Hiermit erhalten Sie eine Information der Wasserversorgung Weißeritzgruppe:
Kategorie: Allgemein
Information des Ordnungsamtes: Anliegerpflichten im Winter (inkl. Grünschnitt)
Hinweise zur Räum- und Streupflicht in den Wintermonaten
Entsprechend der Straßenreinigungssatzung der Stadt Rabenau und Ortsteile gelten nachstehende Bestimmungen zur Räum- und Streupflicht:
Die Anlieger (Eigentümer oder Mieter) von Grundstücken sind verpflichtet, die Gehwege zu räumen und bei Schnee und Eisglätte zu bestreuen. Die Gehwege müssen werktags ab 7:00 Uhr, sonn- und feiertags ab 9:00 Uhr geräumt und gestreut sein. Diese Pflicht endet um 22:00 Uhr.
Zum Bestreuen ist abstumpfendes Material wie Sand und Splitt zu verwenden. Die Verwendung von Auftausalzen und anderen Mitteln, die sich umweltschädlich auswirken können, ist verboten. Ausnahmen sind zulässig an Treppen und Steilstrecken, wenn in besonderen Fällen (z. Bsp.: Glatteis) ohne diese Mittel die Sicherheit der Fußgänger sonst nicht gewährleistet werden kann. In diesen Fällen ist der Einsatz solcher Mittel auf das Mindestmaß zu beschränken.
Hinweise zum Freihalten von Lichtraumprofilen in den Wintermonaten
Im Winterhalbjahr stehen im Rahmen der allgemeinen Anliegerpflichten grundsätzlich die vorgenannten Räum- und Streupflichten im Vordergrund, allerdings können auch Grünschnittmaßnahmen erforderlich sein. So können beispielsweise Hecken und Äste, welche aktuell noch den Lichtraumanforderungen entsprechen, durch nassen, schweren Schnee weit in den Straßen- und Gehwegraum hinein gedrückt werden. Mithin können sich erhebliche Gefahren für Verkehrsteilnehmer aller Art ergeben.
Um diese Gefahren zu vermeiden und damit verbunden auch etwaige Ansprüche Ihnen als Grundstückseigentümer oder sonstigen Berechtigten gegenüber, bitten wir dringend alle Betroffenen, entsprechende Verschneidungen vorzunehmen bzw. herunter gedrückten Grünbewuchs immer umgehend von Schneelasten zu befreien. Folgende so genannte Lichträume (der Raum über den Verkehrsflächen) müssen dauerhaft frei gehalten werden:
- 4,50 m über der gesamten Fahrbahn
- 4,50 m über den je 0,50 m breiten Geländestreifen, die an die beiderseitigen Ränder der Fahrbahn anschließen
- 2,50 m über Geh- und Radwegen
Missachtungen von Anliegerpflichten können neben privatrechtlichen Schadenersatzforderungen auch hohe Geldbußen nach sich ziehen.
Sollten noch weitere Fragen zu den allgemeinen Anliegerpflichten bestehen, stehen wir Ihnen gern telefonisch oder persönlich zur Verfügung. Weiterhin kann die vollständige Straßenreinigungssatzung der Stadt Rabenau auch unter www.stadt-rabenau.de eingesehen werden.
Hauptamt, SG Ordnung und Sicherheit
Stadtverwaltung Rabenau
Freie Mietwohnungen der Stadt Rabenau
Aktuelle Mietwohnungsangebote der Stadt Rabenau
- Rabenau OT Oelsa, Possendorfer Straße 1
OG, 63 m², 2 – Raumwohnung, 2 Kaltmieten Kaution - Rabenau OT Obernaundorf, Poisenwaldstraße 41
OG, 79 m², 3 – Raumwohnung, muss komplett saniert werden
2 Kaltmieten Kaution - Rabenau OT Obernaundorf, Poisenwaldstraße 41
EG, 84 m², 3 – Raumwohnung
2 Kaltmieten Kaution - Rabenau OT Oelsa, Hauptstraße 53
DG, 25 m², 1 – Raumwohnung
2 Kaltmieten Kaution
Interessenten melden sich bitte bei der Stadtverwaltung Rabenau, Frau Bosch unter Tel. 0351 6498219, bosch@stadt-rabenau.de
„Wen rufst Du im Notfall an?“: Video der KV Sachsen gibt Aufschluss über den Patientenservice 116117
Im akuten Krankheitsfall außerhalb der ärztlichen Sprechzeiten kommt es immer wieder zu Unsicherheiten bzgl. des richtigen Ansprechpartners. Um die Rufnummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KV Sachsen) – die 116117 – bekannter zu machen und die Rettungsdienste sowie Notaufnahmen zu entlasten, hat die KV Sachsen ein kurzes Video veröffentlicht, welches die Unterschiede zum Notruf verdeutlicht.
Das einminütige Video steht auf der Internetpräsenz der KV Sachsen zur Verfügung.
Informationen für ukrainische Kriegsflüchtlinge
Die Hilfe für ukrainische Kriegsflüchtlinge wird zentral vom Landratsamt unseres Landkreises koordiniert (siehe: Landratsamt Pirna). Senden Sie für die Neuanmeldung von Kriegsflüchtlingen in Rabenau bitte eine E-Mail an: meldeamt@stadt-rabenau.de.
Zur sozialen Beratung und Begleitung vor Ort hat die AWO Weißeritzkreis, Frau Irina Zimmermann (Tel.: 0151-56319835), nach vorheriger Terminvereinbarung im Rathaus Rabenau eine Beratungsstelle eingerichtet. Eine Linksammlung für Tipps im Alltag bietet die gemeinnützige Website https://ukraine-hilfe-sachsen.info.