Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Rabenau ist deshalb bemüht, die Internetseite www.rabenau.net barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage ist das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Nicht barrierefreie Inhalte bzw. mangelnde Barrierefreiheit
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 noch nicht vollständig barrierefrei:
- PDF-Dokumente
- Bild-Dateien
Nicht barrierefreie Inhalte außerhalb der Rechtsvorschriften
Folgende Inhalte sind aktuell nicht barrierefrei, allerdings sind sie nach § 1 Absatz 2 Satz 1 BfWebG in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 4 der EU-Richtlinie 2016/2102 von der Verpflichtung ausgenommen:
- Kartenmodul
- Inhalte Dritter, die dynamisch eingebunden werden (zum Beispiel Ratsinformationsdienst, Formulare sowie eingebettete Videos)
Einstellung Kontrast und Schriftgröße
Sie können den Kontrast auf unserer Homepage über die am rechten Rand befindlichen Buttons einstellen:
- Schwarz-Weiß-Kontrast
- Weiß-Schwarz-Kontrast
- Farbiger Kontrast
- Schriftgröße
Rückmeldung und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang oder zu konkreten Inhalten aufgefallen? Dann schreiben Sie uns. Bitte nutzen Sie dafür folgende E-Mail-Adresse: ...@stadt-rabenau.de.