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Allgemeinverfügung – Amtstierärztliche Verfügung zur Bildung eines Sperrbezirkes wegen Amerikanischer Faulbrut (AFB) der Bienen

Nach Feststellung der AFB in einem Bienenbestand in Lohmen OT Mühlsdorf am 23.04.2026 wird ein abgegrenztes Gebiet des Ortsteils Mühlsdorf zum Sperrbezirk erklärt (s. Karte in der Allgemeinverfügung unter www.landratsamt-pirna.de/veterinaerdienst-aktuell.html).

Für alle Imker im Sperrbezirk gilt:

1.Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk sind, soweit nicht schon geschehen, umgehend amtlich auf Amerikanische Faulbrut zu untersuchen.

Alle Imker im Sperrbezirk haben sich unverzüglich beim LÜVA Sachgebiet Veterinärdienst des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge in Pirna zu melden (Telefon: 03501 515-2401; E-Mail: lueva@landratsamt-pirna.de ), soweit sie nicht bereits dort registriert sind.

2.Die Untersuchungen der Bienenvölker im Sperrbezirk werden unverzüglich eingeleitet.

3.Bienenvölker dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden.

4.Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden.

Dies gilt nicht für Wachs, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, wenn sie an Wachs verarbeitende Betriebe, die über die erforderliche Einrichtung zur Entseuchung des Wachses verfügen, unter der Kennzeichnung „Seuchenwachs“ abgegeben werden.

Dies gilt gleichfalls nicht für Honig, der nicht zur Verfütterung an Bienen bestimmt ist.

Honig aus den Bienenvölkern ist für den menschlichen Verzehr ohne Einschränkungen verkehrsfähig!

Die ausführliche Allgemeinverfügung ist zu finden unter www.landratsamt-pirna.de/veterinaerdienst-aktuell.html


Kontakt:
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärdienst
Schloßhof 2/4
01796 Pirna
Telefon: 03501 515-2401
E-Mail: lueva@landratsamt-pirna.de

Waldbrände vermeiden und Wälder schützen

Pressemitteilung Landratsamt Pirna

Mit steigenden Temperaturen wächst auch die Gefahr von Waldbränden. Besonders hoch ist das Risiko im Frühjahr, bevor das frische Grün austreibt, sowie während längerer Trockenperioden, wenn die Vegetation besonders trocken und leicht entflammbar ist. In unserer Region werden fast alle Waldbrände durch menschliches Fehlverhalten verursacht.

Waldbrände zerstören die Natur und gefährden Menschenleben. Die Bekämpfung verursacht hohe Kosten, die meist von der Allgemeinheit getragen werden müssen, da die Verursacher häufig unbekannt bleiben. Durch umsichtiges Verhalten kann jeder Waldbesucher einen wichtigen Beitrag zur Verhinderung von Waldbränden leisten.

Die Untere Forstbehörde weist daher darauf hin, dass das Rauchen im Wald ganzjährig verboten ist. Gleiches gilt für Feuer und offenes Licht, wie Lagerfeuer oder Grillen – und zwar in einem Abstand von mindestens 100 Metern zum Wald. Auch im gesamten Gebiet des Nationalparks Sächsische Schweiz ist das Entfachen von offenem Feuer strengstens untersagt. Abfälle gehören in entsprechende Entsorgungsbehälter und nicht in die Natur. Sie könnten entzündliches Material enthalten. Zufahrtswege zu Waldgebieten dürfen nicht blockiert werden, damit Rettungsfahrzeuge im Brandfall schnell vor Ort sein können.

Waldbrände sollten umgehend unter der Notrufnummer 112 gemeldet werden. Nur so wird ein schnelles Eingreifen der Feuerwehr sichergestellt. Eine möglichst präzise Beschreibung des Brandortes ist für die Einsatzkräfte sehr hilfreich. Der Anrufende sollte mit genügend Sicherheitsabstand vor Ort verbleiben, um anrückende Feuerwehren von den Zufahrtsstraßen den Weg zur Brandstelle weisen zu können. Dies spart Zeit und kann wertvolles Gut retten.

Die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe ist online unter www.landratsamt-pirna.de/waldbrandschutz.html einsehbar.

 

Bekanntmachung der Korrektur bzw. Ergänzung des Straßenbestandsverzeichnisses der Stadt Rabenau

Der Stadtrat der Stadt Rabenau hat in seiner Sitzung am 03.11.2025 die Korrektur bzw. Ergänzung einzelner Bestandsblätter der Ortsstraßen des Straßenbestandsverzeichnisses der Stadt Rabenau beschlossen. Dafür wird das gleiche Verfahren wie bei einer Widmung einer Ortsstraße durchgeführt. Die Widmung ist eine Allgemeinverfügung, durch die Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer öffentlichen Straße oder eines Platzes erhalten und somit von der Allgemeinheit benutzt werden können.

Die Korrektur bzw. Ergänzung betrifft die folgenden Ortsstraßen:

1. Am Berg, Spechtritz – Ergänzung der Flurstücke 40 b, 40 c, 40, 40 h, 40 f und 33 a der Gemarkung Spechtritz (neue Karte_- Am Berg)
2. Hainsberger Straße, Rabenau - Ergänzung der Flurstücke 505/2 und 384/5 der Gemarkung Rabenau, Längenänderung + 45 m (neue Karte - Hainsberger Straße)
3. Westhang, Rabenau – Ergänzung des Flurstücks 317/4 der Gemarkung Rabenau, Längenänderung + 50 m (neue Karte - Westhang)
4. Siedlerweg, Rabenau – Längenkorrektur + 195 m (neue Karte - Siedlerweg)
5. Kirchstraße, Oelsa – Ergänzung Teilflächen von Flst. 115/4 und 105/18 der Gemarkung Großoelsa (neue Karte - Kirchstraße (1))
6. Kirchstraße, Oelsa (2. Teil, frühere Ernst-Thälmann-Str.) – Ergänzung des Flurstücks T. v. 236/5 und neuer Endpunkt, Flurstück 236/6 (neue Karte - Kirchstraße (2))
7. Bergstraße, Oelsa – Ergänzung der Flurstücke 6/26, 6/27, 105/11 und 105/12 der Gemarkung Großoelsa (neue Karte -Bergstraße)
8. Brückengasse, Oelsa – Ergänzung einer Teilfläche des Flurstücks 77/5 der Gemarkung Großoelsa, Aktualisierung bestehender Flurstücksnummern (neue Karte - Brückengasse)
9. Klausenweg, Oelsa – Ergänzung Flurstücke T. v. 740/4, Flurstücke 53/11, 405/4, 406/17, 406/19, 406/21, 406/23, 406/25, 406/27, 403/1, 404/5, 401/31 und 401/33 der Gemarkung Großoelsa (neue Karte - Klausenweg)
10. Heidestraße, Karsdorf – Ergänzung Flurstücke 218/18, 58, 68, 5, 2/2 und 52, Flst. 163 der Gemarkung Karsdorf entfällt ((neue Karte - Heidestraße)

Die Widmung tritt einen Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Die Unterlagen können während der Sprechzeiten in der Stadtverwaltung Rabenau, Bauamt (2.OG), Markt 3. 01734 Rabenau und auf der Homepage der Stadt Rabenau unter www.rabenau.net eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Widmung kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadtverwaltung Rabenau, Markt 3, 01734 Rabenau schriftlich oder mündlich zur Niederschrift einzulegen.

Rabenau, 05.12.2025

gez. Paul
Bürgermeister

„Wen rufst Du im Notfall an?“: Video der KV Sachsen gibt Aufschluss über den Patientenservice 116117

Im akuten Krankheitsfall außerhalb der ärztlichen Sprechzeiten kommt es immer wieder zu Unsicherheiten bzgl. des richtigen Ansprechpartners. Um die Rufnummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KV Sachsen) – die 116117 – bekannter zu machen und die Rettungsdienste sowie Notaufnahmen zu entlasten, hat die KV Sachsen ein kurzes Video veröffentlicht, welches die Unterschiede zum Notruf verdeutlicht.

Das einminütige Video steht auf der Internetpräsenz der KV Sachsen zur Verfügung.

www.kvsachsen.de >Medienservice > Mediathek >Videos

Informationen für ukrainische Kriegsflüchtlinge

Die Hilfe für ukrainische Kriegsflüchtlinge wird zentral vom Landratsamt unseres Landkreises koordiniert (siehe: Landratsamt Pirna). Senden Sie für die Neuanmeldung von Kriegsflüchtlingen in Rabenau bitte eine E-Mail an: meldeamt@stadt-rabenau.de.
Zur sozialen Beratung und Begleitung vor Ort hat die AWO Weißeritzkreis, Frau Irina Zimmermann (Tel.: 0151-56319835), nach vorheriger Terminvereinbarung im Rathaus Rabenau eine Beratungsstelle eingerichtet. Eine Linksammlung für Tipps im Alltag bietet die gemeinnützige Website https://ukraine-hilfe-sachsen.info.