Information zum Breitbandausbau

Wie bereits bekannt, baut SachsenEnergie im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus auch in Rabenau und Ortsteilen eine Glasfaserinfrastruktur.

Seit dem 01.11.2024 sind Regionale Berater von Tür zu Tür unterwegs, um den Bürgerinnen & Bürgern die Möglichkeit zu geben, sich zum Thema Glasfaserausbau zu informieren.

Angesteuert werden nur Adressen, die ausgebaut werden können und den Vertrag auf Glasfaseranschluss noch nicht an uns zurückgesendet haben.

Wichtig: Unsere Berater sind immer in Dienstkleidung der SachsenEnergie unterwegs und können sich mit dem Dienstausweis legitimieren.

Alle Informationen finden Sie unter: Glasfaserausbau Rabenau - Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge | SachsenGigaBit (sachsen-gigabit.de)

Abfallkalender 2025 – digital und gedruckt abholbereit im Foyer der Stadtverwaltung Rabenau

Ab dem 1. Dezember sind alle Entsorgungstermine für das kommende Jahr im elektronischen Abfallkalender auf der Internetseite des ZAOE veröffentlicht. Nach Eingabe des Wohnortes lassen sich die Termine für einzelne oder alle Abfallarten in einer Übersicht zusammenstellen. Wenn gewünscht, können die Termine auch als Abo zum Beispiel im Kalender vom Smartphone integriert werden. Mit persönlicher Erinnerungsfunktion wird kein Termin mehr verpasst.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des ZAOE.
Des Weiteren finden Sie Abfallkalender wie gewohnt im Foyer der Stadtverwaltung Rabenau.

Freie Mietwohnungen der Stadt Rabenau

Aktuelle Mietwohnungsangebote der Stadt Rabenau

  • Rabenau OT Oelsa, Possendorfer Straße 1
    OG, 63 m², 2 – Raumwohnung, 2 Kaltmieten Kaution
  • Rabenau OT Obernaundorf, Poisenwaldstraße 41
    OG, 79 m², 3 – Raumwohnung, muss komplett saniert werden
    2 Kaltmieten Kaution
  • Rabenau OT Obernaundorf, Poisenwaldstraße 41
    EG, 84 m², 3 – Raumwohnung
    2 Kaltmieten Kaution
  • Rabenau OT Oelsa, Hauptstraße 53
    DG, 25 m², 1 – Raumwohnung
    2 Kaltmieten Kaution

Interessenten melden sich bitte bei der Stadtverwaltung Rabenau, Frau Bosch unter Tel. 0351 6498219, bosch@stadt-rabenau.de

Tierbestandsmeldung 2025

Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse
- Anstalt des öffentlichen Rechts -

Sehr geehrte Tierhalter*innen,
bitte beachten Sie, dass Sie als Tierhalter*in von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Fischen und Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind.
Die fristgerechte Meldung und Beitragszahlung für Ihren Tierbestand ist Voraussetzung für:
- eine Entschädigungszahlung von der Sächsischen Tierseuchenkasse im Tierseuchenfall,
- die Beteiligung der Sächsischen Tierseuchenkasse an den Kosten für die Tierkörperbeseitigung und
- die Gewährung von Beihilfen und Leistungen durch die Sächsische Tierseuchenkasse.
Der Sächsischen Tierseuchenkasse bereits bekannte Tierhalter*innen erhalten Ende Dezember 2024 einen Meldebogen per Post. Sollte dieser bis Mitte Januar 2025 nicht bei Ihnen eingegangen sein, melden Sie sich bitte bei der Sächsischen Tierseuchenkasse, um Ihren Tierbestand anzugeben.
Tierhalter*innen, welche ihre E-Mail-Adresse bei der Sächsischen Tierseuchenkasse autorisiert haben, erhalten die Meldeaufforderung per E-Mail.
Auf dem Tierbestandsmeldebogen oder per Online-Meldung sind die am Stichtag 1. Januar 2025 vorhandenen Tiere zu melden. Sie erhalten daraufhin Ende Februar 2025 Ihren Beitragsbescheid. Bis dahin bitten wir Sie, von Anfragen zum Beitragsbescheid abzusehen.
Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 23 Abs. 5 des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz (SächsAGTierGesG) in Verbindung mit der Beitragssatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse, unabhängig davon, ob Sie Tiere im landwirtschaftlichen Bereich oder zu privaten Zwecken halten.
Darüber hinaus möchten wir Sie auf Ihre Meldepflicht bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt hinweisen.
Bitte unbedingt beachten:
Auf unserer Internetseite erhalten Sie weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht, zu Beihilfen der Sächsischen Tierseuchenkasse sowie über die Tiergesundheitsdienste. Zudem können Sie, als gemeldete*r Tierhalter*in u. a. Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der letzten 3 Jahre), erhaltene Beihilfen, Befunde sowie eine Übersicht über Ihre bei der Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgten Tiere einsehen.

Die ausführliche Bekanntmachung lesen Sie hier.

Sächsische Tierseuchenkasse
Anstalt des öffentlichen Rechts
Löwenstr. 7a,
01099 Dresden
Tel: +49 351 80608-30
E-Mail: beitrag@tsk-sachsen.de
Internet: www.tsk-sachsen.de

Fahrplanänderung der Weißeritztalbahn bis auf Widerruf

Aufgrund eines Unfalls im August 2024 und eine damit verbundene Streckenbeschädigung verkehrt die Weißeritztalbahn bis auf Widerruf nach folgendem Fahrplan:

 

Wandernde aufgepasst: Somsdorfer Klamm bis auf Weiteres nicht begehbar

Foto: Sachsenforst

Ein lokales Starkregenereignis im Juli hat in dem auch Teufelsklamm genannten steilen Seitental des Rabenauer Grundes den kleinen Buschbach kurzzeitig in einen reißenden Sturzbach verwandelt, Gesteinsmassen wurden mitgerissen und Bäume entwurzelt. In Folge dessen wurden die Trittplatten sowie der Weg durch die Klamm stark beschädigt und stellenweise komplett weggespült.
Die Klamm bleibt bis zur Behebung der Schäden und der Instandsetzung von Weg und Stegen gesperrt.

Pflegekinderdienst – neue Pflegeeltern gesucht

Ein Platz zum Wachsen, ein Herz zum Lieben - Landkreis sucht Pflegefamilien

Das Jugendamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sucht Familien, die Pflegekindern ein liebevolles Zuhause geben können. Denn aus verschiedenen Gründen sind Eltern nicht immer in der Lage, ihre Kinder im bisherigen Lebensumfeld zu betreuen. Pflegeeltern können diesen Kindern zeitlich begrenzt oder auch dauerhaft zu einem neuen Zuhause verhelfen.

„Wenn Sie sich für Kinder engagieren möchten, informieren Sie sich gern bei uns im Jugendamt zum Thema Pflegeeltern. Jedes Kind, was durch Sie als Pflegeeltern familiennah betreut werden kann, bekommt damit eine neue Chance im Leben“, so Beigeordnete Kati Kade. In Deutschland lebten laut dem Statistischen Bundesamt Ende 2022 über 87.000 Kinder in einer Pflegefamilie. Aufgrund des großen Bedarfs werden Pflegeeltern landesweit überall händeringend gesucht. „Wir suchen immer die passende Pflegefamilie für das Kind, nicht das passende Kind für die Pflegefamilie“.

Sie haben Interesse daran, Pflegeeltern zu werden?

Wer überlegt, ein Kind befristet oder dauerhaft in Pflege zu nehmen, erhält beim Pflegekinderdienst des Jugendamtes zahlreiche Informationen, die über die Voraussetzungen, den Ablauf eines Pflegeverhältnisses, die finanziellen Rahmenbedingungen und die Unterstützungsangebote für Pflegeeltern aufklären. Zudem bereiten Pflegeelternschulungen auf die Aufgabe als Pflegeeltern vor. Zusätzlich werden zur bestmöglichen Unterstützung der Pflegefamilien regelmäßige Weiterbildungen, Pflegeeltern-Cafés, Pflegeelternberatung oder auch Entlastungsunterstützungen angeboten.

Neben konventionellen und gleichgeschlechtlichen Paaren können auch alleinstehende Personen Pflegekinder aufnehmen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen und bereit sind, mit dem Jugendamt und den leiblichen Eltern des Kindes zusammenzuarbeiten.

Wer Interesse daran hat, ein Pflegekind befristet oder unbefristet in die Familie aufzunehmen, kann sich an das Jugendamt des Landratsamtes wenden.

Kontakt:

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Landratsamt
Jugendamt/Referat
Besondere Soziale Dienste und Förderung
Pflegekinderdienst
E-Mail: pflegekinderdienst@landratsamt-pirna.de
Telefon: 03501 515-2101
www.landratsamt-pirna.de/pflegekinderdienst.html

Abriss der Arthur-Lohse-Fußgängerbrücke im Rabenauer Grund über die Rote Weißeritz

Im Rabenauer Grund wurde die Fußgänger-Brücke "Arthur-Lohse-Brücke" durch den Eigentümer Sachsenforst abgerissen. Es gibt dort im Moment keine Möglichkeit, die Rote Weißeritz zwischen Wanderweg Rabenauer Grund und Sagenweg/ Paul-Laue-Steig zu überqueren. Wanderern des Sagenweges empfehlen wir, ab "Predigtstuhl" den gleichen Rückweg bis zum Semmelsteig zu nehmen und diesem nach rechts talabwärts zu folgen. Dort gibt es dann die Möglichkeit, die Bahngleise der Weißeritztalbahn zu überqueren und mittels einer Brücke kurz vor der Rabenauer Mühle wieder auf den Wanderweg Rabenauer Grund zu gelangen.

 

Information des Veterinärdienstes: Abgangsmeldung für Schafe, Ziegen und Schweine erforderlich

Seit dem 1. August 2023 sind zusätzlich zu den bisherigen Stichtags- und Zugangsmeldungen auch Abgangsmeldungen für Schafe, Ziegen und Schweine durch den Halter vorzunehmen.

Dies ergibt sich aus einer Änderung des EU-Rechts, um die Rückverfolgbarkeit von Tieren und tierischen Produkten sicherzustellen.

Folgende Meldewege können genutzt werden:

• die kostenfreie Onlinemeldung direkt in der Hit-Datenbank unter folgende Internetadresse: https://www.hi-tier.de/

• das kostenfreie Meldekarten-Online Tool der Regionalstelle HIT unter folgende Internetadresse: https://meldekartenonline.lkvsachsen.de/

• das kostenpflichtige Meldekartenverfahren (Abarbeitung der Meldung über die Regionalstelle mittels Nutzung spezifischer Meldekarten) für Übernahme/Zukauf sowie Abgang
Die geltenden Verkaufspreise für Meldekarten können dem Gebührenkatalog der Regionalstelle HIT unter: https://www.lkvsachsen.de/hit ohrmarken/gebuehrenkatalog/ entnommen werden.

Abgangsmeldungen für Schafe, Ziegen und Schweine können genauso wie die Zugangsmeldung auch als „Gruppenmeldung“ erfolgen.

Die Verendung/Tötung ist weiterhin nicht zu melden.

Die Meldefrist beträgt sieben Tage.

Weitere Informationen: Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (hi-tier.de)

Kontakt:
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Referat Veterinärdienst
Schloßhof 2/4, 01796 Pirna
Telefon: 03501 515-2401
E-Mail: lueva@landratsamt-pirna.de

Wohngeldantrag ab sofort online verfügbar

Die Angebote und Dienstleistungen des Landkreises werden stetig weiterentwickelt und digitalisiert. Neu hinzugekommen ist nun die Möglichkeit, den Wohngeldantrag elektronisch über das Sächsische Verwaltungsportal Amt24 zu stellen. Damit ist eine unkomplizierte Beantragung von Lasten- und Mietzuschüssen sowie Wohngeld für Heimbewohner auf dem elektronischen Weg möglich.

Um diesen Service nutzen zu können, ist lediglich ein kostenloses Servicekonto erforderlich, das über die Plattform Amt24 angelegt wird. Dieses Servicekonto kann ebenso für andere elektronische Verwaltungsleistungen wie beispielsweise die Beantragung von Unterhaltsvorschuss oder auch KFZ-Online-Services genutzt werden und erfordert nur eine einmalige Anmeldung. Ein großer Vorteil besteht darin, dass sämtliche erforderlichen Nachweise ebenfalls digital eingereicht werden können, wodurch unnötige Wege zum Amt oder zur Post entfallen.

Weitere Informationen unter:

Wohngeld beantragen – Amt 24
https://amt24.sachsen.de/zufi/leistungen/6000071

Wohngeld – Landkreis Sächsische Schweiz – Osterzgebirge
https://www.landratsamt-pirna.de/wohngeld.html

elektronische Verwaltungsleistungen des Landratsamts Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
https://www.landratsamt-pirna.de/elektronische-services.html

Pächter für Gasthof gesucht!

Die Stadt Rabenau sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Pächter für den Oberen Gasthof Oelsa, Hauptstraße 3 in 01734 Rabenau.

Zur Pacht werden die folgenden Räumlichkeiten inklusive Ausstattung angeboten:

- Gastraum mit Tresenbereich (EG, 40 Gastplätze) - Vereinszimmer (EG, 20 Gastplätze) - Terrasse / Biergarten (25 Gastplätze) - Saal (1. OG, 170 Gastplätze) - Vereinszimmer „Bauernstube“ (2. OG, 30 Gastplätze) - Küche sowie Nebenräume

Der Saal wurde umfassend bis 1995 saniert, die vorhandene Küche (29 m²) wurde 2016 erneuert. 2013 wurden die WC-Anlagen im Gebäude erneuert und ebenso wurde 2014 eine Plattformlift und eine Rampe für den barrierefreien Zugang errichtet. Parkplätze sind am Grundstück vorhanden, ca. 10 neben der Bushaltestelle entlang der Hauptstraße. Weitere öffentliche Parkplätze sind an der Turnhalle Oelsa vorhanden.

Der bisherige Betreiber musste die Gaststätte krankheitsbedingt aufgeben.

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Herrn Seidel, Bauamtsleiter, Tel.: 0351 64982-20 oder bauamt@stadt-rabenau.de .

„Herzlich Willkommen im Leben“ – Präventionsangebot gesundes Aufwachsen von Kindern im Landkreis

Netzwerk FRÜHE HILFEN unterstützt Familien im Landkreis

„Herzlich Willkommen im Leben“ - Präventionsangebot wird dauerhaft im Landkreisportfolio verankert  

Das gesunde Aufwachsen von Kindern ist den Verantwortlichen in der Landkreisverwaltung eine Herzensangelegenheit. Zehn Jahre gibt es das Angebot „Herzlich Willkommen im Leben“ bereits, in dessen Rahmen die Unterstützung direkt bei den Familien ankommt. Mit Beginn dieses Jahres sind die zwei Mitarbeiterinnen, die sich um das Wohl der jungen Familien kümmern, unbefristet in der Landkreisverwaltung angestellt. Die Stellen werden durch den Freistaat Sachsen gefördert und auch durch den Landkreis finanziell unterstützt. Profitieren werden die Familien im Landkreis davon auf jeden Fall.

Kostenfreie Schwangereninfoabende

Gemeinsam mit den Schwangerenberatungsstellen werden an verschiedenen Orten im Landkreis kostenfreie Schwangereninfoabende durchgeführt, bei denen es um vielfältige Themen rund um Schwangerschaft, Geburt, Elternzeit und Elterngeld geht.

Familienbesuch

Zudem erhalten alle Familien mit einem neugeborenen Kind in den ersten drei Monaten nach der Geburt einen Brief des Landratsamtes, der die jüngsten Landkreiskinder begrüßt und das Angebot eines persönlichen Besuches durch die Projektmitarbeiterinnen Stefanie Püschel und Kathleen Mehner enthält. Sie suchen alle Familien, die dieses Angebot nutzen möchten, zu Hause auf. Neben zahlreichen Informationen und hilfreichen Tipps für die junge Familie bringen sie kleine Geschenke mit, wie beispielsweise Gutscheine für den Eintritt in den Zoo Dresden, die MARIBA FREIZEITWELT in Neustadt in Sachsen oder das ELBE-FREIZEITLAND in Königstein.

Weitere Unterstützungsangebote

Vordergründig sollen die Familien jedoch in vielerlei Hinsicht unterstützt werden. So werden die Mütter und Väter nach ihren Wünschen für die Zukunft, nach Sorgen und Ängsten im Familienalltag, aber zuallererst nach dem Wohlbefinden von Mutter und Kind befragt.

Zehn bis fünfzehn Prozent aller Mütter leiden zum Beispiel an einer Wochenbettdepression. Es ist davon auszugehen, dass die Dunkelziffer noch wesentlich höher ist. In der Zeit nach der Geburt eines Kindes haben viele Frauen das Gefühl, ihrer neuen Mutterrolle nicht gerecht zu werden und sie leiden an Niedergeschlagenheit und Antriebsarmut. In diesen Situationen ist der Kontakt zu den Müttern besonders wichtig, so die Erfahrung von Stefanie Püschel und Kathleen Mehner. Sie vermitteln dann zu entsprechenden Hilfsangeboten, wie dem PandaMom Programm der TU Dresden (PandaMom — Professur für Klinische Psychologie und E-Mental-Health — TU Dresden (tu-dresden.de).

In anderen Familien ist die Wohnung zu eng oder die größeren Geschwister fühlen sich durch das Baby weniger beachtet und zeigen Verhaltensauffälligkeiten. Auch in diesen Situationen erhalten die Familien Unterstützung.

Kontakt:
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Jugendamt
Präventiver Kinderschutz – Projekt „Herzlich Willkommen im Leben“
Weißeritzstraße 11
01744 Dippoldiswalde

Stefanie Püschel
Telefon: 03501 616-2090 oder 0173 5865046

Kathleen Mehner
Telefon: 03501 515-2086 oder 0160 8403209

Informationen des Landkreises: Leben ohne Gewalt

Handlungsempfehlungen häusliche Gewalt und Kindswohlgefährdung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Gewalt in Paarbeziehungen

Zu jeder Zeit und in jeder Form gab und gibt es Gewalt gegen Frauen, Männer und Kinder durch Bezugspersonen. Der häufigste Schauplatz dieser Gewalt sind die eigenen vier Wände. Gerade an dem Ort, an welchem Menschen Schutz, Geborgenheit und Vertrautheit suchen, werden sie nicht selten geschlagen, bedroht, beschimpft und gedemütigt. Ihnen werden Kontakte zu Freundinnen und Freunden, Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen und Familienangehörigen verwehrt. Sie werden kontrolliert und finanziell bevormundet. Häufig sind die Täter:innen ehemalige oder aktuelle Partner:innen, die im Falle eines Trennungsversuches mit der Wegnahme der Kinder oder massiver Gewalt drohen.

Der gewaltausübende Partner/Die gewaltausübende Partnerin untergräbt zunehmend das Selbstbewusstsein und Selbstwertgefühl. Eine derart eingeschüchterte und häufig auch sozial isolierte Person schafft es kaum ohne Hilfe von außen, sich aus dieser Gewaltbeziehung zu lösen.

Auch heute noch wird häusliche Gewalt und Gewalt in der Partnerschaft gern verharmlost und schnell entschuldigt. So waren der Alkohol, Eifersucht, ein schlechter Tag, eine schwere Vergangenheit oder der Ärger mit wer weiß wem Schuld. Vielleicht waren die Kinder zu laut oder der Partner, die Partnerin wurde "provoziert".

Sicher kennen viele von Ihnen solche oder ähnliche Erklärungsmuster. Nicht selten übernehmen die gewalterfahrenden Personen die Verantwortung für solche Gewalttätigkeit. Sie schämen sich, persönlich versagt zu haben. Glauben, dass nur ihnen so etwas passiert. Kein Wunder also, dass die, die Gewalt erfahren, schweigen.

Aus den Verstrickungen von Angst und Abhängigkeit einen Weg zu finden ist nicht leicht. ABER es ist möglich!

Beratungsmöglichkeiten finden Sie in diesem Flyer des Landratsamtes Pirna (bitte hier klicken) oder auf der entsprechenden Website:
https://www.landratsamt-pirna.de/gleichstellung-leben-ohne-gewalt.html

Mach was mit Familie! Tipps erhalten Sie im Familien-Freizeitportal der ErlebnisREGION DRESDEN

„Wenn wir das gewusst hätten…“ Diese Aussage soll für Familien in der Erlebnisregion Dresden, zu der auch Rabenau gehört, der Vergangenheit angehören. Im Familien-Freizeitportal können Kinder, ihre Eltern und Großeltern nach aktuellen Freizeitangeboten über die Grenzen ihres Wohnortes hinaus suchen.

Das Portal besteht aus zwei Bausteinen, die miteinander verknüpft und gleichzeitig angezeigt werden können. Der erste enthält die für Familien mit Kindern geeigneten Veranstaltungen. Gesucht werden kann nach Datum, Ort oder sechs Kategorien, wie z. B. Feste, Musik oder Sport.

Der zweite Baustein beinhaltet die permanenten Angebote, wie Museen, Sportanlagen, Parks, Aussichtspunkte und Campingplätze, die nach Themen gruppiert sind. Für zahlreiche Einrichtungen wurden die Öffnungszeiten hinterlegt, so dass auch gleich klar ist, wann ein Besuch möglich ist.

Die Angebote können für einen bestimmten Standort sowohl in einer Liste als auch in einer Karte angezeigt werden. Angebote mit freiem Eintritt sind extra abrufbar. Außerdem werden barrierefreie Einrichtungen und Veranstaltungsorte separat ausgewiesen. Eltern können so jederzeit nachschauen, wo in ihrer Umgebung eine passende Veranstaltung stattfindet oder sich eine geöffnete Freizeiteinrichtung befindet.

Das Familien-Freizeitportal ist unter dem Link

www.erlebnisregion-dresden.de/familienfreizeit.html

abrufbar.


Wer lieber etwas in der Hand hat, dem sei die kostenfreie Familien-Freizeit-Broschüre der ErlebnisREGION Dresden empfohlen, erhältlich im Foyer des Rathauses oder direkt in der Tourismus-Information Rabenau, Markt 3.


Das Familien-Freizeit-Portal ist ein vom Sächsischen Staatsministerium für Regionalentwicklung nach der Richtlinie FR-Regio gefördertes Projekt, welches mit Steuermitteln auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes mitfinanziert wird.

Informationen für ukrainische Kriegsflüchtlinge

Die Hilfe für ukrainische Kriegsflüchtlinge wird zentral vom Landratsamt unseres Landkreises koordiniert (siehe: Landratsamt Pirna). Senden Sie für die Neuanmeldung von Kriegsflüchtlingen in Rabenau bitte eine E-Mail an: meldeamt@stadt-rabenau.de.
Zur sozialen Beratung und Begleitung vor Ort hat die AWO Weißeritzkreis, Frau Irina Zimmermann (Tel.: 0151-56319835), nach vorheriger Terminvereinbarung im Rathaus Rabenau eine Beratungsstelle eingerichtet. Eine Linksammlung für Tipps im Alltag bietet die gemeinnützige Website https://ukraine-hilfe-sachsen.info.

Geflügelhalter müssen sich darauf einstellen: Vogelgrippe ist ganzjährig präsent

Allein im Zeitraum vom 01.12.2022 bis 06.01.2023 wurden in Deutschland 74 Geflügelpestausbrüche bei Hausgeflügel gemeldet. Die meisten Ausbrüche waren auf Verschleppungen von Betrieb zu Betrieb durch Geflügelausstellungen zurückzuführen. Mit Ausnahme des Saarlands sind mittlerweile alle Bundesländer betroffen.

Häufige Auslöser: Geflügelausstellungen

In Zusammenhang mit mindestens drei Geflügelausstellungen und dem Verkauf von Rassegeflügel im November 2022 wurden mehr als 80 Sekundärausbrüche bei überwiegend nicht gewerblich gehaltenem Geflügel (Rassegeflügel und seltene Arten) verzeichnet. Besonders betroffen war Mecklenburg-Vorpommern aufgrund einer Rasse- und Hobbygeflügelschau Ende November 2022 in Demmin, die zu Verschleppungen in mehrere Bundesländer führte. Auch der Landkreis Bautzen war mit zwei Ausbrüchen betroffen. Die Schutz- bzw. Überwachungszone erstreckte sich zum Ende des letzten Jahres bis in den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.

Infektionsquelle: Wildvögel

Wildvögel spielen weiterhin als Infektionsquelle eine große Rolle. Insgesamt wurden seit Anfang Dezember 2022 bis Anfang Januar 33 HPAI- Fälle bei Wildvögeln bestätigt. Eine Ausbreitung in südliche Richtung ist erkennbar. Es handelt sich überwiegend um tot oder krank aufgefundene Wildgänse, Wildenten, Schwäne und vereinzelt Reiher, Kormorane, Möwen sowie Greif- und Watvögel.

Wichtige Empfehlungen zum Schutz vor dem Eintrag des Virus in Hausgeflügelbestände

Oberste Priorität hat weiterhin der Schutz des Hausgeflügels vor einem Eintrag und der möglichen weiteren Verbreitung von HPAIV-Infektionen.

In Zoos und Geflügelhaltungen, insbesondere mit Auslauf- und Freilandhaltung, sollten die folgenden Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen dringend überprüft und wenn nötig optimiert werden:

  • Werden Futter und Einstreu wildvogelsicher gelagert?
  • Ist der Stall sicher gegen das Eindringen von Wildvögeln?
  • Erfolgt die Fütterung des Geflügels so, dass niemals Wildvögel Zugang zur Futterstelle haben?
  • Ist der Freilauf sicher gegen das Eindringen von Wildvögeln? Kann kein Eintrag von Wildvogelkot erfolgen (Sicherung der Freiläufe nach oben)?
  • Werden Gerätschaften zur Stallbewirtschaftung wildvogelsicher gelagert?
  • Ist der Stall gegen Fliegen und Schadnager gesichert, erfolgt ein Schadnagermonitoring bzw. eine -bekämpfung?
  • Ist der Stall/Auslauf gegen das Betreten von unbefugten Personen und Haustieren gesichert?
  • Erfolgt der Zukauf von Tieren nur aus sicheren Beständen?
  • Erfolgen eine regelmäßige Reinigung und Desinfektion des Stalles und der Gerätschaften?
  • Wird stalleigene Schutzkleidung und Schuhwerk verwendet?

Weiterhin zu beachten ist, dass

  • Tränkwasser niemals aus Oberflächenwasser gewonnen, sondern ausschließlich aus geschlossenen Leitungen verwendet wird.
  • bei erhöhten Tierverlusten diese dem zuständigen Veterinäramt unverzüglich zu melden sind.

Werden Wildvogelkadaver (Wasservögel und Greifvögel) gefunden, sind diese einzusammeln und  zwecks Untersuchung dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt unter 03501 515-2401 oder lueva@landratsamt-pirna.de) zu melden.

Aufruf zur Kontrolle und Pflege von Baumbeständen

Eigentümer in der Verkehrssicherungspflicht

Die Folgen der anhaltenden Hitze in den vergangenen Sommern haben im sächsi-schen Wald ihre Spuren hinterlassen. Die durchschnittlich zu geringen Niederschläge begünstigen Dürreschäden an den Bäumen und die milden Temperaturen im Winter sorgen für eine steigende Population der Borkenkäfer. Beides trägt nachhaltig zum Baumsterben in Sachsen bei. Gerade in Folge von Trockenheit, Schädlingsbefall und Sturmperioden steigt die Gefahr, dass Bäume die Verkehrssicherheit merklich beeinflussen.

Die Niederlassung Meißen des Landesamts für Straßenbau und Verkehr ist zuständig für die Baumkontrolle von Straßenbäumen an Bundes- und Staatsstraßen in den Landkreisen Meißen und Sächsische Schweiz/Osterzgebirge. In diesem Zusammenhang sind erhebliche Schäden auch außerhalb des Straßenbaumbestandes auffällig.

Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr appelliert daher eindringlich an die Ei-gentümer angrenzender Flurstücke entlang der Bundes- und Staatsstraßen sowie generell entlang aller öffentlicher Verkehrswege und Einrichtungen, ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen und Sturm- respektive Trockenschäden bzw. Bäume mit Schädlingsbefall unter Beachtung des Bundesnaturschutzgesetzes sowie der regional geltenden Gehölz- bzw. Baumschutzsatzungen zu beseitigen.

Abgestorbene und geschädigte Bäume stellen ein erhöhtes Risiko für die Verkehrs-teilnehmer dar. Schließlich kann der Eigentümer bei schuldhafter Verletzung der Verkehrssicherungspflichten für etwaige Schäden haftbar gemacht werden.

Landesamt für Straßenbau und Verkehr

Masern – warum impfen?

Ab dem 01.03.2020 gilt das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz). Damit ändern sich mehrere Paragrafen des Infektionsschutzgesetzes.
Kinder dürfen beispielsweise ohne vorhandenen Impfschutz nicht mehr in eine Kita aufgenommen werden. Erzieher, Lehrer, medizinisches Personal u. v. a. m. müssen fehlende Impfungen bis zu einem Stichtag nachholen. Ansonsten drohen Tätigkeits- oder Berufsverbote und es können Ordnungsgelder bis 2.500 Euro verhängt werden.
Mit dem neuen Gesetz, das ab März 2020 in Kraft tritt, soll gewährleistet werden, dass mindestens 95 % der Bevölkerung geimpft sind. Immer noch halten 10 - 20 % der Bevölkerung Masern für keine schwere Erkrankung. Auffassungen, wonach Masern die Persönlichkeitsreifung eines Kindes befördern, auf chronische Krankheiten eine heilende Wirkung haben, das Allergierisiko senken oder das Immunsystem stärken, sind längst widerlegt. Das Gegenteil ist der Fall. Wissenschaftlich bewiesen ist, dass Masernviren bestimmte Gedächtniszellen befallen und zerstören. Dadurch kommt es zu einem Verlust der bisher erworbenen Abwehr gegen bereits durchgemachte Infektionen. Dies erhöht die Infektanfälligkeit und damit die Sterberate.
Masern sind hochansteckend. Ein Kontakt ohne bestehenden Schutz führt in über 95 % zu einer Erkrankung. Bei 1000 Erkrankten kommt es zu bis zu 140 Mittelohrentzündungen, bis zu 90 Lungenentzündungen und bis zu drei Gehirnentzündungen. Auch Todesfälle können nicht ausgeschlossen werden. Bei schweren Immundefekten oder einer Immununterdrückung (Immunsuppression) liegt die Sterberate an Masern bei 30 %. Besonders tragisch ist die so genannte Subakute Sklerosierende Panencephalitis, eine immer tödlich verlaufende Hirndegeneration.
Die meisten Masernviren kommen aus dem Ausland zu uns, auch aus nahen Ländern wie der Ukraine, Rumänien oder Frankreich.
Und besonders unverständlich ist: Da heute die meisten Menschen infolge des Erfolges der Impfprogramme selbst nicht mehr an Masern und seinen schweren Komplikationen erkranken, geht das Wissen um die Gefährlichkeit verloren. Appelle an Vernunft und Gemeinsinn haben nicht zu einer Verbesserung geführt – daher gibt es nun das Masernschutzgesetz.
Kontakt:
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Amt für Gesundheits- und Verbraucherschutz
Schloßhof 2/4
01796 Pirna
Telefon: 03501 515-2301
E-Mail: gesundheitsamt@landratsamt-pirna.de

Mitteilung für Imker – Monitoring zur Amerikanischen Faulbrut

Das Amt für Gesundheits- und Verbraucherschutz informiert:

Mitteilung für Imker – Monitoring zur Amerikanischen Faulbrut

Im Freistaat Sachsen wird ab diesem Jahr ein flächendeckendes Monitoring zur Amerikanischen Faulbrut der Bienen mit einer Laufzeit von vier Jahren starten. Es sollen bis 2022 alle Bienenvölker im Freistaat flächendeckend untersucht werden. Mit dem Monitoring sollen noch nicht entdeckte Infektionsherde aufgedeckt werden, damit die Sanierung von Gebieten mit erkrankten Bienenvölkern erfolgreich durchgeführt werden kann. Die amtlichen Proben werden entweder durch einen beauftragen Bienenseuchensachverständigen oder einen amtlichen Tierarzt entnommen. Die Kosten trägt der Freistaat Sachsen.
Alle Informationen lesen Sie hier: Pressemitteilung_Information für Imker