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Härtefallhilfen Heizkosten für Privathaushalte: Start der Antragsstellung

Ab dem 8. Mai 2023 können Privathaushalte in Sachsen die Härtefallhilfe für die Brennstoffe Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle bzw. Koks bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) digital unter www.sab.sachsen.de/energiehilfen-private beantragen. Für Fragen zur Antragstellung und den Förderbedingungen hat die SAB die Telefonhotline 0351 4910 4999 eingerichtet.

Entlastet werden sollen Einfamilienhausbesitzer mit fossilen Heizungsanlagen - aber auch Vermieter und Wohnungseigentumsgemeinschaften, die die erhaltene Förderung an die Mieter weiterleiten müssen.

Ziel dieser Förderung im Auftrag der Staatsregierung ist es, dass die im Jahr 2022 entstandenen Mehrkosten für den Bezug dieser Energieträger teilweise abgefedert werden.

Verbraucherzentrale Sachsen unterstützt bei Online-Anträgen

Bürgerinnen und Bürger, die Herausforderungen beim Stellen des Online-Antrags haben, wird von der Verbraucherzentrale Sachsen vor Ort in den Beratungseinrichtungen geholfen. Eine Terminvereinbarung per Telefon 0341 696 29 29 ist hierfür erforderlich.

Die Verbraucherschützer/-innen prüfen für Interessierte, ob ein Anspruch besteht und wie hoch dieser ist. In einem zweiten Schritt wird gemeinsam der Antrag zur Auszahlung des Geldes ausgefüllt. Diese Dienstleistung der Verbraucherzentrale Sachsen ist einmal pro Haushalt kostenfrei. Verbraucher/-innen müssen zum Gespräch mit den Expert/-innen der Verbraucherzentrale die folgenden Unterlagen mitbringen:

  • Personalausweis für ein digitales Foto
  • Rechnung vom Lieferanten aus der Zeit 01.01.2022 - 01.12.2022
  • Kontoauszug und bei Barzahlung ein Zahlungsbeleg
  • Feuerstättenbescheid, der vom Schornsteinfeger erstellt wurde
  • Steueridentifikationsnummer
  • Informationen zur Wohnraumfläche, die beheizt wird

Weiterführende Informationen: www.sab.sachsen.de/energiehilfen-private