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Bekanntmachung der Korrektur bzw. Ergänzung des Straßenbestandsverzeichnisses der Stadt Rabenau

Der Stadtrat der Stadt Rabenau hat in seiner Sitzung am 03.11.2025 die Korrektur bzw. Ergänzung einzelner Bestandsblätter der Ortsstraßen des Straßenbestandsverzeichnisses der Stadt Rabenau beschlossen. Dafür wird das gleiche Verfahren wie bei einer Widmung einer Ortsstraße durchgeführt. Die Widmung ist eine Allgemeinverfügung, durch die Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer öffentlichen Straße oder eines Platzes erhalten und somit von der Allgemeinheit benutzt werden können.

Die Korrektur bzw. Ergänzung betrifft die folgenden Ortsstraßen:

1. Am Berg, Spechtritz – Ergänzung der Flurstücke 40 b, 40 c, 40, 40 h, 40 f und 33 a der Gemarkung Spechtritz (neue Karte_- Am Berg)
2. Hainsberger Straße, Rabenau - Ergänzung der Flurstücke 505/2 und 384/5 der Gemarkung Rabenau, Längenänderung + 45 m (neue Karte - Hainsberger Straße)
3. Westhang, Rabenau – Ergänzung des Flurstücks 317/4 der Gemarkung Rabenau, Längenänderung + 50 m (neue Karte - Westhang)
4. Siedlerweg, Rabenau – Längenkorrektur + 195 m (neue Karte - Siedlerweg)
5. Kirchstraße, Oelsa – Ergänzung Teilflächen von Flst. 115/4 und 105/18 der Gemarkung Großoelsa (neue Karte - Kirchstraße (1))
6. Kirchstraße, Oelsa (2. Teil, frühere Ernst-Thälmann-Str.) – Ergänzung des Flurstücks T. v. 236/5 und neuer Endpunkt, Flurstück 236/6 (neue Karte - Kirchstraße (2))
7. Bergstraße, Oelsa – Ergänzung der Flurstücke 6/26, 6/27, 105/11 und 105/12 der Gemarkung Großoelsa (neue Karte -Bergstraße)
8. Brückengasse, Oelsa – Ergänzung einer Teilfläche des Flurstücks 77/5 der Gemarkung Großoelsa, Aktualisierung bestehender Flurstücksnummern (neue Karte - Brückengasse)
9. Klausenweg, Oelsa – Ergänzung Flurstücke T. v. 740/4, Flurstücke 53/11, 405/4, 406/17, 406/19, 406/21, 406/23, 406/25, 406/27, 403/1, 404/5, 401/31 und 401/33 der Gemarkung Großoelsa (neue Karte - Klausenweg)
10. Heidestraße, Karsdorf – Ergänzung Flurstücke 218/18, 58, 68, 5, 2/2 und 52, Flst. 163 der Gemarkung Karsdorf entfällt ((neue Karte - Heidestraße)

Die Widmung tritt einen Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Die Unterlagen können während der Sprechzeiten in der Stadtverwaltung Rabenau, Bauamt (2.OG), Markt 3. 01734 Rabenau und auf der Homepage der Stadt Rabenau unter www.rabenau.net eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Widmung kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadtverwaltung Rabenau, Markt 3, 01734 Rabenau schriftlich oder mündlich zur Niederschrift einzulegen.

Rabenau, 05.12.2025

gez. Paul
Bürgermeister

Anliegerpflichten im Winter (Räum- und Streupflicht, Freihalten von Lichtraumprofilen)

Hinweise zur Räum- und Streupflicht in den Wintermonaten

Entsprechend der Straßenreinigungssatzung der Stadt Rabenau und Ortsteile gelten nachstehende Bestimmungen zur Räum- und Streupflicht:

Die Anlieger (Eigentümer oder Mieter) von Grundstücken sind verpflichtet, die Gehwege zu räumen und bei Schnee und Eisglätte zu bestreuen. Die Gehwege müssen werktags ab 7:00 Uhr, sonn- und feiertags ab 9:00 Uhr geräumt und gestreut sein. Diese Pflicht endet um 22:00 Uhr.

Zum Bestreuen ist abstumpfendes Material wie Sand und Splitt zu verwenden. Die Verwendung von Auftausalzen und anderen Mitteln, die sich umweltschädlich auswirken können, ist verboten. Ausnahmen sind zulässig an Treppen und Steilstrecken, wenn in besonderen Fällen (z. Bsp.: Glatteis) ohne diese Mittel die Sicherheit der Fußgänger sonst nicht gewährleistet werden kann. In diesen Fällen ist der Einsatz solcher Mittel auf das Mindestmaß zu beschränken.

Hinweise zum Freihalten von Lichtraumprofilen in den Wintermonaten

Im Winterhalbjahr stehen im Rahmen der allgemeinen Anliegerpflichten grundsätzlich die vorgenannten Räum- und Streupflichten im Vordergrund, allerdings können auch Grünschnittmaßnahmen erforderlich sein. So können beispielsweise Hecken und Äste, welche aktuell noch den Lichtraumanforderungen entsprechen, durch nassen, schweren Schnee weit in den Straßen- und Gehwegraum hinein gedrückt werden. Mithin können sich erhebliche Gefahren für Verkehrsteilnehmer aller Art ergeben.

Um diese Gefahren zu vermeiden und damit verbunden auch etwaige Ansprüche Ihnen als Grundstückseigentümer oder sonstigen Berechtigten gegenüber, bitten wir dringend alle Betroffenen, entsprechende Verschneidungen vorzunehmen bzw. herunter gedrückten Grünbewuchs immer umgehend von Schneelasten zu befreien. Folgende so genannte Lichträume (der Raum über den Verkehrsflächen) müssen dauerhaft frei gehalten werden:

  • 4,50 m über der gesamten Fahrbahn
  • 4,50 m über den je 0,50 m breiten Geländestreifen, die an die beiderseitigen Ränder der Fahrbahn anschließen
  • 2,50 m über Geh- und Radwegen

Missachtungen von Anliegerpflichten können neben privatrechtlichen Schadenersatzforderungen auch hohe Geldbußen nach sich ziehen.

Sollten noch weitere Fragen zu den allgemeinen Anliegerpflichten bestehen, stehen wir Ihnen gern telefonisch oder persönlich zur Verfügung. Weiterhin kann die vollständige Straßenreinigungssatzung der Stadt Rabenau auch unter www.stadt-rabenau.de eingesehen werden.

Stadtverwaltung Rabenau, Hauptamt
SG Ordnung und Sicherheit

Freie Mietwohnungen der Stadt Rabenau

Aktuelle Mietwohnungsangebote der Stadt Rabenau

    • Rabenau OT Obernaundorf, Poisenwaldstraße 41
      OG, 79 m², 3 – Raumwohnung, muss komplett saniert werden
      2 Kaltmieten Kaution
    • Rabenau OT Obernaundorf, Poisenwaldstraße 41
      EG, 84 m², 3 – Raumwohnung
      2 Kaltmieten Kaution

 

Interessenten melden sich bitte bei der Stadtverwaltung Rabenau, Frau Bosch unter Tel. 0351 6498219, bosch@stadt-rabenau.de

„Wen rufst Du im Notfall an?“: Video der KV Sachsen gibt Aufschluss über den Patientenservice 116117

Im akuten Krankheitsfall außerhalb der ärztlichen Sprechzeiten kommt es immer wieder zu Unsicherheiten bzgl. des richtigen Ansprechpartners. Um die Rufnummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KV Sachsen) – die 116117 – bekannter zu machen und die Rettungsdienste sowie Notaufnahmen zu entlasten, hat die KV Sachsen ein kurzes Video veröffentlicht, welches die Unterschiede zum Notruf verdeutlicht.

Das einminütige Video steht auf der Internetpräsenz der KV Sachsen zur Verfügung.

www.kvsachsen.de >Medienservice > Mediathek >Videos

Informationen für ukrainische Kriegsflüchtlinge

Die Hilfe für ukrainische Kriegsflüchtlinge wird zentral vom Landratsamt unseres Landkreises koordiniert (siehe: Landratsamt Pirna). Senden Sie für die Neuanmeldung von Kriegsflüchtlingen in Rabenau bitte eine E-Mail an: meldeamt@stadt-rabenau.de.
Zur sozialen Beratung und Begleitung vor Ort hat die AWO Weißeritzkreis, Frau Irina Zimmermann (Tel.: 0151-56319835), nach vorheriger Terminvereinbarung im Rathaus Rabenau eine Beratungsstelle eingerichtet. Eine Linksammlung für Tipps im Alltag bietet die gemeinnützige Website https://ukraine-hilfe-sachsen.info.