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Geflügelhalter müssen sich darauf einstellen: Vogelgrippe ist ganzjährig präsent

Allein im Zeitraum vom 01.12.2022 bis 06.01.2023 wurden in Deutschland 74 Geflügelpestausbrüche bei Hausgeflügel gemeldet. Die meisten Ausbrüche waren auf Verschleppungen von Betrieb zu Betrieb durch Geflügelausstellungen zurückzuführen. Mit Ausnahme des Saarlands sind mittlerweile alle Bundesländer betroffen.

Häufige Auslöser: Geflügelausstellungen

In Zusammenhang mit mindestens drei Geflügelausstellungen und dem Verkauf von Rassegeflügel im November 2022 wurden mehr als 80 Sekundärausbrüche bei überwiegend nicht gewerblich gehaltenem Geflügel (Rassegeflügel und seltene Arten) verzeichnet. Besonders betroffen war Mecklenburg-Vorpommern aufgrund einer Rasse- und Hobbygeflügelschau Ende November 2022 in Demmin, die zu Verschleppungen in mehrere Bundesländer führte. Auch der Landkreis Bautzen war mit zwei Ausbrüchen betroffen. Die Schutz- bzw. Überwachungszone erstreckte sich zum Ende des letzten Jahres bis in den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.

Infektionsquelle: Wildvögel

Wildvögel spielen weiterhin als Infektionsquelle eine große Rolle. Insgesamt wurden seit Anfang Dezember 2022 bis Anfang Januar 33 HPAI- Fälle bei Wildvögeln bestätigt. Eine Ausbreitung in südliche Richtung ist erkennbar. Es handelt sich überwiegend um tot oder krank aufgefundene Wildgänse, Wildenten, Schwäne und vereinzelt Reiher, Kormorane, Möwen sowie Greif- und Watvögel.

Wichtige Empfehlungen zum Schutz vor dem Eintrag des Virus in Hausgeflügelbestände

Oberste Priorität hat weiterhin der Schutz des Hausgeflügels vor einem Eintrag und der möglichen weiteren Verbreitung von HPAIV-Infektionen.

In Zoos und Geflügelhaltungen, insbesondere mit Auslauf- und Freilandhaltung, sollten die folgenden Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen dringend überprüft und wenn nötig optimiert werden:

  • Werden Futter und Einstreu wildvogelsicher gelagert?
  • Ist der Stall sicher gegen das Eindringen von Wildvögeln?
  • Erfolgt die Fütterung des Geflügels so, dass niemals Wildvögel Zugang zur Futterstelle haben?
  • Ist der Freilauf sicher gegen das Eindringen von Wildvögeln? Kann kein Eintrag von Wildvogelkot erfolgen (Sicherung der Freiläufe nach oben)?
  • Werden Gerätschaften zur Stallbewirtschaftung wildvogelsicher gelagert?
  • Ist der Stall gegen Fliegen und Schadnager gesichert, erfolgt ein Schadnagermonitoring bzw. eine -bekämpfung?
  • Ist der Stall/Auslauf gegen das Betreten von unbefugten Personen und Haustieren gesichert?
  • Erfolgt der Zukauf von Tieren nur aus sicheren Beständen?
  • Erfolgen eine regelmäßige Reinigung und Desinfektion des Stalles und der Gerätschaften?
  • Wird stalleigene Schutzkleidung und Schuhwerk verwendet?

Weiterhin zu beachten ist, dass

  • Tränkwasser niemals aus Oberflächenwasser gewonnen, sondern ausschließlich aus geschlossenen Leitungen verwendet wird.
  • bei erhöhten Tierverlusten diese dem zuständigen Veterinäramt unverzüglich zu melden sind.

Werden Wildvogelkadaver (Wasservögel und Greifvögel) gefunden, sind diese einzusammeln und  zwecks Untersuchung dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt unter 03501 515-2401 oder lueva@landratsamt-pirna.de) zu melden.