Feuerwehr/Rettungsdienst 112
- Integrierte Regionalleitstelle Dresden
- Anmeldung Krankentransport: 0351 19222
- Allgemeine Rufnummer 0351 501210
- Haus-/Postanschrift: 01139 Dresden, Scharfenberger Straße 47
- Krankenhaus Freital: 0351 64660
- Krankenhaus Dippoldiswalde: 03504 6320
- Gift-Informationszentrum: 0361 730730
- Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117
- Bereitschaftsdienst am Klinikum Freital (Helios Klinikum Freital), Bürgerstr. 7,
Wochenende, Feiertage, Brückentage: 09:00 Uhr - 13:00 Uhr
Polizei 110
- Bei Störungen der öffentlichen Sicherheit:
Ordnungsamt Rabenau zu den Dienstzeiten: 0351 6498221
Polizeirevier Freital: 0351 647260
Bürgerpolizisten: 0351 6472670
- Wasserversorgung Weißeritzgruppe GmbH: 035202 510421
- Abwasserzweckverband "Oelsabachtal": 0351 646360
- Stromstörung:
Stadt Freital: 0351 6477666
ENSO: 0351 50178881 - Gasstörung:
Stadt Freital: 0351 6477888
ENSO: 0351 50178880 - ENSO-Service (Strom und Gas): 0800 0320010
Hinweise im Falle einer Evakuierung / Räumung
Die folgenden Hinweise helfen Ihnen im Ernstfall einer Räumung oder Evakuierung Ruhe zu bewahren:
- Verlassen des Evakuierungsgebietes - Ihre Wohnung verlassen Sie wie sonst auch. Achten Sie darauf, dass Licht und elektronische Geräte ausgeschalten sind. Schließen Sie alle Fenster und wie üblich die Wohnungstür ab. Wenn Sie Haustiere haben, versorgen Sie diese zuvor ausreichend. Nehmen Sie sie nur mit, wenn der Verbleib in den nächsten Stunden in der Wohnung nicht möglich ist. Eine Meldepflicht beim Verlassen des Evakuierungsgebietes besteht nicht. Sie können das Gebiet mit dem Verkehrsmittel Ihrer Wahl verlassen, wichtig ist die Zügigkeit. Beachten Sie, dass es zu Einschränkungen bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln aufgrund der Einsatzlage kommen kann. Sie können sich außerhalb des gesperrten Areals frei bewegen. Um Suchanfragen besorgter Angehöriger zu vermeiden, sollten Sie diese möglichst zügig über Ihre Situation in Kenntnis setzen.
- Anweisungen - Den Anweisungen der an der Evakuierung beteiligten Einsatzkräfte ist zwingend Folge zu leisten. Nachbarschaft - Überlegen Sie, ob es in Ihrer Nachbarschaft Personen gibt, die Hilfe benötigen. Weisen Sie die Einsatzkräfte – am besten vor Ort, alternativ über den Notruf 112 – auf hilfsbedürftige Personen in Ihrem Umfeld hin.
- Unterbringung - Bitte prüfen Sie im eigenen Interesse zuerst, ob Sie individuell eine Unterkunft außerhalb des Evakuierungsbereiches finden können. Infrage kommen zum Beispiel Verwandte, Freunde, Bekannte oder Arbeitskollegen. Auch ein Gartengrundstück bietet sich möglicherweise an. Es steht Ihnen zudem frei, auf eigene Rechnung ein Hotel oder eine Pension zu nutzen. Haben Sie keine Möglichkeit, sich individuell eine vorübergehende Beherbergung zu organisieren, dann stehen Ihnen offizielle Notunterkünfte offen. Diese können Sporthallen, Schulen und ähnlichen Objekte sein, welche Sie vor Witterungseinflüssen schützen. Die Notunterkünfte sind ein Angebot, sie sind nicht zur Nutzung verpflichtet. Für Personen, die die Notunterkünfte erreichen wollen, werden je nach Entfernung und gesundheitlichem Zustand Transportmittel bereitgestellt, die meist von Sammelplätzen aus abfahren. Die Einsatzkräfte geben Ihnen Auskunft, wo sich die Sammelplätze befinden. Der Rücktransport nach dem Einsatzende ist ebenso gesichert.
- Informationen - Informationen bezüglich des genauen Evakuierungsgebietes, Unterbringungsmöglichkeiten, Hilfsangeboten, Aufhebung der Maßnahmen etc. erhalten Sie über die zentrale Einwahl der Stadtverwaltung Rabenau, welche in Notsituationen besetzt wird - 0351/ 64982-0. Achten Sie darüber hinaus auf Nachrichten in den Medien, insbesondere im Rundfunk und auf Veröffentlichungen im Internet. Berücksichtigen Sie bitte, dass Einsatzlagen komplex sein können und sich jederzeit Änderungen ergeben können.
- Geltungsdauer - Die Evakuierung dient Ihrer Sicherheit und gilt nur so lange bis die Gefahr abgewehrt ist und Entwarnung gegeben wurde. Seien Sie sicher: Alle Verantwortlichen sind bemüht, die Evakuierungszeit so kurz wie möglich zu halten.
- Notfallgepäck – Oberste Grundregel: Nehmen Sie für jedes Familienmitglied nicht mehr mit als in einen Rucksack passt. Ein Rucksack ist praktischer als ein Koffer, da Sie beide Hände frei haben. In das Notfallgepäck können gehören:
- Ausweise, Krankenkassen-Chipkarte, wichtige persönliche Dokumente - persönliche Medikamente und Hygieneartikel, Brille
- Geld, Geldkarte, Handy, persönliche Telefonnummern
- Getränke und Verpflegung für mindestens zwölf Stunden
- Decke oder Schlafsack, eventuell Isomatte
- Taschenlampe oder Stirnlampe
- Kleidung nach Witterung