur Forschung im Bereich Rohstoffe finden Sie hier.

Bekanntmachung der Korrektur bzw. Ergänzung des Straßenbestandsverzeichnisses der Stadt Rabenau

Der Stadtrat der Stadt Rabenau hat in seiner Sitzung am 03.11.2025 die Korrektur bzw. Ergänzung einzelner Bestandsblätter der Ortsstraßen des Straßenbestandsverzeichnisses der Stadt Rabenau beschlossen. Dafür wird das gleiche Verfahren wie bei einer Widmung einer Ortsstraße durchgeführt. Die Widmung ist eine Allgemeinverfügung, durch die Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer öffentlichen Straße oder eines Platzes erhalten und somit von der Allgemeinheit benutzt werden können.

Die Korrektur bzw. Ergänzung betrifft die folgenden Ortsstraßen:

1. Am Berg, Spechtritz – Ergänzung der Flurstücke 40 b, 40 c, 40, 40 h, 40 f und 33 a der Gemarkung Spechtritz (neue Karte_- Am Berg)
2. Hainsberger Straße, Rabenau - Ergänzung der Flurstücke 505/2 und 384/5 der Gemarkung Rabenau, Längenänderung + 45 m (neue Karte - Hainsberger Straße)
3. Westhang, Rabenau – Ergänzung des Flurstücks 317/4 der Gemarkung Rabenau, Längenänderung + 50 m (neue Karte - Westhang)
4. Siedlerweg, Rabenau – Längenkorrektur + 195 m (neue Karte - Siedlerweg)
5. Kirchstraße, Oelsa – Ergänzung Teilflächen von Flst. 115/4 und 105/18 der Gemarkung Großoelsa (neue Karte - Kirchstraße (1))
6. Kirchstraße, Oelsa (2. Teil, frühere Ernst-Thälmann-Str.) – Ergänzung des Flurstücks T. v. 236/5 und neuer Endpunkt, Flurstück 236/6 (neue Karte - Kirchstraße (2))
7. Bergstraße, Oelsa – Ergänzung der Flurstücke 6/26, 6/27, 105/11 und 105/12 der Gemarkung Großoelsa (neue Karte -Bergstraße)
8. Brückengasse, Oelsa – Ergänzung einer Teilfläche des Flurstücks 77/5 der Gemarkung Großoelsa, Aktualisierung bestehender Flurstücksnummern (neue Karte - Brückengasse)
9. Klausenweg, Oelsa – Ergänzung Flurstücke T. v. 740/4, Flurstücke 53/11, 405/4, 406/17, 406/19, 406/21, 406/23, 406/25, 406/27, 403/1, 404/5, 401/31 und 401/33 der Gemarkung Großoelsa (neue Karte - Klausenweg)
10. Heidestraße, Karsdorf – Ergänzung Flurstücke 218/18, 58, 68, 5, 2/2 und 52, Flst. 163 der Gemarkung Karsdorf entfällt ((neue Karte - Heidestraße)

Die Widmung tritt einen Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Die Unterlagen können während der Sprechzeiten in der Stadtverwaltung Rabenau, Bauamt (2.OG), Markt 3. 01734 Rabenau und auf der Homepage der Stadt Rabenau unter www.rabenau.net eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Widmung kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadtverwaltung Rabenau, Markt 3, 01734 Rabenau schriftlich oder mündlich zur Niederschrift einzulegen.

Rabenau, 05.12.2025

gez. Paul
Bürgermeister

„Wen rufst Du im Notfall an?“: Video der KV Sachsen gibt Aufschluss über den Patientenservice 116117

Im akuten Krankheitsfall außerhalb der ärztlichen Sprechzeiten kommt es immer wieder zu Unsicherheiten bzgl. des richtigen Ansprechpartners. Um die Rufnummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KV Sachsen) – die 116117 – bekannter zu machen und die Rettungsdienste sowie Notaufnahmen zu entlasten, hat die KV Sachsen ein kurzes Video veröffentlicht, welches die Unterschiede zum Notruf verdeutlicht.

Das einminütige Video steht auf der Internetpräsenz der KV Sachsen zur Verfügung.

www.kvsachsen.de >Medienservice > Mediathek >Videos