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Anonyme Gästebefragung Weißeritztalbahn der Sächsischen Dampfeisenbahn Gesellschaft

Ihre Meinung und das Feedback Ihrer Gäste ist uns wichtig!

Haben Sie bereits eine Fahrt mit der Fichtelbergbahn, Lößnitzgrundbahn oder Weißeritztalbahn unternommen? Dann möchten wir gerne erfahren, welche Eindrücke Sie mit nach Hause genommen haben.

Mit unserer anonymen Gästebefragung möchten wir herausfinden, was Ihnen und Ihren Kunden besonders gut gefallen hat, wo wir uns noch verbessern können und welche Wünsche es für zukünftige Fahrten gibt.

Die Teilnahme dauert nur etwa 8 bis 10 Minuten. Wir freuen uns über die Unterstützung und das Feedback. So können wir unsere Angebote weiterentwickeln.
Die Befragung dauert etwa 8 bis 10 Minuten. Einfach HIER klicken und loslegen.

Wir freuen uns sehr, wenn Sie sich ein paar Minuten Zeit für uns nehmen und uns Ihre Meinung sagen!

Ihre Sächsische Dampfeisenbahn Gesellschaft

P.S.: Vom 05. bis 11. Oktober erwartet Sie ein besonders historisches Erlebnis. Im Altbauwagenzug kommen teilweise Waggons aus den 1920er-Jahren zum Einsatz und lassen die Atmosphäre vergangener Zeiten wieder aufleben.

Vollsperrung der Ortsverbindungsstraße Rabenau-Spechtritz / Spechtritzweg (außerorts) vom 12.10.-24.10.2026

Die Ortslage Spechtritz wird vom 12.10. bis 24.10.2026 nicht über die Ortslage Rabenau erreichbar sein. Grund dafür sind Breitbandarbeiten entlang der Ortsverbindungsstraße Rabenau - Spechtritz / Spechtritzweg (außerorts) welche nur unter Vollsperrung durchgeführt werden können. Die Umleitung erfolgt über die Ortslagen Rabenau, Lübau und Borlas.

Stadtverwaltung Rabenau
SG Ordnung und Sicherheit

Angebote der sozialen Kümmerin für SeniorInnen im Oktober

Veranstaltungen der sozialen Kümmerin im Oktober

Seniorinnen und Senioren aller Ortsteile lade ich herzlich zu folgenden kostenlosen Angeboten ein. Ob zum Plaudern, Spielen oder Spazierengehen- kommen Sie gern vorbei und bereichern die Runde!

Spaziergänge in Gesellschaft – donnerstags ab 10:30 Uhr bis ca. 12:00 Uhr (bei trockenem Wetter)

  • 08.10.26-Spaziergang im Tierpark Höckendorf, Treffpunkt: Parkplatz Tierpark
  • 22.10.26-Spaziergang im Rabenauer Forst, Treffpunkt: Forstweg Rabenau

Brett- und Kartenspiel in Gesellschaft

  • Mittwoch, den 07.10.26, 14:00–15:30 Uhr — Ort: Ratskeller Rabenau
  • Dienstag, den 13.10.26, 14:00–15:30 Uhr — Ort: Fremdenverkehrsamt, Haus des Gastes, Oelsa
  • Dienstag (!), den 20.10.26, 14:00–15:30 Uhr — Ort: Ratskeller Rabenau
  • Dienstag, den 27.10.26, 14:00–15:30 Uhr — Ort: Fremdenverkehrsamt, Haus des Gastes, Oelsa
  • Mittwoch, den 04.11.26, 14:00–15:30 Uhr — Ort: Ratskeller Rabenau

Kleine Gedächtnisübungen in Gesellschaft

  • Dienstag, den 03.11.26, 14:00–15:30 Uhr — Ort: Fremdenverkehrsamt, Haus des Gastes, Oelsa

Handarbeiten in Gesellschaft – Wir stricken Socken, Mützen, Schals

  • Dienstag, den 06.10.26, 14:00–15:30 Uhr — Ort: Fremdenverkehrsamt, Haus des Gastes, Oelsa

Digitalsprechstunde mit Herr Brunow

  • 29.10.26, 09:00–13:00 Uhr — Ort: Ratskeller Rabenau - ausgebucht (bitte beachten Sie den Termin am 26.11., 12:30-15:30 Uhr, Terminvereinbarung bei Frau Fischer unter Telefon: 0152-59952873)

Sprechzeiten der sozialen Kümmerin in Rabenau und allen Ortsteilen

Ort Sprechzeit
Karsdorf, Vereinsraum, Schäfereiweg 1-5 Dienstags 9:00 – 10:00 Uhr
Oelsa, Fremdenverkehrsamt, Hauptstr. 3 Dienstags 11:00 – 12:00 Uhr
Rabenau, Ratskeller im Rathaus, Markt 3

(außer am 28.10.26)

Mittwochs 9:00 – 10:00 Uhr
Obernaundorf, Alte Schule, Poisenwaldstr. 41

(außer am 28.10.26)

Mittwochs 11:00 – 12:00 Uhr
Lübau, Alte Schule, Dorfstr. 16

(außer am 15.10.26)

Donnerstags 9:00 – 10:00 Uhr

Weitere Informationen sowie den Kontakt zu Frau Fischer erhalten Sie hier.

Stellenausschreibung für das Projektmanagement „Weißeritztalweg-Bahn-Rad-Wandern“

Die Lokale Aktionsgruppe „Silbernes Erzgebirge“ startet am 01. Januar 2027 ein Projekt „Weißeritztalweg-Bahn-Rad-Wandern“ in Zusammenarbeit mit den Städten Freital, Rabenau, Dippoldiswalde und Altenberg. Im Rahmen dieses Projektes wird

eine Mitarbeiterin / ein Mitarbeiter für das Projektmanagement
„Weißeritztalweg-Bahn-Rad-Wandern“

für 25 Monate bis zum 31. Januar 2029 für 30 Wochenstunden gesucht.

Weitere Informationen sowie die detailierte Stellenausschreibung finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass dieses Stellengesuch von der lokalen Aktionsgruppe (LAG) "LEADER Silbernes Erzgebirge"  ausgeschrieben wurde. Die Stadtverwaltung Rabenau unterstützt dies als Projektpartner durch Veröffentlichung zur weiteren Bekanntmachung. Alle Fragen diesbezüglich richten Sie bitte direkt an die LAG.

Neues Angebot für Senioren: Digital-Sprechstunde – Sicherer Umgang mit Smartphone und Co.

In Zusammenarbeit mit dem Verein „Gemeinsam Digital e.V.“ bieten wir monatlich eine kostenfreie Digital-Sprechstunde an.

Das Thema bestimmen Sie, z.B.

  • Ihre Kinder und Enkel erwarten von Ihnen, sich ein Smartphone zuzulegen oder sogar schenken zu lassen?
  • Sie wollten sich schon immer mit einem Smartphone oder Tablet beschäftigen?
  • Sie möchten wieder mehr Kommunikation und mehr Selbständigkeit im Alltag und auch unterwegs?
  • Ihre Enkel und Kinder wohnen in anderen Städten und Sie wollen sie mal wieder unkompliziert sehen (z. B. über Videotelefonie)?
  • Sie haben schon einmal darüber nachgedacht, im Internet nach Fahrinformationen, Strickmustern oder Gesundheitsinformationen zu suchen?
  • Der Gerätespeicher ist schon wieder voll?

Die Beratung erfolgt durch einen qualifizierten Technikbotschafter, Herrn Peter Brunow zu folgenden Terminen:

Donnerstag, den 24. September 2026: 12:30 – 15:30 Uhr (ausgebucht)
Donnerstag, den 29. Oktober 2026: 09:00 – 13:00 Uhr (ausgebucht)
Donnerstag, den 26. November 2026: 12:30 – 15:30 Uhr

Innerhalb dieser Zeiträume können Sie sich für eine individuelle persönliche Beratung (Zeitrahmen ca. 30 min) anmelden bei Frau Fischer, Soziale Kümmerin,  unter Telefon 0152 599 528 73.

Information zu Rechten der Grundstückseigentümer in einem vorgesehenen Vorranggebiet der Windenergienutzung

Pressemitteilung des Landratsamtes Pirna Nr. 196, 10.09.2026

 

Am 6. Juli 2026 endete das Anhörungsverfahren des Regionalen Planungsverbandes Oberes Elbtal/Osterzgebirge zur Entwurfsbeteiligung zum sachlichen Teilregionalplan Energieversorgung/Windenergienutzung.

Im Rahmen dieses langjährigen Planungsprozesses wurde hierbei erstmals eine kartographische Darstellung beigefügt, die die auszuweisenden Vorranggebiete für Windenergie klar aufzeigt und verorten lässt. Dadurch kann nun genau bestimmt werden, welche Flächen für die Nutzung von Windenergie vorgesehen sind. Dies ermöglicht sowohl den Eigentümern der Flächen als auch potentiellen Projektentwicklern zu erkennen, welche Grundstücke künftig ausschließlich – sobald ein rechtskräftiger Teilregionalplan vorliegt – für den Bau von Windkraftanlagen infrage kommen.

Die Ausweisung von Vorranggebieten schafft keine Baupflicht

Wichtig zu wissen ist: Die Ausweisung von Vorranggebieten im Plan begründet alleine kein Baurecht. Für den Bau von Windkraftanlagen ist weiterhin ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erforderlich. Die Ausweisung als Vorranggebiet kann daher als eine rein planungsrechtliche Festlegung im Kontext der Raumordnung verstanden werden. Sie führt weder zu einer automatischen Enteignung, noch verpflichtet sie zur Duldung des Baus von Windkraftanlagen auf den betreffenden Flächen.

Somit kann festgehalten werden, dass die Ausweisung von Vorranggebieten keine Verpflichtung zum Bau impliziert. Grundstückseigentümer eines vorgesehenen oder bereits ausgewiesenen Vorranggebiets behalten weiterhin die Kontrolle über die Nutzung ihres Grundstücks, zumindest hinsichtlich der Errichtung von Windenergieanlagen. Das verfassungsrechtlich geschützte Eigentumsrecht wird durch die Planung dahingehend nicht beeinträchtigt.

Dies bedeutet im Umkehrschluss auch, dass Grundstückseigentümer das Recht haben, den Bau von Windkraftanlagen auf ihrem Grundstück abzulehnen. Ohne ihre Einwilligung kann keine Anlage auf diesen Flächen errichtet werden. Es besteht also keine rechtliche Verpflichtung, ausgewiesene Flächen für den Bau von Windkraftanlagen bereitzustellen, noch besteht zwingend eine Verpflichtung, den Bau von Zufahrtswegen oder Kabeltrassen zu dulden.

Den Bau von Windkraftanlagen verhindernden Vorhaben sind auf Vorranggebieten ausgeschlossen

Die Ausweisung von Vorranggebieten führt jedoch, wie bereits angedeutet, zu einer Ausschlusswirkung in Bezug auf andere Nutzungen, die den Bau von Windkraftanlagen dauerhaft verhindern würden. So sind beispielsweise Land- und Forstwirtschaft weiterhin zulässig, allerdings kann der Bau einer großen Lagerhalle oder Freiflächen-Photovoltaikanlagen als Hauptnutzung möglicherweise nicht umgesetzt werden. Dies liegt darin begründet, dass durch die Ausweisung von Vorranggebieten der geplanten Nutzung – in diesem Fall der Errichtung von Windkraftanlagen – Vorrang gegenüber anderen Nutzungen eingeräumt wird. Demgemäß dürfen auf solchen Flächen keine Vorhaben initiiert werden, die eine dauerhafte Einschränkung der Nutzung der Windenergie zur Folge hätten.

Darüber hinaus ermöglicht die Ausweisung von Vorranggebieten Projektentwicklern den Zugang zu Eigentumsinformationen, da sie aufgrund ihrer wirtschaftlichen Ausrichtung ein „berechtigtes Interesse“ an diesen Daten geltend machen können. Das bedeutet, dass die Projektentwicklung dadurch in die Lage versetzt wird, direkte Gespräche mit Grundstückseigentümern führen zu können, zumal die zuständigen Ämter diese Daten aufgrund der genannten rechtlichen Grundlagen grundsätzlich nicht zurückhalten dürfen.

Eine Pflicht zur Bereitstellung von Bauflächen für Windkraftanlagen besteht nicht

Dennoch besteht für Grundstückseigentümer dahingehend kein Druck, sogenannte „Sicherungs-“ oder „Optionsverträge“ zu unterzeichnen. Tatsächlich liegt das planungsrechtliche Druckmittel viel mehr bei den Flächeneigentümern, da ohne einen gestatteten Flächenzugriff keine Windkraftanlage errichtet werden kann.

Sollten die Flächen jedoch verkauft oder verpachtet werden, empfiehlt es sich, neben der im Genehmigungsverfahren festgelegten Rückbauverpflichtung auch privatrechtlich festzuhalten, dass der Betreiber den Rückbau – einschließlich des Betonfundaments im Boden - übernimmt. So ist ein geregelter Rückbau nach Ablauf der Betriebszeit sichergestellt. Ebenso sinnvoll ist die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts, falls nach einer bestimmten Frist keine Genehmigung erteilt oder der Bau nicht begonnen wird. So wird verhindert, dass die Fläche dauerhaft blockiert bleibt; die Ausweisung als Vorranggebiet bleibt davon unberührt, da sie durch übergeordnetes Planungsrecht erfolgt.

Bezüglich der Duldungspflicht für Zuwegungen oder Kabeltrassen ist abschließend zu beachten, dass § 11a des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) eine Duldungspflicht für öffentliche Wege (z. B. Straßen, Feld- und Forstwege im Eigentum von Kommunen, Ländern oder dem Bund) vorsieht. Dabei sind private Dritte aufgrund ihrer rechtlichen Position ausdrücklich zurückgestellt. Daher müssen Projektentwickler zwingend zunächst überprüfen, ob die Nutzung öffentlicher Flächen für ihre Projekteumsetzung möglich ist.

Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass private Grundstücke durch das Eigentumsrecht vor Eingriffen zum Zweck wirtschaftlicher Vorteile geschützt sind, solange eine technische Nutzung öffentlicher Flächen möglich ist. Erst wenn „Umwege“ über öffentliche Flächen die Wirtschaftlichkeit eines Projekts so erheblich gefährden würden, könnte ein Gericht im Ausnahmefall die Nutzung privater Flächen als verhältnismäßig erachten. Voraussetzung dafür ist jedoch das Fehlen technischer Alternativen, was in der Regel nicht der Fall sein sollte.

Hinweis zum FAQ der Landkreisverwaltung

Eine Zusammenstellung von diesen und weiterführenden Informationen zu häufig gestellten Fragen rund um das Thema Windenergie und dessen Rechtsgrundlagen ist außerdem auf der Website des Landratsamtes unter www.landratsamt-pirna.de/windplanung.html zu finden. Die Antworten bieten Orientierung um die zentralen Fragen des Themas Windplanung.

Freie Mietwohnungen der Stadt Rabenau

Aktuelle Mietwohnungsangebote der Stadt Rabenau

  • Rabenau, Lindenstr. 4
    Dachgeschoss, 37,20 m², 2-Raumwohnung, 2 Kaltmieten Kaution
  • Rabenau, Lindenstr. 4
    Obergeschoss, 48,00 m², 2-Raumwohnung, 2 Kaltmieten Kaution
  • Rabenau, OT Oelsa, Hauptstr. 53 b
    Obergeschoss, 56,96 m², 2-Raumwohnung, 2 Kaltmieten Kaution

Interessenten melden sich bitte bei der Stadtverwaltung Rabenau:
Frau Körpert, Tel. 0351 6498219 oder koerpert@stadt-rabenau.de

Amtliche Hausnummer ist Voraussetzung für einen Glasfaseranschluss im geförderten Breitbandausbau

Im Zuge des geförderten Breitbandausbaus im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wurde vermehrt festgestellt, dass einzelne Gebäude keine gültige Hausnummer besitzen. Insbesondere betrifft dies Grundstücke mit bestehenden Immobilien, für die bislang keine eigenständige amtliche Hausnummer vergeben oder an das Vermessungsamt übermittelt wurde. Dazu zählen beispielsweise Dreiseitenhöfe oder Grundstücke, bei denen mehrere Gebäude vorhanden sind, jedoch lediglich eine Hausnummer vergeben wurde.

„Für den geförderten Glasfaserausbau können ausschließlich Adressen berücksichtigt werden, die über eine offizielle Anschrift verfügen“, teilt Landrat Michael Geisler mit. „Langfristig lohnt sich der Aufwand, weil die Technik auch in Zukunft mit dem steigenden Datenbedarf mithalten kann, wodurch Ihr Zuhause optimal für die digitale Zukunft ausgestattet ist.“

Eine offizielle Anschrift bedeutet, dass diese inklusive Straßenname und Hausnummer von der zuständigen Kommune vergeben und im Liegenschaftskataster geführt sein muss. Ob dies zutrifft, kann mithilfe des Geoportals Sachsen unter www.geoviewer.sachsen.de überprüft werden, sofern die betreffende Adresse dort einsehbar ist.

Wird ein separater Glasfaseranschluss benötigt, aber festgestellt, dass das entsprechende Wohn- oder Gewerbegebäude bislang über keine offizielle Hausnummer verfügt, ist diese durch den Grundstückseigentümer frühzeitig zu beantragen. Möglich ist dies bei der Kommune. Dabei ist zu beachten, dass für die Vergabe einer Hausnummer je nach kommunaler Satzung Gebühren anfallen können.

Die Adressen, die noch keinen gigabitfähigen Anschluss besitzen oder nicht im eigenwirtschaftlichem sowie Weiße-Flecken-Ausbau die Möglichkeit auf einen Glasfaseranschluss erhalten haben, werden im Dunkelgraue-Flecken-Programm des Landkreises ausgebaut. Die Dunkelgrauen Flecken können in der Breitbandkarte unter https://geoportal.landratsamt-pirna.idu.de/?permalink=1gbC4xr eingesehen werden.

Foto: Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

 

Ausbau der Ortsverbindungsstraße Lübau – Somsdorf

Die Ortsverbindungsstraße zwischen Lübau und Somsdorf befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand und wird auf dem Gemeindegebiet der Stadt Rabenau grundhaft ausgebaut.
Die Baumaßnahme ist im Zeitraum vom 24.08.2026 bis voraussichtlich Ende Oktober 2026 vorgesehen.
Da die vorhandene Fahrbahnbreite eine halbseitige Bauausführung nicht zulässt, muss die Ortsverbindungsstraße während der gesamten Bauzeit voll gesperrt werden.
Eine entsprechende Umleitungsstrecke wird ausgeschildert.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die mit der Baumaßnahme verbundenen Einschränkungen.

Bauamt
Stadt Rabenau

Informationen zu Zecken, Mücken und vektorübertragenen Krankheitserregern

In Deutschland sind Zecken vor allem als Überträger der Borreliose und der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) von Bedeutung. Mit Ausnahme des Stadt- und Landkreises Leipzig wird inzwischen ganz Sachsen vom Robert Koch-Institut als FSME-Risikogebiet eingestuft.

Die invasive Asiatische Tigermücke stammt ursprünglich aus Südostasien und ist eine tag- und dämmerungsaktiv, aggressiv stechende Mückenart. Ihr Vorkommen kann den Aufenthalt im Freien massiv beeinträchtigen. Zudem ist sie Überträger zahlreicher tropischer Infektionserreger, darunter des Dengue-, Chikungunya- und Zikavirus. Im Südwesten Deutschlands hat sich die Asiatische Tigermücke bereits fest etabliert und breitet sich aktuell immer weiter aus. In Sachsen wurde sie erstmals 2024 im Dresdner Stadtteil Neustadt nachgewiesen. Falls Asiatische Tigermücken in weiteren Gebieten Sachsen auftreten, ist es essentiell, dass diese durch die Bevölkerung erkannt und gemeldet werden, um frühzeitig Maßnahmen ergreifen zu können. Einen kurzen Erklärfilm zur Asiatischen Tigermücke finden Sie hier: https://www.youtube.com/watch?v=QgUnGhVN_90

Flyer liegen kostenfrei in der Stadtverwaltung aus oder können hier kostenlos bestellt werden:

Flyer „Zecken und zeckenübertragenen Krankheitserreger in Sachsen“ https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/49953

Flyer „Asiatische Tigermücke – Vorkommen und Bekämpfung“ https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/49973

Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen

Neue Schilder zur Begrüßung im Geopark Sachsens Mitte

Wir sind mit unseren Geotopen "Einsiedlerstein" und "Götzenbusch" Mitglied im Geopark Sachsens Mitte. Um dies für alle sichtbar zu zeigen, wurde wie hier in Lübau auch in Oelsa jeweils ein Begrüßungsschild mit dem Motiv "Einsiedlerstein" aufgestellt. Die Aufstellung zweier weiterer Tafeln ist in Rabenau und Karsdorf geplant.

In der gesamten Gebietskulisse des Geoparks Sachsens Mitte werden in den Mitgliedskommunen insgesamt 35 Begrüßungstafeln an stark frequentierten Orten installiert.

Weitere Informationen zum Geopark Sachsens Mitte, dessen Aufgaben, Erlebnis- und Bildungsangeboten sowie zur Forschung im Bereich Rohstoffe finden Sie hier.

Bekanntmachung der Korrektur bzw. Ergänzung des Straßenbestandsverzeichnisses der Stadt Rabenau

Der Stadtrat der Stadt Rabenau hat in seiner Sitzung am 03.11.2025 die Korrektur bzw. Ergänzung einzelner Bestandsblätter der Ortsstraßen des Straßenbestandsverzeichnisses der Stadt Rabenau beschlossen. Dafür wird das gleiche Verfahren wie bei einer Widmung einer Ortsstraße durchgeführt. Die Widmung ist eine Allgemeinverfügung, durch die Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer öffentlichen Straße oder eines Platzes erhalten und somit von der Allgemeinheit benutzt werden können.

Die Korrektur bzw. Ergänzung betrifft die folgenden Ortsstraßen:

1. Am Berg, Spechtritz – Ergänzung der Flurstücke 40 b, 40 c, 40, 40 h, 40 f und 33 a der Gemarkung Spechtritz (neue Karte_- Am Berg)
2. Hainsberger Straße, Rabenau - Ergänzung der Flurstücke 505/2 und 384/5 der Gemarkung Rabenau, Längenänderung + 45 m (neue Karte - Hainsberger Straße)
3. Westhang, Rabenau – Ergänzung des Flurstücks 317/4 der Gemarkung Rabenau, Längenänderung + 50 m (neue Karte - Westhang)
4. Siedlerweg, Rabenau – Längenkorrektur + 195 m (neue Karte - Siedlerweg)
5. Kirchstraße, Oelsa – Ergänzung Teilflächen von Flst. 115/4 und 105/18 der Gemarkung Großoelsa (neue Karte - Kirchstraße (1))
6. Kirchstraße, Oelsa (2. Teil, frühere Ernst-Thälmann-Str.) – Ergänzung des Flurstücks T. v. 236/5 und neuer Endpunkt, Flurstück 236/6 (neue Karte - Kirchstraße (2))
7. Bergstraße, Oelsa – Ergänzung der Flurstücke 6/26, 6/27, 105/11 und 105/12 der Gemarkung Großoelsa (neue Karte -Bergstraße)
8. Brückengasse, Oelsa – Ergänzung einer Teilfläche des Flurstücks 77/5 der Gemarkung Großoelsa, Aktualisierung bestehender Flurstücksnummern (neue Karte - Brückengasse)
9. Klausenweg, Oelsa – Ergänzung Flurstücke T. v. 740/4, Flurstücke 53/11, 405/4, 406/17, 406/19, 406/21, 406/23, 406/25, 406/27, 403/1, 404/5, 401/31 und 401/33 der Gemarkung Großoelsa (neue Karte - Klausenweg)
10. Heidestraße, Karsdorf – Ergänzung Flurstücke 218/18, 58, 68, 5, 2/2 und 52, Flst. 163 der Gemarkung Karsdorf entfällt ((neue Karte - Heidestraße)

Die Widmung tritt einen Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Die Unterlagen können während der Sprechzeiten in der Stadtverwaltung Rabenau, Bauamt (2.OG), Markt 3. 01734 Rabenau und auf der Homepage der Stadt Rabenau unter www.rabenau.net eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Widmung kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadtverwaltung Rabenau, Markt 3, 01734 Rabenau schriftlich oder mündlich zur Niederschrift einzulegen.

Rabenau, 05.12.2025

gez. Paul
Bürgermeister

„Wen rufst Du im Notfall an?“: Video der KV Sachsen gibt Aufschluss über den Patientenservice 116117

Im akuten Krankheitsfall außerhalb der ärztlichen Sprechzeiten kommt es immer wieder zu Unsicherheiten bzgl. des richtigen Ansprechpartners. Um die Rufnummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KV Sachsen) – die 116117 – bekannter zu machen und die Rettungsdienste sowie Notaufnahmen zu entlasten, hat die KV Sachsen ein kurzes Video veröffentlicht, welches die Unterschiede zum Notruf verdeutlicht.

Das einminütige Video steht auf der Internetpräsenz der KV Sachsen zur Verfügung.

www.kvsachsen.de >Medienservice > Mediathek >Videos