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Masern – warum impfen?

Ab dem 01.03.2020 gilt das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz). Damit ändern sich mehrere Paragrafen des Infektionsschutzgesetzes.
Kinder dürfen beispielsweise ohne vorhandenen Impfschutz nicht mehr in eine Kita aufgenommen werden. Erzieher, Lehrer, medizinisches Personal u. v. a. m. müssen fehlende Impfungen bis zu einem Stichtag nachholen. Ansonsten drohen Tätigkeits- oder Berufsverbote und es können Ordnungsgelder bis 2.500 Euro verhängt werden.
Mit dem neuen Gesetz, das ab März 2020 in Kraft tritt, soll gewährleistet werden, dass mindestens 95 % der Bevölkerung geimpft sind. Immer noch halten 10 - 20 % der Bevölkerung Masern für keine schwere Erkrankung. Auffassungen, wonach Masern die Persönlichkeitsreifung eines Kindes befördern, auf chronische Krankheiten eine heilende Wirkung haben, das Allergierisiko senken oder das Immunsystem stärken, sind längst widerlegt. Das Gegenteil ist der Fall. Wissenschaftlich bewiesen ist, dass Masernviren bestimmte Gedächtniszellen befallen und zerstören. Dadurch kommt es zu einem Verlust der bisher erworbenen Abwehr gegen bereits durchgemachte Infektionen. Dies erhöht die Infektanfälligkeit und damit die Sterberate.
Masern sind hochansteckend. Ein Kontakt ohne bestehenden Schutz führt in über 95 % zu einer Erkrankung. Bei 1000 Erkrankten kommt es zu bis zu 140 Mittelohrentzündungen, bis zu 90 Lungenentzündungen und bis zu drei Gehirnentzündungen. Auch Todesfälle können nicht ausgeschlossen werden. Bei schweren Immundefekten oder einer Immununterdrückung (Immunsuppression) liegt die Sterberate an Masern bei 30 %. Besonders tragisch ist die so genannte Subakute Sklerosierende Panencephalitis, eine immer tödlich verlaufende Hirndegeneration.
Die meisten Masernviren kommen aus dem Ausland zu uns, auch aus nahen Ländern wie der Ukraine, Rumänien oder Frankreich.
Und besonders unverständlich ist: Da heute die meisten Menschen infolge des Erfolges der Impfprogramme selbst nicht mehr an Masern und seinen schweren Komplikationen erkranken, geht das Wissen um die Gefährlichkeit verloren. Appelle an Vernunft und Gemeinsinn haben nicht zu einer Verbesserung geführt – daher gibt es nun das Masernschutzgesetz.
Kontakt:
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Amt für Gesundheits- und Verbraucherschutz
Schloßhof 2/4
01796 Pirna
Telefon: 03501 515-2301
E-Mail: gesundheitsamt@landratsamt-pirna.de