Neue Postfiliale ab 31.03.2026 in Oelsa

Die Deutsche Post AG informierte uns, dass ab 31.03.2026 im "Nahkauf Oelsa" in der Hauptstr. 117, 01734 Rabenau OT Oelsa, eine zusätzliche Post-Filiale eröffnen wird.

In dieser neuen Filiale können Brief- und Paketmarken gekauft sowie verschiedene Dienstleistungen wie die Annahme von Brief-, Paket- und Expresssendungen, Auskünfte zu Produkten und Services, Portoermittlung usw. in Anspruch genommen werden.

Die Filiale hat Montag bis Samstag von 07:00 bis 20:00 Uhr geöffnet.

In Rabenau steht weiterhin die Filiale in der Rabentränke, Oelsaer Str. 9, zur Verfügung.

Fällverbot für Bäume und Gehölze in der Vegetationszeit vom 1. März bis 30. September

 

 

Pressemitteilung                                                           

Das Fällen beziehungsweise Zurückschneiden von Bäumen, Hecken, lebenden Zäunen, Gebüsch und anderen Gehölzen ist gemäß § 39 Absatz 5 Bundesnaturschutzgesetz in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September des jeweiligen Jahres bundesweit verboten. Dieses Verbot beruht auf artenschutzrechtlichen Gründen, gilt auf bebauten wie unbebauten Grundstücken sowie in Kleingärten und schließt Obstbäume, Nadelgehölze, Pappeln und Birken mit ein.

Lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte für Bäume, Hecken und Sträucher des jährlichen Zuwachses sind ohne behördliche Genehmigung in dieser Zeit möglich. Dabei sind die Gehölze jedoch auf vorhandene Nist- und Schlafplätze zu untersuchen. Werden solche gefunden, dürfen diese nicht beseitigt werden. Besonderes Augenmerk liegt auf vorhandenen Baumhöhlen, welche häufig als Brutplatz genutzt werden.

Mit dieser Vorschrift soll ein Mindestschutz der auf Gehölze angewiesenen Tierarten erreicht werden. Sie dient dazu, das Blütenangebot für Insekten während des Sommerhalbjahres sicherzustellen, brütende Vogelarten zu schützen sowie Gehölze als Brutplatz in der Saison zu erhalten.

Die meisten Städte und Gemeinden des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge haben eine Gehölz- oder Baumschutzsatzung, welche ganzjährig Anwendung findet. Ist eine der oben genannten Maßnahmen im Verbotszeitraum erforderlich, so besteht die Notwendigkeit, bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung einen Antrag auf eine Fällgenehmigung zu stellen. Die Kommune ist für die Genehmigung nach einer kommunalen Gehölzschutzsatzung zuständig. Diese leitet die erteilte Fällgenehmigung an die untere Naturschutzbehörde weiter, welche im gesetzlichen Schutzzeitraum prüft ob eine artenschutzrechtliche Befreiung erteilt werden kann.

Besitzt die jeweilige Kommune keine derartige Satzung und ist die Beseitigung eines Baumes oder anderer Gehölze dringend erforderlich, ist Kontakt mit der unteren Naturschutzbehörde aufzunehmen. Diese prüft dann, ob im Einzelfall eine artenschutzrechtliche Befreiung erteilt werden kann. Dazu sollte das Antragsformular zur Gehölzbeseitigung auf der Internetseite unter https://www.landratsamt-pirna.de/download/Antragsformular_Baumfaellung_beschreibbar.pdf genutzt werden. Eine Befreiung vom Schnittverbot muss grundsätzlich vor dem Abschneiden der Gehölze vorliegen.

Zudem ist ganzjährig auf die Vorschriften des besonderen Artenschutzes zu achten, denn unabhängig davon, zu welcher Jahreszeit die Arbeiten durchgeführt werden sollen, sind die Gehölze auf das Vorkommen von Fortpflanzungs- und Ruhestätten besonders geschützter Tierarten zu untersuchen. Insbesondere können Vögel, Fledermäuse oder holzbewohnende Käferarten in Bäumen, Baumhöhlen, Spalten oder Nischen teilweise ganzjährig beziehungsweise wiederholt bewohnen. Die Beseitigung dieser Strukturen, beispielsweise durch Baumfällungen, ist ganzjährig verboten und bedarf daher ebenfalls einer vorherigen Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde.

Wer gegen die vorgenannten Grundsätze verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Kontakt:

Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Referat Naturschutz
Weißeritzstraße 7
01744 Dippoldiswalde
Telefon: 03501 515-3439
E-Mail: naturschutz@landratsamt-pirna.de

Sperrpause Weißeritztalbahn

Die Weißeritztalbahn, Foto: A. Schmidt
Die Weißeritztalbahn, Foto: A. Schmidt

Bitte beachten Sie die Sperrpause vom 09. – 27.03.2026 auf der Weißeritztalbahn. Die Züge fallen ersatzlos aus und es gibt keinen Schienenersatzverkehr.

Küche Oberer Gasthof Oelsa

Die Unternehmensgruppe Hänchen und die Stadt Rabenau suchen einen Kooperationspartner für den Betrieb einer voll ausgestatteten Küche zur Schul- und Kinderspeisung sowie zur Belieferung sozialer Einrichtungen mit Speisen und Getränken. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bei Bedarf steht zusätzlich ein gastronomischer Bereich für Veranstaltungen zur Verfügung.

Die Unternehmensgruppe Hänchen und die Stadtverwaltung unterstützen den künftigen Betreiber umfassend – sowohl fachlich als auch finanziell. Rund 85 % der erforderlichen Investitionen wurden bereits realisiert.

Auch eine private Übernahme ist möglich. Interessenten wenden sich bitte an:

Unternehmensgruppe Hänchen – Büro des Vorsitzenden der UG – Referentin Frau Hahn Telefon:+49 34206 77 66 12 / E-Mail: hahn@haenchen.com

oder an

Stadt Rabenau, Bauamt, Herr Seidel Telefon: +49 351 6498220 / E-Mail: seidel@stadt-rabenau.de

Bekanntmachung der Korrektur bzw. Ergänzung des Straßenbestandsverzeichnisses der Stadt Rabenau

Der Stadtrat der Stadt Rabenau hat in seiner Sitzung am 03.11.2025 die Korrektur bzw. Ergänzung einzelner Bestandsblätter der Ortsstraßen des Straßenbestandsverzeichnisses der Stadt Rabenau beschlossen. Dafür wird das gleiche Verfahren wie bei einer Widmung einer Ortsstraße durchgeführt. Die Widmung ist eine Allgemeinverfügung, durch die Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer öffentlichen Straße oder eines Platzes erhalten und somit von der Allgemeinheit benutzt werden können.

Die Korrektur bzw. Ergänzung betrifft die folgenden Ortsstraßen:

1. Am Berg, Spechtritz – Ergänzung der Flurstücke 40 b, 40 c, 40, 40 h, 40 f und 33 a der Gemarkung Spechtritz (neue Karte_- Am Berg)
2. Hainsberger Straße, Rabenau - Ergänzung der Flurstücke 505/2 und 384/5 der Gemarkung Rabenau, Längenänderung + 45 m (neue Karte - Hainsberger Straße)
3. Westhang, Rabenau – Ergänzung des Flurstücks 317/4 der Gemarkung Rabenau, Längenänderung + 50 m (neue Karte - Westhang)
4. Siedlerweg, Rabenau – Längenkorrektur + 195 m (neue Karte - Siedlerweg)
5. Kirchstraße, Oelsa – Ergänzung Teilflächen von Flst. 115/4 und 105/18 der Gemarkung Großoelsa (neue Karte - Kirchstraße (1))
6. Kirchstraße, Oelsa (2. Teil, frühere Ernst-Thälmann-Str.) – Ergänzung des Flurstücks T. v. 236/5 und neuer Endpunkt, Flurstück 236/6 (neue Karte - Kirchstraße (2))
7. Bergstraße, Oelsa – Ergänzung der Flurstücke 6/26, 6/27, 105/11 und 105/12 der Gemarkung Großoelsa (neue Karte -Bergstraße)
8. Brückengasse, Oelsa – Ergänzung einer Teilfläche des Flurstücks 77/5 der Gemarkung Großoelsa, Aktualisierung bestehender Flurstücksnummern (neue Karte - Brückengasse)
9. Klausenweg, Oelsa – Ergänzung Flurstücke T. v. 740/4, Flurstücke 53/11, 405/4, 406/17, 406/19, 406/21, 406/23, 406/25, 406/27, 403/1, 404/5, 401/31 und 401/33 der Gemarkung Großoelsa (neue Karte - Klausenweg)
10. Heidestraße, Karsdorf – Ergänzung Flurstücke 218/18, 58, 68, 5, 2/2 und 52, Flst. 163 der Gemarkung Karsdorf entfällt ((neue Karte - Heidestraße)

Die Widmung tritt einen Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Die Unterlagen können während der Sprechzeiten in der Stadtverwaltung Rabenau, Bauamt (2.OG), Markt 3. 01734 Rabenau und auf der Homepage der Stadt Rabenau unter www.rabenau.net eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Widmung kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadtverwaltung Rabenau, Markt 3, 01734 Rabenau schriftlich oder mündlich zur Niederschrift einzulegen.

Rabenau, 05.12.2025

gez. Paul
Bürgermeister

Freie Mietwohnungen der Stadt Rabenau

Aktuelle Mietwohnungsangebote der Stadt Rabenau

    • Rabenau OT Obernaundorf, Poisenwaldstraße 41
      1. OG, 79 m², 3 – Raumwohnung, muss komplett saniert werden
      2 Kaltmieten Kaution
    • Rabenau, Markt 7, Hinterhaus
      DG, 60 m², 2 – Raumwohnung, Grundriss, 2 Kaltmieten Kaution
      Die Wohnung wird derzeit umfangreich saniert.

Interessenten melden sich bitte bei der Stadtverwaltung Rabenau, Frau Bosch unter Tel. 0351 6498219, bosch@stadt-rabenau.de