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Bekanntmachung der Kommunen über die Beschilderung des LSG „Rote Weißeritz, Poisenwald und Lerchenberg“, für Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigte

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie über die in diesem Jahr bevorstehende Beschilderung des LSG „Rote Weißeritz, Poisenwald und Lerchenberg“ informieren.
In der Zeit Juni – November dieses Jahres wird das neu ausgewiesene Landschaftsschutzgebiet „Rote Weißeritz, Poisenwald und Lerchenberg“ mit Kennzeichen versehen. Der Beschilderungsplan dient als Anhaltspunkt für die ungefähren Standorte. Abweichungen davon sind möglich. Insgesamt sollen an 142 Standorten Schilder an Zugängen (Wanderwege, Straßen) in das Schutzgebiet aufgestellt werden.
Für die Beschilderung werden feuerverzinkte Stahlpfosten in Betonestrich gesetzt und daran die gelben Eulenschilder (Höhe 60 cm) montiert. Der Auftragnehmer ist darüber informiert, dass Kennzeichen die bisher ausgeübte Grundstücksnutzung nicht behindern darf. Die Duldungspflicht für Eigentümer und Nutzungsberechtigte zur Anbringung der Schilder ergibt sich aus § 22 Abs. 4 Bundesnaturschutzgesetz
(BNatSchG) in Verbindung mit § 2 Abs. 3 der Sächsischen Kennzeichenverordnung. Gemäß der KennzVO sollen die Gemeinden und Behörden die Kennzeichnung unterstützen.

Bei Rückfragen zu einzelnen Schilderstandorten wenden Sie sich bitte direkt an unseren Auftragnehmer:

Michael Arnold
Rabenau / Erzgebirge
Telefon: 0173/8511290
E-Mail: info@galatiefbau-arnold.de

Unter: Aktuelles - Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge haben wir den Bekanntmachungstext für die Grundstückseigentümer ebenfalls veröffentlicht, zusammen mit einer Übersichtskarte zu den geplanten Schilderstandorten