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Zurückschneiden von Hecken, Bäumen und Sträuchern an Straßen und Gehwegen

Schaubild zum Lichtraumprofil

Die Pflege von Hecken, Bäumen und Sträuchern entlang öffentlicher Straßen und Wege ist ein wichtiger Beitrag zur Verkehrssicherheit. Überhängender Bewuchs kann die Sichtverhältnisse beeinträchtigen und die Nutzung von Geh- und Fahrwegen einschränken.

Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigte werden gebeten, ihre Anpflanzungen so zurückzuschneiden, dass keine Äste oder Zweige in den Verkehrsraum hineinragen. Folgende Mindesthöhen (Lichträume) sind einzuhalten:

  • 4,50 m über der Fahrbahn sowie über den seitlichen Randstreifen (jeweils 0,50 m)
  • 2,50 m über Geh- und Radwegen

Verkehrszeichen, Straßenschilder und Verkehrseinrichtungen (z. B. Verkehrsspiegel und Straßenbeleuchtung) dürfen nicht verdeckt werden und müssen jederzeit gut sichtbar sein. An Kreuzungen und Einmündungen sollten Hecken und Sträucher zur Gewährleistung ausreichender Sicht nicht höher als 70 cm sein.

Das zur Sicherung des Verkehrs erforderliche Zurückschneiden ist auch während der gesetzlichen Schonzeit (1. März bis 30. September) zulässig, sofern keine wildlebenden Tiere, insbesondere brütende Vögel, beeinträchtigt werden. Der Schutz von Leben und Gesundheit hat Vorrang.

Anfallender Grünschnitt ist ordnungsgemäß über die Biotonne, durch Eigenkompostierung oder über die örtlichen Wertstoffhöfe zu entsorgen. Illegale Ablagerungen sind unzulässig und können als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen bis zu 50.000 € geahndet werden.

Die Stadtverwaltung bittet alle Betroffenen, ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen und den Bewuchs entsprechend zurückzuschneiden.

Stadtverwaltung Rabenau
Hauptamt – Sachgebiet Ordnung und Sicherheit

 

 

Informationen zu Zecken, Mücken und vektorübertragenen Krankheitserregern

In Deutschland sind Zecken vor allem als Überträger der Borreliose und der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) von Bedeutung. Mit Ausnahme des Stadt- und Landkreises Leipzig wird inzwischen ganz Sachsen vom Robert Koch-Institut als FSME-Risikogebiet eingestuft.

Die invasive Asiatische Tigermücke stammt ursprünglich aus Südostasien und ist eine tag- und dämmerungsaktiv, aggressiv stechende Mückenart. Ihr Vorkommen kann den Aufenthalt im Freien massiv beeinträchtigen. Zudem ist sie Überträger zahlreicher tropischer Infektionserreger, darunter des Dengue-, Chikungunya- und Zikavirus. Im Südwesten Deutschlands hat sich die Asiatische Tigermücke bereits fest etabliert und breitet sich aktuell immer weiter aus. In Sachsen wurde sie erstmals 2024 im Dresdner Stadtteil Neustadt nachgewiesen. Falls Asiatische Tigermücken in weiteren Gebieten Sachsen auftreten, ist es essentiell, dass diese durch die Bevölkerung erkannt und gemeldet werden, um frühzeitig Maßnahmen ergreifen zu können. Einen kurzen Erklärfilm zur Asiatischen Tigermücke finden Sie hier: https://www.youtube.com/watch?v=QgUnGhVN_90

Flyer liegen kostenfrei in der Stadtverwaltung aus oder können hier kostenlos bestellt werden:

Flyer „Zecken und zeckenübertragenen Krankheitserreger in Sachsen“ https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/49953

Flyer „Asiatische Tigermücke – Vorkommen und Bekämpfung“ https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/49973

Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen

Rabenau beteiligt sich an der Aktion „Bye Bye Schmiererei“

Screenshot

Auf Nominierung von Oberbürgermeisterin Kerstin Körner aus Dippoldiswalde und anlässlich neuerlicher Schmierereien und Aufkleber an öffentlichen Orten auf unserem Gemeindegebiet beteiligen wir uns an der Aktion „Bye Bye Schmiererei“. Bürgermeister Thomas Paul hat dabei selbst Hand angelegt und eine Schmiererei beseitigt. Das betroffene Schild hatten die beiden Bürgermeister anlässlich des Partnerschafts-Jubiläums Rabenau/Hessens und Rabenau/Sachsens erst vor einem Jahr feierlich eingeweiht.

Mit unserer Teilnahme möchten wir ein sichtbares Zeichen für ein sauberes und gepflegtes Ortsbild setzen. Öffentliche Einrichtungen und Verkehrsschilder sowie Wanderwegeschilder prägen den ersten Eindruck unserer Gäste. Illegale Schmierereien verursachen nicht nur zusätzliche Kosten, sondern beeinträchtigen auch das Erscheinungsbild unserer Orte. Der Bürgermeister nominiert den Amtskollegen der Partnergemeinde Rabenau/Hessen, Björn Zimmer, um das Anliegen auch in andere Bundesländer zu tragen. Des Weiteren gibt er die Aktion weiter an die Bürgermeister Herrn Tobias Kummer aus Königstein und Herrn Thomas Kunack aus Bad Schandau.

Die Aktion „Bye Bye Schmiererei“ wurde vom Bannewitzer Bürgermeister Heiko Wersig initiiert. Ziel der Initiative ist es, die Menschen auf die Folgen von Vandalismus aufmerksam zu machen und gleichzeitig andere Städte und Gemeinden zum Mitmachen zu motivieren. Durch öffentlich sichtbare Reinigungsaktionen soll deutlich werden, dass Schmierereien nicht einfach hingenommen werden und viele Kommunen gemeinsam Verantwortung für Ordnung, Sauberkeit und den Erhalt öffentlicher Einrichtungen übernehmen.

Für uns war es wichtig, nicht nur über das Thema zu sprechen, sondern selbst aktiv zu werden. Dass Bürgermeister Thomas Paul gemeinsam mit dem Bauhof die Reinigung übernommen hat, unterstreicht, dass der Einsatz für ein gepflegtes Gemeindebild eine gemeinsame Aufgabe ist.

Auch Bürgerinnen, Bürger und Vereine sind aufgerufen, verschmutzte Flächen zu reinigen, ihre Aktionen zu dokumentieren und weitere Teilnehmende zu motivieren. Die Aktion lebt dabei vom Gemeinschaftsgedanken und der öffentlichen Sichtbarkeit. Unser Dank gilt insbesondere den Mitarbeitern des Bauhofes, die sich tagtäglich um die Pflege und Instandhaltung unserer Gemeinde kümmern. Gemeinsam möchten wir dazu beitragen, dass unsere Orte für uns und unsere Gäste gepflegt bleiben.

Neue Schilder zur Begrüßung im Geopark Sachsens Mitte

Wir sind mit unseren Geotopen "Einsiedlerstein" und "Götzenbusch" Mitglied im Geopark Sachsens Mitte. Um dies für alle sichtbar zu zeigen, wurde wie hier in Lübau auch in Oelsa jeweils ein Begrüßungsschild mit dem Motiv "Einsiedlerstein" aufgestellt. Die Aufstellung zweier weiterer Tafeln ist in Rabenau und Karsdorf geplant.

In der gesamten Gebietskulisse des Geoparks Sachsens Mitte werden in den Mitgliedskommunen insgesamt 35 Begrüßungstafeln an stark frequentierten Orten installiert.

Weitere Informationen zum Geopark Sachsens Mitte, dessen Aufgaben, Erlebnis- und Bildungsangeboten sowie zur Forschung im Bereich Rohstoffe finden Sie hier.

Allgemeinverfügung – Amtstierärztliche Verfügung zur Bildung eines Sperrbezirkes wegen Amerikanischer Faulbrut (AFB) der Bienen

Nach Feststellung der AFB in einem Bienenbestand in Lohmen OT Mühlsdorf am 23.04.2026 wird ein abgegrenztes Gebiet des Ortsteils Mühlsdorf zum Sperrbezirk erklärt (s. Karte in der Allgemeinverfügung unter www.landratsamt-pirna.de/veterinaerdienst-aktuell.html).

Für alle Imker im Sperrbezirk gilt:

1.Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk sind, soweit nicht schon geschehen, umgehend amtlich auf Amerikanische Faulbrut zu untersuchen.

Alle Imker im Sperrbezirk haben sich unverzüglich beim LÜVA Sachgebiet Veterinärdienst des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge in Pirna zu melden (Telefon: 03501 515-2401; E-Mail: lueva@landratsamt-pirna.de ), soweit sie nicht bereits dort registriert sind.

2.Die Untersuchungen der Bienenvölker im Sperrbezirk werden unverzüglich eingeleitet.

3.Bienenvölker dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden.

4.Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden.

Dies gilt nicht für Wachs, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, wenn sie an Wachs verarbeitende Betriebe, die über die erforderliche Einrichtung zur Entseuchung des Wachses verfügen, unter der Kennzeichnung „Seuchenwachs“ abgegeben werden.

Dies gilt gleichfalls nicht für Honig, der nicht zur Verfütterung an Bienen bestimmt ist.

Honig aus den Bienenvölkern ist für den menschlichen Verzehr ohne Einschränkungen verkehrsfähig!

Die ausführliche Allgemeinverfügung ist zu finden unter www.landratsamt-pirna.de/veterinaerdienst-aktuell.html


Kontakt:
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärdienst
Schloßhof 2/4
01796 Pirna
Telefon: 03501 515-2401
E-Mail: lueva@landratsamt-pirna.de

Waldbrände vermeiden und Wälder schützen

Pressemitteilung Landratsamt Pirna

Mit steigenden Temperaturen wächst auch die Gefahr von Waldbränden. Besonders hoch ist das Risiko im Frühjahr, bevor das frische Grün austreibt, sowie während längerer Trockenperioden, wenn die Vegetation besonders trocken und leicht entflammbar ist. In unserer Region werden fast alle Waldbrände durch menschliches Fehlverhalten verursacht.

Waldbrände zerstören die Natur und gefährden Menschenleben. Die Bekämpfung verursacht hohe Kosten, die meist von der Allgemeinheit getragen werden müssen, da die Verursacher häufig unbekannt bleiben. Durch umsichtiges Verhalten kann jeder Waldbesucher einen wichtigen Beitrag zur Verhinderung von Waldbränden leisten.

Die Untere Forstbehörde weist daher darauf hin, dass das Rauchen im Wald ganzjährig verboten ist. Gleiches gilt für Feuer und offenes Licht, wie Lagerfeuer oder Grillen – und zwar in einem Abstand von mindestens 100 Metern zum Wald. Auch im gesamten Gebiet des Nationalparks Sächsische Schweiz ist das Entfachen von offenem Feuer strengstens untersagt. Abfälle gehören in entsprechende Entsorgungsbehälter und nicht in die Natur. Sie könnten entzündliches Material enthalten. Zufahrtswege zu Waldgebieten dürfen nicht blockiert werden, damit Rettungsfahrzeuge im Brandfall schnell vor Ort sein können.

Waldbrände sollten umgehend unter der Notrufnummer 112 gemeldet werden. Nur so wird ein schnelles Eingreifen der Feuerwehr sichergestellt. Eine möglichst präzise Beschreibung des Brandortes ist für die Einsatzkräfte sehr hilfreich. Der Anrufende sollte mit genügend Sicherheitsabstand vor Ort verbleiben, um anrückende Feuerwehren von den Zufahrtsstraßen den Weg zur Brandstelle weisen zu können. Dies spart Zeit und kann wertvolles Gut retten.

Die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe ist online unter www.landratsamt-pirna.de/waldbrandschutz.html einsehbar.

 

Bekanntmachung der Korrektur bzw. Ergänzung des Straßenbestandsverzeichnisses der Stadt Rabenau

Der Stadtrat der Stadt Rabenau hat in seiner Sitzung am 03.11.2025 die Korrektur bzw. Ergänzung einzelner Bestandsblätter der Ortsstraßen des Straßenbestandsverzeichnisses der Stadt Rabenau beschlossen. Dafür wird das gleiche Verfahren wie bei einer Widmung einer Ortsstraße durchgeführt. Die Widmung ist eine Allgemeinverfügung, durch die Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer öffentlichen Straße oder eines Platzes erhalten und somit von der Allgemeinheit benutzt werden können.

Die Korrektur bzw. Ergänzung betrifft die folgenden Ortsstraßen:

1. Am Berg, Spechtritz – Ergänzung der Flurstücke 40 b, 40 c, 40, 40 h, 40 f und 33 a der Gemarkung Spechtritz (neue Karte_- Am Berg)
2. Hainsberger Straße, Rabenau - Ergänzung der Flurstücke 505/2 und 384/5 der Gemarkung Rabenau, Längenänderung + 45 m (neue Karte - Hainsberger Straße)
3. Westhang, Rabenau – Ergänzung des Flurstücks 317/4 der Gemarkung Rabenau, Längenänderung + 50 m (neue Karte - Westhang)
4. Siedlerweg, Rabenau – Längenkorrektur + 195 m (neue Karte - Siedlerweg)
5. Kirchstraße, Oelsa – Ergänzung Teilflächen von Flst. 115/4 und 105/18 der Gemarkung Großoelsa (neue Karte - Kirchstraße (1))
6. Kirchstraße, Oelsa (2. Teil, frühere Ernst-Thälmann-Str.) – Ergänzung des Flurstücks T. v. 236/5 und neuer Endpunkt, Flurstück 236/6 (neue Karte - Kirchstraße (2))
7. Bergstraße, Oelsa – Ergänzung der Flurstücke 6/26, 6/27, 105/11 und 105/12 der Gemarkung Großoelsa (neue Karte -Bergstraße)
8. Brückengasse, Oelsa – Ergänzung einer Teilfläche des Flurstücks 77/5 der Gemarkung Großoelsa, Aktualisierung bestehender Flurstücksnummern (neue Karte - Brückengasse)
9. Klausenweg, Oelsa – Ergänzung Flurstücke T. v. 740/4, Flurstücke 53/11, 405/4, 406/17, 406/19, 406/21, 406/23, 406/25, 406/27, 403/1, 404/5, 401/31 und 401/33 der Gemarkung Großoelsa (neue Karte - Klausenweg)
10. Heidestraße, Karsdorf – Ergänzung Flurstücke 218/18, 58, 68, 5, 2/2 und 52, Flst. 163 der Gemarkung Karsdorf entfällt ((neue Karte - Heidestraße)

Die Widmung tritt einen Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Die Unterlagen können während der Sprechzeiten in der Stadtverwaltung Rabenau, Bauamt (2.OG), Markt 3. 01734 Rabenau und auf der Homepage der Stadt Rabenau unter www.rabenau.net eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Widmung kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadtverwaltung Rabenau, Markt 3, 01734 Rabenau schriftlich oder mündlich zur Niederschrift einzulegen.

Rabenau, 05.12.2025

gez. Paul
Bürgermeister

„Wen rufst Du im Notfall an?“: Video der KV Sachsen gibt Aufschluss über den Patientenservice 116117

Im akuten Krankheitsfall außerhalb der ärztlichen Sprechzeiten kommt es immer wieder zu Unsicherheiten bzgl. des richtigen Ansprechpartners. Um die Rufnummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KV Sachsen) – die 116117 – bekannter zu machen und die Rettungsdienste sowie Notaufnahmen zu entlasten, hat die KV Sachsen ein kurzes Video veröffentlicht, welches die Unterschiede zum Notruf verdeutlicht.

Das einminütige Video steht auf der Internetpräsenz der KV Sachsen zur Verfügung.

www.kvsachsen.de >Medienservice > Mediathek >Videos

Informationen für ukrainische Kriegsflüchtlinge

Die Hilfe für ukrainische Kriegsflüchtlinge wird zentral vom Landratsamt unseres Landkreises koordiniert (siehe: Landratsamt Pirna). Senden Sie für die Neuanmeldung von Kriegsflüchtlingen in Rabenau bitte eine E-Mail an: meldeamt@stadt-rabenau.de.
Zur sozialen Beratung und Begleitung vor Ort hat die AWO Weißeritzkreis, Frau Irina Zimmermann (Tel.: 0151-56319835), nach vorheriger Terminvereinbarung im Rathaus Rabenau eine Beratungsstelle eingerichtet. Eine Linksammlung für Tipps im Alltag bietet die gemeinnützige Website https://ukraine-hilfe-sachsen.info.