Der Stadtrat der Stadt Rabenau hat am 24.09.2018 in öffentlicher Sitzung die Ergänzungssatzung für die Flurstücke 47/10, 46/1 und 44/2 der Gemarkung Obernaundorf nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB in Verbindung mit § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Maßgebend ist der Planteil A und die Begründung in der Fassung vom 29.08.2018.
Die Ergänzungssatzung für Flurstücke 47/10, 46/1 und 44/2 der Gemarkung Obernaundorf tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB).
Alle Informationen finden Sie hier:
Öffentliche Bekanntmachung Satzungsbeschluss
ES Obernaundorf_Begründung_Satzung 25.09.2018
ES Obernaundorf_Plan_Satzung 25.09.2018