Pressemitteilung 06.03.2026: Ausbruch der Newcastle-Disease bei Geflügel in Brandenburg und Bayern

In Brandenburg kam es am 20. Februar 2026 zu einem Ausbruch der Newcastle-Disease (ND) in einem Putenmastbetrieb. Die Seuche galt bei Geflügel in Deutschland seit 1996 als getilgt. In einer Herde mit sechs Wochen alten Tieren wurde eine erhöhte Sterblichkeit mit unspezifischen klinischen Symptomen beobachtet. In zwei älteren, wiederholt gegen ND geimpften Putenherden desselben Betriebs, wurden dagegen keine klinischen Anzeichen festgestellt. Der gesamte Betrieb mit insgesamt fünf Herden wurde am Folgetag geräumt. Im weiteren Verlauf kam es auch in Bayern zu mehreren Ausbrüchen von ND in Geflügelbeständen.

Die ND ist eine hochansteckende Viruserkrankung bei Geflügel. Nach einer Inkubationszeit von drei bis sechs Tagen zeigen die betroffenen Herden oft typische Symptome, wie Rückgang der Legeleistung, vermehrte Todesfälle, Eiveränderungen (dünnere Schalen, wässriges Eiklar), reduzierte Futter- und Wasseraufnahme sowie Lähmungen. In bis zu 100 Prozent der Fälle verstirbt das Geflügel in Folge der Erkrankung. Tiere, die die erste Krankheitsphase überlebt haben, fallen später durch Lähmungen der Bein- und Flügelmuskulatur sowie Halsverdrehen auf. ND kann von Tier zu Tier, aber auch über verunreinigte Fahrzeuge, Mist, Futter oder Transportkisten übertragen oder verschleppt werden. Der Mensch spielt bei der Übertragung von ND eine große Rolle und kann das Virus über nicht gereinigte oder desinfizierte Kleidung, Schuhe und Hände verbreiten.

Geflügelhalter werden gebeten, besonders achtsam hinsichtlich der genannten Veränderungen in ihren Beständen zu sein und diese im Zweifel umgehend tierärztlich abklären zu lassen. Jede Art von seuchenverdächtigem Geschehen muss unverzüglich dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge unter der Telefonnummer 03501 515-2401 oder der E-Mailadresse lueva@landratsamt-pirna.de gemeldet werden.

Alle Geflügelhalter, auch Hobbyhalter, sollten den Impfschutz ihrer Tiere überprüfen und diesen gegebenenfalls auffrischen lassen. Die Impfung gegen ND ist gesetzlich für alle Geflügelhaltungen verpflichtend und kann die Tiere vor einer Infektion mit dem Virus schützen.

Geflügelhalter sollten ihre Tiere in eigener Verantwortung vor biologischen Gefahren schützen, um die Gefahr einer Infektion und Weiterverschleppung zu verringern. Zum Schutz vor ND und der weiterhin in Sachsen sehr präsenten Geflügelpest muss insbesondere der Kontakt zwischen Haus- und Wildgeflügel durch geeignete Maßnahmen verhindert werden.

 

Soziale Kümmerin vor Ort

Soziale Kümmerin Stadt RabenauLiebe Senioren und Angehörige,

ab Montag, den 16. März 2026 werde ich zu den angegebenen Zeiten vor Ort sein und stehe für Gespräche, Ihre Fragen und Anliegen zur Verfügung.

Kommen Sie gern vorbei!

 

 

Sprechtage und -zeiten

Karsdorf, Vereinsraum, Schäfereiweg 1-5
Dienstags, 09:00 - 10:00 Uhr

Oelsa, Fremdenverkehrsamt, Hauptstr. 3
Dienstags, 11:00 - 12:00 Uhr

Rabenau, Ratskeller im Rathaus, Markt 3
Mittwochs 09:00 - 10:00 Uhr (ab 25.03.)

Obernaundorf, Alte Schule, Poisenwaldstr. 41
Mittwochs, 11:00 - 12:00 Uhr

Lübau, Alte Schule, Dorfstr. 16
Donnerstags, 09:00 - 10:00 Uhr (außer am 26.03.)

 

 

Fällverbot für Bäume und Gehölze in der Vegetationszeit vom 1. März bis 30. September

 

 

Pressemitteilung                                                           

Das Fällen beziehungsweise Zurückschneiden von Bäumen, Hecken, lebenden Zäunen, Gebüsch und anderen Gehölzen ist gemäß § 39 Absatz 5 Bundesnaturschutzgesetz in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September des jeweiligen Jahres bundesweit verboten. Dieses Verbot beruht auf artenschutzrechtlichen Gründen, gilt auf bebauten wie unbebauten Grundstücken sowie in Kleingärten und schließt Obstbäume, Nadelgehölze, Pappeln und Birken mit ein.

Lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte für Bäume, Hecken und Sträucher des jährlichen Zuwachses sind ohne behördliche Genehmigung in dieser Zeit möglich. Dabei sind die Gehölze jedoch auf vorhandene Nist- und Schlafplätze zu untersuchen. Werden solche gefunden, dürfen diese nicht beseitigt werden. Besonderes Augenmerk liegt auf vorhandenen Baumhöhlen, welche häufig als Brutplatz genutzt werden.

Mit dieser Vorschrift soll ein Mindestschutz der auf Gehölze angewiesenen Tierarten erreicht werden. Sie dient dazu, das Blütenangebot für Insekten während des Sommerhalbjahres sicherzustellen, brütende Vogelarten zu schützen sowie Gehölze als Brutplatz in der Saison zu erhalten.

Die meisten Städte und Gemeinden des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge haben eine Gehölz- oder Baumschutzsatzung, welche ganzjährig Anwendung findet. Ist eine der oben genannten Maßnahmen im Verbotszeitraum erforderlich, so besteht die Notwendigkeit, bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung einen Antrag auf eine Fällgenehmigung zu stellen. Die Kommune ist für die Genehmigung nach einer kommunalen Gehölzschutzsatzung zuständig. Diese leitet die erteilte Fällgenehmigung an die untere Naturschutzbehörde weiter, welche im gesetzlichen Schutzzeitraum prüft ob eine artenschutzrechtliche Befreiung erteilt werden kann.

Besitzt die jeweilige Kommune keine derartige Satzung und ist die Beseitigung eines Baumes oder anderer Gehölze dringend erforderlich, ist Kontakt mit der unteren Naturschutzbehörde aufzunehmen. Diese prüft dann, ob im Einzelfall eine artenschutzrechtliche Befreiung erteilt werden kann. Dazu sollte das Antragsformular zur Gehölzbeseitigung auf der Internetseite unter https://www.landratsamt-pirna.de/download/Antragsformular_Baumfaellung_beschreibbar.pdf genutzt werden. Eine Befreiung vom Schnittverbot muss grundsätzlich vor dem Abschneiden der Gehölze vorliegen.

Zudem ist ganzjährig auf die Vorschriften des besonderen Artenschutzes zu achten, denn unabhängig davon, zu welcher Jahreszeit die Arbeiten durchgeführt werden sollen, sind die Gehölze auf das Vorkommen von Fortpflanzungs- und Ruhestätten besonders geschützter Tierarten zu untersuchen. Insbesondere können Vögel, Fledermäuse oder holzbewohnende Käferarten in Bäumen, Baumhöhlen, Spalten oder Nischen teilweise ganzjährig beziehungsweise wiederholt bewohnen. Die Beseitigung dieser Strukturen, beispielsweise durch Baumfällungen, ist ganzjährig verboten und bedarf daher ebenfalls einer vorherigen Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde.

Wer gegen die vorgenannten Grundsätze verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Kontakt:

Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Referat Naturschutz
Weißeritzstraße 7
01744 Dippoldiswalde
Telefon: 03501 515-3439
E-Mail: naturschutz@landratsamt-pirna.de

48h-Aktion 2026 – 20 Jahre jugendliches Engagement!

Wir feiern das Jubiläum der 48h-Aktion im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Ihr habt die 48h-Aktion zu dem gemacht, was sie heute ist: ein fester Bestandteil des Ehrenamtes im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge! Um das Jubiläum angemessen zu feiern haben wir uns mit den Kinder- und Jugendhilfeträgern aus anderen Landkreisen zusammengeschlossen. Wir freuen uns auf das gemeinsame Aktionswochenende unter anderem mit dem Landkreis Bautzen.

Für den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge besteht weiterhin der Trägerverbund aus dem Jugendring Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e.V., dem Kinder und Jugendhilfeverbund Freital e.V. und dem Pro Jugend e.V.. Auch zu dem besonderen Jubiläum übernimmt Frau Kati Kade, Leiterin des Geschäftsbereichs für Gesundheit, Soziales und Ordnung im Landratsamt, die Schirmherrschaft. Als besonderen Projektpaten für die 48h-Aktion im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge konnten wir in diesem Jahr Benjamin Kirsten, den ehemaligen Torwart von Dynamo Dresden, gewinnen.

Vom 29. bis 31. Mai werden wieder zahlreiche Jugendgruppen gemeinnützige Projekte umsetzen, um ihre Kommunen noch schöner und lebenswerter zu gestalten. Bei der Auswahl der Projektideen sind den Jugendlichen keine Grenzen gesetzt. So können z.B. soziokulturelle Projekte realisiert, Spielplätze und Bushaltestellen auf Vordermann gebracht, Jugendräume renoviert und Fassaden neu gestrichen werden. Junge Menschen können ebenfalls öffentliche Plätze oder Schulhöfe umgestalten und Wanderwege in Stand setzen. Aber auch die Organisation eines Kinderfestes, Theaterstücks oder einer Ausstellung im Rahmen der 48h-Aktion sowie Projekte zum Schutz von Natur und Umwelt, sind möglich.

Wie immer werden alle teilnehmenden Gruppen mit Aktionsshirts ausgestattet. Die Bereitstellung der Shirts wird ermöglicht durch das Sponsoring der Sachsen Energie AG sowie durch die finanzielle Unterstützung der Ostsächsischen Sparkasse Dresden und der Klinik Bavaria Kreischa. Wir möchten uns an dieser Stelle recht herzlich für die Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements junger Menschen bedanken.

Wir laden alle Jugendgruppen, Jugendvereine, Jugendclubs, Junge Gemeinden, Sportvereine, Jugendfeuerwehren und Schulklassen dazu ein, mit ihrem selbstgewählten Projekt an der 48h-Aktion 2026 teilzunehmen. Die notwendigen Materialien, Geräte und Helfer*innen für die gemeinnützigen Aktionen suchen sich die Jugendgruppen selbst. Dabei sind der Rat, die Mithilfe und Unterstützung von Stadt- und Gemeindeverwaltungen, Bürger*innen und ortsansässigen Unternehmen gefragt.

Anmelden könnt Ihr Euch, wie in den vergangenen Jahren per Flyer, Telefon, E-Mail oder über die Anmeldebuttons auf den Trägerhomepages. Meldet Euch auch gerne bei uns, wenn ihr allgemeine Fragen habt, bei der Aktion mitmachen wollt oder Euch noch eine Projektidee fehlt.

Wir freuen uns auf Eure Anmeldungen bis zum 02.04.2026 und auf die Besuche bei Euch am Aktionswochenende!

Das Team von Pro Jugend e.V.

Sperrpause Weißeritztalbahn

Die Weißeritztalbahn, Foto: A. Schmidt
Die Weißeritztalbahn, Foto: A. Schmidt

Bitte beachten Sie die Sperrpause vom 09. – 27.03.2026 auf der Weißeritztalbahn. Die Züge fallen ersatzlos aus und es gibt keinen Schienenersatzverkehr.

Freie Mietwohnungen der Stadt Rabenau

Aktuelle Mietwohnungsangebote der Stadt Rabenau

    • Rabenau OT Obernaundorf, Poisenwaldstraße 41
      1. OG, 79 m², 3 – Raumwohnung, muss komplett saniert werden
      2 Kaltmieten Kaution
    • Rabenau, Markt 7, Hinterhaus
      DG, 60 m², 2 – Raumwohnung, Grundriss, 2 Kaltmieten Kaution
      Die Wohnung wird derzeit umfangreich saniert.

Interessenten melden sich bitte bei der Stadtverwaltung Rabenau, Frau Bosch unter Tel. 0351 6498219, bosch@stadt-rabenau.de

Pflegekinderdienst – neue Pflegeeltern gesucht

Ein Platz zum Wachsen, ein Herz zum Lieben - Landkreis sucht Pflegefamilien

Das Jugendamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sucht Familien, die Pflegekindern ein liebevolles Zuhause geben können. Denn aus verschiedenen Gründen sind Eltern nicht immer in der Lage, ihre Kinder im bisherigen Lebensumfeld zu betreuen. Pflegeeltern können diesen Kindern zeitlich begrenzt oder auch dauerhaft zu einem neuen Zuhause verhelfen.

„Wenn Sie sich für Kinder engagieren möchten, informieren Sie sich gern bei uns im Jugendamt zum Thema Pflegeeltern. Jedes Kind, was durch Sie als Pflegeeltern familiennah betreut werden kann, bekommt damit eine neue Chance im Leben“, so Beigeordnete Kati Kade. In Deutschland lebten laut dem Statistischen Bundesamt Ende 2022 über 87.000 Kinder in einer Pflegefamilie. Aufgrund des großen Bedarfs werden Pflegeeltern landesweit überall händeringend gesucht. „Wir suchen immer die passende Pflegefamilie für das Kind, nicht das passende Kind für die Pflegefamilie“.

Sie haben Interesse daran, Pflegeeltern zu werden?

Wer überlegt, ein Kind befristet oder dauerhaft in Pflege zu nehmen, erhält beim Pflegekinderdienst des Jugendamtes zahlreiche Informationen, die über die Voraussetzungen, den Ablauf eines Pflegeverhältnisses, die finanziellen Rahmenbedingungen und die Unterstützungsangebote für Pflegeeltern aufklären. Zudem bereiten Pflegeelternschulungen auf die Aufgabe als Pflegeeltern vor. Zusätzlich werden zur bestmöglichen Unterstützung der Pflegefamilien regelmäßige Weiterbildungen, Pflegeeltern-Cafés, Pflegeelternberatung oder auch Entlastungsunterstützungen angeboten.

Neben konventionellen und gleichgeschlechtlichen Paaren können auch alleinstehende Personen Pflegekinder aufnehmen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen und bereit sind, mit dem Jugendamt und den leiblichen Eltern des Kindes zusammenzuarbeiten.

Wer Interesse daran hat, ein Pflegekind befristet oder unbefristet in die Familie aufzunehmen, kann sich an das Jugendamt des Landratsamtes wenden.

Kontakt:

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Landratsamt
Jugendamt/Referat
Besondere Soziale Dienste und Förderung
Pflegekinderdienst
E-Mail: pflegekinderdienst@landratsamt-pirna.de
Telefon: 03501 515-2101
www.landratsamt-pirna.de/pflegekinderdienst.html

Abriss der Arthur-Lohse-Fußgängerbrücke im Rabenauer Grund über die Rote Weißeritz

Im Rabenauer Grund wurde die Fußgänger-Brücke "Arthur-Lohse-Brücke" durch den Eigentümer Sachsenforst abgerissen. Es gibt dort im Moment keine Möglichkeit, die Rote Weißeritz zwischen Wanderweg Rabenauer Grund und Sagenweg/ Paul-Laue-Steig zu überqueren. Wanderern des Sagenweges empfehlen wir, ab "Predigtstuhl" den gleichen Rückweg bis zum Semmelsteig zu nehmen und diesem nach rechts talabwärts zu folgen. Dort gibt es dann die Möglichkeit, die Bahngleise der Weißeritztalbahn zu überqueren und mittels einer Brücke kurz vor der Rabenauer Mühle wieder auf den Wanderweg Rabenauer Grund zu gelangen.

 

Wohngeldantrag ab sofort online verfügbar

Die Angebote und Dienstleistungen des Landkreises werden stetig weiterentwickelt und digitalisiert. Neu hinzugekommen ist nun die Möglichkeit, den Wohngeldantrag elektronisch über das Sächsische Verwaltungsportal Amt24 zu stellen. Damit ist eine unkomplizierte Beantragung von Lasten- und Mietzuschüssen sowie Wohngeld für Heimbewohner auf dem elektronischen Weg möglich.

Um diesen Service nutzen zu können, ist lediglich ein kostenloses Servicekonto erforderlich, das über die Plattform Amt24 angelegt wird. Dieses Servicekonto kann ebenso für andere elektronische Verwaltungsleistungen wie beispielsweise die Beantragung von Unterhaltsvorschuss oder auch KFZ-Online-Services genutzt werden und erfordert nur eine einmalige Anmeldung. Ein großer Vorteil besteht darin, dass sämtliche erforderlichen Nachweise ebenfalls digital eingereicht werden können, wodurch unnötige Wege zum Amt oder zur Post entfallen.

Weitere Informationen unter:

Wohngeld beantragen – Amt 24
https://amt24.sachsen.de/zufi/leistungen/6000071

Wohngeld – Landkreis Sächsische Schweiz – Osterzgebirge
https://www.landratsamt-pirna.de/wohngeld.html

elektronische Verwaltungsleistungen des Landratsamts Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
https://www.landratsamt-pirna.de/elektronische-services.html

„Herzlich Willkommen im Leben“ – Präventionsangebot gesundes Aufwachsen von Kindern im Landkreis

Netzwerk FRÜHE HILFEN unterstützt Familien im Landkreis

„Herzlich Willkommen im Leben“ - Präventionsangebot wird dauerhaft im Landkreisportfolio verankert  

Das gesunde Aufwachsen von Kindern ist den Verantwortlichen in der Landkreisverwaltung eine Herzensangelegenheit. Zehn Jahre gibt es das Angebot „Herzlich Willkommen im Leben“ bereits, in dessen Rahmen die Unterstützung direkt bei den Familien ankommt. Mit Beginn dieses Jahres sind die zwei Mitarbeiterinnen, die sich um das Wohl der jungen Familien kümmern, unbefristet in der Landkreisverwaltung angestellt. Die Stellen werden durch den Freistaat Sachsen gefördert und auch durch den Landkreis finanziell unterstützt. Profitieren werden die Familien im Landkreis davon auf jeden Fall.

Kostenfreie Schwangereninfoabende

Gemeinsam mit den Schwangerenberatungsstellen werden an verschiedenen Orten im Landkreis kostenfreie Schwangereninfoabende durchgeführt, bei denen es um vielfältige Themen rund um Schwangerschaft, Geburt, Elternzeit und Elterngeld geht.

Familienbesuch

Zudem erhalten alle Familien mit einem neugeborenen Kind in den ersten drei Monaten nach der Geburt einen Brief des Landratsamtes, der die jüngsten Landkreiskinder begrüßt und das Angebot eines persönlichen Besuches durch die Projektmitarbeiterinnen Stefanie Püschel und Kathleen Mehner enthält. Sie suchen alle Familien, die dieses Angebot nutzen möchten, zu Hause auf. Neben zahlreichen Informationen und hilfreichen Tipps für die junge Familie bringen sie kleine Geschenke mit, wie beispielsweise Gutscheine für den Eintritt in den Zoo Dresden, die MARIBA FREIZEITWELT in Neustadt in Sachsen oder das ELBE-FREIZEITLAND in Königstein.

Weitere Unterstützungsangebote

Vordergründig sollen die Familien jedoch in vielerlei Hinsicht unterstützt werden. So werden die Mütter und Väter nach ihren Wünschen für die Zukunft, nach Sorgen und Ängsten im Familienalltag, aber zuallererst nach dem Wohlbefinden von Mutter und Kind befragt.

Zehn bis fünfzehn Prozent aller Mütter leiden zum Beispiel an einer Wochenbettdepression. Es ist davon auszugehen, dass die Dunkelziffer noch wesentlich höher ist. In der Zeit nach der Geburt eines Kindes haben viele Frauen das Gefühl, ihrer neuen Mutterrolle nicht gerecht zu werden und sie leiden an Niedergeschlagenheit und Antriebsarmut. In diesen Situationen ist der Kontakt zu den Müttern besonders wichtig, so die Erfahrung von Stefanie Püschel und Kathleen Mehner. Sie vermitteln dann zu entsprechenden Hilfsangeboten, wie dem PandaMom Programm der TU Dresden (PandaMom — Professur für Klinische Psychologie und E-Mental-Health — TU Dresden (tu-dresden.de).

In anderen Familien ist die Wohnung zu eng oder die größeren Geschwister fühlen sich durch das Baby weniger beachtet und zeigen Verhaltensauffälligkeiten. Auch in diesen Situationen erhalten die Familien Unterstützung.

Kontakt:
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Jugendamt
Präventiver Kinderschutz – Projekt „Herzlich Willkommen im Leben“
Weißeritzstraße 11
01744 Dippoldiswalde

Stefanie Püschel
Telefon: 03501 616-2090 oder 0173 5865046

Kathleen Mehner
Telefon: 03501 515-2086 oder 0160 8403209

Informationen des Landkreises: Leben ohne Gewalt

Handlungsempfehlungen häusliche Gewalt und Kindswohlgefährdung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Gewalt in Paarbeziehungen

Zu jeder Zeit und in jeder Form gab und gibt es Gewalt gegen Frauen, Männer und Kinder durch Bezugspersonen. Der häufigste Schauplatz dieser Gewalt sind die eigenen vier Wände. Gerade an dem Ort, an welchem Menschen Schutz, Geborgenheit und Vertrautheit suchen, werden sie nicht selten geschlagen, bedroht, beschimpft und gedemütigt. Ihnen werden Kontakte zu Freundinnen und Freunden, Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen und Familienangehörigen verwehrt. Sie werden kontrolliert und finanziell bevormundet. Häufig sind die Täter:innen ehemalige oder aktuelle Partner:innen, die im Falle eines Trennungsversuches mit der Wegnahme der Kinder oder massiver Gewalt drohen.

Der gewaltausübende Partner/Die gewaltausübende Partnerin untergräbt zunehmend das Selbstbewusstsein und Selbstwertgefühl. Eine derart eingeschüchterte und häufig auch sozial isolierte Person schafft es kaum ohne Hilfe von außen, sich aus dieser Gewaltbeziehung zu lösen.

Auch heute noch wird häusliche Gewalt und Gewalt in der Partnerschaft gern verharmlost und schnell entschuldigt. So waren der Alkohol, Eifersucht, ein schlechter Tag, eine schwere Vergangenheit oder der Ärger mit wer weiß wem Schuld. Vielleicht waren die Kinder zu laut oder der Partner, die Partnerin wurde "provoziert".

Sicher kennen viele von Ihnen solche oder ähnliche Erklärungsmuster. Nicht selten übernehmen die gewalterfahrenden Personen die Verantwortung für solche Gewalttätigkeit. Sie schämen sich, persönlich versagt zu haben. Glauben, dass nur ihnen so etwas passiert. Kein Wunder also, dass die, die Gewalt erfahren, schweigen.

Aus den Verstrickungen von Angst und Abhängigkeit einen Weg zu finden ist nicht leicht. ABER es ist möglich!

Beratungsmöglichkeiten finden Sie in diesem Flyer des Landratsamtes Pirna (bitte hier klicken) oder auf der entsprechenden Website:
https://www.landratsamt-pirna.de/gleichstellung-leben-ohne-gewalt.html

Mach was mit Familie! Tipps erhalten Sie im Familien-Freizeitportal der ErlebnisREGION DRESDEN

„Wenn wir das gewusst hätten…“ Diese Aussage soll für Familien in der Erlebnisregion Dresden, zu der auch Rabenau gehört, der Vergangenheit angehören. Im Familien-Freizeitportal können Kinder, ihre Eltern und Großeltern nach aktuellen Freizeitangeboten über die Grenzen ihres Wohnortes hinaus suchen.

Das Portal besteht aus zwei Bausteinen, die miteinander verknüpft und gleichzeitig angezeigt werden können. Der erste enthält die für Familien mit Kindern geeigneten Veranstaltungen. Gesucht werden kann nach Datum, Ort oder sechs Kategorien, wie z. B. Feste, Musik oder Sport.

Der zweite Baustein beinhaltet die permanenten Angebote, wie Museen, Sportanlagen, Parks, Aussichtspunkte und Campingplätze, die nach Themen gruppiert sind. Für zahlreiche Einrichtungen wurden die Öffnungszeiten hinterlegt, so dass auch gleich klar ist, wann ein Besuch möglich ist.

Die Angebote können für einen bestimmten Standort sowohl in einer Liste als auch in einer Karte angezeigt werden. Angebote mit freiem Eintritt sind extra abrufbar. Außerdem werden barrierefreie Einrichtungen und Veranstaltungsorte separat ausgewiesen. Eltern können so jederzeit nachschauen, wo in ihrer Umgebung eine passende Veranstaltung stattfindet oder sich eine geöffnete Freizeiteinrichtung befindet.

Das Familien-Freizeitportal ist unter dem Link

www.erlebnisregion-dresden.de/familienfreizeit.html

abrufbar.


Wer lieber etwas in der Hand hat, dem sei die kostenfreie Familien-Freizeit-Broschüre der ErlebnisREGION Dresden empfohlen, erhältlich im Foyer des Rathauses oder direkt in der Tourismus-Information Rabenau, Markt 3.


Das Familien-Freizeit-Portal ist ein vom Sächsischen Staatsministerium für Regionalentwicklung nach der Richtlinie FR-Regio gefördertes Projekt, welches mit Steuermitteln auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes mitfinanziert wird.

Informationen für ukrainische Kriegsflüchtlinge

Die Hilfe für ukrainische Kriegsflüchtlinge wird zentral vom Landratsamt unseres Landkreises koordiniert (siehe: Landratsamt Pirna). Senden Sie für die Neuanmeldung von Kriegsflüchtlingen in Rabenau bitte eine E-Mail an: meldeamt@stadt-rabenau.de.
Zur sozialen Beratung und Begleitung vor Ort hat die AWO Weißeritzkreis, Frau Irina Zimmermann (Tel.: 0151-56319835), nach vorheriger Terminvereinbarung im Rathaus Rabenau eine Beratungsstelle eingerichtet. Eine Linksammlung für Tipps im Alltag bietet die gemeinnützige Website https://ukraine-hilfe-sachsen.info.

Aufruf zur Kontrolle und Pflege von Baumbeständen

Eigentümer in der Verkehrssicherungspflicht

Die Folgen der anhaltenden Hitze in den vergangenen Sommern haben im sächsi-schen Wald ihre Spuren hinterlassen. Die durchschnittlich zu geringen Niederschläge begünstigen Dürreschäden an den Bäumen und die milden Temperaturen im Winter sorgen für eine steigende Population der Borkenkäfer. Beides trägt nachhaltig zum Baumsterben in Sachsen bei. Gerade in Folge von Trockenheit, Schädlingsbefall und Sturmperioden steigt die Gefahr, dass Bäume die Verkehrssicherheit merklich beeinflussen.

Die Niederlassung Meißen des Landesamts für Straßenbau und Verkehr ist zuständig für die Baumkontrolle von Straßenbäumen an Bundes- und Staatsstraßen in den Landkreisen Meißen und Sächsische Schweiz/Osterzgebirge. In diesem Zusammenhang sind erhebliche Schäden auch außerhalb des Straßenbaumbestandes auffällig.

Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr appelliert daher eindringlich an die Ei-gentümer angrenzender Flurstücke entlang der Bundes- und Staatsstraßen sowie generell entlang aller öffentlicher Verkehrswege und Einrichtungen, ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen und Sturm- respektive Trockenschäden bzw. Bäume mit Schädlingsbefall unter Beachtung des Bundesnaturschutzgesetzes sowie der regional geltenden Gehölz- bzw. Baumschutzsatzungen zu beseitigen.

Abgestorbene und geschädigte Bäume stellen ein erhöhtes Risiko für die Verkehrs-teilnehmer dar. Schließlich kann der Eigentümer bei schuldhafter Verletzung der Verkehrssicherungspflichten für etwaige Schäden haftbar gemacht werden.

Landesamt für Straßenbau und Verkehr

Masern – warum impfen?

Seit dem 01.03.2020 gilt das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz). Damit ändern sich mehrere Paragrafen des Infektionsschutzgesetzes.
Kinder dürfen beispielsweise ohne vorhandenen Impfschutz nicht mehr in eine Kita aufgenommen werden. Erzieher, Lehrer, medizinisches Personal u. v. a. m. müssen fehlende Impfungen bis zu einem Stichtag nachholen. Ansonsten drohen Tätigkeits- oder Berufsverbote und es können Ordnungsgelder bis 2.500 Euro verhängt werden.
Mit dem neuen Gesetz, das ab März 2020 in Kraft trat, soll gewährleistet werden, dass mindestens 95 % der Bevölkerung geimpft sind. Immer noch halten 10 - 20 % der Bevölkerung Masern für keine schwere Erkrankung. Auffassungen, wonach Masern die Persönlichkeitsreifung eines Kindes befördern, auf chronische Krankheiten eine heilende Wirkung haben, das Allergierisiko senken oder das Immunsystem stärken, sind längst widerlegt. Das Gegenteil ist der Fall. Wissenschaftlich bewiesen ist, dass Masernviren bestimmte Gedächtniszellen befallen und zerstören. Dadurch kommt es zu einem Verlust der bisher erworbenen Abwehr gegen bereits durchgemachte Infektionen. Dies erhöht die Infektanfälligkeit und damit die Sterberate.
Masern sind hochansteckend. Ein Kontakt ohne bestehenden Schutz führt in über 95 % zu einer Erkrankung. Bei 1000 Erkrankten kommt es zu bis zu 140 Mittelohrentzündungen, bis zu 90 Lungenentzündungen und bis zu drei Gehirnentzündungen. Auch Todesfälle können nicht ausgeschlossen werden. Bei schweren Immundefekten oder einer Immununterdrückung (Immunsuppression) liegt die Sterberate an Masern bei 30 %. Besonders tragisch ist die so genannte Subakute Sklerosierende Panencephalitis, eine immer tödlich verlaufende Hirndegeneration.
Die meisten Masernviren kommen aus dem Ausland zu uns, auch aus nahen Ländern wie der Ukraine, Rumänien oder Frankreich.
Und besonders unverständlich ist: Da heute die meisten Menschen infolge des Erfolges der Impfprogramme selbst nicht mehr an Masern und seinen schweren Komplikationen erkranken, geht das Wissen um die Gefährlichkeit verloren. Appelle an Vernunft und Gemeinsinn haben nicht zu einer Verbesserung geführt – daher gibt es nun das Masernschutzgesetz.
Kontakt:
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Amt für Gesundheits- und Verbraucherschutz
Schloßhof 2/4
01796 Pirna
Telefon: 03501 515-2301
E-Mail: gesundheitsamt@landratsamt-pirna.de