LAUFENDE VERFAHREN | FERTIGGESTELLTE VERFAHREN

laufende Verfahren

Bebauungsplan „Erich-Weinert-Straße – Flurstück 50/33“ im Ortsteil Oelsa der Stadt Rabenau Entwurf 2. Änderung Flächennutzungsplan der Stadt Rabenau

Öffentliche Auslegung des Entwurfes

Der Stadtrat der Stadt Rabenau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 04.12.2023 aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.07.2023 den Wechsel der Verfahrensart für den Bebauungsplan „Erich-Weinert-Straße – Flurstück 50/33“ für einen Teil des Flurstücks 50/33 der Gemarkung Kleinoelsa im Ortsteil Oelsa beschlossen. Der Satzungsbeschluss und die Billigung der Berichtigung des Flächennutzungsplans vom 04.09.2023 wurden aufgehoben.

Mit Hilfe dieses Bebauungsplanes soll das Baurecht für Wohnbebauung geschaffen werden.

Für den Bebauungsplan „Erich-Weinert-Straße, Flurstück 50/33“ ist im ergänzenden Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB die Verfahrensart vom beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB zum Regelverfahren nach § 8 BauGB geändert worden und der Bebauungsplan wird mit gleichbleibendem Geltungsbereich, Planungsziel und Planungsinhalt, ergänzt um die Umweltprüfung, fortgeführt. Da im ursprünglichen Verfahren bereits eine Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange stattgefunden hat, deren Ergebnisse erörtert worden sind und Eingang gefunden haben in die aktuelle Planfassung, ist lediglich eine weitere Beteiligung nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Parallel dazu muss der Flächennutzungsplan für den betreffenden Bereich geändert werden. Bisher wurde die Fläche als Fläche für Landwirtschaft dargestellt und muss nun als Wohnbaufläche ausgewiesen werden. Die Änderung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.

 

 

 

 

 

In der Sitzung des Stadtrates wurde ebenfalls über den neuen Entwurf des Bebauungsplans „Erich-Weinert-Straße – Flurstück 50/33“ und den Entwurf zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans beraten. Die Entwürfe wurden gebilligt und zur Auslage beschlossen. Die öffentliche Auslegung dieser Planunterlagen einschließlich Begründung und Umweltprüfung findet in der Zeit

vom 22.01.2024 bis einschließlich 29.02.2024

im Bauamt der Stadtverwaltung Rabenau (2. OG), Markt 3, 01734 Rabenau, während der Dienststunden statt. Die Dienststunden sind

Montag/Mittwoch/Donnerstag:     7:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:                                          7:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:                                              7:00 bis 12:00 Uhr

Wir bitten um eine vorherige telefonische Terminabstimmung für die Einsichtnahme im Rathaus.

Zusätzlich werden die Unterlagen gemäß § 10 a Abs. 2 BauGB auf der Homepage der Stadt Rabenau unter www.stadt-rabenau.de und in das zentrale Internetportal des Landes Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingestellt.

Während der Beteiligung besteht allgemein die Möglichkeit, Einsicht in die Planunterlagen des Bebauungsplanes zu nehmen und Stellungnahmen schriftlich oder elektronisch bei der Stadtverwaltung Rabenau, Markt 3, 01734 Rabenau abzugeben oder während der Sprechzeiten im Bauamt der Stadtverwaltung Rabenau (2. OG), Markt 3, 01734 Rabenau, zur Niederschrift vorzubringen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Rabenau deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.

Hinweis zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Sächsischen Datenschutz-gesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Die nachfolgend aufgeführten umweltbezogenen Informationen liegen zum Zwecke der Unterrichtung und Erörterung ebenfalls aus:

In der Begründung sind Informationen zu vorhandenen Restriktionen aus Umweltsicht enthalten: Denkmalschutz (im Geltungsbereich keine Denkmale bekannt, auf gegenüberliegender Straßenseite Bodendenkmal „Historischer Ortskern Mittelalter“ sowie Kulturdenkmal mit Sachgesamtheit ehem. Vorwerk Kleinoelsa), Immissionsschutz (im Geltungsbereich keine wesentlichen Lärm- oder Schadstoffimmissionen, Hinweis auf AVV Baulärm sowie auf Immissionsrichtwerte der TA Lärm, v.a. bezüglich Außenschallquellen), Naturschutz (Schutzgebiete nach Naturschutzrecht mind. 750 m entfernt), Altlasten (auf gegenüberliegender Straßenseite Altlastenverdachtsfläche). Weiterhin enthält die Begründung Informationen zu den grünordnerischen Festsetzungen.

  • Umweltbericht zum Bebauungsplan „Erich-Weinert-Straße, Flurstück 50/33“ sowie zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Rabenau
    Umweltbericht

Im Umweltbericht erfolgt die Bewertung der Bestandsaufnahme sowie die Prognose bzw. Bewertung der Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung. Schwerpunkt sind die Schutzgüter Pflanzen und Tiere/ biologische Vielfalt, Boden, Wasser sowie Landschaft (im Geltungsbereich anthropogen vorbelastete Flächen mit Grünland und Baumgruppen, im Umfeld naturschutzfachlich bedeutsame Strukturen (Altbäume, Streuobstwiese), landschaftsästhetisch wertvolles Umfeld im Südwesten). Im Umweltbericht werden mögliche Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen dargestellt (s.o. sowie .

Grünordnerische Festsetzungen innerhalb des Geltungsbereiches (Baumpflanzungen auf den Baugrundstücken, Schutz von Oberboden, Begrenzung der Bodenversiegelung, Rückhalt und Versickerung von Niederschlagswasser, Begrünung nicht übebauter Grundstücksflächen, landschafts- und ortsbildgerechte Gestaltung der Bauwerke, Artenschutzmaßnahmen wie Schutz potenziell vorhandener Vogelbruten, Fledermausquartiere, Käferlarven etc.), Hinweise zu empfohlenen Baumarten für die grünordnerischen Maßnahmen

  • Stellungnahmen

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Stellungnahme eingegangen am 28.02.2023) mit Hinweisen zum Denkmalschutz (s.o.), zum Naturschutz (hoher Platzbedarf für hochstämmige Baumpflanzungen, Erhalt von Altbäumen im Umfeld), zum Artenschutz (s.o.), zum Immissionsschutz (s.o.), zum Gewässerschutz (Erhalt der Gesamtausdehnung des Sickergrabens), zu Altlasten (s.o.)

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (Stellungnahme eingegangen am 21.02.2023) mit Hinweisen zur natürlichen Radioaktivität) sowie zur geologischen und hydrogeologischen Situation im Plangebiet

Rabenau, 12.01.2024

Paul
Bürgermeister

Aufstellung eines Bebauungsplanes „Solarpark Spechtritz“ für die Flurstücke 51, 54/4, 54/5, 56/1, 61, 66, 69, 76, 83 und 94 der Gemarkung Spechtritz mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans

Der Stadtrat der Stadt Rabenau hat in seiner öffentlichen Sitzung 24.04.2023 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Solarpark Spechtritz“ für die Flurstücke 51, 54/4, 54/5, 56/1, 61, 66, 69, 76, 83 und 94  der Gemarkung Spechtritz gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst. Der Aufstellungsbeschluss für das bisherige kleinere Gebiet vom 30.05.2022 wurde aufgehoben. Mit diesem Bebauungsplan soll die Errichtung einer Photovoltaikanlage mit einer voraussichtlichen Nennleistung von 12 MW ermöglicht werden. Betroffen ist eine Fläche von ca. 21,7 ha.

Der künftige räumliche Geltungsbereich an der Straße Zum Mühlfeld und ist im folgenden Kartenausschnitt ersichtlich:

Das Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans wird nach den Vorschriften des BauGB im Vollverfahren durchgeführt. Des Weiteren ist parallel der Flächennutzungsplan zu ändern, da die Fläche bisher als Fläche für Landwirtschaft dargestellt wird. Für die Änderung des Flächennutzungsplans kommt eine Ausweisung als Sondergebiet Solarpark in Betracht. Das Verfahren erfolgt vereinfacht gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.

Rabenau, 05.05.2023

Paul
Bürgermeister

 

 

Aufstellung eines Bebauungsplans „Wohngebiet Wilmsdorfer Straße – Oelsa“ für die Flurstücke 202/5 und 204/1 der Gemarkung Großoelsa

Öffentliche Bekanntmachung

Am 18.07.2023 wurde vom Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs nicht im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB ohne Umweltprüfung überplant werden dürfen. Daraufhin wurde entschieden, für den B-Plan „Wohngebiet Wilmsdorfer Straße – Oelsa“ in das Regelverfahren zu wechseln. Der Stadtrat der Stadt Rabenau hat in seiner Sitzung am 16.10.2023 den Aufstellungsbeschluss vom 13.12.2021 aufgehoben und einen neuen Aufstellungsbeschluss für die Flurstücke 202/5 und 204/1 der Gemarkung Großoelsa gefasst. Das Aufstellungsverfahren wird nach den Vorschriften des Baugesetzbuches im Vollverfahren durchgeführt. Im Flächennutzungsplan der Stadt Rabenau ist dieser Bereich als geplante Wohnbaufläche dargestellt.

Der künftige räumliche Geltungsbereich ist ca. 1,4 ha groß und befindet sich an der Wilmsdorfer Straße. Er ist im folgenden Kartenausschnitt ersichtlich:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnbebauung geschaffen werden.

Rabenau, 03.11.2023

gez. Paul
Bürgermeister

Aufstellung eines Bebauungsplanes „Kindertagesstätte Rabenau“ für die Flurstücke 412/3 und 416 (Teilflächen) der Gemarkung Rabenau mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans

Öffentliche Bekanntmachung

Der Stadtrat der Stadt Rabenau hat in seiner öffentlichen Sitzung 13.12.2021 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Kindertagesstätte Rabenau“ für die Flurstücke 412/3 und 416 (Teilflächen) der Gemarkung Rabenau gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst. Mit diesem Bebauungsplan soll die Errichtung einer Kindereinrichtung ermöglicht werden.
Der künftige räumliche Geltungsbereich befindet sich an der Obernaundorfer Straße, nach der Einfahrt zur Max – Meier – Straße und den Gärten. Er ist im folgenden Kartenausschnitt ersichtlich:

Bebauungsplan Entwurf KiTa Rabenau

 

 

 

 

 

 

Das Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans wird nach den Vorschriften des BauGB im Vollverfahren durchgeführt. Des Weiteren ist parallel der Flächennutzungsplan zu ändern, da die Fläche bisher als Fläche für Landwirtschaft dargestellt wird. Für die Änderung des Flächennutzungsplans kommt eine Ausweisung als Gemeinbedarfsfläche in Betracht. Das Verfahren erfolgt vereinfacht gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.

Rabenau, 14.01.2022

Paul
Bürgermeister

fertiggestellte Verfahren

Bebauungsplan „An der alten Ziegelei“ für die Flurstücke 420/8, 418/9, 419/3 sowie Teilflächen der Flurstücke 418/7, 418/8, 419/1, 419/2, 420/6 und 420/7 der Gemarkung Rabenau

Satzungsbeschluss des Bebauungsplans „An der alten Ziegelei“, Flurstücke 420/8, 418/9, 419/3 sowie Teilflächen der Flurstücke 418/7, 418/8, 419/1,419/2, 420/6 und 420/7 der Gemarkung Rabenau

Der Stadtrat der Stadt Rabenau hat am 04.09.2023 in seiner öffentlichen Sitzung den Bebauungsplan „An der alten Ziegelei“, Flurstücke 420/8, 418/9, 419/3 sowie Teilflächen der Flurstücke 418/7, 418/8, 419/1,419/2, 420/6 und 420/7 der Gemarkung Rabenau mit integriertem Grünordnungsplan als Satzung beschlossen.

Maßgebend sind die Planzeichnung des Bebauungsplans, die textlichen Festsetzungen und die Begründung mit Stand 25.07.2023. Der Planbereich ist in folgendem Kartenausschnitt dargestellt:

Der Bebauungsplan „An der alten Ziegelei“, Flurstücke 420/8, 418/9, 419/3 sowie Teilflächen der Flurstücke 418/7, 418/8, 419/1,419/2, 420/6 und 420/7 der Gemarkung Rabenau, tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).

Der Bebauungsplan, bestehend aus Planzeichnung, Teil B-Textliche Festsetzung, die Begründung mit integriertem Grünordnungsplan und der Umweltbericht mit Anlagen 1 bis 8 sowie die zusammenfassende Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB können im Bauamt der Stadt Rabenau, 2. OG, Markt 3, 01734 Rabenau während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Des Weiteren wird der Bebauungsplan mit allen Anlagen  auch auf der Homepage der Stadt Rabenau unter www.stadt-rabenau.de und in das zentrale Internetportal des Landes Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingestellt.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 47 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen.

Rabenau, 06.10.2023

gez. Paul
Bürgermeister

Anlagen:
Zusammenfassende Erklärung_mit Unterschrift
Satzungstext
Bebauungsplan_Rabenau_Satzung_Inhaltsverzeichnis_Ordner
Bebauungsplan_Rabenau_Satzung_Teil_A+B
Bebauungsplan_Rabenau_Satzung_Teil_C_Begründung
Bebauungsplan_Rabenau_Satzung_Umweltbericht
Umweltbericht Anlage 1_Plan Bestand Biotoptypen_- Kopie
Umweltbericht_Anlage 2_Maßnahmenplan_E1_Streuobstwiese Großoelsa - Kopie
Umweltbericht_Anlage 3_NSI_Bebauungsplan_Rabenau_Bericht_- Kopie
Umweltbericht_Anlage 4_NSI_Bebauungsplan_Rabenau_Feldlerche_Anschreiben - Kopie
Umweltbericht_Anlage 5_ABD_Schallimmissionsprognose_Bebauungsplan Rabenau_- Kopie
Umweltbericht_Anlage 6_rabal_Baugrundgutachten_Bebauungsplan_Rabenau_- Kopie
Umweltbericht_Anlage 7_Beratungsprotokoll UNB_Landratsamt 13.09.2022 - Kopie
Umweltbericht_Anlage 8_Beratungsprotokoll UNB_Landratsamt_22.09.2022 - Kopie


Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Stadtrat der Stadt Rabenau hat am 19.06.2017 in öffentlicher Sitzung beschlossen, einen Bebauungsplan für die Flurstücke 420/8, 418/9 und 419/3 der Gemarkung Rabenau aufzustellen.

Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Stadt Rabenau weist den Geltungsbereich als geplante Wohnbaufläche aus. Entsprechend § 8 Abs. 2 BauGB ist daher sichergestellt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wird.

Im Zuge der weiteren Planungen wurden Teilflächen der Flurstücke 418/7, 418/8, 419/1, 419/2, 420/6 und 420/7 der Gemarkung Rabenau ebenfalls in die Planung mit einbezogen. Dies wurde mit Beschluss-Nr. 56/2021 des Stadtrates der Stadt Rabenau am 13.12.2021 bestätigt.

Vorgesehen ist, Baurecht für 22 Einfamilienhäuser und ein Mehrfamilienhaus zu schaffen. Der Geltungsbereich befindet sich an der Obernaundorfer Straße, zwischen dem Abzweig Feldstraße und der Zufahrt zum Stadion der Möbelwerker. Er geht aus dem folgenden Kartenausschnitt hervor:

Entwurf_Teil_A+B

Im vergangenen Jahr erfolgte dazu bereits die frühzeitigte Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden. Der Vorentwurf wurde unter Berücksichtigung der Stellungnahmen überarbeitet.

Der Stadtrat der Stadt Rabenau hat in der Sitzung am 06.02.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes „An der alten Ziegelei“ (für die Flurstücke 420/8, 418/9, 419/3 sowie Teilflächen der Flurstücke 418/7, 418/8, 419/1,419/2, 420/6 und 420/7 der Gemarkung Rabenau), bestehend aus der Planzeichnung Stand Dezember 2022,

dem Teil B-Textliche Festsetzung und der Begründung mit Umweltbericht (Dezember 2022), Artenschutzrechtlicher Prüfung (Dezember 2021 mit Ergänzung vom 01.09.2022) und Schallimmissionsprognose (November 2021) sowie das Baugrundgutachten (Juni 2019 mit redaktionellen Änderungen April 2022) und die Abstimmungsprotokolle mit der Unteren Naturschutzbehörde vom 13.09.2022 und 22.09.2022 mit Beschluss-Nr. 4/2023 gebilligt sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Planzeichnung Teil A, der Teil B-Textliche Festsetzung und Teil C - Begründung mit Umweltbericht, Artenschutzrechtlicher Prüfung, Schallimmissionsprognose, Baugrundgutachten, die Abstimmungsprotokolle mit der Unteren Naturschutzbehörde sowie Stellungnahmen mit umweltrelevantem Inhalt aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, die Grundlage der Überarbeitung des Vorentwurfes waren, liegen

 in der Zeit vom 13. März bis einschließlich 21. April 2023

im Bauamt der Stadtverwaltung Rabenau (2. OG), Markt 3, 01734 Rabenau, während der Dienststunden öffentlich aus.

Die Dienststunden sind

Montag/Mittwoch/Donnerstag:     7:00 - 12:00 und 13.00 - 16:00 Uhr
Dienstag:                                            7:00 - 12.00 und 13.00 - 18:00 Uhr
Freitag:                                               7:00 - 12:00 Uhr.

Wir bitten um eine vorherige telefonische Terminabstimmung für die Einsichtnahme im Rathaus.

Zusätzlich werden die Unterlagen gemäß § 10a Abs. 2 BauGB auf der Homepage der Stadt Rabenau unter www.stadt-rabenau.de und in das zentrale Landesportal Bauleitplanung Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingestellt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor (Umweltbericht, Gutachten, Stellungnahmen, Abstimmungsprotokolle):

Fläche: Flächeninanspruchnahme bisheriger landwirtschaftlicher Flächen als künftige Siedlungsfläche;

Schutzgut Mensch: Lärmbelastung der geplanten Bebauung durch angrenzende Nutzung und Maßnahmen zum Schutz, Aufenthaltsfunktion durch öffentliche Grünfläche

Schutzgut Arten und Biotope: Vegetationsbestand und Biotoptypen, Vorkommen geschützter Arten und Maßnahmen zur Entwicklung neuer Biotopflächen außerhalb des Plangebietes

Schutzgut Boden: Bodenverhältnisse, Baugrunduntersuchung, Speichervermögen, Erosion

Schutzgut Wasser: Oberflächengewässer, Grundwasser, geplante Maßnahmen zur Rückhaltung und verzögerten Einleitung von Niederschlagswasser

Schutzgut Luft und Klima: lokalklimatische Ausgangssituation und zu erwartende Veränderungen; Minderung lokalklimatischer Auswirkungen der Neubebauung

Landschafts- und Ortsbild, Erholungsfunktion: Beschreibung und Bewertung der aktuellen Situation und der zu erwartenden Veränderungen einschließlich Minimierung der Auswirkungen

Kultur- und sonstige Sachgüter: keine Angaben mangels Vorkommen

Wechselwirkungen: Aussagen zu Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern.

Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung für die vorgenannten Schutzgüter als Grundlage der Abwägung und Festsetzung von externen Ausgleichmaßnahmen

Während der Beteiligung besteht allgemein die Möglichkeit, Einsicht in die Planunterlagen des Bebauungsplanes zu nehmen und Stellungnahmen schriftlich oder elektronisch bei der Stadtverwaltung Rabenau, Markt 3, 01734 Rabenau abzugeben oder während der Sprechzeiten im Bauamt der Stadtverwaltung Rabenau (2. OG), Markt 3, 01734 Rabenau, zur Niederschrift vorzubringen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Rabenau, 03.03.2023

Paul
Bürgermeister

Anlagen:
Bebauungsplan Entwurf_Inhaltsverzeichnis
Bebauungsplan_Entwurf_Teil_A+B
Bebauungsplan_Entwurf_Teil_C_Begründung
Bebauungsplan_Entwurf_Umweltbericht
Plan Bestand Biotoptypen
Maßnahmenplan_Ersatzmaßnahme_Streuobstwiese Großoelsa
Kartenauszug Ausgleichsmaßnahme
Artenschutz-Prüf-Bericht
Artenschutz Anmerkungen zur Feldlerche
Schallimmissionsprognose
Baugrundgutachten
Beratungsprotokoll Bilanzierung, Naturschutz
Beratungsprotokoll Abstimmung zur möglichen Eingriffskompensation

Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung:

Landesdirektion_Sachsen vom 02.02.2022
Landkreis Sächsische Schweiz/Osterzgebirge vom 28.02.2022
Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 22.02.2022
Sächsisches Oberbergamt vom 10.02.2022
Abwasserzweckverband Oelsabachtal vom 23.02.2022

 

 

 

 

Satzungsbeschluss des Bebauungsplans „Oelsa – Rabenauer Weg“, Flurstücke 92/1, 18/6 und 18/7 der Gemarkung Kleinoelsa

Der Stadtrat der Stadt Rabenau hat am 09.11.2020 in seiner öffentlichen Sitzung den Bebauungsplan „Oelsa – Rabenauer Weg“, Flurstücke 92/1, 18/6 und 18/7 der Gemarkung Kleinoelsa als Satzung beschlossen.

Maßgebend sind die Planzeichnung des Bebauungsplans, die textlichen Festsetzungen und die Begründung mit Stand April 2020 mit redaktionellen Änderungen vom 09.11.2020. Der Planbereich ist in folgendem Kartenausschnitt dargestellt:

 

 

 

 

 

Der Bebauungsplan Oelsa – Rabenauer Weg“ Flurstücke 92/1, 18/6 und 18/7 der Gemarkung Kleinoelsa, tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).

Der Bebauungsplan, bestehend aus Planzeichnung, Textlichen Festsetzungen und Begründung mit Anlagen können im Bauamt der Stadt Rabenau, 2. OG, Markt 3, 01734 Rabenau während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Des Weiteren wird der Bebauungsplan mit allen Anlagen auch auf der
Homepage der Stadt Rabenau unter www.stadt-rabenau.de und in das zentrale Internetportal des Landes Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingestellt.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen.

Rabenau, 04.12.2020
gez. Paul Bürgermeister

Anlagen:
Anlage 1 Begründung
Anlage 2 Begründung
Anlage 3 Begründung
Begründung Endfassung 09.11.2020
Bebauungsplan Endfassung 09.11.2020

Bekanntmachung zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplans “Wohnbebauung Oelsa Kirchstr.” sowie zur 1. Berichtigung des Flächennutzungsplans der Stadt Rabenau im Bereich des B-Plans

Der Stadtrat der Stadt Rabenau hat am 27.04.2020 in seiner öffentlichen Sitzung den Bebauungsplan „Wohnbebauung Oelsa Kirchstraße“ für Teilflächen der Flurstücke 17/7 und 231/5 der Gemarkung Großoelsa als Satzung beschlossen.

Maßgebend ist die Planzeichnung des Bebauungsplans und die Begründung mit Stand 15:11:2019 mit redaktionellen Änderungen vom 18:03:2020. Der Planbereich ist in folgendem Kartenausschnitt dargestellt:

 

 

 

 

 

Der Bebauungsplan „Wohnbebauung Oelsa Kirchstraße“, tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB). Zugleich wird hiermit bekannt gemacht, dass der Flächennutzungsplan der Stadt Rabenau gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der 1. Berichtigung an die Festsetzungen des B-Plans angepasst wird.

Die 1. Berichtigung des Flächennutzungsplans wurde ebenso in der Sitzung des Stadtrates der Stadt Rabenau am 27.04.2020 gebilligt. Die Anpassung des Flächennutzungsplans im Wege der Berichtigung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB stellt einen redaktionellen Vorgang dar. Der Gesetzgeber hat dafür weder ein förmliches Verfahren noch die Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde vorgegeben. Der folgende Kartenausschnitt ist für die Berichtigung maßgeblich:

 

 

 

 

 

Der Bebauungsplan mit Begründung sowie die Berichtigung des Flächennutzungsplans mit Begründung kann im Bauamt der Stadt Rabenau, 2. OG, Markt 3, 01734 Rabenau während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan sowie die Berichtigung des Flächennutzungsplans einsehen und über deren Inhalte Auskunft verlangen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 47 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen.

Rabenau, 05.06.2020

gez. Paul
Bürgermeister

200318_Satzung_B-Plan_Oelsa_textliche Festsetzungen
200318_Satzung_B-Plan_Oelsa_Planzeichnung
200318_Satzung_B-Plan_Oelsa_Begründung
200318_Berichtigung_FNP_Planzeichnung
200318_Berichtigung_FNP_Begruendung

 

Satzungsbeschluss des Bebauungsplans “Wohngebiet Talblick an der Obernaundorfer Str.”, Flurstücke 401 und 405 der Gemarkung Rabenau

Der Stadtrat der Stadt Rabenau hat am 09.12.2019 in seiner öffentlichen Sitzung den Bebauungsplan „Wohngebiet Talblick an der Obernaundorfer Straße“, Flurstücke 401 und 405 der Gemarkung Rabenau mit integriertem Grünordnungsplan als Satzung beschlossen.
Maßgebend sind die Planzeichnung des Bebauungsplans, die textlichen Festsetzungen und die Begründung mit Stand Oktober 2019. Der Planbereich ist in folgendem Kartenausschnitt dargestellt:

 

 

 

 

 

 

Der Bebauungsplan Talblick“ an der Obernaundorfer Straße, Flurstücke 401 und 405 der Gemarkung Rabenau, tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft
(§ 10 Abs. 3 BauGB).
Der Bebauungsplan, bestehend aus Planzeichnung, Teil B-Textliche Festsetzung, die Begründung mit integriertem Grünordnungsplan und der Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB können im Bauamt der Stadt Rabenau, 2. OG, Markt 3, 01734 Rabenau während der üblichen
Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Des Weiteren wird der Bebauungsplan mit allen Anlagen auch auf der Homepage der Stadt Rabenau unter www.stadt-rabenau.de und in das zentrale Internetportal des Landes Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingestellt.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen.
Rabenau, 10.12.2019
gez. Paul

Anlagen:
1 Planteil A Satzung
2 Teil B Festsetzungen 10-2019 - Satzung
3 Begründung 10-2019
4 Umweltbericht 07-2019
Anlage 1 Geotechnischer-Bericht
Anlage 2 Straßenplanung CIC
Anlage 3 Schallimmissionsprognose Straßenverkehrslärm
Anlage 4 CIC aktualisierte Unterlagen
Zusammenfassende Erklärung

Öffentliche Bekanntmachung-Satzungsbeschluss des Bebauungsplans für das Flurstück 65/2 der Gemarkung Spechtritz

Der Stadtrat der Stadt Rabenau hat am 16.09.2019 in seiner öffentlichen Sitzung den Bebauungsplan für das Flurstück 65/2 der Gemarkung Spechtritz als Satzung beschlossen.
Maßgebend ist die Planzeichnung des Bebauungsplans und die Begründung mit Stand Mai 2019 mit redaktionellen Änderungen durch die Abwägung vom 16.09.2019. Der Planbereich ist in folgendem Kartenausschnitt dargestellt:

 

 

 

 

 

Der Bebauungsplan für das Flurstück 65/2 der Gemarkung Spechtritz, tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).
Der Bebauungsplan mit Begründung kann im Bauamt der Stadt Rabenau, 2. OG, Markt 3, 01734 Rabenau während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen
zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 47 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen.
Rabenau, 11.10.2019
gez. Paul

Anlagen:
Begründung 16.09.2019
Anlage zur Begründung 16.09.2019
Verfahrensvermerke
Planzeichnung 16.09.2019

Öffentliche Bekanntmachung Satzungsbeschluss des Bebauungsplans für das Flurstück 50/30 der Gemarkung Kleinoelsa

Der Stadtrat der Stadt Rabenau hat am 11.02.2019 in seiner öffentlichen Sitzung den Bebauungsplan für das Flurstück 50/30 der Gemarkung Kleinoelsa als Satzung beschlossen. Maßgebend ist die Planzeichnung des Bebauungsplans und die Begründung mit Stand August 2018 mit redaktionellen Änderungen durch die Abwägung vom 11.02.2019. Der Planbereich ist in folgendem Kartenausschnitt dargestellt:

 

 

 

 

 

Der Bebauungsplan für das Flurstück 50/30 der Gemarkung Kleinoelsa, tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).
Der Bebauungsplan mit Begründung kann im Bauamt der Stadt Rabenau, 2. OG, Markt 3, 01734 Rabenau während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 47 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen.
Rabenau, 08.03.2019
gez. Paul
Bürgermeister

Begründung 09.01.2019
Planzeichnung 09.01.2019
Verfahrensvermerke